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Die Parteienfinanzierung in Deutschland umfasst Einnahmen Ausgaben und Vermogensentwicklung der politischen Parteien in Deutschland Parteienfinanzierung ist ein Begriff der Politikwissenschaft Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Finanzierung aus Mitgliedsbeitragen 3 Finanzierung aus Parteispenden 4 Finanzierung aus staatlichen Mitteln 4 1 Indirekte Finanzierung aus staatlichen Quellen 4 2 Keine Finanzierung von verfassungsfeindlichen Parteien 5 Entwicklung der Gesetzgebung 6 Finanzierung durch wirtschaftliche Betatigung 7 Statistiken 7 1 Einnahmen 7 2 Ausgaben 7 3 Aus den Rechenschaftsberichten von 2013 7 4 Aus den Rechenschaftsberichten von 2015 7 5 Festgesetzte Mittel staatliche Teilfinanzierung 8 Literatur 9 Weblinks 10 Siehe auch 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz PartG festgehalten Die Grundlage fur die Tatsache dass Parteien uberhaupt in grosserem Rahmen wirtschaftlich tatig werden und die Details fur Politik und Staat von Interesse sind bildet Art 21 Abs 1 Grundgesetz Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit Sie mussen uber die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie uber ihr Vermogen offentlich Rechenschaft geben Hieraus resultieren die jahrlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien welche Aufschluss uber deren Einnahmen und Ausgaben sowie uber ihr Vermogen geben Diese Berichte werden vom Bundestagsprasidenten gepruft und veroffentlicht Ziel der deutschen Gesetzgebung ist es den Parteien es auch wirtschaftlich zu ermoglichen an der politischen Willensbildung mitzuwirken Hierfur soll die Abhangigkeit der Parteien von externen Grossspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhangigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden Partei und Staatsfinanzen sollen sauber getrennt bleiben Als eine typische Optimierungsaufgabe gelingt beides stets nur teilweise und es kommt immer wieder zu Finanzierungsskandalen wie der Flick Affare und der Schwarzgeldaffare Zu beachten ist hierbei dass die nicht zu vernachlassigenden Sonderbeitrage Parteisteuern der Mandatstrager und Minister nicht explizit ausgewiesen sind sondern teilweise als Beitrage und teilweise als Spenden verbucht werden Mit der Neufassung des PartG im Jahr 2002 wurde eine Pflicht zum gesonderten Ausweis von Mandatstragerbeitragen im Rechenschaftsbericht eingefuhrt Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen fur Personal fur die Geschaftsstellen fur die innerparteiliche Kommunikation sowie fur Wahlkampfe an Finanzierung aus Mitgliedsbeitragen BearbeitenEine wichtige Einnahmequelle fur Parteien bilden die regelmassigen Beitragszahlungen der Parteimitglieder Im Wahljahr 2005 trugen die Mitgliedsbeitrage bei den Bundestagsparteien zu uber einem Viertel der Gesamteinnahmen bei Finanzierung aus Parteispenden Bearbeiten Hauptartikel Parteispende In Deutschland finanzieren sich die Parteien zu mehr als 15 durch Parteispenden Sowohl naturliche als auch juristische Personen durfen in unbegrenzter Hohe spenden Spenden und Beitrage sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar die Parteien bekommen fur Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt Finanzierung aus staatlichen Mitteln BearbeitenAufgrund des Parteiengesetzes 18 PartG erhalten die Parteien jahrlich staatliche Mittel ehemals Wahlkampfkostenerstattung Massgebend fur deren Hohe ist ihre Verwurzelung in