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Briefkastengesellschaft englisch letterbox company base company nominee company paper company shell corporation spanisch empresa fantasma deutsch auch Briefkastenfirma Basisgesellschaft oder Offshore Firma 1 Schweiz und Liechtenstein Domizilgesellschaft ist in der Umgangssprache die Bezeichnung fur ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft durch Eintragung in ein Firmenregister errichtetes Unternehmen das zwar rechtlich existiert jedoch tatsachlich keinen Geschaftsbetrieb unterhalt Es werden durch die Briefkastengesellschaft ausschliesslich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes verfolgt und dieser tritt nach aussen nicht in Erscheinung 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte und Begriffsherkunft 3 Arten 4 Rechtsfragen 5 Abschirmwirkung 6 Sitzlander 7 Rechtsfolgen 8 Briefkastenbank 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenInternational sehr unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich des Steuerrechts der Ubermittlung von Daten an andere Staaten des Firmenregisters des Verschleierns von Vermogen oder Konten der Geldwasche des Verbraucher und Anlegerschutzes beziehungsweise der Umsetzung internationaler Vereinbarungen bewirken dass einzelne Staaten fur bestimmte Unternehmenszwecke Vorteile erbringen In diesen Landern bietet es sich an Briefkastenfirmen zu errichten oder international zu verschachteln Auch national errichtete verschachtelte Briefkastenfirmenkonstrukte konnen steuerrechtliche Vorteile bringen oder rechtswidrigen Zwecken Korruption Versickerung etc dienen So fuhrt die international sehr unterschiedliche Besteuerung dazu dass es Hochsteuer und Niedrigsteuerlander Steueroasen gibt Dabei ist die Steuerpflicht international auch in Deutschland an den Sitz bei Unternehmen oder Wohnsitz naturliche Personen geknupft Wohnsitzlandprinzip Um Vermogen oder Einkommen nicht in einem Hochsteuerland der Steuerpflicht zu unterwerfen versuchen einige Steuerpflichtige durch Vertragsgestaltung ihre Vermogen und oder Einkommen in Niedrigsteuerlander zu dort ansassigen Firmen zu verlagern Da diese Firmen nach dem Wohnsitzlandprinzip steuerpflichtig sind unterliegen sie der Steuerpflicht im Niedrigsteuerland International werden mit Briefkastenfirmen auch strenge Gesetze zur Rohstoffausbeutung zum Umweltschutz zur Finanzwirtschaft aber auch zum Sicherheits bzw Soldnerwesen in den Landern umgangen aus denen die Unternehmen ursprunglich stammen 3 Schwarze Kassen auf Briefkastenkonten werden auch von Managern gefuhrt um Unternehmensgelder zu veruntreuen 2 In der internationalen Kunstszene werden teilweise durch Briefkastengesellschaften die Existenz von vermeintlich verschollenen Kunstwerken oder die Eigentumsverhaltnisse an Kunstwerken verschleiert 4 Nach Schatzungen haben 95 Prozent der klassischen Briefkastenfirmen einen kriminellen Hintergrund wobei davon 70 Prozent auf organisierte Kriminalitat und nur 20 Prozent auf Steuerbetrug entfallen sollen Das grundsatzliche damit auch verbundene weltweite Offshore Vermogen betragt geschatzte 21 bis 32 Billionen US Dollar 5 International gesehen stellen viele Banken trotz erheblichen Geldwaschebedenken ihrerseits Offshore Gesellschaften und Briefkastenfirmen eigene Konten zur Verfugung bzw helfen die Geldwasche zu verschleiern 6 Um mit Briefkastenfirmen rechtswidrig agieren zu konnen werden anonyme Mantelgesellschaften Gesellschaften mit Fantasienamen stiftungsahnliche Anlageformen Formfreiheit der Vertrage mangelnde gerichtliche Dokumentierungen gerichtliches oder notarielles Protokoll beim Grundungsvorgang das Fehlen des Erfordernis von wesentlichem Unternehmenskapital zur Grundung die Moglichkeit von Formulargrundungen die Tarnungsmoglichkeit durch das Anfuhren wohltatiger Organisationen die Moglichkeit von Vorratsgesellschaften formfreien Briefkastenkonten unkritische Registerbehorden