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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Der Waffenstillstand von Villa Giusti wurde am 3 November 1918 in der Villa des Grafen Vettor Giusti del Giardino bei Padua zwischen Osterreich Ungarn und Italien geschlossen Er beendete im Speziellen die Kampfe der Italienfront des Ersten Weltkriegs zwischen den Truppen Italiens sowie den Alliierten bis 1917 Triple Entente auf der einen Seite und Osterreich Ungarns sowie des mit ihm verbundeten Deutschen Reichs auf der anderen Seite galt aber daruber hinaus auch fur alle anderen Fronten an denen k u k Militar im Einsatz gewesen war Da Ungarn seit dem 1 November 1918 mit Osterreich nicht mehr in einer Realunion verbunden war fuhlte es sich von diesem Waffenstillstand nicht betroffen es verhandelte mit der Entente separat und schloss mit ihr am 13 November 1918 in Belgrad eine Militarkonvention siehe unten Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Wortlaut des Waffenstillstandsvertrages 2 1 Bedingungen zu Lande 2 2 Bedingungen zur See 3 Unterzeichner 3 1 Armeeoberkommando Osterreich Ungarns 3 2 Armeeoberkommando Italiens 4 Deutsche Reaktion 5 Militarkonvention von Belgrad 13 November 1918 6 Museale Rezeption 7 Weblinks 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseVorgeschichte Bearbeiten nbsp Protokoll des Waffenstillstands von Villa Giusti letzte Seite mit Unterschriften der Delegationen nbsp Villa Giusti Tisch an dem der Waffenstillstand unterzeichnet wurde Nach der verlorenen Schlacht von Vittorio Veneto Ende Oktober 1918 war die osterreichisch ungarische Armee in einem derartigen Zustand dass sich die Heeresleitung verpflichtet sah mit allen Mitteln einen Waffenstillstand anzustreben Mit dem Manifest Kaiser Karls I vom 16 Oktober 1918 Volkermanifest wurde die Foderalisierung der Monarchie verfugt ohne dass vorher die Voraussetzungen zur Beendigung des Krieges geschaffen worden waren Daraufhin veranlassten einige Nachfolgestaaten die direkte Ruckberufung ihrer Heereskontingente von der Front So konnte nur mehr ein rascher Abschluss des Waffenstillstandes ein Ende setzen Karl wollte am 26 Oktober 1918 offiziell um einen Waffenstillstand bitten woraufhin es zum Streit zwischen dem Monarchen und seinen Ministern und Generalen kam die sich zum Teil immer noch fur stark genug hielten in den Gipfelstellungen uber der norditalienischen Ebene alle Angriffe abzuwehren Nach Kaiser Karls Vorstellungen sollten die Waffenstillstandsbedingungen eine Raumung aller seit 1917 eroberten italienischen Gebiete vorsehen wofur man sich jedoch neun Monate Zeit ausbedingen wollte 1915 hatte man den Italienern auch auf Druck des deutschen Bundnispartners das Angebot gemacht die sudlichen Teile des Trentino abzutreten um sich die italienische Neutralitat zu sichern Ende Oktober 1918 nach fast vier Jahren Krieg und im Angesicht der volligen militarischen Niederlage wollte man sich nicht nur nicht sofort aus den besetzten Gebieten zuruckziehen sondern auch keine eigenen territorialen Verluste hinnehmen Mit diesen Vorstellungen bereitete die osterreichische Seite die Waffenstillstandsverhandlungen vor Diese Zugestandnisse wurden von Italien als unzureichend abgelehnt Wortlaut des Waffenstillstandsvertrages BearbeitenVerifiziert von Marschall Armando Diaz am 3 November 1918 um am 4 November ab 15 00 Uhr in Kraft zu treten Bedingungen zu Lande Bearbeiten Sofortige Einstellung der Feindseligkeiten zu Lande Wasser