der Gesellschaft gemessen an den bei Europa Bundestags und Landtagswahlen erzielten Stimmen sowie die Summe ihrer selbsterwirtschafteten Einnahmen aus Mitglieds und Mandatstragerbeitragen eingeworbenen Spenden und Vermogenswerten Die vom Staat gezahlte Summe an alle Parteien durfte als sogenannte absolute Obergrenze im Jahr 2018 maximal 190 Millionen Euro betragen 1 Sie wird seit 2013 jahrlich angepasst Die Anpassung richtet sich dabei nach einem Preisindex von fur eine Partei typischen Ausgaben der zu 70 dem allgemeinen Verbraucherpreisindex und zu 30 der Entwicklung der Gehalter von Beschaftigten der Gebietskorperschaften folgt 18 PartG Vor 2013 wurde die absolute Obergrenze unregelmassig durch Gesetzesanderungen angepasst 2 Eine Partei bekommt aber nach 18 Abs 5 PartG maximal die Summe ihrer selbsterwirtschafteten Einnahmen als Parteienfinanzierung relative Obergrenze diese Kappung betraf bei der Festsetzung fur das Jahr 2016 die Parteien AfD PIRATEN NPD Tierschutzpartei Die PARTEI BP Graue Panther pro NRW und Tierschutzallianz 3 Die jahrlichen Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt Stand 2020 4 0 86 jahrlich fur jede fur ihre jeweilige Liste abgegebene gultige Stimme Zweitstimme beziehungsweise jede fur sie in einem Wahl oder Stimmkreis abgegebene gultige Stimme wenn in einem Land eine Liste fur diese Partei nicht zugelassen war Fur die ersten 4 Millionen Stimmen erhoht sich der Wert auf 1 05 Die in einem Land nicht mit einer Liste zugelassenen Parteien haben Anspruch auf die Finanzierung sofern sie 10 der in einem Wahl oder Stimmkreis abgegebenen gultigen Stimmen erreicht haben 5 zusatzlich 0 45 Jahr fur jeden Euro den sie als Zuwendung Mitglieds oder Mandatstragerbeitrage sowie rechtmassig erlangte Spenden erhalten haben Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3 300 je naturliche Person berucksichtigt Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0 5 der gultigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1 0 der gultigen Stimmen erhalten haben nur fur Wahlergebnisse uber diesen Hurden werden die genannten Betrage ausgezahlt auch fur den Stimmenanteil der unter 0 5 bzw 1 liegt Diese Einschrankung gilt jedoch nicht fur Parteien nationaler Minderheiten Indirekte Finanzierung aus staatlichen Quellen Bearbeiten Andere Zuwendungen aus staatlichen Geldquellen werden in den offiziellen Quellen nicht als Parteienfinanzierung aufgefuhrt sind aber nach Ansicht von Experten als solche zu zahlen 6 Abgeordnetenabgaben Parteien erwarten von ihren Parlamentariern und kommunalen Mandatstragern oft Spenden es kann von mindestens 20 Anteil an den Eigeneinnahmen der Parteien ausgegangen werden 6 Die Masse dieser sog Parteisteuern wird von den Mitgliedern kommunaler Vertretungskorperschaften Gemeinderate Kreistage erbracht Zuschusse an die Fraktionen Sie bleiben formal getrennt von den Parteihaushalten finanzieren aber dennoch Aktivitaten von denen die Parteien auch ausserhalb ihrer parlamentarischen Arbeit profitieren Sie betrugen 2012 rund 190 Millionen Euro 7 Staatliche Unterstutzung der parteinahen Stiftungen Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1966 8 Die Dauerfinanzierung der Parteien aus Staatsmitteln fur ihre gesamte politische Tatigkeit steht nicht in Einklang mit dem grundgesetzlichen Leitbild der politischen Partei leiteten die im Bundestag vertretenen Parteien die betroffenen Gelder einfach auf die Stiftungen um 6 Mittlerweile erhalten die