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Die Eidgenossische Volksinitiative Fur mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Transparenz Initiative ist eine im Jahre 2017 eingereichte schweizerische Volksinitiative Sie forderte dass Transparenz uber die Finanzierung von Parteien und von Abstimmungs und Wahlpropaganda hergestellt wird Die Volksinitiative wurde zuruckgezogen nachdem das Parlament am 18 Juni 2021 ein Gesetz beschlossen hatte das die Forderungen der Initiative zu einem grossen Teil erfullt Inhaltsverzeichnis 1 Die Initiative 1 1 Ziele 1 2 Initiativkomitee 1 3 Initiativtext 2 Ausgangslage und Vorgeschichte 3 Behandlung der Initiative 3 1 Zeitlicher Ablauf 3 2 Stellungnahme des Bundesrates 3 3 Beratungen des Parlaments 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDie Initiative BearbeitenZiele Bearbeiten Das Initiativkomitee geht davon aus dass fur Abstimmungs und Wahlkampagnen viel Geld ausgegeben wird Um in Volksabstimmungen und Wahlen Erfolg zu haben genuge es nicht gute Argumente zu haben diese mussten mit bezahlter Werbung in Zeitungen auf Plakaten und im Internet auch sichtbar gemacht werden Burgerinnen und Burger die sich eine Meinung bilden wollen sollten wissen konnen was eine Wahl oder Abstimmungskampagne kostet und welche grossen Geldgeber sie bezahlen Transparenz schaffe Vertrauen in die Politik 1 Initiativkomitee Bearbeiten Mitglieder des Tragervereins der Initiative sind folgende Organisationen Piratenpartei Schweiz Junge Grune Schweiz Opendata ch Grune Partei Schweiz Junge BDP Schweiz Juso Schweiz jevp Schweiz EVP Schweiz SP Schweiz BDP Schweiz Jugendsession Transparency International Schweiz Public Eye Das Co Prasidium setzt sich zusammen aus Nadine Masshardt Nationalratin SP Lisa Mazzone Nationalratin seit 2019 Standeratin Grune Partei und Rosmarie Quadranti bis 2019 Nationalratin BDP 2 Initiativtext Bearbeiten Die Bundesverfassung wird wie folgt geandert Art 39a Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl und Abstimmungskampagnen1 Der Bund erlasst Vorschriften uber die Offenlegung der Finanzierung von a politischen Parteien b Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in die Bundesversammlung c Kampagnen im Hinblick auf Abstimmungen auf Bundesebene 2 Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien legen gegenuber der Bundeskanzlei jahrlich Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Betrag und Herkunft samtlicher Geld und Sachzuwendungen im Wert von mehr als 10 000 Franken pro Jahr und Person offen jede Zuwendung muss der Person von der sie stammt zugeordnet werden konnen 3 Personen die im Hinblick auf eine Wahl in die Bundesversammlung oder auf eine eidgenossische Abstimmung mehr als 100 000 Franken aufwenden legen vor dem Wahl oder Abstimmungstermin gegenuber der Bundeskanzlei Gesamtbudget Hohe der Eigenmittel sowie Betrag und Herkunft samtlicher Geld und Sachzuwendungen im Wert von mehr als 10 000 Franken pro Person offen jede Zuwendung muss der Person von der sie stammt zugeordnet werden konnen 4 Die Bundeskanzlei veroffentlicht die Informationen gemass Absatz 2 jahrlich Sie veroffentlicht die Informationen gemass Absatz 3 rechtzeitig vor der Wahl oder der Abstimmung nach der Wahl oder der Abstimmung veroffentlicht sie die Schlussabrechnung 5 Die Annahme anonymer Geld und Sachzuwendungen ist untersagt Das Gesetz regelt die Ausnahmen 6 Das Gesetz legt die Sanktionen bei Missachtung der Offenlegungspflichten fest Art 197 Ziff 12 Ubergangsbestimmung zu Art 39a Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl und Abstimmungskampagnen Hat die Bundesversammlung nicht innerhalb von drei Jahren nach Annahme von Artikel 39a die notigen Ausfuhrungsbestimmungen erlassen so erlasst der Bundesrat diese innerhalb eines Jahres Ausgangslage und Vorgeschichte BearbeitenDie Schweiz kannte bisher auf Bundesebene anders als alle anderen Mitgliedstaaten des Europarates keine Regelungen zur Offenlegung der finanziellen Mittel Einnahmen und Ausgaben von Parteien oder anderen politischen Akteuren Es gibt