www.wikidata.de-de.nina.az
Der Defensor pacis Verteidiger des Friedens ist das Hauptwerk des spatmittelalterlichen Staatstheoretikers Marsilius von Padua Der an der Pariser Universitat lehrende italienische Scholastiker vollendete die umfangreiche lateinische Schrift am 24 Juni 1324 Er widmete sie dem romisch deutschen Konig und spateren Kaiser Ludwig dem Bayern Die schon im Mittelalter geausserte Vermutung es handle sich um ein Gemeinschaftswerk von Marsilius und dessen Freund Johannes von Jandun wurde von den modernen Herausgebern widerlegt Der Paduaner steht als alleiniger Verfasser fest 1 Eine Seite einer Handschrift des Defensor pacis Tortosa Arxiu Capitular de la Catedral Ms 141 fol 2r erste Halfte des 14 Jahrhunderts Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau und Zweck 2 Inhalt 2 1 Erste Darlegung 2 2 Zweite Darlegung 2 3 Dritte Darlegung 3 Ausgaben und Ubersetzungen 4 Literatur 5 AnmerkungenAufbau und Zweck BearbeitenDie Abhandlung ist in drei Darlegungen dicciones gegliedert Ihr Thema ist die Aufdeckung und Beschreibung der Hauptursache von Frieden und Unfrieden innerhalb eines christlichen Staates ihr Zweck das Aufzeigen eines Weges zur dauerhaften Beseitigung der Zwietracht In der ersten diccio legt der Autor eine theoretische Analyse von Wesen und Ursprung der politisch gesellschaftlichen Organisation des Menschen vor Daraus leitet er Grundsatze fur ein sachgerechtes Funktionieren der Politik ab Die Richtigkeit seiner Thesen behauptet er wissenschaftlich beweisen zu konnen In der zweiten Darlegung untermauert er seinen Standpunkt mit Aussagen von anerkannten Autoritaten und bringt Argumente zur Widerlegung gegnerischer Auffassungen vor Die dritte diccio bietet eine Zusammenstellung von Folgerungen die Marsilius fur zwangslaufig halt und einen Aufruf zu entsprechendem Handeln 2 Inhalt BearbeitenErste Darlegung Bearbeiten In den einfuhrenden ersten beiden Kapiteln der ersten diccio beschreibt Marsilius die Sicherung von Frieden und Ruhe als Grundvoraussetzung alles menschlichen Glucks Als Ursache der gegenwartigen Zerruttung bezeichnet er eine verkehrte Meinung die tief verborgen sei und die er vorerst nicht enthullt Gemeint ist der Anspruch der Papste auf zwingende Gewalt uber die Kirche sowie uber alle Reiche der Welt und deren Herrscher Durch die angekundigte Aufdeckung dieser Ursache der Zwietracht will der Autor die Ausrottung des Ubels ermoglichen Im zweiten Kapitel definiert er die Begriffe Reich und Frieden wobei er den inneren Frieden im Staat mit der Gesundheit eines Lebewesens vergleicht Er versteht darunter den Zustand in dem jeder einzelne Bestandteil einer staatlichen Gemeinschaft die ihm zukommenden Funktionen in vollkommener Weise erfullen kann 3 Anschliessend tragt Marsilius im Hauptteil der ersten diccio Kapitel 3 19 in abstrakter Form seine Staatstheorie vor wobei die einschlagige Lehre des Aristoteles als Ausgangsbasis der Uberlegungen dient Seine Ausfuhrungen kreisen jedoch um das Verhaltnis von Staat und Kirche eine Problematik von welcher der antike Denker noch nichts wissen konnte Den Hintergrund bildet die politische Praxis der zeitgenossischen italienischen Stadtstaaten des franzosischen Konigreichs und des romisch deutschen Reichs Grundforderungen die in diesen Kapiteln erhoben werden sind die Emanzipation des Staates von kirchlicher Bevormundung und als deren Ergebnis die uneingeschrankte staatliche Hoheit in Gesetzgebung Rechtsprechung und Verwaltung sowie bei der Wahl der Regierung Dazu gehort auch die Aufsicht der Regierung uber die Kirche