Stiftungen rund dreimal so viel Forderung wie die Parteien selbst mit stark steigender Tendenz im Jahr 2022 etwa 700 Mio Euro 9 10 Steuerliche Begunstigung von Mitgliedsbeitragen und Spenden Steuerzahlende Mitglieder und Kleinspender zahlen faktisch nur knapp die Halfte ihrer Leistungen den grosseren Teil ubernimmt der Fiskus sofern der Steuerpflichtige seine Zahlung geltend macht und dadurch eine Steuerermassigung bewirkt Neben den Abgeordneten die uber Diaten versorgt werden treffen die Parteien teilweise auch fur andere Amter fur Arbeitsverhaltnisse und fur hohe Posten in Verwaltung und Justiz die Entscheidung Das ermoglicht es ihnen die eigenen Mitglieder derart zu versorgen 6 Die ODP klagte 2012 vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verdeckte Parteienfinanzierung durch Fraktionszuschusse Abgeordnetenmitarbeiter und Unterstutzung parteinaher Stiftungen die seit den 1960ern exorbitant gestiegen seien 7 11 Keine Finanzierung von verfassungsfeindlichen Parteien Bearbeiten Im Sommer 2017 wurde Artikel 21 Abs 3 ins Grundgesetz eingefugt womit verfassungsfeindliche Parteien von staatlichen Mitteln ausgeschlossen werden konnen die steuerliche Begunstigung dieser Parteien selbst beendet werden konnte und Spenden an solche Parteien dann auch nicht mehr steuerlich absetzbar sein wurde Diese Regelung zielt in erster Linie auf die NPD uber die das Bundesverfassungsgericht in einem Parteiverbotsverfahren Anfang 2017 geurteilt hatte dass sie zwar verfassungsfeindlich sei aber nicht verboten werden musse weil sie in der politischen Landschaft ohnehin bedeutungslos sei Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung muss gemass Art 21 Abs 4 GG vom Bundesverfassungsgericht in einem entsprechenden Verfahren festgestellt werden Am 19 Juli 2019 gab das Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat bekannt dass Bundestag Bundesrat und Bundesregierung einen gemeinsamen Antrag in Karlsruhe gestellt haben die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschliessen 12 Am 4 Juli 2023 fand die mundliche Verhandlung in der Sache statt 13 Entwicklung der Gesetzgebung BearbeitenDas Parteiengesetz vom 24 Juli 1967 14 sah vor dass den politischen Parteien die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes zu erstatten waren 18 Abs 1 Satz 1 PartG 1967 Hierfur wurden 2 50 DM pro wahlberechtigter Person bereitgestellt die unter den Parteien die mindestens 2 5 der gultigen Zweitstimmen erhalten hatten nach dem Verhaltnis der Zweitstimmen aufgeteilt wurden Diese Regelungen wurden von Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom 3 Dezember 1968 nur insoweit beanstandet als das Quorum von 2 5 der Zweitstimmen als zu hoch angesehen wurde nach Ansicht des Gerichts waren 0 5 ausreichend um den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Wahlkampfbemuhungen fuhren zu konnen 15 Auf Basis der Vorarbeiten einer vom Bundesprasidenten eingesetzten Kommission unabhangiger Sachverstandiger ist sodann mit Wirkung zum 1 Januar 1984 die Wahlkampfkostenerstattung auf 5 00 DM pro wahlberechtigter Person erhoht und zudem die steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen an politische Parteien deutlich verbessert worden Die darin liegende Begunstigung der Bezieher hoher Einkommen war allerdings mit Blick auf das Recht des Burgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung problematisch da es das Bundesverfassungsgericht schon zuvor fur unzulassig erklart hatte