ebenfalls anders als in den meisten anderen europaischen Staaten keine direkte staatliche Parteienfinanzierung In den letzten Jahrzehnten sind zahlreiche Vorstosse in den Eidgenossischen Raten fur eine Offenlegung der Parteienfinanzierung und der Finanzierung von Abstimmungs und Wahlkampagnen gescheitert siehe das Kapitel Kurzer geschichtlicher Uberblick uber die Versuche zur Schaffung einer Regelung und parlamentarische Vorstosse in der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative 3 Behandlung der Initiative BearbeitenZeitlicher Ablauf Bearbeiten Mit der formalen Vorprufung des Initiativtexts durch die Bundeskanzlei Art 69 BPR am 12 April 2016 4 begann der Fristenlauf von 18 Monaten fur die Sammlung von mindestens 100 000 Unterschriften Art 139 Abs 1 BV Diese wurden am 10 Oktober 2017 eingereicht Mit Verfugung vom 31 Oktober 2017 stellte die Bundeskanzlei fest dass die Initiative mit 109 826 gultigen Unterschriften zustande gekommen ist 5 Nach Art 97 Abs 1 Bst a ParlG hatte der Bundesrat spatestens bis zum 10 Oktober 2018 der Bundesversammlung den Entwurf fur einen Bundesbeschluss uber eine Abstimmungsempfehlung mit einer erlauternden Botschaft zu unterbreiten Der Bundesrat erfullte diese Pflicht mit Botschaft vom 29 August 2018 6 Die Frist fur die Beschlussfassung der Bundesversammlung lief nach Art 100 ParlG bis zum 10 April 2020 mit der Moglichkeit einer Fristverlangerung bis zum 10 April 2021 falls einer der Rate einen direkten oder indirekten Gegenentwurf beschliesst Art 105 ParlG Diese Moglichkeit wurde im vorliegenden Fall benutzt Aufgrund der COVID 19 Pandemie ergab sich eine weitere ausserordentliche Fristverlangerung bis am 13 Juni 2021 Verordnung uber den Fristenstillstand bei eidgenossischen Volksbegehren vom 20 Marz 2020 Die Volksabstimmung muss nach Art 75a BPR spatestens 10 Monate nach dem Abschluss der Beratungen der Bundesversammlung bzw dem Ablauf der gesetzlichen Behandlungsfrist der Bundesversammlung stattfinden In Frage kommen die Abstimmungstermine vom 13 Juni 26 September 28 November 2021 und 13 Februar 2022 7 Stellungnahme des Bundesrates Bearbeiten Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung mit seiner Botschaft vom 29 August 2018 die Volksinitiative Volk und Standen zur Ablehnung zu empfehlen Er habe zwar grundsatzlich Verstandnis fur die Anliegen der Initiative Die Transparenz in der Politikfinanzierung sei ein Element welches das Vertrauen der Burgerinnen und Burger in die demokratischen Prozesse starke Er bezweifelt aber dass die finanziellen Mittel einen uberwiegenden Einfluss auf das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen haben Er verweist dazu auf eine wissenschaftliche Studie aus dem Jahre 2012 8 Eine wirksame Kontrolle der Finanzierung der politischen Parteien sowie der Abstimmungs und Referendumskampagnen ware mit unverhaltnismassigem Aufwand verbunden Eine effektive Uberprufung wurde hohe Kosten verursachen Trotzdem ware das Risiko hoch dass sich die Regelungen umgehen lassen Die Spender konnten ihre finanziellen Zuwendungen durch Dritte zukommen lassen oder in mehrere nicht unter die Deklarationspflicht fallende Teilbetrage aufteilen 9 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Die Volksinitiative wurde zuerst vom Standerat behandelt Dieser folgte zwar am 16 Dezember 2019 mit 32 zu 12 Stimmen dem Antrag des Bundesrates auf eine ablehnende Abstimmungsempfehlung Der Standerat hat aber mit 29 zu 13 Stimmen einen von seiner Staatspolitischen Kommission ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe angenommen Der Standerat anerkennt damit den Handlungsbedarf ist aber der Ansicht dass detaillierte Bestimmungen nicht in die Bundesverfassung gehoren Der vom Standerat angenommene Gesetzesentwurf orientiert sich am Wortlaut der Volksinitiative Allerdings wurden erheblich hohere Schwellenwerte fur die Offenlegung festgelegt Parteien sowie Komitees mussen bei Spenden uber 25 000 Franken Initiative 10 000 Franken deren Herkunft offenlegen Wahl und Abstimmungskomitees ihre Finanzen erst ab 250 000 