Bestimmungen zur unkomplizierten Unternehmenstransferierung die leicht machbare Ruckdatierung von Vertragen das Fehlen des Beglaubigungserfordernisses bei Unterschriften der Firmenorgane und allenfalls elektronische Signaturen benotigt 7 Zur Verschleierung der wahren Eigentumerstruktur der Briefkastenfirma werden Scheindirektoren eingesetzt Diese treten nach aussen im Firmenregister in Erscheinung obwohl sie weder die Geschafte noch die Konten steuern Die Scheindirektoren werden von Rechtsanwaltsfirmen verpflichtet keine Anspruche zu stellen durch Vollmacht die Kontrolle an den wahren Eigentumer zu ubergeben und Blanko damit das Datum spater eingetragen werden kann zu kundigen Konten zu eroffnen und zukunftige Hauptversammlungen durchzufuhren oder Jahresabschlusse zu erstellen In vielen Landern wird die tatsachliche Existenz der Scheindirektoren nicht ordnungsgemass gepruft Grundsatzlich ist der Scheindirektor oft unwissend einem grossen Risiko ausgesetzt weil allfallige Forderungen oder Strafen gegen das Unternehmen ihn treffen 8 Zur Verhinderung von umstrittenen Steuersparmodellen auch unter Anwendung von Briefkastenfirmen wird international die Verankerung effektiver Formvorschriften und eine Anzeigepflicht der beteiligten Unternehmensberater Banken Steuerberater und Rechtsanwalte entwickelt 9 Briefkastengesellschaften sind oft lediglich im ortlichen Handels oder Firmenregister wie in Deutschland das Handelsregister meist in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft eingetragen und erfullen damit die Anforderungen an die Rechtsfahigkeit Daruber hinaus nehmen diese Firmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht jedoch keine betrieblichen Funktionen Beschaffung Produktion Vertrieb und Finanzierung oder Servicefunktionen Unternehmensleitung Personalwesen Verwaltung Forschung und Entwicklung oder Logistik wahr ihre Geschaftsfuhrung wird durch Strohmanner oder in Personalunion ausgeubt Zudem fehlt es an Geschaftsraumen sowie Betriebs und Geschaftsausstattung Kommunikationsmitteln oder Personal so dass eine wirtschaftliche Tatigkeit gar nicht ausgeubt werden kann Da die Postanschrift bei der Registereintragung zu hinterlegen ist begnugen sie sich mit einem Postfach oder Briefkasten woraus sich ihr Name ableitet Allenfalls wird eine betriebliche Funktion vorgetauscht Geschichte und Begriffsherkunft BearbeitenDie Schweiz gilt als das erste Steuerparadies denn mit der Einfuhrung eines strengen Schweizer Bankgeheimnisses im November 1934 schuf sie uber die Anonymitat und niedrige Steuern die Voraussetzungen zur Steuerflucht Der italienische Bankier Michele Sindona dem man Verbindungen zur Mafia nachsagte grundete 1950 seine erste Briefkastenfirma die Fasco AG in Vaduz Liechtenstein Der US Amerikaner William J Gibbons pragte 1957 den Begriff base company fur Unternehmen mit dem ausschliesslichen Betriebszweck der Steuerumgehung 10 Das ubersetzte man in Deutschland mit dem Begriff Basisgesellschaft deren Bezeichnung ersichtlich erstmals 1961 aufkam 11 Eine negative Konnotation erlangte die Basisgesellschaft wohl erstmals im Jahre 1964 als sie ins Zwielicht geriet 12 Im Juni 1965 kam es in Deutschland durch die Landerfinanzminister zu einem Steueroasen Erlass 13 der auf die Verlagerung von Einkunften und oder Vermogen in Steueroasen reagierte Nachdem die Cayman Islands 1965 zunachst mit dem zollfreien Verkauf von Luxusgutern begannen gilt die Norfolkinsel seit 1966 als erste Insel die Briefkastenfirmen erlaubte Der Bundesfinanzhof BFH verwendete den Begriff Basisgesellschaft ersichtlich erstmals in seinem Urteil vom 17 Juli 1968 14 wonach es sich bei Basisgesellschaften um Scheinfirmen zum Zweck der Steuerflucht handele Gleichzeitig tauchte in diesem Urteil auch die Bezeichnung Briefkastenfirma auf Von Domizilgesellschaft wiederum war uberwiegend in der Schweiz und in Liechtenstein die Rede In Liechtenstein machte 1978 die