die Betrage so hoch anzusetzen dass Steuerpflichtige mit hohem Einkommen unverhaltnismassig starker als Steuerpflichtige mit niedrigerem Einkommen begunstigt wurden 16 Aus diesem Grunde wurde ein sogenannter Chancenausgleich zugunsten der Parteien vorgesehen die bei der letzten Bundestagswahl mindestens 5 der Stimmen erreicht hatten 22a PartG 1984 Der Chancenausgleich sah vor allen anspruchsberechtigten Parteien in einem rechnerisch komplizierten Verfahren den im Verzicht auf Steuern liegenden Staatsanteil zuzubilligen den die Partei mit dem hochsten Spenden und Beitragsaufkommen erreicht hatte Das Bundesverfassungsgericht hat gleichwohl in seiner Entscheidung zu diesen Regelungen vom 14 Juli 1986 die erhohte steuerliche Abzugsfahigkeit von Parteispenden verworfen 17 Gefordert wurde eine Begrenzung der Abzugsfahigkeit von Zuwendungen an die politischen Parteien auf einen fur alle Steuerpflichtigen gleichen Hochstbetrag da nur auf diese Weise ausgeschlossen werden konne dass einzelne Burger kraft der staatlichen Forderung einen bestimmenden Einfluss auf eine Partei erlangten 17 Der Gesetzgeber hat daher im Jahre 1988 die steuerliche Abzugsfahigkeit von Mitgliedsbeitragen und Spenden begrenzt Zugleich erfolgte hinsichtlich der Wahlkampfkostenerstattung die Einfuhrung eines Sockelbetrags zugunsten von Parteien die bei einer Bundestagswahl mindestens 2 der gultigen Zweitstimmen erreicht hatten Diese erhielten zusatzlich zu der Wahlkampfkostenpauschale weitere 6 des als Wahlkampfkostenpauschale festgelegten Betrages der 80 des jeweiligen Anteils an der Wahlkampfkostenpauschale allerdings nicht ubersteigen durfte Diese Gesetzesanderung nahm das Bundesverfassungsgericht zum Anlass in einer Grundsatzentscheidung vom 9 April 1992 das bisherige gesetzgeberische Konzept der staatlichen Parteienfinanzierung insgesamt zu verwerfen Zunachst wurde der sog Sockelbetrag 18 Abs 6 PartG 1988 als verfassungswidrig beurteilt weil bei der Mittelzuweisung an politische Parteien deren Erfolg bei Bemuhungen um eine finanzielle Unterstutzung durch Mitglieder oder Spender sowie ihr Wahlerfolg zwingend berucksichtigt werden mussten 18 Auch der sog Chancenausgleich hatte keinen Bestand Allerdings sah es das Bundesverfassungsgericht nunmehr als zulassig an dass der Staat den Parteien Mittel fur die Finanzierung der ihnen allgemein nach dem Grundgesetz obliegenden Tatigkeit gewahrt damit entfiel die Beschrankung auf eine Wahlkampfkostenerstattung weil die allgemeine politische Tatigkeit der Parteien ausserhalb von Wahlkampfen und wahrend derselben die gleiche sei 19 Erlaubt wurde allerdings nur eine staatliche Teilfinanzierung der Tatigkeit der politischen Parteien weil die Parteien nicht nur politisch sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstutzung der Burger angewiesen bleiben mussten 20 Hieraus wurde eine relative Obergrenze abgeleitet der zufolge die staatlichen Mittel nicht hoher sein durfen als die von einer Partei selbst erwirtschafteten Einnahmen 21 Daruber hinaus wurde eine absolute Obergrenze postuliert der zufolge der Betrag der seinerzeit den Parteien zufliessenden staatlichen Mittel unter gleichbleibenden Verhaltnissen und vorbehaltlich einer Anpassung an die Geldentwertung nicht mehr uberschritten werden durfe 22 Steuerbegunstigungen von Parteispenden wurden nur insoweit als mit dem Recht des Burgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung vereinbar angesehen als diese von Beziehern