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Mit der Bietungsgarantie oder Bietungsburgschaft englisch bid bond tender bond franzosisch garantie de soumission Osterreich Vadium Schweiz Offertgarantie ubernimmt der ausstellende Garant oder Burge die Haftung dafur dass der Auftragnehmer Bieter bei einer Ausschreibung jederzeit die Ausschreibungsbedingungen erfullen kann insbesondere eine Vertrags oder Konventionalstrafe zahlen kann wenn er seine bei Angebotsabgabe ubernommenen Verpflichtungen nicht erfullt oder den Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Ausschreibungsbedingungen 3 Rechtsfragen 4 Rechtsfolgen 5 Beendigung 6 Abgrenzung 7 International 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBei allen Ausschreibungen mit hoheren Auftragssummen ist der ausschreibende Auftraggeber dem Finanzrisiko ausgesetzt dass der im Ausschreibungsverfahren obsiegende Auftragnehmer aus den verschiedensten Grunden nicht in der Lage oder willens ist den Auftrag ausschreibungsgemass auszufuhren Der Auftraggeber will sich vor dem Schaden schutzen dass durch den Zuschlag an den obsiegenden aber bonitatsschwachen Auftragnehmer die ubrigen Offerten nicht mehr verbindlich sind 1 und damit die Ausschreibung fehlgeschlagen ist Um diese Gefahr zu verringern sehen die Ausschreibungsbedingungen haufig die Stellung von Bietungsgarantien vor Sie sollen mogliche Schadenersatzanspruche des Auftraggebers sichern falls der Bietende trotz Zuschlags fur die Ausschreibung den Vertragsabschluss ablehnt oder trotz Vertragsabschlusses eine Vertragsverletzung verursacht Gleichzeitige Erfullungsgarantien sollen den Glaubiger gegen die Nichterfullung eines Vertrages schutzen Bietungsgarantien belaufen sich meist zwischen 2 und 10 der Auftragssumme 2 Im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht ist die Hohe der Sicherheitsleistung mit 10 des Verkehrswerts festgelegt 68 Abs 1 ZVG und kann auch in Form einer unbefristeten unbedingten und selbstschuldnerischen Burgschaft eines Kreditinstituts beigebracht werden 69 Abs 3 ZVG An offentlichen Zwangsversteigerungen kann nur teilnehmen wer die gesetzlich verlangte Sicherheitsleistung beibringt Ausschreibungsbedingungen BearbeitenBieter mussen bei der Teilnahme an offentlichen Ausschreibungen folgende Ausschreibungsbedingungen erfullen Der Bieter muss uber gesetzlich vorgeschriebene Zulassungen bzw Erlaubnisse fur die Ausubung der ausgeschriebenen Tatigkeit verfugen erforderliches Wissen Erfahrung und Expertise sowie personelle maschinelle und organisatorische Kapazitaten und Know how fur die Auftragsausfuhrung besitzen seine wirtschaftliche und finanzielle Lage Bonitat muss die Durchfuhrung des Auftrags ermoglichen unterliegt nicht dem Ausschluss vom Vergabeverfahren Die ausschreibende Stelle oder der Auktionator wollen hierdurch sicherstellen dass ihnen einige im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren stehende Risiken bereits im Vorfeld der Auftragsvergabe abgesichert werden Dazu gehoren insbesondere die Zahlung einer Vertrags oder Konventionalstrafe fur den Fall dass der Auftragnehmer seine ausschreibungsbedingten Pflichten nicht erfullen kann oder will den Auftrag zuruckzieht oder den Vertrag bei Zuschlag nicht annimmt Einige der erwahnten Risiken konnen und sollen jedoch durch eine Bietungsgarantie nicht abgedeckt werden Erst nach Erloschen der Bietungsgarantie wird sich erweisen ob der Auftragnehmer uberhaupt in der Lage ist ein komplexes und zeitaufwendiges Projekt auftragsgemass zu realisieren Zu bezweifeln ist ob mit einem Bietungsaval die allgemeine Bonitat oder Solvenz eines Bieters nachgewiesen werden kann 3 Wird er noch wahrend der Projektphase insolvent so ist dieses Risiko durch die Bietungsgarantie in der Regel nicht abgedeckt Diesen Zweck erfullt eine Vertragserfullungsburgschaft Rechtsfragen BearbeitenDie Bietungsgarantie Burgschaft ist eine Unterform der Garantie bzw der Burgschaft Letztere ist in 765 ff BGB geregelt was auf die Bietungsburgschaft anzuwenden ist Die Garantie ersetzt die Burgschaft im internationalen Kreditverkehr ist jedoch im BGB nicht geregelt aber zulassig nach den 311 Abs 1 BGB 241 Abs 1 BGB Die BGB Bestimmungen uber die Burgschaft konnen bei der Garantie nicht analog angewandt werden 4 es gilt vielmehr analog das ubrige Schuldrecht Der Garant verpflichtet sich einseitig im formfreien Garantievertrag entweder fur einen kunftigen Schaden Verlust ohne Rucksicht auf Verschulden einzustehen 5 oder die Haftung fur einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zu ubernehmen 6 Anders als bei der Burgschaft handelt es sich um eine abstrakte Haftung die selbstandig neben der Hauptschuld ubernommen wird selbst wenn letztere aus Rechtsgrunden nicht