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Amtsnotare sind Notare die in einem Beamtenverhaltnis stehen also nicht wie sonst in Deutschland und den meisten anderen Staaten die das lateinische Notariat kennen ublich Freiberufler sind Neben einigen Kantonen der Schweiz ist das Amtsnotariat in Europa insbesondere fur Portugal kennzeichnend Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Wurttemberg und Hohenzollernsche Lande bis 2017 1 1 1 Vorbereitungsdienst 1 1 2 Besoldung 1 2 Baden bis 2017 1 2 1 Besoldung 2 Schweiz 3 Portugal 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland Bearbeiten nbsp Ehemaliges Amtsnotariat Wangen im AllgauAmtsnotare gab es innerhalb Deutschlands nur noch bis zum 31 Dezember 2017 in Baden Wurttemberg Ihre Stellung war als historische Besonderheit zuletzt in 114 Bundesnotarordnung BNotO berucksichtigt Das Grundgesetz selbst verbietet in Art 138 GG Anderungen der Einrichtungen des jetzt bestehenden Notariats in den Landern Baden Bayern Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern ohne die Zustimmung der Regierungen dieser Lander Das baden wurttembergische Notariat ist im Landesgesetz uber die freiwillige Gerichtsbarkeit LFGG geregelt Der Amtsnotar war ein Uberbleibsel eines in anderen Bundeslandern bereits weiter fortgeschrittenen Privatisierungsprozesses In den neuen Bundeslandern wurden nach der Wiedervereinigung 1990 1991 die Amtsnotare durch freiberufliche Notare ersetzt In Wurttemberg und den Hohenzollernschen Landen gab es Stand 31 Dezember 2017 aber auch einige Anwaltsnotare Rechtsanwalte die zusatzlich die Geschafte eines Notars ausuben und sogenannte Nur Notare hauptberuflich bestellte Notare die nur das Notaramt ausuben und in Baden wurden im Jahr 2006 erstmals 25 Stellen fur hauptberufliche Notare zur Besetzung ausgeschrieben Relevant war der Unterschied zwischen beamteten und freiberuflichen Notaren in Haftungsfallen 19 Abs 1 Satz 3 BNotO schliesst die Haftung des Staates nach 839 BGB in Verbindung mit Art 34 GG Amtshaftung fur Fehler des Notars aus Diese Vorschrift fand fur beamtete Notare im baden wurttembergischen Landesdienst gerade keine Anwendung 20 LFGG fur ihre Fehler haftete also gegebenenfalls das Land Wegen der in 19a BNotO festgelegten Verpflichtung des Notars zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung waren aber die praktischen Unterschiede fur den Geschadigten gering Mit Inkrafttreten der Notariatsreform in Baden Wurttemberg zum 1 Januar 2018 wurde auch der Haftungsunterschied obsolet In Baden Wurttemberg wurden die beamteten Notare als Amtsnotare bezeichnet Die Amtsbezeichnung im badischen Landesteil lautete Justizrat Oberjustizrat und Notariatsdirektor Im wurttembergischen Landesteil wurden Beamte in einer dem gehobenen Dienst zuzurechnenden Sonderlaufbahn die keine Volljuristen waren mit Notartatigkeiten betraut Im Unterschied zu den klassischen Notaren mit 2 juristischen Staatsexamina lautete ihre Amtsbezeichnung Bezirksnotar oder Notarvertreter In ihrer Koalitionsvereinbarung vom 9 Mai 2006 hatten die Regierungsparteien von CDU und FDP im Kabinett Oettinger II fur die 14 Legislaturperiode des Landtags von Baden Wurttemberg bereits eine grundlegende Strukturreform des Notariats mit flachendeckendem Wechsel zum freiberuflichen Notariat in ganz Baden Wurttemberg vereinbart Nachdem am 17 Dezember 2007 die Entscheidung fur die Umsetzung der Notariatsreform durch den baden