die sich der staatlichen Autoritat unterordnen muss 4 Zunachst werden im dritten und vierten Kapitel Entstehung und Zweck der burgerlichen Gesellschaft behandelt Es wird eine hypothetische Entwicklung vorgefuhrt die von der hauslichen Gemeinschaft der ersten Familie uber das archaische Dorf bis zum voll ausgebildeten Staat fuhrt Die Betrachtungsweise ist dabei mehr historisch als analytisch Als Unterscheidungsmerkmal der verschiedenen Arten von Gemeinschaftsbildung dient die Vorgehensweise bei der Erhaltung der Ordnung im sozialen Leben Diese ist in der Urfamilie autoritar und willkurlich in der archaischen Dorfgemeinschaft hingegen zwangslaufig konsensual und geregelt da der soziale Zusammenhalt anderenfalls zerbrache In der hier vorgetragenen Darstellung erscheint der Mensch anders als bei Aristoteles als ursprunglich individualistisches Wesen Er wird von seinem Trachten nach vollkommener Befriedigung biologischer nicht sozialer Bedurfnisse zur Bildung uberfamiliarer Verbande und schliesslich zur Staatsgrundung angetrieben Den Zweck des Staates bestimmt Marsilius als Sicherung eines befriedigenden Daseins der Burger Die fur fruhere Theoretiker wichtige Erziehung der Burger zur Tugendhaftigkeit hat er nicht im Blick Im Mittelpunkt stehen Rechtssicherheit und das Gemeinwohl das Nutzliche und Zutragliche 5 Um seinen Zweck zu erfullen muss der standisch geordnete Staat dafur Sorge tragen dass seine Teile die Berufsstande die ihnen zukommenden Funktionen ubernehmen und ungehindert ausuben Wie schon bei Aristoteles werden im Defensor pacis sechs Stande unterschieden Bauern Handwerker Geldleute Priester Krieger sowie die den Staat lenkende und die Rechtsprechung ausubende Fuhrungsschicht 6 Bei der Behandlung der Regierungsformen in den Kapiteln 8 und 9 ubernimmt Marsilius die Struktur des aristotelischen Klassifikationssystems das drei gute Staatsformen Monarchie Aristokratie und Politie gemassigte Volksherrschaft und drei aus ihnen entstehende Verfallsformen tyrannische Monarchie Oligarchie und Demokratie unterscheidet wobei unter Demokratie eine Pobelherrschaft verstanden wird Das Hauptaugenmerk des Paduaners gilt hier der Alleinherrschaft eines Monarchen der im Spatmittelalter haufigsten Regierungsform Der Aspekt auf den es ihm in erster Linie ankommt ist die Vorgehensweise bei der Einsetzung des Herrschers Dabei pladiert Marsilius fur die Wahlmonarchie die unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls der Erbmonarchie uberlegen sei 7 Im Anschluss wendet sich Marsilius einem seiner Kernanliegen zu der Herrschaft des Gesetzes und der Klarung der Frage wem die legislative Gewalt zusteht Kapitel 10 13 Damit die Regierung ihre Autoritat nicht missbrauchen kann muss sie an das Gesetz gebunden sein Ausfuhrlich untersucht Marsilius die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Gesetz wobei er die zwingende Gewalt als das wesentliche Merkmal des Gesetzes im eigentlichen Sinne hervorhebt Als Produkt einer von Affekten unbeeinflussten reinen Vernunft welche die Erfahrungen vieler Generationen zusammenfasst weist das Gesetz einen hohen Wert auf und fordert mit gutem Grund den unbedingten Gehorsam aller Burger Die gesetzgebende Gewalt steht im Prinzip nur dem Volk zu Darunter versteht Marsilius die Gesamtheit der Burger oder den gewichtigeren Teil valencior pars der Burgerschaft Welche Personen diesen Teil ausmachen sollen legt er nicht generell fest diesbezugliche Einzelheiten will er den Gesetzgebern der einzelnen Stadte oder Reiche uberlassen Jedenfalls kann nach seiner Uberzeugung