und in der Luft Ganzliche Demobilisierung Osterreich Ungarns und sofortiges Zuruckziehen aller Einheiten die an der Front von der Nordsee bis zur Schweiz operieren Auf dem Gebiete Osterreich Ungarns und innerhalb der unten im 3 angefuhrten Grenzen als osterreichisch ungarische Wehrmacht nur ein Maximum von 20 Divisionen auf den Friedensstand vor dem Kriege herabgesetzt aufrechterhalten Die Halfte des gesamten Divisions und Korpsartilleriematerials sowie die entsprechende Ausrustung von all dem beginnend was sich auf dem vom osterreichisch ungarischen Heere zu evakuierenden Gebiete befindet wird an den von den Alliierten und den Vereinigten Staaten zu bestimmenden Punkten angesammelt werden mussen um ihnen ausgeliefert zu werden Evakuierung jedes von Osterreich Ungarn seit Kriegsbeginn mit Waffengewalt besetzten Gebietes und Zuruckziehung der osterreichisch ungarischen Krafte innerhalb eines vom Oberkommandierenden der alliierten Krafte an den verschiedenen Fronten zu bestimmenden Termins jenseits einer wie folgt festgesetzten Linie Von der Umbrail Spitze bis nordlich des Stilfser Joches wird diese Linie den Kamm der Rhatischen Alpen verfolgen bis zu den Quellen der Etsch und der Eisack uber den Reschen und Brennerberg und auf den Hohen des Otz und des Ziller laufen Die Linie wird sich gegen Suden wenden den Toblacher Berg uberschreiten und die jetzige Grenze der Karnischen Alpen erreichen Sie wird die Grenze bis zum Tarvisberg verfolgen und nach dem Tarvisberg die Wasserscheide der Julischen Alpen uber den Predilpass den Mangart den Tricorno Triglav und die Wasserscheide des Podbrdopasses von Bodlenischen und von Indrio Von diesem Punkte ausgehend wird die Linie in sudlicher Richtung gegen den Schneeberg verlaufen das ganze Savebecken mit Zuflussen ausgenommen Vom Schneeberg wird die Linie gegen die Kuste hinuntergehen so dass Castus Mattuglio und Voloscain dem evakuierten Gebote inbegriffen sind Sie wird desgleichen den jetzigen administrativen Grenzen der Provinz Dalmatien folgen im Norden Lissarica und Tribam im Suden eine Linie einschliessen welche an der Kuste von Kap Planca ausgeht und gegen Osten die hochsten Punkte der die Wasserscheide bildenden Hohen verfolgt so dass in den evakuierten Gebieten alle Taler und Wasserlaufe inbegriffen werden die gegen Sebenico abfallen wie die Cicola die Kerka die Butisnica und ihre Zuflusse Sie wird auch alle im Norden und im Westen Dalmatiens gelegenen Inseln umfassen Premuda Selve Ulbo Scarda Maon Pago und Punta Dura im Norden bis zum Suden von Meleda mit Einschluss von San Andrea Busi Lissa Lesina Torcola Curzola Ozza und Lagosta sowie auch die umliegenden Eilande und Inselchen und Pelagola mit Ausnahme der Inseln Tirona grande und piccola Bua Solta und Brazza Alle geraumten Gebiete werden von den Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten besetzt werden Hierbei haben das ganze militarische Material und das Material der Eisenbahnen die sich auf dem zu evakuierenden Gebiete befinden an Ort und Stelle zu verbleiben Auslieferung dieses ganzen Materials Versorgung an Kohle inbegriffen an die Alliierten und die Vereinigten Staaten nach den von den Oberkommandanten der Krafte der verbundeten Machte an den verschiedenen Fronten zu Messenden speziellen Weisungen Es darf keine neue Zerstorung oder Plunderung oder neue Requisition von den feindlichen Truppen auf dem vom Feinde zu raumenden oder von Kraften der verbundeten Machte zu besetzenden Gebiete geschehen