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Intestaterbfolge ist ein juristischer Fachbegriff der die gesetzliche Erbfolge im romischen Recht bezeichnet verkurzt Fehlen eines Testats lat intestatus Die gesetzliche Erbfolge tritt grundsatzlich dann in Kraft wenn der Erblasser keine letztwillige Verfugung etwa ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat der Erbe vorverstorben war oder das Erbe nicht angetreten hatte 1 Zum Erbantritt aufgerufen sind dann die Familienangehorigen weshalb Intestaterbrecht auch als Familienerbrecht bezeichnet wird 2 Grundlage der zivilen Intestaterbfolge war im romischen Recht die erbrechtliche Ordnung der Zwolftafelgesetzgebung die in der fruhrepublikanischen Zeit verfasst worden war 3 Diese beruhte auf dem Prinzip der Agnation Der Anwendungsbereich war beschrankt auf romische Burger Berufen waren zuvorderst die sui heredes Hauspersonen die unter der vaterlichen Herrschaft patria potestas oder als Ehefrauen unter der ehelichen Gewalt uxores in manu des paterfamilias und Erblassers standen und mit seinem Tod gewaltfrei wurden Neben leiblichen Kindern kamen auch Adoptivkinder in den Genuss der Intestaterbfolge Alle Beteiligten erbten zu gleichen Teilen Vorverstorbene Sohne wurden mit ihrem Kopfteil durch deren inneren Familienverband reprasentiert Erbfolge nach Stammen Sofern der Erblasser keine sui heredes hinterliess war der gradnachste agnatische Verwandte zur Erbschaft aufgerufen adgnatus proximus Darunter wurden die Bruder des Erblassers und deren mannliche Abkommlinge verstanden ebenso die mannlichen Abkommlinge der Bruder des Vaters beziehungsweise Grossvaters des Vaters Bei gleichnahem Grad der Agnaten wurde nach Kopfen geteilt unabhangig davon welcher Stamm reprasentiert wurde Fehlten Agnaten kamen die Gentilen Angehorige des Grossfamilienclans zum Zug 4 Die in der fruhen Kaiserzeit zu Gesetzgebungsakten aufgewerteten senatusconsulta fuhrten zu erheblichen Veranderungen im Erbrecht denn sie fuhrten zur Anerkennung neuer Intestaterben Besonders sind in diesem Zusammenhang die Senatsbeschlusse Tertullianum Orfitianum Iuventianum Neronianum Trebellianum und Pegasianum zu nennen 5 Die Erben erlangten eine Rechtsposition die ausweislich der XII Tafeln zu einer Vermogensinhaberschaft fuhrten 2 Im Sinne der altzivilen Ordnung der Tafeln gehorten zum Vermogen einerseits die personenbezogenen Angelegenheiten der Gewaltunterworfenen Hausgenossen Sklaven und andererseits die finanziellen Ausstattungen vornehmlich ging es um Besitzstande und Geldmittel familia pecuniaque 6 Siehe auch Bearbeitenbonorum possessio intestatiLiteratur BearbeitenCarl Crome Grundzuge des romischen Privatrechts A Marcus amp E Weber Bonn 1922 64 Heinrich Dernburg System des romischen Rechts Der Pandekten achte umgearbeitete Auflage Bearbeitet von Paul Sokolowsky Teil 2 H W Muller Berlin 1912 S 1007 1025 Digitalisat Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht Handbuch der Altertumswissenschaft Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 2 Auflage C H Beck Munchen 1955 S 580 586 Inhalte der 166 169 Bernhard Kubler Das Intestaterbrecht der Frauen im alten Rom In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 41 1920 S 15 43 Marianne Meinhart Die Senatusconsulta Tertullianum und Orfitianum in ihrer Bedeutung fur das klassische romische Erbrecht Wiener Rechtsgeschichtliche Arbeiten Band IX Bohlau Graz Wien Koln 1967 Otto Lenel Die Rechtsstellung des proximus adgnatus und der gentiles im altromischen Erbrecht In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 37 1916 S 129 135 Ernst Rabel Nachgeformte Rechtsgeschafte In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 27 1906 S 290 335 und Band 28 1907 S 311 379 Walter Selb Vom ius vitae necisque zum beschrankten Zuchtigungsrecht und zur magistratischen Zuchtigungshilfe In The Irish Jurist Band 1 1966 S 136 150 Emil Strohal Das deutsche Erbrecht auf Grundlage des Burgerlichen Gesetzbuchs Das Recht des Burgerlichen Gesetzbuches in Einzeldarstellungen Band 1 2 Auflage J Guttentag Berlin 1901 S 22 48 Friedrich Vittinghoff Soziale Struktur und politisches System der hohen romischen Kaiserzeit In Historische Zeitschrift Band 230 1980 S 31 55 Anmerkungen Bearbeiten Iulius Paulus 67 ad edictum Digesten 50 16 64 a b Ulrike Babusiaux Wege zur Rechtsgeschichte Romisches Erbrecht Bohlau Koln Weimar Wien 2015 ISBN 978 3 8252 4302 9 S 47 82 47 51 Marcianus Digesten 29 7 6 3 Heinrich Honsell Romisches Recht 7 Auflage Springer Zurich 2010 ISBN 978 3 642 05306 1 S 189 Ulrike Babusiaux Wege zur Rechtsgeschichte Romisches Erbrecht Bohlau Koln Weimar Wien 2015 ISBN 978 3 8252 4302 9 S 329 f Ulpian 46 ad edictum Digesten 50 16 195 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Intestaterbfolge romisches Recht amp oldid 236120127