nur eine Abstimmung einem legislativen Beschluss Rechtskraft verleihen Ein vom Volk gebilligtes Gesetz bedarf keiner Bestatigung durch einen Herrscher einen Priester oder eine privilegierte Gruppe Das Kapitel 14 widmet der Autor der Untersuchung der Eigenschaften uber die ein guter Regent verfugen muss 8 In den Kapiteln 15 19 baut Marsilius die Ergebnisse aus zu denen er gelangt ist und verteidigt sie gegen mogliche Einwande Insbesondere bemuht er sich um die Widerlegung von Argumenten fur die Herrschaftsubertragung durch Erbfolge In diesem Teil der ersten diccio geht es ihm darum die allein massgebliche Rolle des menschlichen Gesetzgebers legislator humanus im Staat zu bekraftigen Den legislator humanus den das Volk bildet unterscheidet er vom gottlichen Gesetzgeber als dessen Willensvollstrecker sich der Papst ausgibt Das Volk muss nicht nur im Gesetzgebungsprozess das letzte Wort haben sondern es ist auch die einzige Instanz die befugt ist die Regierung einzusetzen Es kann den Regenten auch nach seinem Belieben zur Rechenschaft ziehen tadeln oder absetzen Die Regierung umfasst Verwaltung und Gerichtsbarkeit die rechtsprechende Gewalt ist nicht von der exekutiven getrennt Besonderes Gewicht legt Marsilius auf die Einheitlichkeit der Regierungsgewalt denn er halt eine Konkurrenz rivalisierender Machtzentren fur verhangnisvoll Im Schlusskapitel der ersten diccio kehrt er zum Ausgangspunkt seiner Untersuchung zuruck zur Frage wie der innere Frieden die grundlegende Voraussetzung fur das Gluck der Burger herzustellen und zu sichern ist Nun wendet er sich zum Thema der zweiten diccio uberleitend der Ursache der Zwietracht in den Staaten und ihrer erhofften Beseitigung zu Das Grundubel besteht nach seiner Uberzeugung im Autoritatsmissbrauch der Papste in ihrem Anspruch auf eine zwingende Gewalt sowohl in der Kirche als auch im Staat und in den daraus resultierenden Konflikten mit den weltlichen Amtstragern 9 Zweite Darlegung Bearbeiten Mit den Untersuchungen in der zweiten wesentlich umfangreicheren Darlegung will Marsilius das Ergebnis der ersten bestatigen indem er dem Machtanspruch des Klerus eine historische und theologische Beweisfuhrung entgegensetzt Er meint nachweisen zu konnen dass der Geistlichkeit kein privilegierter Sonderstatus im Staat zustehe und dass sie vor allem keine rechtskraftigen Urteile fallen durfe Vielmehr musse sie dem weltlichen Gesetz und der zwingenden Rechtsprechung der Regierung unterworfen sein Um diese Auffassung plausibel zu machen legt Marsilius zunachst die exegetische philosophische und historische Argumentation der Gegenseite dar und tragt dann ausfuhrlich eine Fulle von Argumenten fur seinen Standpunkt vor wobei er sich hauptsachlich auf neutestamentliche Aussagen beruft Christus und die Apostel hatten fur sich keine Privilegien oder irdische Macht beansprucht sondern hatten sich der staatlichen Justiz gebeugt Diese Haltung stelle fur die Priesterschaft das massgebliche Leitbild dar Das gottliche Gesetz das die Sunder strafe werde nur im Jenseits vollstreckt die irdische Rechtsprechung habe sich ausschliesslich nach dem menschlichen Gesetz zu richten 10 Die Kapitel 11 14 sind einem Sonderthema gewidmet dem Armutsstreit Dabei handelt es sich um einen Konflikt der zur Abfassungszeit des Defensor pacis zwischen dem amtierenden Papst Johannes XXII und einer Stromung im Orden der Franziskaner tobte Die Meinungsverschiedenheit betraf die stark umstrittene Frage wie die evangelische Armut aufzufassen sei die nach den neutestamentlichen Berichten von Christus und