mehr besteht Der Garant hat im Falle der Gewahrleistung den Glaubiger so zu stellen als ob der Schaden nicht entstanden oder der garantierte Erfolg eingetreten ware 7 Der Unterschied zwischen beiden liegt darin dass die Bietungsgarantie verschuldensunabhangig und eine Bietungsburgschaft vom Verschulden des Schuldners abhangig ist Der Garant muss sich in der Gestaltung seiner Garantieurkunde zuweilen an den Vorgaben des Auftraggebers orientieren Dies ist haufig bei der Bietungsgarantie der Fall weil die ausschreibende Stelle in ihren Ausschreibungsbedingungen Detailangaben zu der vom Bieter in Auftrag zu gebenden Garantie macht 8 Eine Klausel kann vorsehen dass sich die Bietungsgarantie nach Zuschlag automatisch in eine Vertragserfullungsgarantie Erfullungsburgschaft zugunsten der ausschreibenden Stelle umwandelt 9 Rechtsfolgen BearbeitenDer Garantiefall tritt bei ein wenn der Auftragnehmer zwar den Zuschlag erhalten hat er jedoch den Vertrag nicht oder nicht fristgemass unterzeichnet hat nach Vertragsunterzeichnung eine Vertragsstrafe verschuldet und oder er versaumt hat fur die fristgemasse Stellung der Erfullungs oder Gewahrleistungsburgschaft Sorge zu tragen Die hieraus resultierenden Schadensersatzanspruche des Auftraggebers werden letztlich durch die Bietungsgarantie abgesichert 10 Der Auftraggeber darf den Burgschaftsbetrag stets nur anfordern wenn die gesicherte Hauptverbindlichkeit besteht und der von den Vertragsparteien vereinbarte oder vorausgesetzte Sicherungsfall eingetreten ist 11 Dann muss der Auftraggeber lediglich das behaupten was Zahlungsbedingung der Garantie war sog formeller Burgschaftsfall 12 Ferner muss der Glaubiger ausser bei einer Garantie auf erste Anforderung die Schlussigkeit der Hauptforderung beweisen sog materieller Burgschaftsfall Dabei hat er nachzuweisen dass die durch Garantie gesicherte Forderung fallig ist Liegen die Voraussetzungen vor darf der Glaubiger das Kreditinstitut oder die Versicherung aus der gegebenen Bietungsgarantie auf Geldzahlung in Anspruch nehmen Dann ist das Kreditinstitut oder die Versicherung aus der Garantie verpflichtet Zahlung zu leisten Durch die Zahlung geht bei der Burgschaft gemass 774 Abs 1 BGB die Forderung des Glaubigers gegen den Hauptschuldner auf den Burgen kraft Gesetzes uber Legalzession bei der Garantie wird ein Aufwendungsersatzanspruch aus 670 BGB zugrunde gelegt 13 Beendigung BearbeitenDie Laufzeit der Bietungsgarantie ist auf die Dauer des Ausschreibungsverfahrens begrenzt Das Ausschreibungsverfahren oder die Versteigerung endet wenn Ausschreibungsfrist abgelaufen ist und jemand aus dem Kreis der Bewerber den Zuschlag erhalt Zu diesem Zeitpunkt ist die ausschreibende Stelle verpflichtet das Kreditinstitut oder die Versicherung aus ihrer Eventualhaftung durch Ruckgabe des Originals der Bietungsgarantie zu entlassen Abgrenzung BearbeitenDie Bietungsgarantie darf nicht mit der Ausbietungsgarantie verwechselt werden die bei der Zwangsversteigerung von Immobilien zum Zuge kommt International BearbeitenIm osterreichischen Vergaberecht dient das Vadium als Sicherstellung fur den Fall dass der Bieter wahrend der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurucktritt 1 11 1 1 der ONORM A 2050 14 15 Es durfte in der Regel 5 des geschatzten Auftragswertes nicht uberschreiten 86 BVergG seit August 2018 weggefallen Hat der Auftraggeber ein Vadium verlangt so ist bereits dem Angebot der Nachweis uber dessen Erlegung beizulegen Das Fehlen eines solchen Nachweises fuhrt zwingend zum Ausscheiden aus dem Vergabeverfahren 16 In der Schweiz ist die Offertgarantie eine Unterform des Garantievertrages der als Vertrag zu Lasten eines Dritten Art 111 OR eingeordnet wird Einzelnachweise Bearbeiten Johannes C D Zahn Zahlung und Zahlungssicherung im Aussenhandel 1976 S 254 Peter Rosler Thomas Mackenthun Rudolf Pohl Handbuch Kreditgeschaft 2002 S 222 Franz Joseph Busse Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft 2003 S 319 BGH NJW 1967 1020 BGH NJW 1973 884 BGH WM 1999 779 BGH NJW 1985 2941 W Fischbein Praxis des internationalen Ausschreibungsgeschafts Tendergeschaft 1984 S 22 Georg Walldorf Hrsg Gabler Lexikon Auslands Geschafte 2000 S 101 Friedrich Graf von Westphalen Brigitta Jud Hrsg Die Bankgarantie im internationalen Handelsverkehr 2005 S 438 BGH NJW 1984 2456 2457 BGH NJW 1997 1435 Friedrich Graf von Westphalen Brigitta Jud Hrsg Die Bankgarantie im internationalen Handelsverkehr 2014 675 670 BGB Rn 113 BGBl fur die Republik Osterreich 1994 417 OGH Entscheidung vom 6 Juni 1991 Geschaftszahl 6Ob564 91 Ulrike Sehrschon Vergaberecht II Notwendiger Angebotsinhalt Abgerufen am 2 Janner 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bietungsgarantie amp oldid 207674327