wurttembergischen Ministerrat gefallen war wurde zum 1 September 2008 kein neuer Ausbildungsgang fur sog Notaranwarter zum Bezirksnotar mehr angeboten Eine 10 jahrige Ubergangsregelung sah u a einen Statuswechsel eine Eingliederung in die Justizverwaltung oder die Gerichtsbarkeit fur die bisherigen badischen Amtsnotare und wurttembergischen Bezirksnotare vor Die letzten Notaranwarter des Ausbildungsjahres 2007 sollten bevorzugt in einem Anwarterdienst zur Sicherung des Nachwuchses an Notaren zur hauptberuflichen Amtsausubung aufgenommen werden Zum 1 Januar 2018 wurde in ganz Baden Wurttemberg das hauptamtliche freiberufliche Notariat eingefuhrt 1 Um weiterhin als Notar tatig zu sein mussten die Notare zum 1 Januar 2018 aus dem Staatsdienst ausscheiden Diejenigen Notare die sich fur den Verbleib im Staatsdienst entschieden verloren zum 1 Januar 2018 ihre Beurkundungsbefugnis und wurden anderen Aufgaben zugeordnet 2 Wurttemberg und Hohenzollernsche Lande bis 2017 Bearbeiten Beamte im Landesdienst ohne Befahigung zum Richteramt fuhrten im vormals wurttembergischen und hohenzollernschen Rechtsgebiet Bezirk des Oberlandesgericht Stuttgarts und des Bezirks des Amtsgerichts Maulbronn der Stadtteile Schwenningen Muhlhausen und Weigheim der Stadt Villingen Schwenningen und des Gebiets der Gemeinde Tuningen 1 Abs 4 LFGG bis zum 31 Dezember 2017 die Amtsbezeichnung Bezirksnotar Sie erwarben die Befahigung fur dieses Amt nach einer funfjahrigen Ausbildung an der Notarakademie Baden Wurttemberg und der abschliessenden Notarprufung Den Bezirksnotaren waren nach dem Landesgesetz uber die freiwillige Gerichtsbarkeit neben der Beurkundungskompetenz auch Aufgaben des Nachlass und Grundbuchrichters und bestimmte Bereiche des Betreuungsrichters ubertragen Mit dem Inkrafttreten der Notariatsreform zum 1 Januar 2018 wurden auch die Zustandigkeiten neu geregelt Vorbereitungsdienst Bearbeiten Seit 2008 wurden im Hinblick auf die zum 1 Januar 2018 in Kraft getretene Notariatsreform keine neuen Notaranwarter mehr eingestellt Mit der letztmals 2012 durchgefuhrten Notarprufung ist die bisherige notarspezifische Ausbildungs und Studienform beendet worden Der bisherige Vorbereitungsdienst gliederte sich in folgende Abschnitte Studium I 10 Monate Studienpraxis I bis III 27 Monate Studienpraxis I bei einem Notariat 11 Monate Studienpraxis II bei einem Amtsgericht 3 Monate Studienpraxis III bei einem Notariat 13 Monate Studium II 20 Monate Studienpraxis IV nach Wahl bei einem Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprufer vereidigten Buchprufer Wirtschaftsunternehmen oder einer sonstigen inlandischen oder auslandischen Stelle bei der eine sachgerechte Ausbildung gewahrleistet ist 3 Monate Die Studien I und II fanden an der Notarakademie statt Sie vermittelten die theoretischen Grundlagen und sollen ferner das Verstandnis des Anwarters fur rechtliche soziale und politische Zusammenhange fordern und seine Allgemeinbildung vertiefen Die Anwarter sind ausserdem zum Selbststudium verpflichtet In der praktischen Ausbildung sollte der Anwarter die theoretischen Kenntnisse anwenden und seine Kenntnisse vertiefen Die Zwischenprufung fand nach dem Abschnitt Studienpraxis I statt Sie bestand aus vier Klausuren aus dem burgerlichen Recht und dem Grundbuchrecht mit einer Bearbeitungszeit von jeweils vier Stunden Die Notarprufung wurde von Prufern des Landesjustizprufungsamtes abgenommen die entweder Volljuristen