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Die eidgenossische Volksinitiative sicheres Wohnen im Alter war eine Volksinitiative des Hauseigentumerverbandes die Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einraumen wollte den Eigenmietwert nicht mehr versteuern zu mussen Die Volksabstimmung fand am 23 September 2012 statt wobei die Vorlage von Volk und Standen abgelehnt wurde Inhaltsverzeichnis 1 Initiative 1 1 Wortlaut 1 2 Argumente der Initianten 2 Behandlung 2 1 Chronologie der Initiative 2 2 Botschaft des Bundesrates 2 3 Beratungen im Parlament 3 Volksabstimmung 3 1 Haltungen 3 2 Ergebnisse vom 23 September 2012 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInitiative BearbeitenWortlaut Bearbeiten Art 108b neu Steuerpolitische Massnahmen zur Wohneigentumsforderung1 Bund und Kantone treffen zur Forderung und zum Erhalt des selbstgenutzten Wohneigentums wirksame steuerpolitische Massnahmen 2 Zu diesem Zweck gestalten sie namentlich die direkten Steuern wie folgt a Eigentumerinnen und Eigentumer von selbstgenutztem Wohneigentum haben ab Erreichen des Alters ab dem die Bundesgesetzgebung uber die Alters und Hinterlassenenversicherung einen Anspruch auf eine Altersrente vorsieht das einmalige Wahlrecht sich dafur zu entscheiden dass die Eigennutzung des Wohneigentums am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegt b Wird das Wahlrecht ausgeubt entfallt die Moglichkeit die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie die Versicherungspramien und die Kosten der Verwaltung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen Die Unterhaltskosten konnen bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken jahrlich abgezogen werden wobei der Bund diesen Betrag periodisch der Teuerung anpasst Die Kosten fur Massnahmen welche dem Energiesparen dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen konnen vollumfanglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden Die Ubergangsbestimmungen der Bundesverfassung vom 18 April 1999 werden wie folgt geandert Art 197 Ziff 8 neu 8 Ubergangsbestimmung zu Art 108b Steuerpolitische Massnahmen zur Wohneigentumsforderung Bund und Kantone erlassen die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen Sind diese nicht spatestens funf Jahre nach der Annahme von Artikel 108b durch Volk und Stande in Kraft getreten so ist Artikel 108b unmittelbar anwendbar 1 Argumente der Initianten Bearbeiten Nach Ansicht der Initianten sei der Eigenmietwert ungerecht und er treffe Rentner am hartesten Sie hatten oftmals ihre Hypothek abbezahlt und konnten in der Steuererklarung keine Schuldzinsen vom Einkommen mehr abziehen Hingegen bleibe die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts So fielen die Steuern besonders hoch aus und das verfugbare Renteneinkommen werde drastisch geschmalert Das Resultat sei dass sich diese Gruppe schuldenfreies Wohneigentum kaum mehr leisten konne Wer ein Leben lang spare um im Alter schuldenfrei zu sein solle nicht durch Steuern bestraft werden 2 Behandlung BearbeitenChronologie der Initiative Bearbeiten Am 24 Juli 2007 fand die Vorprufung der Initiative durch die Bundeskanzlei statt in der diese verfugte gestutzt auf Art 68 und Art 69 BPR Art 23 VPR dass die Initiative den rechtlichen Formen entspreche 3 Daraufhin begann der Fristenlauf von 18 Monaten zur Sammlung der Unterschriften vom 7 August 2007 bis zum 7 Februar 2009 Art 139 BV 4 Am 23 Januar 2009 wurde Initiative eingereicht am 17 Marz 2009 gab die Bundeskanzlei ihr Zustandekommen mit 111 861 gultigen Unterschriften bekannt Art 68 69 Art 71 und Art 72 BPR 5 Weil der Bundesrat beschloss einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative vorzuschlagen hatte er 18 Monate Zeit der Bundesversammlung eine Botschaft und einen Entwurf fur einen Bundesbeschluss fur die Stellungnahme zur Volksinitiative zu unterbreiten Art 97 Abs 2 ParlG Auf der Grundlage dieser Botschaft vom 23 Juni 2010 6 7 fand die Beratung in den Eidgenossischen Raten statt Diese beschlossen am 16 Marz 2012 die Initiative Volk und Standen zur Ablehnung zu empfehlen 8 9 Botschaft des Bundesrates Bearbeiten Der Bundesrat war der Ansicht dass es keinen sachlich begrundbaren Handlungsbedarf gebe der die Privilegierung der Rentner wie er es nennt rechtfertigen wurde Der Eigenmietwert liege deutlich unter dem Marktwert und angefallene