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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoss gegen die Urheberrechte Ein Laden mit Schwarzkopien in ThailandGemeint ist damit in der Regel ein Verstoss gegen die im deutschen Urheberrechtsgesetz definierten Verwertungsrechte oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen Plagiat genannt Ein haufiger Verstoss besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschutzten meist elektronischen Medien Diese Kopien werden in Anlehnung an den jahrhundertealten Begriff Raubdruck haufig Raubkopie genannt Daneben existiert die umgangssprachliche Bezeichnung Schwarzkopie gemeint ist eine gegen das Urheberrecht verstossende illegale Kopie Bei den Medien kann es sich um Filme Musikstucke Bucher Computerprogramme Software Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschutztes Material handeln Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers die beim Kauf einer legalen Kopie in der Regel zu erfolgen hat Andere Urheberrechtsverletzungen konnen zum Beispiel in der Anderung eines Werkes oder seines Titels liegen Unberechtigte Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes ist ebenfalls ein Verstoss gegen das Urheberrecht Geschichtlich ist die Urheberrechtsverletzung eine relativ neue Erscheinung da das Urheberrecht erst im 20 Jahrhundert den heutigen Schutz erreichte Vorher waren z B das Abschreiben oder Nachdrucken von Buchern die Ubernahme von Liedern eines Sangers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker die Ausgestaltung eines Erzahlstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen relativ normale Vorgange die in einem gewissen Umfang geduldet wurden Ein Eigentumsrecht bestand grundsatzlich nur an den materiellen Tragern z B an einem Buch als Gegenstand nicht an den Inhalten Allerdings gab es seit langem auch den Begriff des Plagiats der sich zum Beispiel auf die Ubernahme fremder Texte bezog und entsprechend geachtet werden konnte Durch neue Techniken nahmen die wirtschaftlichen Folgen von widerrechtlichen Kopien immer grossere Dimensionen an Besonders erwahnenswert ist dabei das seit den 1990er Jahren auch im privaten Umfeld leicht mogliche Kopieren digitalen Ausgangsmaterials welches eine 1 zu 1 Kopie ohne Qualitatsminderung mit geringem Zeit und Materialaufwand erlaubt Zugleich sind aber Urheberrechtsverletzungen teilweise auch leichter nachweisbar geworden Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage 1 1 Strafbarkeit 1 2 Unterlassungsanspruch 1 3 Lizenzentschadigung 1 4 Privatkopie 2 Unterhaltungsmedien 2 1 Technische Mittel 2 2 Kopierschutzumgehung 3 Urheberrechtsverletzungen im Internet 4 Entwicklungen 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRechtslage Bearbeiten Hauptartikel Urheberrecht Strafbarkeit Bearbeiten Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschutzter Werke kann Geld oder Haftstrafen oder Geldbussen nach sich ziehen Die entsprechenden Straf und Bussgeldvorschriften ergeben sich aus 106 111a UrhG 1 Mittlerweile ereignen sich viele Urheberrechtsverletzungen im Internet Internettypische Vervielfaltungshandlungen im Sinne von 106 UrhG sind das Streamen und der Download von Musikdateien sowie das Kopieren von langeren Textpassagen Zu beachten sind aber insoweit die 44a 53 Abs 1 UrhG Die Strafverfolgung setzt in der Regel einen Strafantrag voraus 109 UrhG Werden technische Schutzmassnahmen ausschliesslich zum eigenen privaten Gebrauch im Sinne des 53 Abs 1 UrhG umgangen ist dies nicht nach 108b Abs 1 UrhG strafbar Dafur fehlt es an einer ausdrucklichen Strafbestimmung 2 Unterlassungsanspruch Bearbeiten Die Rechteinhaber konnen kostenpflichtig abmahnen Dies ist eine aussergerichtliche Unterlassungsaufforderung Zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklarung aufgefordert Geschieht dies anwaltlich muss der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen es sei denn die Abmahnung entbehrt ihrer Berechtigung Bei einem einfach gelagerten Fall mit unerheblicher Rechtsverletzung und ohne geschaftsmassiges Interesse sind die anwaltlichen Gebuhren gemass 97a Abs 3 UrhG auf einen Gegenstandswert von 1000 Euro beschrankt Ohne Abgabe einer Unterlassungserklarung kann bei Eilbedurftigkeit eine einstweilige Verfugung beantragt werden oder eine Unterlassungsklage erhoben werden Lizenzentschadigung Bearbeiten Der Rechteinhaber hat in Deutschland gegen den Verletzer einen Schadensersatzanspruch Dieser bemisst sich ublicherweise nach der angemessenen Lizenzvergutung 97 Bei der rechtswidrigen Verwendung von Fotos wird regelmassig ein Schaden entsprechend Honorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing zugrunde gelegt dies ist in der Rechtsprechung umstritten insbesondere bei der Urheberrechtsverletzung durch Verbraucher Bei Artikeln setzen sich die Vergutungsregeln des Deutschen Journalisten Verbands als marktubliche Lizenzen durch Es bleibt allerdings zu beachten dass die Lizenzentschadigungen der Verbande nicht als Quasi Gesetz angewendet werden durfen sondern sich immer noch am Markt und der Angemessenheit messen lassen mussen 3 Privatkopie Bearbeiten Das Anfertigen einer Kopie fur private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig Davon ausgenommen sind Downloads uber Peer to Peer Netzwerke sofern die dort bereitgestellte Datei rechtswidrig im Netz steht Weiteres siehe unter Filesharing Wahrend das Anfertigen von Kopien fur den privaten Gebrauch in Deutschland 53 UrhG und Osterreich 42 UrhG unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist ist das Verbreiten von Kopien in fast allen z B nicht in Antigua und Barbuda Niederlandische Antillen Landern der Welt gesetzlich verboten Verstosse gegen das Immaterialguterrecht konnen juristisch verfolgt und bestraft werden Jedoch wird das Verbreiten in der Praxis in vielen Staaten vor allem in Russland Sudostasien und Afrika nicht aktiv verfolgt Die Rechtslage in Osterreich ist in groben Zugen ahnlich wie in Deutschland Betreffend Schulen und Universitaten in Osterreich bestimmt 42 Abs 6 UrhG dass diese fur Zwecke des Unterrichts bzw der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfaltigungsstucke in der fur eine bestimmte Schulklasse bzw Lehrveranstaltung erforderlichen Anzahl herstellen und verbreiten durfen dies gilt auch fur Musiknoten Die Abgeltung zahlen die Universitaten durch die Reprographievergutung in der Sonderform der Betreibervergutung 42b Abs 2 Z 2 UrhG 4 Unterhaltungsmedien BearbeitenUm der illegalen und kostenlosen Verwendung von Tauschborsen eine legale Alternative entgegenzusetzen stellt die Musikindustrie inzwischen eigene Downloadangebote bereit die es den Kunden ermoglichen lizenzierte Musik auf ihren Rechner herunterzuladen Fur Audio CDs wurden verschiedene Kopierschutzverfahren eingefuhrt die das Vervielfaltigen von Musik und die Weitergabe verhindern sollen Da diese Verfahren jedoch die technischen Spezifikationen von Audio CDs verletzen lassen sich legal erworbene CDs auf einigen Geraten oder Computern nicht abspielen Diese CDs entsprechen nicht mehr der im Red Book vereinbarten und definierten Spezifikationen fur Compact Discs und sind daher keine der Norm entsprechenden Audio CDs und sorgen so oft fur zusatzlichen Unmut bei den zahlenden Kunden Die Frage ob Uberspielen von kopiergeschutzten CDs uber den analogen Ausgang ein Umgehen des Kopierschutzes darstellt ist umstritten 5 In zahlreichen Zeitschriften wird es als erlaubte Moglichkeit dargestellt da das analoge Abspielen der bestimmungsgemassen Verwendung einer Audio CD entspricht