Die Verbundeten werden das absolute Recht haben a einer freien Bewegung ihrer Truppen auf jeder Strasse oder Eisenbahn oder Wasserweg des osterreichisch ungarischen Gebietes und des Gebrauches der notigen osterreichisch ungarischen Transportmittel b mit verbundeten Kraften alle jene strategischen Punkte in Osterreich Ungarn fur die den Alliierten notig erscheinende Zeit zu besetzen zum Zwecke dort zu wohnen oder die Ordnung aufrechtzuerhalten c zu Requisitionen gegen Bezahlung zugunsten der verbundeten Heere wo immer sie sich befinden Der vollstandige Abzug aller deutschen Truppen innerhalb 15 Tage nicht nur von der italienischen und Balkanfront sondern vom ganzen osterreichisch ungarischen Territorium und die Internierung aller deutschen Truppen welche Osterreich Ungarn an diesem Tage nicht verlassen haben Die provisorische Verwaltung der von Osterreich Ungarn geraumten Gebiete wird den lokalen Behorden unter Kontrolle der Stationskommandos der verbundeten Okkupationstruppen anvertraut werden Sofortige Heimsendung ohne Gegenseitigkeit aller Kriegsgefangenen und internierten Untertanen der Alliierten auch der von ihren Wohnstatten entfernten Zivilbevolkerung nach Bedingungen welche von den verbundeten Oberkommandanten an den verschiedenen Fronten festzusetzen sind Die im evakuierten Gebiete verbliebenen Kranken und Verwundeten mussen vom osterreichisch ungarischen Personal gepflegt werden welches samt dem hierzu notigen arztlichen Material an Ort und Stelle zuruckzulassen ist Bedingungen zur See Bearbeiten Sofortige Einstellung jeder Feindseligkeit zur See und genaue Angabe des Aufenthaltsortes und der Bewegung aller osterreichisch ungarischen Schiffe Ubergabe von 15 osterreichisch ungarischen Unterseebooten die von 1910 bis 1918 gebaut worden sind und aller deutschen Unterseeboote Vollstandige Abrustung und Demobilisierung aller anderen osterreichisch ungarischen Unterseeboote Ubergabe von drei Schlachtschiffen drei leichten Kreuzern neun Torpedobootszerstorern einem Minenleger sechs Donau Monitoren Alle anderen Oberwasser Kriegsschiffe die Flussschiffe mit inbegriffen mussen demobilisiert und vollstandig abgerustet werden Freiheit der Schifffahrt aller Schiffe der Kriegs und Handelsmarine der Alliierten und der verbundeten Machte in der Adria die territorialen Gewasser inbegriffen auf der Donau und ihren Nebenflussen innerhalb des osterreichisch ungarischen Gebiets Aufrechterhaltung der Blockade seitens der Alliierten und der verbundeten Machte unter den gegenwartigen Bedingungen Vereinigung und Belassung aller Luftstreitkrafte der Marine in einem von den Alliierten und den Vereinigten Staaten bestimmten Hafen Evakuierung der ganzen Kuste und aller Handelshafen die von Osterreich Ungarn ausserhalb seines nationalen Gebietes besetzt sind Besetzung aller Land und Seebefestigungen und der zur Verteidigung von Pola eingerichteten Inseln sowie der Werft und des Arsenals durch die Alliierten und die Vereinigten Staaten Ruckgabe aller weggenommenen Handelsschiffe Verbot jedweder Zerstorung von Anlagen oder Material vor der Raumung Ubergabe oder Ruckgabe Ruckgabe aller Gefangenen ohne Verpflichtung der Gegenseitigkeit Unterzeichner Bearbeiten nbsp Viktor Weber Edler von Webenau nbsp General Pietro BadoglioArmeeoberkommando Osterreich Ungarns Bearbeiten General Viktor Weber Edler von Webenau Oberst Karl Schneller Fregattenkapitan Johannes Prinz von und zu Liechtenstein Oberstleutnant J V Nyekhegyi Korvettenkapitan