besondere Gesellschaftssteuer die von diesen Holding und Domizilgesellschaften zu entrichten war 34 4 der gesamten Steuereinnahmen aus 15 Als 1984 die Regierung der British Virgin Islands Unternehmen anbot Briefkastenfirmen anzusiedeln machten die Firmen hiervon in der Folgezeit reichlich Gebrauch Im Jahre 2000 gab es bereits 400 000 hiervon 2015 waren es 800 000 bei nur knapp 29 000 Einwohnern 16 Vorausgegangen waren solche Erlaubnisse bereits in Vanuatu 1971 Cook Islands 1981 oder Antigua und Barbuda 1982 17 Motiv war wie in allen Steueroasen die Verbesserung der eigenen Wirtschaftsstruktur und die Generierung zusatzlicher Steuereinnahmen Das gelang denn die Gebuhreneinnahmen aus der Grundung solcher Gesellschaften erreichten auf den Jungferninseln 50 der Staatseinnahmen In der deutschsprachigen Fachliteratur werden Basisgesellschaft Briefkastenfirma oder Domizilgesellschaft zuweilen voneinander unterschieden Der Bundesfinanzhof BFH der von Basisgesellschaften spricht erwahnte in einem Urteil vom Dezember 1995 dann auch die Domizilgesellschaft fur ihn ist sie eine Gesellschaft ohne eigenes Personal ohne eigene Geschaftsraume und ohne eigene Geschaftsausstattung 18 Fur Gernot Brahler ist die Basisgesellschaft ein selbstandiger von in Hochsteuerlandern ansassigen Kapitalgebern gegrundeter oder erworbener Rechtstrager dessen statuarischer Sitz in einem auslandischen Staat mit in der Regel gunstigen steuerlichen Bedingungen liegt Er will sie von Briefkasten oder Domizilgesellschaften unterscheiden weil letztere uber kein eigenes Personal keine eigenen Liegenschaften und keinen Geschaftsbetrieb verfugten 19 Wahrend demnach die Basisgesellschaft eine eigene wirtschaftliche Tatigkeit durchfuhre sei dies bei Briefkasten oder Domizilgesellschaften nicht der Fall Die herrschende Meinung in der Fachliteratur bezeichnet indes Briefkastengesellschaften als Basisgesellschaften ohne eigenes Personal und eigene Geschaftsraume 20 Es ist daher davon auszugehen dass alle drei Begriffe denselben Inhalt aufweisen Steuerrechtlich hat sich der Begriff Basisgesellschaft durchgesetzt In der Schweiz und in Liechtenstein ist der Begriff Domizilgesellschaft gelaufig es handelt sich um eine rechtlich wirtschaftlich und geschaftlich selbstandige juristische Person die eine Verwaltungstatigkeit aber keine Geschaftstatigkeit ausubt Die Verwaltungstatigkeit beschrankt sich auf die Verwaltung des eigenen Vermogens Arten BearbeitenDer Betriebswirt Lothar Haberstock unterschied 1976 in seiner Habilitationsschrift zwischen typischer und atypischer Basisgesellschaft 21 Ihre Unterscheidung machte er von den wirtschaftlichen Interessen abhangig Wahrend die typische Basisgesellschaft ihre wirtschaftlichen Interessen in Drittstaaten also weder im Basisland noch im Sitzland verfolge habe dagegen die atypische Basisgesellschaft ihre wirtschaftlichen Interessen im Hochsteuerland Rechtsfragen BearbeitenDer BFH nennt sie funktionslose Basisgesellschaften Sie sind bereits seit Januar 1975 Gegenstand der BFH Rechtsprechung Nach standiger BFH Rechtsprechung 22 erfullt die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs wenn hierfur wirtschaftliche oder sonst beachtliche Grunde fehlen Sie fallen unter den Tatbestand des Scheingeschafts nach 41 Abs 2 AO des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmoglichkeiten nach 42 AO oder des 50d Abs 1 EStG Doppelbesteuerungsabkommen Ein steuerliches Scheingeschaft liegt nach 41 Abs 2 AO vor wenn die formalrechtlichen Gestaltungen tatsachlich nicht bestehen Nach 42 Satz 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmoglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmoglichkeiten in diesem Sinne liegt nach standiger Rechtsprechung des BFH vor wenn eine rechtliche Gestaltung gewahlt wird die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche aussersteuerliche Grunde nicht zu rechtfertigen ist 23 Unangemessen ist danach im