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Die Burgschaft auf erste Anforderung ist eine seit 1979 in Deutschland anerkannte Sonderform der Burgschaft Sie hat sich in der Praxis aufgrund der Vertragsfreiheit des Schuldrechts etabliert und ist nicht gesetzlich geregelt sondern wurde durch die Rechtsprechung des BGH entwickelt Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zur selbstschuldnerischen Burgschaft 2 Inhalt 3 Inanspruchnahme 3 1 Formeller Burgschaftsfall 3 2 Materieller Burgschaftsfall 4 Ruckforderungsprozess 5 Unwirksamkeit 5 1 AGB 5 2 Individualvertragliche Vereinbarungen 6 Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung 6 1 Allgemeines 6 2 Garantien Burgschaften 7 Literatur 8 EinzelnachweiseAbgrenzung zur selbstschuldnerischen Burgschaft BearbeitenDie selbstschuldnerische Burgschaft ist der Normalfall in der Praxis Bei ihr verzichtet der Burge auf die Einrede der Vorausklage er haftet mithin bedingungslos wie der Hauptschuldner 773 Abs 1 Nr 1 BGB Mit der Einrede der Vorausklage kann der Burge eine Inanspruchnahme durch den Burgschaftsglaubiger zunachst abwehren Der Burgschaftsglaubiger muss namlich nachweisen dass er erfolglos versucht hat seinen gesicherten Anspruch beim Hauptschuldner durch Zwangsvollstreckung in dessen Vermogen durchzusetzen Erst bei einem nachgewiesenen erfolglosen Vollstreckungsversuch muss der Burge zahlen 771 BGB Das ist bei der Burgschaft auf erstes Anfordern englisch on first demand anders Sie bildet nach der Rechtsprechung des BGH kein Sicherungsmittel eigener Art sondern stellt lediglich eine den Glaubiger besonders privilegierende Form der Burgschaftsverpflichtung dar 1 Der Sinn und Zweck einer Burgschaft auf erstes Anfordern liegt darin dem Glaubiger innerhalb kurzester Zeit liquide Mittel zu verschaffen 2 Dem Burgen verbleiben nur sehr wenige Moglichkeiten eine Inanspruchnahme seitens des Burgschaftsglaubigers zu verhindern die Einrede der Vorausklage steht ihm jedenfalls nicht zu Inhalt BearbeitenDie Burgschaft auf erstes Anfordern dient der schnellen Durchsetzung der von ihr gesicherten Anspruche Damit sie diese Funktion erfullen kann mussen die Anspruchsvoraussetzungen weitgehend formalisiert und die Einredemoglichkeiten insbesondere die Einrede der Anfechtbarkeit nach 770 Abs 1 BGB stark eingeschrankt oder gar ausgeschlossen sein Aus diesen Grunden sind fur die Feststellung welche Forderungen die Burgschaft auf erstes Anfordern sichert grundsatzlich nur solche Umstande beachtlich die sich aus der Burgschaft selbst und den Urkunden ergeben auf die sie sich bezieht 3 Unstreitige oder durch dem Gericht vorliegende Urkunden belegte Tatsachen durfen dabei erganzend berucksichtigt werden 3 Wird eine Zahlung des Burgen auf erstes Anfordern vereinbart so hat der Burge eine besonders risikoreiche Haftung mit garantie ahnlichem Umfang ubernommen 4 Die Akzessorietat zur Hauptforderung ist allerdings nicht aufgehoben sondern lediglich gelockert 1 Rechtstechnisch kann die Thematik der Einreden und Einwendungen durch Vereinbarung einer Beweislastumkehr bis hin zu einem Verzicht behandelt werden Inanspruchnahme BearbeitenSoll der Burge aus seiner Burgschaft auf erstes Anfordern auf Zahlung in Anspruch genommen werden muss der sog Burgschaftsfall eingetreten sein Hierbei wird zwischen dem materiellen und formellen Burgschaftsfall unterschieden Grundsatzlich gilt jedoch fur den Burgen die Devise erst zahlen dann prozessieren Formeller Burgschaftsfall Bearbeiten Der Burgschaftsglaubiger muss hierbei nachweisen dass die in der Burgschaftsurkunde vorgeschriebenen Voraussetzungen fur eine Inanspruchnahme des Burgen erfullt sind Der Burgschaftsglaubiger muss lediglich das behaupten was Zahlungsbedingung der Burgschaft war 5 Der formelle Burgschaftsfall liegt nicht vor wenn die Burgschaft leicht erkennbar eine andere Forderung sichert oder im Rahmen des Einwands der unzulassigen Rechtsausubung 242 BGB es offensichtlich bzw liquide beweisbar ist dass der materielle Burgschaftsfall nicht