Unterhaltskosten Versicherungspramien Verwaltungskosten Dritter sowie Schuldzinsen konnten in der Steuererklarung vollumfanglich abgezogen werden Bei Letzteren bestehe insofern eine Restriktion als der Abzug bei den privaten Schuldzinsen eine Obergrenze aufweise im Umfang des steuerbaren Vermogensertrags zuzuglich weiterer 50 000 Franken Samtliche Studien zur Wohlstandsverteilung und die gesamte Datenlage indizierten dass keine flachendeckende Notlage bei Rentnern bestehe 10 Dies untermauere erneut eine Arbeit die im Auftrag des Bundesamts fur Sozialversicherungen erstellt und publiziert wurde Ihr nach gehe es den allermeisten Rentnern wirtschaftlich gut lediglich 6 Prozent seien von Armut betroffen bei den 18 bis 59 Jahrigen seien es dagegen 8 9 Prozent Laut der Untersuchung verfuge sogar nahezu jedes funfte Rentnerpaar uber ein Bruttovermogen von uber einer Million Franken 11 Der Bundesrat kritisierte zudem dass die geforderte Anderung der Bundesverfassung in einem Spannungsverhaltnis mit dem Gebot der Gleichbehandlung aller Personen sei Dies stehe im Widerspruch mit der Forderung von Wohneigentum durch den Bund wie sie Art 108 BV vorsieht Demnach sollen die Massnahmen des Bundes allen Personengruppen zugutekommen die Wohneigentum erwerben wollen und nicht nur bestimmten Gruppen Die Volksinitiative will demgegenuber keine allgemeinen Forderungsmassnahmen sondern ausdrucklich eine steuerliche Begunstigung einer bestimmten Gruppe von Eigentumern und diese Gruppe umfasst erst noch Personen die meistens schon lange Wohneigentum besitzen Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament wegen all dieser Grunde und Bedenken den Entwurf eines Bundesbeschlusses fur eine ablehnende Abstimmungsempfehlung Der Bundesrat sah aber auch Handlungsbedarf im Bereich der Besteuerung des Wohneigentums und unterbreitete dem Parlament daher mit derselben Botschaft den Entwurf eines Bundesgesetzes das als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative dienen sollte Das geltende Recht sei kompliziert und setze falsche Anreize Die Abschaffung des Eigenmietwerts fur alle Wohneigentumer sowie die Streichung der entsprechenden Abzuge fur Unterhaltskosten und Schuldzinsen mit einigen Ausnahmen wurden die Mangel des heutigen Systems beseitigen und zu einer substantiellen Vereinfachung fuhren 10 Beratungen im Parlament Bearbeiten Der Standerat behandelte am 14 Marz 2011 die Volksinitiative und den indirekten Gegenentwurf als Erstrat Der Sprecher der vorberatenden Kommission Kommission fur Wirtschaft und Arbeit des Standerats meinte mit dieser Initiative wurden in der Schweiz zwei Klassen von Steuerpflichtigen geschaffen namlich solche die vor dem AHV Alter stehen und solche die im AHV Alter stehen was rechtlich problematisch sei Der Rat stimmte aber dem indirekten Gegenentwurf mit 17 zu 12 Stimmen und drei Enthaltungen zu nachdem er wesentliche Anderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen hatte Dieser Beschluss ermoglichte es die Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein Jahr d h bis zum 23 Juli 2012 zu verlangern Art 105 ParlG Auch die Kommission fur Wirtschaft und Arbeit des Nationalrats sprach sich mit derselben Begrundung wie Bundesrat und Standerat fur die Ablehnung der Initiative aus Trotzdem empfahl der Nationalrat in seiner ersten Beratung die Initiative mit 97 zu 72 Stimmen zur Annahme Dafur stimmten die SVP Fraktion sowie ein Grossteil der FDP Fraktion und CVP EVP glp Fraktion Die Befurworter der Initiative argumentierten unter anderem dass sie vorsorgepolitisch sinnvoll sei die Eigenverantwortung fordere und die Probleme von Rentnern lose die Muhe haben Steuern auch auf nichtvorhandenem Einkommen zu entrichten Auch beim indirekten Gegenentwurf entschied der Nationalrat anders als der Standerat und beschloss mit 114 zu 58 Stimmen Nichteintreten insbesondere mit der Begrundung dass er zu einer Verscharfung der Ungerechtigkeiten zwischen Mietern auf der einen Seite und Wohneigentumern auf der anderen Seite fuhre In der Differenzbereinigung zwischen den Raten setzte sich bei der Stellungnahme zur Initiative der Standerat durch In den Schlussabstimmungen vom 16 Marz 2012 stimmte er mit 36 zu sechs Stimmen und einer Enthaltung und der Nationalrat mit 119 zu 77 Stimmen fur die ablehnende Abstimmungsempfehlung beim indirekten Gegenentwurf setzte sich der Nationalrat