durchschnittlicher Einkommen ausgeschopft werden konnen Durch Gesetz vom 28 Januar 1994 hat der Gesetzgeber die Vorschriften uber die Parteienfinanzierung daraufhin umfassend uberarbeitet und ein Regelungssystem geschaffen das seitdem in den Grundzugen unverandert geblieben ist Die staatliche Teilfinanzierung bestimmt sich nunmehr einerseits nach dem Erfolg bei vorangegangenen Europa Bundestags und Landtagswahlen wahlerfolgsbezogene Mittel sowie andererseits der Summe der Mitgliedsbeitrage und eingeworbenen Spenden zuwendungsbezogene Mittel Ferner eingefuhrt wurden die relative Obergrenze indem die Hohe der staatlichen Teilfinanzierung einer Partei die Summe ihrer jahrlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht uberschreiten darf sowie eine absolute Obergrenze von seinerzeit 230 Mio DM die zwischenzeitlich mehrfach erhoht wurde Mittlerweile sind sowohl Veranderungen der absoluten Obergrenze als auch Veranderungen der wahlerfolgs und zuwendungsbezogenen Betrage die als staatliche Teilfinanzierung gewahrt werden an einen Preisindex gekoppelt Im Jahre 2017 betrug die absolute Obergrenze 161 8 Mio 23 Fur das Jahr 2018 ist die absolute Obergrenze auf 190 0 Mio festgesetzt worden 1 Im Sommer 2018 wurde ferner durch eine Anderung von 18 PartG die absolute Obergrenze auf 190 Mio ab der im Jahr 2019 vorzunehmenden Festsetzung heraufgesetzt 24 Nach Beschlussfassung im Bundestag mit 371 zu 285 Stimmen am 15 Juni 2018 erfolgte die Beteiligung des Bundesrates am 6 Juli 2018 die Ausfertigung durch den Bundesprasidenten am 10 Juli 2018 und die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 13 Juli 2018 Die Erhohung wird u a damit begrundet dass den Parteien neue Aufgaben in Form der Gestaltung interaktiver Internetauftritte und der Prasenz in sozialen Medien sowie neue Formen der innerparteilichen Kommunikation und Entscheidungsfindung zugewachsen seien 25 Zugleich wurden mit dem Gesetz die Staatsleistungen fur Wahlkreisbewerber nach 49b des Bundeswahlgesetzes und fur politische Vereinigungen nach 28 des Europawahlgesetzes angehoben und an kunftige Anhebungen der Hohe der Parteienfinanzierung gekoppelt Gegen die Anhebung der absoluten Obergrenze wandten sich die Mitglieder der Bundestagsfraktionen von FDP Bundnis 90 Die Grunen und Die Linke mit einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht Aktenzeichen 2 BvF 2 18 welches die Erhohung mit Urteil vom 24 Januar 2023 fur verfassungswidrig erklarte 26 Finanzierung durch wirtschaftliche Betatigung BearbeitenSiehe auch Alternative fur Deutschland Finanzen und Die PARTEI Finanzen Durch Unternehmenstatigkeiten und Beteiligungen haben Parteien ebenso die Moglichkeit Gewinne zu erzielen Rechnet man die Einnahmen aus Veranstaltungen Vertrieb und sonstigen Tatigkeiten sowie Einnahmen aus der Vermietung von Hausern bzw Wohnungen oder Verpachtung von Grundstucken hinzu so betragt der Anteil dieser Einnahmen etwa 7 Es war zulassig dass eine Partei mittels Verkaufsaktivitaten Umsatze generiert und sich diese in voller Hohe als Bruttoeinnahmen anrechnen lasst um die relative Obergrenze zu erhohen Dies hatte hohere staatliche Zuschusse zur Folge So waren auch beispielsweise Erlose aus dem Handel mit Gold Einnahmen im Sinne des Parteiengesetzes Anfang 2016 trat eine Anderung des Parteiengesetzes in Kraft die ruckwirkend fur 2015 nur noch die Gewinne also Einnahmen minus Ausgaben anrechnet 27 Statistiken BearbeitenEinnahmen Bearbeiten Einnahmen 