oder Bezirksnotare sein mussten Die Prufung bestand aus einem schriftlichen und einem mundlichen Teil Der schriftliche Teil fand am Ende von Studium II statt und bestand aus acht Aufgaben mit folgenden Schwerpunkten Beurkundung im Grundstucksrecht mit einschlagigen steuerrechtlichen Fragen Beurkundung im Erb und Familienrecht einschliesslich des zugehorigen Internationalen Privatrechts mit einschlagigen steuerrechtlichen Fragen Beurkundung im Handels und Gesellschaftsrecht mit einschlagigen steuerrechtlichen Fragen Grundbuchrecht und Zwangsvollstreckung in Grundstucke drei Aufgaben aus dem Zivilrecht mit einschlagigem Verfahrensrecht und aus dem Zwangsvollstreckungsrecht einschliesslich Zwangsversteigerungs und Insolvenzrecht eine Aufgabe in zwei Teilen davon Teil I mit Schwerpunkt Staats und Verwaltungsrecht einschliesslich Europarecht und Teil II mit Schwerpunkt Straf und Strafverfahrensrecht Die mundliche Prufung dauerte 45 Minuten und erstreckte sich auf folgende Gebiete einschliesslich des dazugehorigen Steuerrechts und des Kostenrechts sowie des Internationalen Privatrechts wenn dies zutrifft Familien und Erbrecht Handelsrecht Recht der Personen und Kapitalgesellschaften Wertpapierrecht und Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundstucksrecht Grundbuchrecht und Recht der Zwangsvollstreckung in Grundstucke Schuldrecht Mobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Staats und Verwaltungsrecht Straf und Strafverfahrensrecht EuroparechtWahrend des Vorbereitungsdienstes fuhrte der Anwarter die Dienstbezeichnung Notaranwarter nach der bestanden Prufung die Bezeichnung Wurttembergischer Notariatsassessor Besoldung Bearbeiten Die ehemaligen Bezirksnotare wurden nach der Landesbesoldungsordnung A besoldet Notarvertreter Eingangsamt Besoldungsgruppe A 12 Bezirksnotar Besoldungsgruppe A 13 Bezirksnotar als Leiter eines Notariats mit funf und mehr Planstellen fur Bezirksnotare und Notarvertreter Besoldungsgruppe A 14Die Notaranwarter bezogen Anwarterbezuge fur das Eingangsamt A 12 gemass den Vorschriften der Bundesbesoldungsordnung Baden bis 2017 Bearbeiten Im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe ausgenommen die Gebiete die dem wurttembergischen Rechtsgebiet zugewiesen sind siehe oben waren Amtsnotare Volljuristen mit den ublichen beiden juristischen Staatsexamina Sie trugen die Amtsbezeichnung Justizrat Oberjustizrat und Notariatsdirektor Bevor sie Notar wurden waren sie oftmals in anderen Berufsfeldern der baden wurttembergischen Justiz tatig insbesondere als Richter Staatsanwalt oder bei der Justizverwaltung Daher ruhrt auch die Bezeichnung Richternotar Die badischen Amtsnotare waren auch als Nachlass und Grundbuchrichter tatig Besoldung Bearbeiten Justizrat Eingangsamt Besoldungsgruppe R 1 Oberjustizrat als Leiter eines Notariats mit bis zu drei Planstellen fur Notare Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage Notariatsdirektor standiger Vertreter des Leiters eines Notariats mit 8 und mehr Planstellen fur Notare Besoldungsgruppe R 2 Notariatsdirektor als Leiter eines Notariats mit 4 bis 7 Planstellen fur Notare Besoldungsgruppe R 2 Notariatsdirektor als Leiter eines Notariats mit 8 und mehr Planstellen fur Notare Besoldungsgruppe R 2 mit AmtszulageDie Amtszulage betrug Stand Dezember 2005 jeweils 175 45 Schweiz Bearbeiten nbsp Amtsnotariat und Kreisgericht Werdenberg Kanton St Gallen In vielen Kantonen der Schweiz gibt es