Georg Ritter Zwierkowski Generalstabsoberstleutnant Viktor Freiherr von Seiller Generalstabshauptmann Camillo RuggeraDas Konigreich Ungarn hatte die Realunion mit den osterreichischen Landern mit 31 Oktober 1918 beendet so dass Osterreich Ungarn nicht mehr bestand Somit war das Armeeoberkommando nach magyarischer Auffassung fur den Abschluss eines Waffenstillstands der ungarischen Truppen seit 1 November 1918 nicht mehr zustandig Armeeoberkommando Italiens Bearbeiten Ten Gen Pietro Badoglio Magg Gen Scipione Sciopioni Colonn Tullio Marchetti Colonn Pietro Gazzera Colonn Pietro Maravigna Colonn Alberto Pariani Cap Vasc Francesco AccinniDeutsche Reaktion BearbeitenDie 4 Bedingung zu Lande des Waffenstillstandes erlaubte den Alliierten den Durchmarsch bis zur deutschen Grenze und damit einen Angriff auf Deutschland von Suden her Um dies zu verhindern marschierten bayerische Grenztruppen unter Konrad Krafft von Dellmensingen in Tirol ein was gemass den Waffenstillstandsbedingungen von der osterreichischen Seite verhindert werden musste Es kam zu amtlichen Protesten Es kam zu keinen Kampfhandlungen mit italienischen Truppen Zwar wurde am 6 November eine Brucke sudlich von Brixen gesprengt doch zogen sich die bayerischen Truppen kampflos aus Orten wie Franzensfeste 9 November oder Gossensass 10 November zuruck nachdem italienische Truppen eingetroffen waren und am 8 November Kurt Eisner in Bayern den Freistaat ausgerufen und den Konig Ludwig III abgesetzt hatte 1 Militarkonvention von Belgrad 13 November 1918 BearbeitenUngarn war auf Grund der Auflosung Osterreich Ungarns mit Ende Oktober 1918 nach Auffassung seiner magyarischen Politiker von den Verhandlungen in der Villa Giusti seit 1 November 1918 nicht mehr betroffen Es verlangte daher eigene Waffenstillstandsverhandlungen Diese fanden in Belgrad statt wobei wie Rauchensteiner zusammenfasste in der Militarkonvention vom 13 November 1918 2 den Magyaren dann noch weiter gehende und schlechtere Bedingungen diktiert wurden Ungarn wurde gezwungen auf Szamos und Theiss zuruckzugehen und auch Szabadka und Baja den Ententetruppen zu uberlassen Ausserdem verfiel die Donauflottille den Alliierten 3 Fur Ungarn wurde dieser Waffenstillstand vom regierungsbevollmachtigten Minister Bela Linder unterzeichnet Museale Rezeption BearbeitenIm Wiener Heeresgeschichtlichen Museum ist das original unterzeichnete Dokument des Waffenstillstandes ausgestellt Weiters ist jene Aktenmappe zu sehen in welcher der Italienreferent des k u k Armeeoberkommandos Oberst Karl Schneller 1878 1942 den ausgehandelten Vertrag nach Wien brachte 4 Weblinks BearbeitenWortlaut des Waffenstillstandsvertrages englisch PDF 29 kB Siehe auch BearbeitenVertrag von Saint GermainEinzelnachweise Bearbeiten Marion Dotter Stefan Wedrac Der hohe Preis des Friedens Die Geschichte der Teilung Tirols 1918 1922 Tyrolia Verlag Innsbruck Wien 3 Auflage 2019 S 44 49 Wortlaut der Konvention auf der Website des Herder Instituts fur historische Ostmitteleuropaforschung Marburg Deutschland Manfried Rauchensteiner Der Erste Weltkrieg und das Ende der Habsburgermonarchie Bohlau Wien 2013 ISBN 978 3 205 78283 4 S 1051 1156 Anm 2520 Sie stammt aus seinem Besitz Heeresgeschichtliches Museum Militarhistorisches Institut Hrsg Das Heeresgeschichtliche Museum im Wiener Arsenal Verlag Militaria Wien 2016 ISBN 978 3 902551 69 6 S 125 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Waffenstillstand von Villa Giusti amp oldid 238065948