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Der Urteilsstil ist eine sprachliche Regel zum Verfassen des Tenors eines Urteils und seiner Entscheidungsgrunde wonach ein Ergebnis kategorisch mitgeteilt und anschliessend begrundet wird Die Begrundung geht jeweils aus von den Prufungsnormen Anspruchsgrundlagen und Einredenormen unter die der Richter das Tatsachenvorbringen der Parteien subsumiert Hierzu bildet er je nach zu prufendem Tatbestandsmerkmal oder merkmalskomplex eine oder einzelne Begrundungsketten Ihnen stellt er Obersatze voran Die jeweilige Begrundungskette beendet er mit der Feststellung zum Vorliegen oder zur fehlenden Feststellbarkeit der erforderlichen Tatsachen Auch und gerade hier gilt der Urteilsstil das heisst innerhalb jeder Kette begrunden oder entfalten die nachfolgenden Satze die vorhergehenden Der Urteilsstil ist eingehalten solange sich zwischen zwei Satzen gedanklich ein denn einfugen lasst Das allgemeine Schema fur die Einzelbegrundung lautet Rechtsfolge der zu prufenden Norm gegeben oder nicht zu prufendes Tatbestandselement gegeben oder nicht begriffliche Entfaltung des Tatbestandselementes in einzelne subsumierbare Tatsachen Einzeltatsache gegeben oder nicht das heisst unstreitig bewiesen oder nicht feststellbar Beispiel Der Ausschluss des Minderungseinwandes in des Mietvertrages scheitert entgegen der Auffassung des Beklagten nicht an einer Unwirksamkeit nach 536d BGB Die nach dieser Bestimmung fur eine Unwirksamkeit erforderliche Arglist des Klagers fehlt Arglist liegt vor wenn der Vermieter den Fehler kannte oder ihn zumindest fur moglich hielt Keine dieser Voraussetzungen ist hier feststellbar Der vom Beklagten benannte Zeuge hat die Behauptung der Klager habe nicht bestatigt Rechtsfolge Unwirksamkeit Norm 536d BGB Tatbestandsmerkmal Arglist innere Tatsache Kenntnis oder Bewusstsein der Moglichkeit Vorliegen der Tatsache nicht feststellbarDie bejahenden Begrundungsketten haben Vorrang vor den verneinenden In seiner Gesamtheit handelt das Urteil die stattgebenden Teile als erstes ab gemeinsam mit den insoweit erfolglosen Angriffen des Gegners sodann folgen das unschlussige Klagervorbringen vor den durchgreifenden Einreden des Gegners und zuletzt die noch unerorterten erfolglosen Gegnereinreden Bei Klagenhaufungen oder Widerklagen gliedert der Richter das Urteil in entsprechende Abschnitte und innerhalb ihrer in einzelne Begrundungsketten In den Nebenentscheidungen begrundet er seine Kostenverteilung die er nur dem Grund nach vornimmt und seine Entscheidung uber die vorlaufige Vollstreckbarkeit Eine Alternative zum Urteilsstil ist der Gutachtenstil bei dem die Gesamtentscheidung erst nach der Untersuchung der Rechtsgrundlagen und den Einzelbegrundungen mitgeteilt wird Siehe auch BearbeitenRechtswissenschaft RelationstechnikLiteratur BearbeitenJ Danger Urteil und Urteilsstil in der zivilrechtlichen Assessorklausur Eine praktische Hilfestellung JA 2005 523Weblinks BearbeitenUrteilsstil im JuraWikiBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urteilsstil amp oldid 208801397