den Aposteln praktiziert wurde Strittig war in welchem Sinne die urchristliche Armut als Richtschnur zu gelten hatte das heisst inwieweit die Diener des Evangeliums besitzlos leben mussten Franziskanische Vertreter einer radikalen Auslegung des Armutsideals widersetzten sich der Lehre des Papstes der zufolge Christus und die Apostel uber Besitz verfugten und absolute Besitzlosigkeit prinzipiell unmoglich ist Marsilius nutzte diesen erbitterten Streit zu einem weiteren Angriff auf das Papsttum Er ergriff nachdrucklich fur die dissidenten Franziskaner Partei und behauptete der Papst der als Richter in Glaubensfragen auftrete habe sich eine Irrlehre zu eigen gemacht sei also selbst ein Haretiker Christus und die Apostel hatten auf alle irdischen Besitztumer verzichtet und damit ihren Nachfolgern ein Vorbild gegeben Ihre materielle Anspruchslosigkeit kontrastiere mit dem Reichtum und der Habgier des Klerus 11 Die anschliessenden Kapitel 15 21 behandeln das Wesen des Priestertums die Machtausubung in der Kirche und die Frage der Autoritat in strittigen Glaubensfragen Marsilius unterscheidet eine primare und eine sekundare priesterliche Vollmacht Die primare Vollmacht ist die wesentliche sie betrifft die Befugnis zur Spendung der Sakramente und ist allen Priestern in der gleichen Weise gegeben Diesbezuglich unterscheidet sich der Papst nicht von einem einfachen Priester Die sekundare Vollmacht ist die Zuweisung zu einem bestimmten Amtsbereich die auf blosser Konvention beruht Von dieser Unterscheidung ausgehend kritisiert Marsilius die hierarchische Struktur der Kirche und begrundet sein egalitares Verstandnis der kirchlichen Amter Nach seinen Ausfuhrungen waren die Apostel alle gleichrangig der Apostelfurst Petrus hatte keine Gewalt uber die anderen und keine Weisungsbefugnis Dasselbe hat somit fur die Papste und Bischofe als Nachfolger der Apostel zu gelten Da kein Priester hinsichtlich der primaren Vollmacht uber einem anderen steht darf keiner einen anderen ein oder absetzen Vielmehr muss die Erteilung der sekundaren Vollmacht die Amterbesetzung einschliesslich der Papstwahl der Gesamtheit der Glaubigen vorbehalten sein das heisst dem Volk oder einem vom Volk eingesetzten Kollegium Allerdings kann das Volk die Befugnis zur Einsetzung des Papstes dem Kaiser ubertragen Aus diesem Befund ergibt sich fur Marsilius auch dass der Papst nicht berechtigt ist in Glaubensfragen nach seinem Gutdunken Entscheidungen zu treffen Dieses Recht steht vielmehr ausschliesslich einem allgemeinen Konzil zu 12 In den folgenden Kapiteln 22 26 setzt sich Marsilius mit der Machtvollkommenheit plenitudo potestatis der Papste auseinander Er beschreibt das Wachstum der papstlichen Macht im Verlauf der Kirchengeschichte als einen Prozess zunehmender illegitimer Anmassung von Herrschaftsrechten Gier und Herrschsucht seien die Triebkrafte dieses boswilligen Vorgehens das weiterhin andauere Ausfuhrlich schildert der Autor die verheerenden Auswirkungen dieser Entwicklung und des damit einhergehenden Machtmissbrauchs auf die kirchlichen und staatlichen Verhaltnisse Bei der Darstellung der aktuellen Lage greift er den amtierenden sogenannten Papst Johannes XXII mit ausserster Heftigkeit an und wirft ihm abscheuliche Untaten vor Schliesslich geht er in den Kapiteln 27 30 auf mogliche Einwande gegen seine Thesen ein 13 Dritte Darlegung Bearbeiten Im dritten weitaus kurzesten Teil des Defensor pacis fasst Marsilius die Ergebnisse seiner Beweisfuhrung zusammen und druckt seine Erwartung aus dass es nicht schwer sein werde die Pest