Franken Initiative 100 000 Franken transparent machen Nur die Einnahmen nicht aber die Bilanzen und die Erfolgsrechnungen sollen offengelegt werden mussen Die Wahlen in den Standerat sollen nicht in den Geltungsbereich der neuen Regelung fallen weil diese Wahlen wie bisher im Kompetenzbereich der Kantone bleiben sollen Nationalrat und Standerat haben nach je drei Beratungen in beiden Raten und der Durchfuhrung einer Einigungskonferenz den indirekten Gegenentwurf in ihren Schlussabstimmungen vom 18 Juni 2021 angenommen zum Verfahren siehe Gesetzgebungsverfahren und gleichentags die ablehnende Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative definitiv angenommen Der indirekte Gegenentwurf wurde im Standerat mit 35 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Nationalrat mit 139 zu 52 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen dagegen stimmten die grosse Mehrheit der Fraktion der SVP und einzelne weitere Vertreter burgerlicher Parteien Gegenuber den Ergebnissen der ersten Beratung des Gesetzes im Standerat wurden die Schwellenwerte fur die Offenlegung erheblich gesenkt auf 15 000 Franken fur Spenden an Parteien und Komitees und auf 50 000 Franken fur die Aufwendungen von Wahl und Abstimmungskomitees Diese Vorschrift gilt auch fur gewahlte Mitglieder des Standerates 10 Nachdem das Parlament diesen indirekten Gegenentwurf beschlossen hatte zog das Initiativkomitee die Volksinitiative zuruck 11 Der Ruckzug war insofern bedingt als die Volksinitiative dennoch zur Volksabstimmung gelangt falls gegen den indirekten Gegenentwurf das fakultative Referendum ergriffen wird und dieser in der Volksabstimmung abgelehnt wird Art 73a BPR Die Bundeskanzlei hat am 8 Oktober 2021 festgestellt dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist und damit der Ruckzug definitiv wirksam geworden ist 12 Siehe auch BearbeitenTransparenz in der Politik Schweiz Liste der eidgenossischen VolksabstimmungenWeblinks BearbeitenWebseite des Parlaments zur Volksinitiative mit Links zur Botschaft des Bundesrates zu den Ratsverhandlungen und weiteren Parlamentsunterlagen Webseite der Bundeskanzlei zur Volksinitiative Website des InitiativkomiteesEinzelnachweise Bearbeiten Argumentarium zur Transparenzinitiative Abgerufen am 15 November 2020 Tragerverein Abgerufen am 15 November 2020 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Fur mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Transparenz Initiative 29 August 2018 S 5634 5637 abgerufen am 15 November 2020 Bundeskanzlei Verfugung uber die Vorprufung In Bundesblatt Abgerufen am 15 November 2020 Bundeskanzlei Verfugung uber das Zustandekommen In Bundesblatt Abgerufen am 15 November 2020 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Fur mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Transparenz Initiative In Bundesblatt Abgerufen am 15 November 2020 Bundeskanzlei Blanko Abstimmungstermine Abgerufen am 15 November 2020 Bundesrat Medienmitteilung Studie zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen 21 Februar 2012 abgerufen am 15 November 2020 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Fur mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Transparenz Initiative 29 August 2018 abgerufen am 15 November 2020 19 400 Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung In Geschaftsdatenbank Curiavista mit Links zu Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission zu den Ratsverhandlungen und weiteren Parlamentsunterlagen Abgerufen am 18 Juni 2021 Eidgenossische Volksinitiative Fur mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Transparenz Initiative Bedingter Ruckzug In Bundesblatt 29 Juni 2021 abgerufen am 27 Juli 2021 Eidgenossische Volksinitiative Fur mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Transparenz Initiative Eintritt der Bedingung fur den Ruckzug In Bundesblatt 12 Oktober 2021 abgerufen am 12 Oktober 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Fur mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Transparenz Initiative amp oldid 231443757