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Der Ausdruck Vivente Rege lateinisch fur zu Lebzeiten des Konigs bzw Vivente Imperatore lateinisch fur zu Lebzeiten des Kaisers bezeichnet die Wahl eines neuen Konigs gewohnlich aus den Reihen der eigenen Dynastie wahrend der Herrschaft des amtierenden Konigs bzw Kaisers Ublicherweise wird der Begriff nur verwendet wenn die Wahl des weiteren Konigs im Konsens mit dem Herrscher erfolgte ansonsten ist der Begriff Gegenkonig gebrauchlich Heiliges Romisches Reich BearbeitenIm Heiligen Romischen Reich setzte sich die Wahl vivente imperatore fruh als ublicher Herrschaftsubergang innerhalb der gleichen Herrscherdynastie durch Bereits Otto I erreichte zu seinen Lebzeiten die Wahl seines Sohnes zum Konig und auch dessen Kronung zum Mitkaiser Wahrend letzteres der einzige Fall in der Geschichte des Heiligen Romischen Reiches blieb erreichten bis zum Ende der Staufer alle Herrscher die das Sauglingsalter uberlebende Sohne hatten Wahl und in der Regel auch Kronung eines dieser Sohne zum Mitkonig Eine doppelte Ausnahme bildet Konrad III Zum einen war die Wahl seines Sohnes Heinrich VI die einzige Konigswahl vivente rege Konrad wurde nie zum Kaiser gekront zum zweiten starb Heinrich vor seinem Vater und dieser wiederum bevor die bereits vereinbarte Wahl seines zweiten Sohnes Friedrich durchgefuhrt werden konnte der anschliessend bei der Konigswahl ubergangen wurde Der mit nur zwei Jahren vivente imperatore gewahlte aber nicht gekronte Friedrich II wurde nach dem Tod seines Vaters nur knapp ein Jahr spater zunachst ubergangen der einzige Fall dieser Art in der Geschichte des Heiligen Romischen Reichs setzte sich zum Ende des Deutschen Thronstreits aber als Konig und spaterer Kaiser durch Konrad IV der sich mit Gegenkonigen konfrontiert sah gelang es schliesslich nicht mehr bis zu seinem Tod 1254 eine Konigswahl seines erst 1252 geborenen Sohnes zu erreichen Als es nach den Staufern keine dominierende Herrscherdynastie mehr gab fand in uber 200 Jahren nur eine Konigswahl vivente imperatore statt 1376 erreichte Karl IV die Konigswahl seines Sohnes Wenzel Nach Etablierung der Habsburger wurde die Wahl vivente imperatore wieder gangig Ab Ferdinand I bis Leopold II gilt fur alle Kaiser die einen Sohn hatten dass dieser auch vivente imperatore zum Konig gewahlt wurde Bei Ferdinand III scheiterte die vivente imperatore geregelte Nachfolge allerdings am vorzeitigen Tod Ferdinands IV Ferdinand I wiederum ist der einzige Fall in der Geschichte des Heiligen Romischen Reiches in dem ein Bruder oder uberhaupt eine andere Person als der Sohn des Herrschers zum Mitkonig gewahlt wurde Die vivente imperatore gewahlten Konig waren grundsatzlich Konige mit allen Rechten ob sie diese ausubten hing vom Alter des vivente imperatore gewahlten Konigs und seinem Verhaltnis zum Kaiser ab Mit dem Ubergang vom Reise und Prasenzkonigtum auf eine hofische Herrschaftsausubung wurde sie unublich die vivente imperatore gewahlten Konige waren nun eine Art Kronprinz Ubten vivente imperatore gewahlte Konige ihre Rechte aus waren von ihnen ausgestellte Urkunden oder erlassene Gesetze grundsatzlich auch ohne Zustimmung des Kaisers gultig Dem Kaiser kam allerdings durch seinen hoheren Rang auch die hohere Autoritat zu weshalb bei einem Widerspruch zwischen kaiserlichem und koniglichem Handeln in der Regel die Entscheidung des Kaisers galt Ein solcher Konflikt konnte aber auch eskalieren in drei Fallen bis zum militarischen Aufstand Konrad III und Heinrich