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Als Hammersteiner Ehe wird die vor 1017 geschlossene Ehe zwischen dem Konradiner Otto von Hammerstein ca 975 wohl 5 Juni 1036 1016 Graf in der Wetterau 1019 Graf im Engersgau und Irmingard von Verdun 1042 der Tochter des Grafen Gottfried des Gefangenen von Wirtten Verdun aus der Familie der Wigeriche bezeichnet um deren kirchenrechtliche Rechtmassigkeit eine mehrjahrige Auseinandersetzung gefuhrt wurde Vorgang BearbeitenDa Otto und Irmingard entfernt miteinander verwandt waren siehe unten erhob Kaiser Heinrich II obwohl Freund Ottos auf Drangen Erkanbalds des Erzbischofs von Mainz Einspruch gegen die Ehe Otto und Irmingard wurden vor das erzbischofliche Gericht geladen erschienen jedoch nicht woraufhin das Paar 1018 in Nijmegen exkommuniziert wurde Auf dem Furstentag von Burgel heute Ortsteil Offenbachs wurde wenig spater die Unrechtmassigkeit der Ehe festgestellt Otto unterwarf sich scheinbar hielt aber dennoch treu an der Ehe mit Irmingard fest Eine Eskalation erfuhr der Hammersteiner Ehestreit als Otto versuchte den seiner Ehe im Wege stehenden Erzbischof Erkanbald zu beseitigen der Versuch ihn gefangen zu nehmen scheiterte jedoch lediglich sein Gefolge geriet in Ottos Hand und wurde auf Burg Hammerstein eingesperrt Als Vermittlungsversuche auch des Kaisers selbst scheiterten beschloss eine Reichsversammlung gegen das Paar harter vorzugehen Otto zog sich in seine Burg zuruck wurde dort im Herbst 1020 vom Kaiser belagert und musste Weihnachten kapitulieren Otto erhielt aber freien Abzug sein Vermogen wurde beschlagnahmt das Paar nahm in den nachsten Jahren ein Wanderleben auf bis Otto sich 1023 erneut unterwarf und ein zweites Mal gegen Ruckgabe seiner Guter auf die Ehe verzichtete Irmingards Weigerung die Entscheidung zu akzeptieren und ihr Appell bei Papst Benedikt VIII den sie selbst in Rom vortrug fuhrte zu einer weiteren Eskalation des Streits Irmingards Intervention in Rom machte die Auseinandersetzung zur Prestigefrage fur den Mainzer Erzbischof Aribo den Nachfolger Erkanbalds der nun versuchte den Papst in seinem Sinne zu beeinflussen indem er sich durch Bekraftigung der bisherigen Beschlusse durch eine weitere Synode in Seligenstadt 12 August 1023 Ruckendeckung holte und damit dem Papst die Entscheidungsgewalt in letzter Instanz ausdrucklich absprach was dieser wiederum nicht dulden konnte Die anschliessende Untersuchung des Falles in Deutschland durch eine papstliche Delegation ging dann auch zu Ungunsten des Mainzers aus Ihm wurde das Pallium entzogen woraufhin dieser nun seinerseits den Kaiser einschaltete und sich im Fruhjahr 1024 auf einer Synode in Hochst erneut der Unterstutzung seiner Bischofe versicherte Benedikt VIII starb bevor ihn das nun formulierte Antwortschreiben erreichte und sein Nachfolger Johannes XIX vermied es in der gesamten Frage uberhaupt Stellung zu beziehen so dass Aribo weiterhin ohne Pallium blieb Auf der Frankfurter Synode von 1027 brachte Aribo das Thema dann erneut auf die Tagesordnung doch gerade der neue Kaiser Konrad II war nicht gewillt gegen die Ehe vorzugehen da er erstens mit Otto verwandt war und zweitens selbst in einer ahnlichen aber kirchenrechtlich noch erlaubten Ehe lebte Er beendete das Verfahren gegen Otto und Irmingard die ihre Ehe daraufhin weiterfuhren konnten Verlierer war nun eindeutig Aribo der 1031 sogar zu einem Bussgang nach Rom reiste um das aberkannte Pallium zuruckzuerhalten Das Ergebnis dieses Schritts ist nicht bekannt und Aribo konnte es zuhause auch nicht mehr verkunden da er auf der Ruckreise in Como starb Die Verwandtschaft zwischen Otto und Irmingard BearbeitenWigerich Kunigunde Enkelin Ludwigs des Stammlers Gerhard von Metz Matfriede Oda Liudolfinger Karl der Einfaltige Karolinger Gozelo Uda Gottfried von Julich Pfalzgraf von Lothringen Ermentrud Mathilde von Sachsen Billunger Gottfried der Gefangene Gerberga MegingozGraf in Geldern Irmintrud Heribert Graf im Kinziggau Konradiner Irmingard von Verdun Otto von Hammerstein Otto und Irmingard waren nach kanonischem germanischen Recht im 7 Grad miteinander verwandt Ottos Urgrossvater Gottfried und Irmingards Grossmutter Uda waren Geschwister Kinder von Gerhard und Oda Es werden auf beiden Seiten die Generationen bis zu den gemeinsamen Vorfahren gezahlt Literatur BearbeitenEduard Hlawitschka Die Anfange des Hauses Habsburg Lothringen Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9 10 und 11 Jahrhundert Veroffentlichungen der Kommission fur Saarlandische Landesgeschichte und Volksforschung Bd 4 ISSN 0454 2533 Minerva Verlag Thinnes u Nolte Saarbrucken 1969 Eduard Hlawitschka Kaiser Heinrich II der Hammersteinsche Eheprozess und die Ezzonen In Rheinische Vierteljahrsblatter Jg 76 2012 S 53 90 Hein H Jongbloed Wanburtich Heinrichs II Beteiligung an der Wahl von Kamba 1024 In Deutsches Archiv fur Erforschung des Mittelalters Bd 62 2006 S 1 63 Digitalisat Mathias Koch Irmgard von Hammerstein um 1042 In Georg Molich Hrsg Rheinische Lebensbilder Band 18 Rheinland Verlag u a Koln 2000 ISBN 3 7927 1752 2 S 7 26 Siegfried Reicke Der Hammersteiner Ehehandel im Lichte der mittelalterlichen Herrschaftsordnung In Rheinische Vierteljahrsblatter Jg 38 1974 S 203 224 Dieter Wolf Graf Otto von Hammerstein und die Familie der Konradiner in Jubilaumsschrift anlasslich der 1000 Wiederkehr des Burgeler Reichstags 1018 2018 S 32 75 S 97 100 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hammersteiner Ehe amp oldid 218833878