der klerikalen Ubergriffigkeit auszurotten wenn man seine Vorschlage in die Tat umsetze 14 Ausgaben und Ubersetzungen BearbeitenJurgen Miethke Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2017 ISBN 978 3 534 74281 3 lateinischer Text nach der Ausgabe von Richard Scholz ohne den kritischen Apparat Ubersetzung von Walter Kunzmann und Horst Kusch Neudruck der Ausgabe von 1958 mit neuer Einleitung von Miethke Charles William Previte Orton Hrsg The Defensor Pacis of Marsilius of Padua Cambridge University Press Cambridge 1928 kritische Edition Richard Scholz Hrsg Marsilius von Padua Defensor Pacis Hahn Hannover 1932 kritische Edition online Literatur BearbeitenBernardo Bayona Aznar Religion y poder Marsilio de Padua La primera teoria laica del Estado Biblioteca Nueva Madrid 2007 ISBN 978 84 9742 736 4 Heiner Bielefeldt Von der papstlichen Universalherrschaft zur autonomen Burgerrepublik Aegidius Romanus Johannes Quidort von Paris Dante Alighieri und Marsilius von Padua im Vergleich In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Kanonistische Abteilung 73 1987 S 70 130 Kurt Flasch Das philosophische Denken im Mittelalter Von Augustin zu Machiavelli 3 durchgesehene und erweiterte Auflage Reclam Stuttgart 2013 ISBN 978 3 15 010919 9 S 556 567 Alan Gewirth Marsilius of Padua The Defender of Peace Band 1 Marsilius of Padua and Medieval Political Philosophy Columbia University Press New York 1951 Cary J Nederman Community and Consent The Secular Political Theory of Marsiglio of Padua s Defensor Pacis Rowman amp Littlefield Lanham 1995 ISBN 0 8476 7944 6 Jeannine Quillet La philosophie politique de Marsile de Padoue Vrin Paris 1970 Vasileios Syros Die Rezeption der aristotelischen politischen Philosophie bei Marsilius von Padua Eine Untersuchung zur ersten Diktion des Defensor pacis Brill Leiden Boston 2007 ISBN 978 90 04 16874 9 Anmerkungen Bearbeiten Carlo Dolcini Introduzione a Marsilio da Padova Rom Bari 1995 S 15 f Jurgen Miethke Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Darmstadt 2017 S L LII Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXVII Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXVIII Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXVIII f Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXIX Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXIX f Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXX Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXX f Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXXI f Eine Ubersicht zu Marsilius Position im Armutsstreit und zu den einschlagigen Forschungsdebatten bietet Roberto Lambertini Marsilius and the Poverty Controversy in Dictio II In Gerson Moreno Riano Cary J Nederman Hrsg A Companion to Marsilius of Padua Leiden 2012 S 229 263 Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXXIII f Vgl Jeannine Quillet La philosophie politique de Marsile de Padoue Paris 1970 S 227 236 Bettina Koch Zur Dis Kontinuitat mittelalterlichen politischen Denkens in der neuzeitlichen politischen Theorie Berlin 2005 S 226 228 232 Horst Kusch Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Defensor pacis Teil 1 Berlin 1958 S XXXIV f Siehe dazu Gerson Moreno Riano Marsilio of Padua s Forgotten Discourse In History of Political Thought 29 2008 S 441 459 Jurgen Miethke Hrsg Marsilius von Padua Der Verteidiger des Friedens Darmstadt 2017 S LXXXVI XC Normdaten Werk GND 4296770 3 lobid OGND AKS LCCN no2008181520 VIAF 218152479 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Defensor pacis amp oldid 236028123