www.wikidata.de-de.nina.az
Die sekundare Darlegungslast ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilprozessrecht Muss eine Partei eines Zivilprozesses tatsachliche Umstande beweisen die zu dem ihrem Einblick entzogenen Bereich des Prozessgegners gehoren so entstehen ihr erhebliche Beweisprobleme da Beweisermittlungs und Ausforschungsantrage im Zivilprozess nicht zulassig sind 1 Materiellrechtliche Auskunftsanspruche bestehen nur in bestimmten Bereichen 2 Eine Umkehr der Beweislast ist in solchen Fallgestaltungen systemfremd eine prozessuale Aufklarungspflicht der nicht beweisbelasteten Prozesspartei lehnt die zivilgerichtliche Rechtsprechung ab 3 Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr an dem Grundsatz festzuhalten dass keine Prozesspartei verpflichtet ist dem Gegner die fur den Prozesssieg benotigten Informationen zu verschaffen 4 Nach dieser Rechtsprechung ist lediglich im Einzelfall zu prufen ob es dem Prozessgegner der im Gegensatz zu dem ausserhalb des massgeblichen Geschehensablaufs stehenden Darlegungspflichtigen die wesentlichen Tatsachen kennt im Rahmen seiner Erklarungslast nach 138 II ZPO ausnahmsweise zuzumuten ist dem Beweispflichtigen eine prozessordnungsgemasse Darlegung durch nahere Angaben uber die betreffenden zu seinem Wahrnehmungsbereich gehorenden Verhaltnisse zu ermoglichen 5 Werden andernfalls grundrechtlich geschutzte Positionen einer Prozesspartei vereitelt ist eine derartige Abstufung der Darlegungslast sogar verfassungsrechtlich geboten 6 Dies andert nichts an der Beweislast sondern soll eine Entscheidung des Zivilgerichts nach Beweislastgrundsatzen gerade verhindern 7 Um eine unzulassige Ausforschung zu vermeiden muss der unstreitige oder der zu beweisende Vortrag des Beweispflichtigen greifbare Anhaltspunkte fur seine Behauptung liefern 8 Hat der Gegner daraufhin substantiiert erwidert trifft den Behauptenden die volle Beweislast 9 Aus der sekundaren Darlegungslast kann sich auch eine Pflicht zu Nachforschungen ergeben 10 Es gibt aber keine Pflicht zur Benennung von Zeugen oder zur Mitteilung deren ladungsfahiger Anschrift denn hier geht es bereits um Beweisfuhrung und gegebenenfalls Beweisvereitelung 11 Es gibt unter diesem Gesichtspunkt auch keine Pflicht zur Vorlage von Urkunden und anderen Unterlagen 12 Darf eine Prozesspartei nach 138 ZPO eine gegnerische Tatsachenbehauptung mit Nichtwissen bestreiten entfallt ihre sekundare Darlegungslast 13 Beispiel BearbeitenEin Filmverleih fuhrt einen Schadensersatzprozess wegen eines Films der von dem Anschluss des Beklagten auf eine illegale Tauschborse eingestellt wurde Der Filmverleih genugt seiner primaren Darlegungslast indem der klagerische Filmverleih dartut dass das Hochladen von dem Anschluss des Beklagten aus geschah Genugt aber der Beklagte seiner sekundaren Darlegungslast indem er seinerseits dartut dass eine andere Person die Zugang zu dem Anschluss hatte den Film in die illegale Tauschborse eingestellt haben konnte muss nun wieder der klagerische Filmverleih den Vollbeweis fuhren dass den Beklagten das Verschulden an der Urheberrechtsverletzung trifft 10 Der beklagte Anschlussinhaber muss dabei aber nicht selbst ermitteln wer der tatsachliche Tater war 14 Einen Fahrzeughalter trifft eine sekundare Darlegungslast wenn ihn ein privater Betreiber eines unentgeltlichen Parkplatzes auf ein erhohtes Parkentgelt in Anspruch nimmt Der Halter muss darlegen wer im jeweiligen Zeitpunkt als Fuhrer des Fahrzeugs in Betracht kam um seine Fahrereigenschaft wirksam zu bestreiten 15 Literatur BearbeitenWolfgang Kuntz Die Rechtsprechung des BGH zur sekundaren Darlegungslast und zur Beweislast in Filesharing Fallen in Juris Die Monatszeitschrift 2017 229 Rolf Sturner Die Aufklarungspflicht der Parteien des Zivilprozesses Mohr Tubingen 1976 ISBN 3 16 639152 5 Einzelnachweise Bearbeiten Zoller Gesetzeskommentar Kommentar zur ZPO 31 Auflage 2016 Rn 8c vor 284 ZPO Zoller Gesetzeskommentar Kommentar zur ZPO 31 Auflage 2016 Rn 36 vor 284 ZPO Entscheidung des BGH NJW 1990 3151 Zoller Gesetzeskommentar Kommentar zur ZPO 31 Auflage 2016 Rn 34 vor 284 ZPO Zoller Gesetzeskommentar Kommentar zur ZPO 31 Auflage 2016 Rn 8b zu 138 ZPO BVerfG NJW 2000 1483 Zoller Gesetzeskommentar Kommentar zur ZPO 31 Auflage 2016 Rn 34 vor 284 ZPO BGH NJW 2012 3774 Zoller Gesetzeskommentar Kommentar zur ZPO 31 Auflage 2016 Rn 34 vor 284 ZPO a b BGH NJW 2014 2360 BGH NJW 2008 982 BGH NJW 2007 2989 Dolling NJW 2013 3126 BGH Urteil vom 6 10 2016 I ZR 154 15 BGH Urteil vom 18 12 2019 XII ZR 13 19Normdaten Sachbegriff GND 7670990 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sekundare Darlegungslast amp oldid 211935928