Allgemeinen eine rechtliche Gestaltung die verstandige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts insbesondere des erstrebten wirtschaftlichen Ziels als unpassend nicht wahlen wurden 24 50 d Abs 1a EStG dient der Gesetzesbegrundung zufolge 25 der Konkretisierung des Grundsatzes dass bilaterale Abkommen unter einem Umgehungsvorbehalt stehen 50d Abs 3 EStG schliesst den Anspruch einer auslandischen Gesellschaft auf Steuerbefreiung oder ermassigung nach 44d EStG oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aus soweit Personen an ihr beteiligt sind denen die Steuerentlastung nicht zustunde wenn sie die Einkunfte unmittelbar erzielten und fur die Einschaltung der auslandischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Grunde fehlen und sie keine eigene Wirtschaftstatigkeit entfaltet Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inlandischer Steuer durch eine auslandische Kapitalgesellschaft durchgeleitet gilt dies auch dann wenn es sich bei dem Sitzstaat der auslandischen Kapitalgesellschaft nicht um ein Niedrigbesteuerungsland handelt 26 Da die Einkunftezurechnung nicht Gegenstand der Doppelbesteuerungsabkommen ist gelten insoweit die jeweiligen nationalen Zurechnungsvorschriften und damit auch 42 AO Eine blosse Briefkastengesellschaft die sich letztlich in ihrer formalen Existenz erschopft wird auch den supranationalen Erfordernissen nicht gerecht Es besteht in diesen Fallen die tatsachliche Vermutung dass derjenige der fur die Zwischenschaltung einer solchen Gesellschaft keinen uberzeugenden Grund angeben kann mit dieser Gestaltung die Umgehung der Besteuerung im Inland verfolgt 27 Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inlandischer Steuer durch eine auslandische Basisgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durchgeleitet so kann ein Gestaltungsmissbrauch unabhangig davon vorliegen ob der Staat in dem die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat ein Niedrigsteuerland ist 28 Das europaische Gesellschaftskollisionsrecht ermoglicht Briefkastengesellschaften aus allen EU und EWR Mitgliedstaaten Infolge der EuGH Urteile Daily Mail Centros Uberseering und Inspire Art muss Deutschland die nach dem Recht dieser Staaten wirksam gegrundeten Gesellschaften anerkennen auch wenn der Verwaltungssitz in Deutschland liegt Es ist Deutschland und allen EU Mitgliedstaaten damit versagt in solchen Fallen die Sitztheorie anzuwenden nach der ggf auslandischen Gesellschaften die Rechtsfahigkeit als juristische Person versagt wird Eine Massnahme zur Herstellung von Transparenz und zur Bekampfung von illegalen Geschaften mit Briefkastengesellschaften ist die Schaffung von Registern wirtschaftlicher Eigentumer von Unternehmen Abschirmwirkung BearbeitenDie so genannte Abschirmwirkung bedeutet dass sich fur Unternehmen im Hochsteuerland die Besteuerungsgrundlagen durch die Erhohung von Betriebsausgaben und Verringerung von Betriebseinnahmen wegen Verlagerung ins Niedrigsteuerland verringern und sich im Niedrigsteuerland entsprechend erhohen primare Abschirmwirkung 19 Die sekundare Abschirmwirkung folgt wenn die Basisgesellschaft die aus der primaren Abschirmwirkung angesammelten Gewinne in den Wirtschaftskreislauf des Hochsteuerlandes zuruckfuhrt Sitzlander BearbeitenTypische Sitzlander von Briefkastengesellschaften sind Offshore Finanzplatze wie Irland Isle of Man Kanalinseln mit Guernsey und Jersey Liechtenstein Luxemburg oder die Schweiz in Europa in der Karibik insbesondere Bahamas Barbados Bermuda Cayman Islands Jungferninseln oder in Mittelamerika Panama Rechtsfolgen BearbeitenLiegt nach 42 AO ein Missbrauch durch Steuerumgehung vor wird fur Steuerzwecke die Basisgesellschaft negiert mit der Folge dass die von ihr vereinnahmten Einkunfte oder Vermogen dem inlandischen Steuerpflichtigen zugerechnet werden wie wenn die Basisgesellschaft nicht existieren wurde steuerlicher Durchgriff Die Erstattung von