ebenfalls Amtsnotare Die Rechtslage auch hinsichtlich der Kosten und Gebuhren 3 unterscheidet sich allerdings von Kanton zu Kanton So gibt es in einigen Kantonen nur Amtsnotare wahrend in anderen Kantonen sowohl Amtsnotare als auch Privatnotare oder Anwaltsnotare tatig sind So heisst es in einer Rechtvorlage im Kanton Zug Ein Vergleich mit den Regelungen anderer Kantone zeigt dass ganz unterschiedliche Losungen existieren Viele Kantone kennen das freiberufliche Notariat wobei die Kantone mit teilweisem oder vorwiegendem Anwalts Notariat LU AG UR OW ZG SO GL BS SG GR TI VS JU in der Mehrzahl die Kantone mit ausschliesslichem oder vorwiegendem Nur Notariat BE FR VD GE in der Minderzahl sind Uber ein eigentliches Amtsnotariat verfugen die Kantone ZH SH AR AI und TG wahrend die Kantone LU BL OW NW SZ ZG SO SG GR AG und NE sowohl Amtsnotare als auch freiberufliche Anwalts Notare kennen Vertrage uber dingliche Rechte an Grundstucken konnen von Anwalts Notaren in den Kantonen UR LU AG BS und NW offentlich beurkundet werden Im Kanton Wallis hat eine ausserparlamentarische Kommission kurzlich die gesetzliche Verankerung einer Unvereinbarkeit des Anwaltsberufes mit der Notariatstatigkeit vorgeschlagen NZZ vom 20 November 2000 4 Siehe auch Der Notar in der Schweiz im Artikel NotarPortugal BearbeitenNeben Baden hatte als einziger Mitgliedstaat der Europaischen Union mit lateinischem Notariat bislang auch Portugal ein reines Staatsnotariat Notare sind Staatsbeamte Notariate Cartorio Notarial bisweilen auch als Beurkundungsamt oder Notariatsamt ubersetzt sind Behorden Sie finden sich in allen Kreisen und sind innerhalb ihres Bezirks durchnummeriert Wie im lateinischen Notariat ublich besteht der Kernbereich der notariellen Tatigkeit aus der Beurkundung von Rechtsgeschaften um die Wahrung der Rechtsform sicherzustellen und die Echtheit aussergerichtlich durchgefuhrter Rechtsakte zu bezeugen Verhandlungen werden in der Regel nicht vom Amtsnotar dem Leiter der Behorde selbst beurkundet sondern von einem Bediensteten Burovorsteher oder Sekretar der in seinem Namen handelt Eine Beratung durch den Notar ist erst seit 1995 gesetzlich geregelt In der Praxis ist es jedoch auch heute zumindest unublich einen Notar um Beratung zu bitten zumal die Notariate in dem Land chronisch uberlastet sind Freiberufliche Notariate existierten in Portugal bis vor Kurzem noch gar nicht obwohl ihre Einfuhrung seit Jahren diskutiert wurde Mittlerweile gibt es wie in Baden erste private Notariate und konkrete Planungen des Justizministeriums die auf eine vollstandige Privatisierung der notariellen Tatigkeit hinauslaufen Mit dem Beitritt Portugals zur Internationalen Union des Notariats UINL wurde dieser Schritt auch nach aussen hin dokumentiert Weblinks BearbeitenNotarakademie Baden Wurttemberg Landesgesetz uber die Freiwillige Gerichtsbarkeit Baden Wurttemberg Text der BundesnotarordnungEinzelnachweise Bearbeiten Justiz in Baden Wurttemberg Notariatsreform Memento des Originals vom 13 November 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www justizportal bw de abgerufen am 14 November 2014 Fragen zur Notariatsreform auf der Website des Justizministeriums Baden Wurttemberg Kantonale Notariatstarife Stand 14 August 2007 Motion von Heinz Tannler und Hans Durrer betreffend Beurkundungskompetenz fur Notare vom 3 Dezember 2002 PDF Dokument Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsnotar amp oldid 236376768