durch Der Standerat beschloss in seiner zweiten Beratung mit 23 zu 17 Stimmen ebenfalls Nichteintreten 8 Volksabstimmung BearbeitenHaltungen Bearbeiten Ja Parole EDU SVP KVP FPSNein Parole FDP BDP CVP SP Grune GLP CSP EVP PdA SD 12 Ergebnisse vom 23 September 2012 Bearbeiten Ja 9 1 2 Stande Nein 11 5 2 Stande Sicheres Wohnen im Alter amtliche Endergebnisse 13 Kanton Ja Nein Beteiligung Zurich Kanton Zurich nbsp Zurich 47 9 52 1 42 85 Bern Kanton Bern nbsp Bern 41 3 58 7 41 07 Luzern Kanton Luzern nbsp Luzern 49 0 51 0 44 50 Uri Kanton Uri nbsp Uri 48 0 52 0 36 44 Schwyz Kanton Schwyz nbsp Schwyz 52 0 48 0 46 67 Obwalden Kanton Obwalden nbsp Obwalden 45 5 54 5 45 64 Nidwalden Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 48 5 51 5 47 14 Glarus Kanton Glarus nbsp Glarus 55 4 44 6 34 82 Zug Kanton Zug nbsp Zug 47 2 52 8 48 41 Fribourg Kanton Freiburg nbsp Freiburg 43 5 56 5 36 23 Solothurn Kanton Solothurn nbsp Solothurn 52 1 47 9 40 75 Basel Stadt Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 36 2 63 8 46 67 Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 49 5 50 5 47 94 Schaffhausen Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 55 9 44 1 61 24 Appenzell Aussenrrhoden Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 51 0 49 0 46 08 Appenzell Innerrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 44 9 55 1 38 09 St Gallen Kanton St Gallen nbsp St Gallen 51 7 48 3 46 21 Graubunden Kanton Graubunden nbsp Graubunden 47 7 52 3 34 80 Aargau Kanton Aargau nbsp Aargau 54 8 45 2 39 25 Thurgau Kanton Thurgau nbsp Thurgau 53 7 46 3 53 23 Tessin Kanton Tessin nbsp Tessin 51 8 48 2 41 74 Waadt Kanton Waadt nbsp Waadt 35 9 64 1 39 26 Wallis Kanton Wallis nbsp Wallis 45 1 54 9 42 74 Neuenburg Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 48 2 51 8 55 93 Genf Kanton Genf nbsp Genf 52 7 47 3 43 80 Jura Kanton Jura nbsp Jura 42 1 57 9 34 00 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 47 4 52 6 42 53 Siehe auch BearbeitenListe der eidgenossischen VolksabstimmungenWeblinks BearbeitenBeschreibung von Annee politique suisseEinzelnachweise Bearbeiten Eidgenossische Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter Wortlaut In bk admin ch Bundeskanzlei abgerufen am 7 Februar 2022 Volksabstimmung vom 23 September 2012 Erlauterungen des Bundesrates In Abstimmungsbuchlein Bundeskanzlei abgerufen am 9 April 2022 Eidgenossische Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter Vorprufung In fedlex admin ch Bundeskanzlei 24 Juli 2007 abgerufen am 10 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch Eidgenossische Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter Chronologie In bk admin ch Bundeskanzlei abgerufen am 10 Februar 2022 Eidgenossische Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter Zustandekommen In fedlex admin ch Bundeskanzlei 17 Marz 2009 abgerufen am 10 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch Bundesbeschluss uber die Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter In fedlex admin ch Bundeskanzlei 23 Juni 2010 abgerufen am 10 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch Entwurf Botschaft zur Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter In fedlex admin ch Bundeskanzlei 23 Juni 2010 abgerufen am 10 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch a b 10 060 Sicheres Wohnen im Alter Volksinitiative In Geschaftsdatenbank Curia Vista Parlamentsdienste abgerufen am 10 Februar 2022 mit Links zur Botschaft des Bundesrates zu den Verhandlungen der Rate und zu weiteren Parlamentsunterlagen Bundesbeschluss uber die Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter In fedlex admin ch Bundeskanzlei 16 Marz 2012 abgerufen am 10 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch a b Botschaft zur Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter In Bundesblatt Bundeskanzlei 23 Juni 2010 abgerufen am 18 Marz 2022 Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstatigen und Personen im Ruhestand In newsd admin ch Bundesamt fur Sozialversicherungen abgerufen am 18 Marz 2022 Initiative Sicheres Wohnen im Alter In swissvotes ch Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 22 Marz 2022 Vorlage Nr 564 amtliches Ergebnis Bundeskanzlei abgerufen am 9 April 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative sicheres Wohnen im Alter amp oldid 234158216