Um das unerlaubte Mitschneiden von Kinofilmen zu unterbinden setzen Kinobetreiber immer haufiger Nachtsichtgerate ein um Personen mit Videokameras aufzuspuren Allerdings werden oft auch Screener unrechtmassig kopiert Technische Mittel Bearbeiten Um kostenlos an nahezu alle gangigen Filme Musikstucke und Spiele zu kommen werden zumeist gangige File Sharing Programme oder das IRC Netzwerk benutzt Die Film und Musikindustrie versucht daher Tauschborsen bzw die verwendete Software verbieten zu lassen Allerdings sind einige Tauschborsen dezentral organisiert so dass es in der Praxis nicht moglich ist so ein Verbot durchzusetzen zudem argumentieren Anbieter von Tauschborsen dass sie nur die Vermittler von Daten seien und ein Grossteil des Datenverkehrs auf legale Inhalte wie etwa freie Software zuruckzufuhren ist Genauso gut konne man die Post verbieten die unter anderem auch gestohlene Waren ausliefert Problematisch fur die Hersteller kommerzieller Software dabei ist dass es keinen unumganglichen Kopierschutz gibt Zahlreiche sogenannte Cracker Groups bringen kurz nach Veroffentlichung neuer Programme zumeist auch gleich die passenden Seriennummern oder einen Crack heraus Cracks tauschen meist Original Dateien aus oder verandern diese leicht mit dem Ziel den Kopierschutz zu uberwinden Eine weitere Technik zur Umgehung von Kopierschutzverfahren sind CD ROM Emulatoren Hierzu wird ein Abbild der Original CD erzeugt Dieses kann auf beliebigen Datentragern gespeichert und zusatzlich beispielsweise uber das Internet oder LAN global oder lokal verteilt werden Mittels eines virtuellen CD ROM Laufwerks lassen sich diese Abbilder dann in das System einbinden So wird dem Programm vorgegaukelt die Original CD ware in einem CD ROM Laufwerk Es gibt mittlerweile Kopierschutzverfahren die die Deinstallation solcher CD Emulatoren fordern bevor das kopiergeschutzte Programm gestartet werden kann was problematisch ist da solche Emulatoren aber auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden konnen Auch kann das Uberprufen auf solche Programme mit verschiedenen Programmen so genannten anti blacklisting tools umgangen werden die entweder versuchen die Emulation zu verbergen oder das kopiergeschutzte Programm zu manipulieren Kopierschutzumgehung Bearbeiten Nicht erlaubt sind Kopien kopiergeschutzter Datentrager Sobald eine Kopiersperre vorhanden bzw wirksam ist darf diese nicht umgangen werden auch nicht wenn die Musikstucke in MP3 konvertiert werden um diese z B auf einem MP3 Player abzuspielen Wann ein Kopierschutz als wirksam bezeichnet werden kann ist bisher nicht zweifelsfrei festgelegt worden Die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie ist zwar verboten aber nicht strafbar Allerdings kann in solchen Fallen der Rechteinhaber Schadensersatzforderungen gegen den Ersteller der Kopien geltend machen Aufnehmen aus dem Fernseher ist unbedenklich DVDs sind zum grossten Teil durch Content Scramble System CSS geschutzt Analoge Aufnahmen sind solange erlaubt wie z B DVDs nicht durch Macrovision geschutzt sind Privatkopien von kopiergeschutzten digitalen Medien durfen also legal mit den genannten Ausnahmen uber den Umweg der analogen Aufzeichnung per Wiedergabe gemacht werden Es ist nicht verboten die Wiedergabe einer DVD oder Musik CD mitzuschneiden und dieses Material anschliessend wieder als DVD oder CD zu brennen Auch durfen diese an Freunde und Bekannte weitergegeben werden Im Rahmen der zweiten Novelle zum Urheberrecht soll diese Moglichkeit der legalen Kopie dahingehend geandert werden dass eine analog erstellte Kopie ebenfalls zu Schadenersatzanspruchen des Rechteinhabers fuhren kann Kopierschutzmechanismen von Audio Cds funktionieren oft nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Software bzw