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Die Replik ist die Erwiderung des Klagers im Zivilprozess auf die Klageerwiderung des Beklagten Der Klager kann darin die vom Beklagten vorgetragenen Tatsachen entweder nicht bestreiten oder zugestehen bestreiten oder fur unerheblich erklaren Er kann aber auch neue Tatsachen vorbringen die die Wirkung der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen entkraften Die Replik unterliegt den allgemeinen Vorschriften uber das Parteivorbringen Die Erwiderung auf eine Replik nennt man Duplik die folgenden Erwiderungen entsprechend Triplik Quadruplik Reihenfolge BearbeitenIm zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben rechtlich Schriftsatze in dieser Reihenfolge gewechselt Klageschrift des Klagers Klageerwiderung des Beklagten Replik des Klagers Duplik des Beklagten Triplik des Klagers Quadruplik des BeklagtenBeispiel BearbeitenDer klagende Vermieter verlangt mit der Klageschrift Miete 535 Abs 2 BGB Der beklagte Mieter wendet in der Klageerwiderung Mietminderung wegen Mangel der Mietsache ein 536 Abs 1 BGB Der Klager repliziert mit der Behauptung die Parteien hatten eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen Der Beklagte dupliziert und macht geltend der vertragliche Minderungsausschluss sei unwirksam denn der Klager habe den Mangel arglistig verschwiegen 536d BGB Der Klager tripliziert indem er bestreitet den Mangel uberhaupt gekannt zu haben Der Beklagte quadrupliziert Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Replik Recht amp oldid 232026978