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Das Bestreiten ist eine argumentative Figur In alltaglichen Diskussionen wird das Bestreiten in der Regel vom blossen Bezweifeln unterschieden Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Juristische Sichtweise 2 1 Bestreiten mit Nichtwissen 3 Literatur 4 WeblinksAbgrenzung BearbeitenWer eine Tatsache oder ein Argument des Gesprachspartners im Diskurs bestreitet ist sich sicher dass die Aussage falsch oder das Argument unrichtig begrundet ist und fuhlt sich unmittelbar im Recht Wer das gegnerische Vorbringen zwar fur wenig wahrscheinlich oder schwach begrundet halt aber erst nachforschen oder uberlegen muss um Sicherheit zu gewinnen oder die in den Raum gestellte Behauptung oder Annahme zu widerlegen zieht die Angaben des anderen dagegen zunachst nur in Zweifel Eventuell kann er das mit der Aufforderung an den Diskussionspartner verbinden seine Aussagen zu beweisen oder naher zu erklaren dem entspricht in der juristischen Auseinandersetzung das so genannte Bestreiten mit Nichtwissen Ein ahnliches Verhaltnis wie zwischen Bestreiten und Bezweifeln besteht zwischen den Argumentationsfiguren des Behauptens und des Vermutens Juristische Sichtweise BearbeitenIn der juristischen Auseinandersetzung bedient man sich des Bestreitens prinzipiell auf analoge Weise wie in Diskussionen die der lebensweltlichen Alltagslogik folgen Allerdings ist das Bestreiten im juristischen Verstandnis formal und systematisch sehr viel strenger definiert Grundsatzlich handelt es sich um das unmittelbare Verteidigungsmittel einer Partei gegenuber gegnerischen Tatsachenbehauptungen Das ist besonders im Zivilprozessrecht von Bedeutung in dem das Gericht aufgrund der Dispositionsmaxime den tatsachlichen Sachverhalt nicht von Amts wegen ermitteln darf sondern seiner Urteilsfindung ausschliesslich das Vorbringen der Parteien zu Grunde legen muss Parteien mussen sich im Zivilprozess grundsatzlich zum gegnerischen Sachvortrag erklaren Dies folgt aus 138 Abs 2 ZPO Sie konnen ihm ganz oder teilweise zustimmen widersprechen oder auch auf eine Stellungnahme verzichten Ein Tatsachenvortrag dem widersprochen wird ist nach juristischer Definition bestritten Abhangig davon ob der Gegner eine vorgetragene Behauptung in zulassiger Weise bestritten hat oder nicht gelten die betreffenden Tatsachen im weiteren Prozessverlauf als streitig vom Gegner bestritten oder unstreitig unbestritten und daher vom Gericht als wahr anzunehmen soweit nicht das Gegenteil durch andere sichere und moglichst auch substantiiert vorgetragene Tatsachen bewiesen ist Tatsachen denen von gegnerischer Seite ausdrucklich zugestimmt wurde mussen in der Entscheidung selbst dann Berucksichtigung finden wenn das Gericht sie im Ubrigen fur zweifelhaft halt Doch auch wenn Tatsachen nicht ausdrucklich bestritten werden z B indem uberhaupt keine Erklarung dazu abgegeben wird gelten sie was dem juristischen Laien oft nicht klar ist ebenfalls als zugestanden unstreitig Nur expliziter Beweis oder offenkundige Unmoglichkeit konnen dazu fuhren dass das Gericht einen im Prozessverlauf nicht bestrittenen Tatsachenvortrag fur widerlegt halten darf Verfahrensrechtliche Grundlage im deutschen Recht ist 138 ZPO Bestreiten mit Nichtwissen Bearbeiten Siehe auch Vorbringen NichtwissenDas sog Bestreiten mit Nichtwissen richtigerweise Erklarung mit Nichtwissen wird in der deutschen Zivilprozessordnung in 138 Abs 4 ZPO behandelt Es ist immer dann moglich wenn der Bestreitende keine eigene Wahrnehmung uber die Tatsache hat die er bestreitet Dieses Institut ist deshalb notig da im Zivilprozess alle Tatsachen als zugestanden gelten denen nicht widersprochen wird Hat man jedoch keine eigene Wahrnehmung ist ein substantiiertes Bestreiten unmoglich weshalb man in diesem Fall ausnahmsweise mit Nichtwissen bestreiten darf Dies ist fur den juristischen Laien nur schwer zu differenzieren zumal man eine solche auch im Alltag ubliche Argumentationsweise standardsprachlich nicht als Bestreiten sondern als Anzweifeln bezeichnen wurde Literatur BearbeitenKamlah W Lorenzen P Logische Propadeutik Vorschule des vernunftigen Redens Mannheim 1967 spater teilweise revidiert und mehrfach wieder herausgegeben Mannheim Wien Zurich 1990 ISBN 3 411 05227 9Weblinks Bearbeitenunterschiedliche Arten von Bestreiten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bestreiten amp oldid 210481725