Kapitalertragsteuer ist gemass 50d Abs 1a EStG vom Finanzamt zu versagen wenn es sich bei der Basisgesellschaft um eine rein kunstliche Gestaltung handelt die als auslandische Gesellschaft weder uber Geschaftsraume oder Personal noch uber Kommunikationsmittel verfugt und es an objektiven von dritter Seite nachprufbaren Anhaltspunkten fehlt die Ruckschlusse auf ein greifbares Vorhandensein der auslandischen Gesellschaft und fur eine wirkliche eigenwirtschaftliche Tatigkeit zulassen 29 Die Nachweispflicht dafur dass es sich um eine Scheinfirma handelt liegt bei den inlandischen Steuerbehorden Auslandische Basisgesellschaften unterliegen der deutschen unbeschrankten Steuerpflicht wenn sich der tatsachliche Ort der Geschaftsleitung im Inland befindet 10 AO Briefkastenbank BearbeitenBei Kreditinstituten in Form einer Briefkastengesellschaft spricht man von einer Briefkastenbank Siehe auch BearbeitenPanama Papers Pandora PapersWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Briefkastenfirma Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Mit 1540 Euro zur Offshore Firma In DiePresse com 4 April 2013 abgerufen am 8 Januar 2018 a b Hendrik Wieduwilt Panama Papers Was bislang geschah FAZ vom 9 April 2016 S 22 vgl Isabel Pfaff Krieg und Ol Wie Soldner Briefkastenfirmen nutzen in Suddeutsche Zeitung vom 14 April 2016 vgl Peter Richter und Alexander Menden Panama Papers bringen den Kunstmarkt in Unruhe in Suddeutsche Zeitung vom 19 April 2016 Vgl Klaus Ott Meike Schreiber Katharina Wetzel Was nach Panama kommt in Suddeutsche Zeitung vom 21 Juli 2016 Siehe Markus Mayr Alexander Muhlauer Geldwasche Na und in SZ vom 9 Februar 2017 vgl Frederik Obermaier Bastian Obermayer Klaus Ott Ulrich Schafer Vanessa Wormer in Eine Briefkastenfirma bitte Suddeutsche Zeitung abgerufen am 14 April 2016 sueddeutsche de Wie einfache Burger billige Dienste fur Offshore Kunden leisten Vgl z B Lander wollen Anzeigepflicht fur neue Steuersparmodelle in FAZ vom 2 Dezember 2016 William J Gibbons Tax Factors in Basing International Business Abroad A Study of the Law of the United States and of Selected Foreign Countries 1957 Gerhard Haas Steuerillusionen und Wirtschaftlichkeit einer Auslands Holding in Neue Betriebswirtschaft 1961 S 169 172 Gerhard Haas Basisgesellschaft im Zwielicht in Betriebs Berater 1964 S 1135 1139 Steueroasen Erlass in Finanz Rundschau 1965 S 392 396 BFH Urteil vom 17 Juli 1968 Az I 121 64 BStBl II 1968 S 695 Historischer Verein fur das Furstentum Liechtenstein Das Furstentum Liechtenstein 1981 S 141 Markus Geisenberger Sabina Geisenberger Neue Anschrift Atlantik 119 2016 S 208 Jason Campbell Sharman Havens in a Storm The Struggle for Global Tax Regulation 2006 S 23 BFH Urteil vom 6 Dezember 1995 Az I R 40 95 BStBl II 1997 118 a b Gernot Brahler Internationales Steuerrecht 2014 S 510 f Vgl u a Gerhard Kraft IStR 1993 148 Harald Schaumburg Internationales Steuerrecht 1998 Rn 10 39 Lothar Haberstock Die Steuerplanung der internationalen Unternehmung 1976 S 100 f vgl bereits BFH Urteil vom 29 Januar 1975 Az I R 135 70 BStBl II 1975 553 Memento des Originals vom 27 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BFH Urteil vom 19 August 1999 Az I R 77 96 BStBl II 2001 43 Memento des Originals vom 28 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BFH Urteil vom 17 Januar 1991 Az IV R 132 85 BStBl II 1991 607 BT Drucksache 12 5764 vom 27 September 1993 Missbrauchsbekampfungs und Steuerbereinigungsgesetz S 26 BFH Urteil vom 29 Oktober 1997 Az I R 35 96 BStBl II 1998 235 Memento des Originals vom 27 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BFH Urteil vom 15 Oktober 1998 Az BStBl II 1999 119 BFH Urteil vom 20 Marz 2002 Az I R 38 00 BStBl 2002 II 819 BFH Urteil vom 29 Januar 2008 Az I R 26 06 BStBl II 2008 978Normdaten Sachbegriff GND 4309083 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Briefkastengesellschaft amp oldid 234755907