Betriebssystem meist Windows Die Umgehung von Kopierschutzmechanismen muss nicht immer absichtlich geschehen Manchmal ist dies auch ein ungewollter Nebeneffekt bei der Verwendung sehr preiswerter Hardware Der Kopierschutz High bandwidth Digital Content Protection wird beispielsweise durch die Verwendung verschiedener gunstiger HDMI Splitter entfernt die das Signal von einer Quelle auf mehrere Bildschirme verteilen sollen Ein Mitschnitt durch handelsubliche Hardware die man auch zur Aufzeichnung von sogenannten Let s Plays von Konsolenspielen verwendet ist damit problemlos und oft sogar in voller HD Qualitat moglich Urheberrechtsverletzungen im Internet BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Das Internet erleichtert durch einen einfacheren Datenaustausch und aufgrund der Internationalitat durch die Vielzahl geltender Urheberrechtsgesetze Urheberrechtsverletzungen Mit der Verbreitung des Internets bieten Anonymisierungsdienste wie etwa Proxy Server und Virtual Private Networks VPNs die Moglichkeit urheberrechtlich geschutzte Werke illegal zu verbreiten ohne auf Anfrage den jeweiligen Nutzer der den Anonymisierungsanbieter zur Verbreitung nutzt nachzuweisen Diese Anonymisierungsanbieter sitzen meist in Landern mit sehr liberalem Internetrecht Einige deutsche Tor Server halten beispielsweise illegal urheberrechtlich geschutzte Werke vor Obwohl sie nicht nachweisen konnten dass sie nicht die Quelle dieser Daten sind sondern sie nur weiterleiten und die Quelle nicht nachweisen konnten mussten die Anbieter bisher nicht haften Die Polizei war mit der Situation sichtlich uberfordert was etwa zur Beschlagnahmung einiger Tor Server fuhrte um die Quelle selber herauszufinden was ihnen wegen der verwendeten Technik nicht gelang Auch uber Sharehoster werden geschutzte Werke illegal verbreitet Nach einem Urteil des LG Dusseldorf haftet RapidShare fur alle Urheberrechtsverletzungen die dessen Nutzer begehen als Storer Ausserdem sei das Unternehmen dazu verpflichtet die notigen Massnahmen zu ergreifen um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern Prufungspflicht Aus dem Ausland konnen geschutzte Werke vorgehalten werden da das Internet grundsatzlich weltweit verfugbar ist bei denen das Urheberrecht des jeweiligen anderen Landes nicht anerkannt wird Daher ist die Durchsetzung nationalen Rechts schwierig Eine Idee ist es diese auslandischen Anbieter nicht zu verklagen sondern ihre Server im nationalen Netz zu sperren In Deutschland wird dies allerdings nicht angewandt Manche Kritiker bezeichnen das Sperren von Servern als Internetzensur Da Urheberrechtsinhaber aus den genannten Grunden ihre Rechte schlecht durchsetzen konnen verwenden sie als Ausweg technische Kopierschutzmassnahmen die nichtberechtigte Personen an der Nutzung von Kopien der Daten hindern sollen Am 8 September 2016 legt die zweite Kammer des Europaischen Gerichtshofs fest dass bereits das Verlinken auf online verfugbare Inhalte einer Urheberrechtsverletzung gleichkommen kann 6 Demnach ist bereits das Setzen eines Hyperlinks einer offentlichen Wiedergabe gleichzusetzen Durch das Playboy Urteil mussen Webseitenbetreiber z B Blogger sehr genau prufen was sie verlinken In der IT Szene stoss das EuGH Urteil auf einige Kritik etwa dahingehend dass die Rechtsprechung von einer Einzelfallabwagung ausgehe und die Linkfreiheit im Internet dadurch eingeschrankt werde 7 Entwicklungen BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Selbst massive Verfolgung von Tatern und Prazedenzfalle wie in den USA gegen Jammie Thomas oder Joel Tenenbaum schrecken die meisten Benutzer nicht ab 8 Die Beliebtheit von Tauschborsen nimmt weiter zu Bei solch einem Massenphanomen ist es fur Strafverfolger nahezu unmoglich die Mehrzahl der Verstosse zu