VII unterlagen dabei Heinrich IV bzw Friedrich II und wurden jeweils anschliessend abgesetzt Heinrich V dagegen setzte sich gegen Heinrich IV durch und zwang diesen zum Thronverzicht Trotz des Risikos solcher Konflikte bot die Existenz eines Mitkonigs gerade im mittelalterlichen Reich in dem die Konigsmacht wesentlich auch auf Prasenz basierte bessere Moglichkeiten der Herrschaftsausubung weil an mehr Orten im grossflachigen Reich die Prasenz eines Konigs moglich war und Konigen vor allem bei Konflikten mit bzw zwischen Fursten eine hohere Autoritat zukam als Gesandten des Konigs bzw Kaisers Besonders zeigt sich dies bei Friedrich II und Karl V die jeweils Konig eines weiteren Reiches waren Friedrich von Sizilien Karl von Spanien und sich deshalb und aufgrund militarischer Konflikte fur langere Zeiten nicht im Reich aufhielten Beide sorgten jeweils fur die Wahl von Mitkonigen die in ihrer Abwesenheit die Herrschaft ausubten Friedrich liess seine minderjahrigen Sohne zu Konigen wahlen zunachst Heinrich VII und einige Jahre nach dessen Absetzung Konrad IV die er bis zu ihrer Volljahrigkeit jeweils einem so genannten Reichsgubernator unterstellte Karl V hatte seinen Bruder Ferdinand I zunachst nur als Regenten fur das Reich eingesetzt die Konigswahl 1531 verschaffte diesem dann eine hohere Autoritat in den Konflikten der Reformationszeit Wahrend die Konigswahl selbst durch die Goldene Bulle Karls IV codifiziert wurde galt das fur die Konigswahl vivente imperatore nicht Die Goldene Bulle regelte den Ablauf einer Wahl und Kronung nach dem Tod des Konigs aber nicht ausdrucklich zu dessen Lebzeiten Die Wahl vivente imperatore war Gewohnheitsrecht fur das sich auch schon vor der Goldenen Bulle einige weitere Regeln herausbildeten So erfolgte die Wahl eines Mitkonigs mit der bereits genannten Ausnahme bei Konrad III erst nach der Kaiserkronung des Herrschers womit die Hierarchie der Herrscher eindeutig war es wurde nie mehr als ein Mitkonig gewahlt so dass beim Tod des Kaisers ein eindeutiger Ubergang von Herrschaft und Anspruch auf die Kaiserkrone erfolgte und die Wahl eines Mitkonigs fand nur im Konsens mit dem Kaiser und in der Regel auf dessen Betreiben statt Die Wahl und teilweise auch die Kronungsorte wichen haufig von der Vorgabe der Goldenen Bulle nach der die Wahl in Frankfurt am Main zu erfolgen hatte ab Obwohl die vivente imperatore gewahlten Konige grundsatzlich vollwertige Konige waren und einige von ihnen auch vivente imperatore eigenstandig Herrschaft ausubten werden sie in den Konigslisten nur dann mit einer Ordnungsnummer gezahlt wenn sie den jeweiligen Kaiser uberlebten Fur die vivente imperatore verstorbenen bzw abgesetzten Konige wobei die beiden abgesetzten Konige jeweils noch zu Lebzeiten ihres Vaters starben hat sich eingeburgert die Ordnungsnummer die sie erhalten hatten in Klammern zu verwenden so steht Heinrich VI zeitlich zwischen Heinrich V und Heinrich VI Davon abweichend wird Ferdinand IV obwohl zu Lebzeiten seines Vaters verstorben mit regularer Ordnungsnummer gefuhrt es gab allerdings auch nach ihm bzw seinem Vater keinen Herrscher dieses Namens mehr Weitere Konigreiche BearbeitenDer polnische Konig Johann II Kasimir war gegen Ende seiner Regierungszeit ein starker Vertreter des Vivente Rege doch sein Reformvorhaben wurde durch die Lubomirski Konfoderation verhindert da diese ein Aufkeimen absolutistischer Regierungsform in Polen Litauen befurchtete Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vivente Rege amp oldid 223514160