eingetreten ist Materieller Burgschaftsfall Bearbeiten Hier muss der Burgschaftsglaubiger bei der Burgschaft mit Einrederechten zunachst neben dem Bestehen der Burgschaft auch die Schlussigkeit der Hauptforderung Anspruch gegen den Hauptschuldner begrunden und substantiieren Das ist bei der Burgschaft auf erstes Anfordern indes nicht der Fall Der Burge braucht nur im Falle des Rechtsmissbrauchs nicht zu zahlen Dieser liegt vor wenn liquide beweisbar ist dass der materielle Burgschaftsfall nicht eingetreten ist Aus den vorgenannten BGH Urteilen lasst sich der allgemeine Grundsatz ableiten dass der Glaubiger durch die Burgschaft auf erstes Anfordern in die Lage versetzt werden soll den Streit uber den materiellen Burgschaftsfall im Geld also nach Zahlung durch den Burgen zu fuhren Wenn trotz Vorliegens der formellen Burgschaftsvoraussetzungen der materielle Burgschaftsfall nicht eingetreten ist und liquide Beweise nicht vorliegen muss der Burge zahlen 6 Ruckforderungsprozess BearbeitenBei der Burgschaft auf erstes Anfordern muss der Burge zwar ohne Rucksicht auf die Frage des Bestehens der verburgten Hauptforderung an den Glaubiger leisten kann jedoch anschliessend im Falle des Nichtbestehens der Hauptforderung seine Zahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung zuruckverlangen 7 In diesem Prozess sind alle Streitfragen uber die Existenz der Hauptschuld uber etwaige Burgschaftsfristen oder uber die nachtraglich entfallene Burgschaftshaftung auszutragen 8 Die Rechtsprechung hat jedoch daruber hinaus Streitigkeiten um Einzelpunkte der Burgschaftsverpflichtung etwa die Fragen ob oder bis wann die Burgschaft zeitlich begrenzt ist oder ob die Voraussetzungen der Einstandspflicht nachtraglich entfallen sind ebenfalls grundsatzlich in den Ruckforderungsprozess verwiesen 9 Das Risiko der Durchsetzung bzw Insolvenz tragt damit der Burge Er kann dieses Risiko auf den Hauptschuldner durch Ruckgriff verlagern weil durch Inanspruchnahme die Forderung auf ihn ubergeht Der Burge auf erstes Anfordern ubernimmt daher auch die Gefahr eine zu Unrecht erfolgte Inanspruchnahme spater vom Glaubiger wegen dessen Insolvenz nicht mehr zuruckzuerhalten 5 Dem Zweck einer Burgschaft auf erstes Anfordern widersprache es wenn die schnelle Durchsetzung der Burgschaftsforderung in allen Fallen mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs verhindert werden konnte in denen eine vom Glaubiger zu beweisende Tatsache nicht sofort liquide geklart werden kann Wer eine Burgschaft auf erstes Anfordern erteilt hat kann die erbrachte Zahlung nur zuruckfordern wenn und soweit der Glaubiger nach materiellem Burgschaftsrecht 765 ff BGB keinen Anspruch auf die erhaltene Leistung hat 10 Unwirksamkeit BearbeitenGerade wegen der veranderten Risikoverteilung ist die Vereinbarung einer Burgschaft auf erstes Anfordern insbesondere im Rahmen von Allgemeinen Geschaftsbedingungen AGB grundsatzlich unwirksam Die Sicherungsrechte des Auftraggebers werden uber sein anerkennenswertes Interesse hinaus unangemessen weit ausgedehnt AGB Bearbeiten Im Rahmen von Allgemeinen Geschaftsbedingungen sind derartige Vereinbarungen unwirksam Eine ohnehin schon sehr zweifelhafte aber zuweilen von der Rechtsprechung anerkannte geltungserhaltende Reduktion von Formularklauseln auf ihren zulassigen Teil kommt bei einer Burgschaft auf erstes Anfordern nicht in Betracht vgl 306 BGB Doch beurteilt die Rechtsprechung die Zulassigkeit der geltungserhaltenden Reduktion im Ubrigen nicht einheitlich Individualvertragliche Vereinbarungen Bearbeiten Individualvertragliche Vereinbarungen liegen vor wenn die Regelung tatsachlich zur Disposition der verburgenden Vertragspartei stand In diesem Fall ist die Vereinbarung grundsatzlich moglich Denn dann wird angenommen dass die Interessen des Burgen angemessen berucksichtigt wurden Dieser Weg ist aber gefahrlich Es darf nicht der Eindruck erweckt werden dass die neue Rechtsprechung des BGH umgangen werden soll Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung BearbeitenEin grosser Teil der Burgschaften auf erste Anforderung dient als Kreditsicherheit bei Kreditinstituten Diese gewahren Kredite an dritte Kreditnehmer auf der Grundlage der Kreditwurdigkeit des Burgen Allgemeines Bearbeiten Kreditsicherheiten gelten seit Januar 2014 bankenaufsichts rechtlich als Kreditrisikominderungstechniken Werden Kreditsicherheiten durch die in allen EU Mitgliedstaaten geltende Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR als Kreditrisikominderungstechniken anerkannt fuhren sie bei Kreditinstituten gegenuber Blankokrediten zu einer geringeren Unterlegung durch Eigenkapital Das hat zur Folge dass besicherte Kredite mit einem gunstigeren Kreditzins gewahrt werden konnen Die Kapitaladaquanzverordnung stellt in Art 194 CRR Grundsatze fur die aufsichtsrechtliche Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken auf wonach Kreditsicherheiten insbesondere in allen Rechtsordnungen rechtswirksam englisch valid und durchsetzbar englisch enforcable sein mussen ausreichend liquide im Zeitablauf wertstabil und bei einem Kreditereignis zeitnah verwertbar sein mussen Die positive Korrelation zwischen den Sicherheiten und der Kreditnehmerbonitat darf nicht sehr hoch sein Art 194 Abs 4 CRR Unterschieden wird zwischen Kreditrisikominderungstechniken mit Sicherheitsleistung Realsicherheiten Art 4 Abs 1 Nr 58 CRR und ohne Sicherheitsleistung Personalsicherheiten Art 203 CRR Garantien Burgschaften Bearbeiten Demnach gehoren Garantien und Burgschaften als Gewahrleistungen 11 zu den Personalsicherheiten Zwecks Anerkennung haben Burgschaften bestimmte Bedingungen zu erfullen Art 213 CRR verlangt unmittelbare Garantien Burgschaften nach Art 214 Abs 1 CRR sind bestimmte Ruckburgschaften anerkannt Bei Ruckburgschaften von Staaten und anderen offentlichen Stellen durfen die besicherten Forderungen wie Forderungen an den Staat behandelt werden Art 215 CRR schreibt vor dass bei Ausfall des Kreditnehmers der Sicherungsgeber Garant Burge uneingeschrankt in Anspruch genommen werden kann und kein Vorbehalt vorhanden sein darf nach dem das Institut den geschuldeten Betrag zunachst beim Kreditnehmer einfordern muss Dieses Kriterium ist bei Burgschaften auf erste Anforderung erfullt 12 Gemass Art 183 Abs 1c CRR muss sie schriftlich erteilt sein darf vom Sicherungsgeber nicht widerrufen werden konnen und Vermogenswerte des Sicherungsgebers mussen durch ein vollstreckbares Urteil pfandbar sein Fur anerkannte Sicherungsgeber gelten nach Art 183 Abs 1b CRR dieselben Regeln wie fur Schuldner Art 171 172 und 173 CRR so dass deshalb die wirtschaftlichen Verhaltnisse des haftenden Sicherungsgebers im Rahmen einer Kreditwurdigkeitsprufung genauso zu prufen sind wie die des Kreditnehmers Zur Vermeidung positiver Korrelationen durfen Sicherungsgeber weder konzernmassig mit dem Kreditnehmer englisch cross garanties noch mit dem Kreditinstitut verbunden sein Literatur BearbeitenStefan Arnold Die Burgschaft auf erstes Anfordern im Deutschen und englischen Recht Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 3 16 149550 0 Studien zum auslandischen und internationalen Privatrecht 196 Zugleich Dissertation Erlangen 2007 Grit Bruschel Die Rechtsprechung zur Burgschaft auf erstes Anfordern Seminararbeit Universitat Leipzig Hrsg Institut fur Deutsches und Internationales Bank und Kapitalmarktrecht Leipzig 2002 Online PDF 136 3 kB abgerufen 14 Januar 2014 Ronny Duckstein Gero Pfeiffer Die Einrede der Vor Ausklage 771 BGB In Juristische Rundschau JR 2010 231 Einzelnachweise Bearbeiten a b BGH WM 1999 895 BGH WM 1996 2228 a b BGH WM 1998 1062 1064 BGH WM 1985 1387 a b BGH NJW 1997 1435 BGH WM 1997 656 BGH WM 1999 570 BGH WM 1996 193 BGH WM 1996 193 195 BGH NJW 2003 352 Thorsten Gendrich Walter Gruber Ronny Hahn Hrsg Handbuch Solvabilitat 2014 S 175 FN 38 Thorsten Gendrich Walter Gruber Ronny Hahn Hrsg Handbuch Solvabilitat 2014 S 176Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgschaft auf erste Anforderung amp oldid 218233241