ahnden eine Strafverfolgung grosser Bevolkerungsgruppen ist weder politisch durchsetzbar noch praktisch machbar Daher konzentriert sich die Strafverfolgung meist auf Personen die im grossen Stil mit illegalen Kopien Handel treiben und sich teilweise millionenschwer bereichern nicht auf diejenigen die anscheinend nur im kleinen Stil fur den Eigenbedarf kopieren Mittlerweile jedoch wird speziell entwickelte Software eingesetzt die Urheberrechtsverstosse in Tauschborsen automatisch protokolliert und an die Strafverfolgungsbehorden weiterleitet Auch wurden zum ersten Male Strafanzeigen gegen viele Tausend Benutzer zugleich gestellt Letzteres mit dem Ziel uber die Strafanzeigen an die Identitaten der Schadiger heranzutreten um diese zivilrechtlich verfolgen zu konnen vgl Filesharing Um einer Kriminalisierung weiter Bevolkerungsgruppen entgegenzuwirken fordern Organisation wie Attac eine Kulturflatrate die gegen Zahlung einer monatlichen oder jahrlichen Pauschalabgabe 9 ein solches Kopieren legalisiert vergleichbar etwa mit der Vergutungsregelung auf Fotokopierer der VG Wort Siehe auch BearbeitenBootleg Produktpiraterie WarezLiteratur BearbeitenJan Peter Ewert Das Urheberstrafrecht in der Informationsgesellschaft Univ Diss Kiel 2008 Norderstedt Books on Demand 2008 Norbert P Flechsig Rechtspolitische Uberlegungen zum Urheberstrafrecht in Deutschland Osterreich und der Schweiz Bern Stampfli 1982 Jan Hachenberger Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet Eine okonomische Analyse von Missbrauchskalkulen und Schutzstrategien DUV Verlag 2003 ISBN 3 8244 7765 3 Hans von Hentig Der strafrechtliche Schutz des literarischen Eigentums Nach deutschem und osterreichischem Rechte in rechtsvergleichender Darstellung Univ Diss Munchen und Berlin Springer 1912 Jan Kromer Evrim Sen No Copy Die Welt der digitalen Raubkopie Tropen Verlag 2006 ISBN 3 932170 82 2 online Elisa May Urheberstrafrecht und Streaming Univ Diss Wurzburg 2013 bei Hilgendorf Hamburg Kovac 2014 Chiara Santangelo Der urheberrechtliche Schutz digitaler Werke Eine vergleichende Untersuchung der Schutz und Sanktionsmassnahmen im deutschen italienischen und englischen Recht Berlin 2011 https www duncker humblot de buch der urheberrechtliche schutz digitaler werke 9783428137091 page id 0 amp typ buc Stefan Frederick Staudacher Die digitale Privatkopie gem 53 UrhG in der Musikbranche Dissertation Books on Demand Verlag 2008 ISBN 978 3 8370 5809 3 Klaus Weber Drei Jahre Freiheitsstrafe fur alle Google Mitarbeiter Ein Beitrag zur Praxis des Urheberstrafrechts PDF Datei 102 kB In Zeitschrift fur Internationale Strafrechtsdogmatik ZIS 2010 S 220 ff Weber Ulrich Der strafrechtliche Schutz des Urheberrechts Tubingen Mohr Siebeck 1976Weblinks Bearbeiten Commons Product piracy Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Urheberrechtsverletzung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Text des Urheberrechtsgesetzes Deutschland Copyright und Urheberrecht Schweiz und International deutsch englisch Einzelnachweise Bearbeiten 106 ff UrhG BVerfG Beschluss vom 25 Juli 2005 1 BvR 2182 04 Rdnr 14 m w N vgl BGH I ZR 266 02 1 Walter Brugger Das Schul und Universitatsprivileg Auf dorda at Ein erstes Urteil des LG Frankfurt findet sich online CURIA Dokumente Abgerufen am 27 Juli 2022 Playboy Urteil schrankt Linkfreiheit ein Abgerufen am 27 Juli 2022 Peter Tschmuck Die US Musikindustrie vs die FilesharerInnen Teil 3 Der Fall Joel Tenenbaum In Musikwirtschaftsforschung 11 Marz 2015 abgerufen am 27 Juli 2022 deutsch Bundeszentrale fur politische Bildung Die Idee Kulturflatrate Abgerufen am 14 April 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 1049453719 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urheberrechtsverletzung amp oldid 232806265