2008 in Tausend 28 Die Reihenfolge entspricht der BT Drucksache Einnahmen CDU SPD FDP Grune Die Linke CSUaus Mitgliedsbeitragen 41 626 28 13 46 651 27 86 7 181 22 49 5 666 20 7 9 873 39 2 9 564 18 93 aus Mandatstragerbeitragen und sonstigen regelmassigen Einnahmen 18 072 12 21 22 183 13 24 2 332 7 31 5 530 20 21 2 385 9 47 3 314 6 56 aus Spenden von naturlichen Personen 13 586 9 18 10 328 6 17 6 442 20 18 3 417 12 48 2 148 8 53 11 120 22 01 aus Spenden von juristischen Personen 7 526 5 09 2 668 1 59 2 687 8 42 491 1 80 109 0 43 6 389 12 65 aus Unternehmenstatigkeiten und Beteiligungen 0 0 00 11 906 7 11 93 0 29 1 0 01 0 0 234 0 46 aus Veranstaltungen Vertrieb und sonstigen Tatigkeiten 15 741 10 64 14 228 8 49 2 388 7 48 713 2 61 189 0 76 7 392 14 63 aus staatlichen Mitteln 43 593 29 46 43 488 25 96 10 138 31 76 10 209 37 3 9 465 37 59 11 280 22 33 aus sonstigem Vermogen 6 982 4 72 10 687 6 38 446 1 40 481 1 76 484 1 92 1 007 1 99 aus sonstigen Einnahmen 849 0 57 5 367 3 20 215 0 67 860 3 14 528 2 10 217 0 44 Gesamteinnahmen 147 979 100 167 508 100 31 925 100 27 372 100 25 184 100 50 522 100 Ausgaben Bearbeiten Ausgaben 2008 in Tausend 28 Die Reihenfolge entspricht der BT Drucksache Ausgaben CDU SPD FDP Grune Die Linke CSUPersonalausgaben 41 650 31 77 45 751 29 96 4 220 14 45 8 695 33 97 8 579 37 32 9 684 15 23 Laufender Geschaftsbetrieb 29 397 22 42 28 860 18 91 8 396 28 76 4 920 19 23 4 164 18 12 7 634 12 00 Allgemeine politische Arbeit 35 716 27 24 33 910 22 22 8 396 28 76 6 222 24 32 6 624 28 82 14 559 22 89 Wahlkampfe 19 655 14 99 26 450 17 33 6 143 21 04 5 157 20 16 3 110 13 53 31 099 48 89 Ausgaben fur die Vermogens verwaltung einschliesslichsich hieraus ergebender Zinsen 2 455 1 87 16 499 10 81 237 0 81 410 1 61 144 0 63 0 0 Sonstige Zinsen 465 0 36 913 0 60 1 319 4 52 4 0 02 4 0 02 439 0 69 Sonstige Ausgaben 1 764 1 35 257 0 17 68 0 23 175 0 69 359 1 56 189 0 3 Gesamtausgaben 131 106 100 152 644 100 29 199 100 25 587 100 22 988 100 63 607 100 Uberschuss der Gesamtpartei 2008 in Tausend 28 Die Reihenfolge entspricht der BT Drucksache Uberschuss CDU SPD FDP Grune Die Linke CSUUberschuss 16 872 14 864 2 726 1 784 2 196 13 084Besitzposten der Gesamtpartei 2008 in Tausend 28 Die Reihenfolge entspricht der BT Drucksache Besitzposten CDU SPD FDP Grune Die Linke CSUHaus und Grundvermogen 51 188 112 384 2 948 10 631 4 847 10 053Geschaftsstellenausstattung 2 238 9 800 1 942 1 111 210 487Beteiligungen an Unternehmen 1 470 10 019 7 870 10 2 211 460Sonstige Finanzanlagen 11 280 27 386 2 478 342 4 214 1 405Forderungen an Gliederungen 0 25 055 0 0 0 0Forderungen aus derstaatlichen Teilfinanzierung 0 169 173 193 379 972Geldbestande 112 428 102 312 11 252 19 983 12 722 32 018Sonstige Vermogensgegenstande 3 268 11 458 3 484 1 205 1 680 848Gesamtbesitzposten 181 875 298 586 30 150 33 478 26 265 46 246Schuldposten der Gesamtpartei 2008 in Tausend 28 Die Reihenfolge entspricht der BT Drucksache Schuldposten CDU SPD FDP Grune Die Linke CSUPensionsverpflichtungen 996 1 446 0 0 0 9 582Sonstige Ruckstellungen 4 084 11 360 2 726 306 577 1 052Verbindlichkeiten gegen uber Gliederungen 0 24 827 0 0 0 0Ruckzahlungsverpflichtungen aus derstaatlichen Teilfinanzierung 771 0 3 0 0 14Verbindlichkeiten gegenuber Banken 37 260 58 618 12 403 5 352 26 7 646Verbindlichkeiten gegenuber sonstigen Darlehensgebern 1 116 7 343 6 196 41 79 376Sonstige Verbindlichkeiten 6 119 5 353 1 509 945 381 781Gesamtschuldposten 50 348 108 949 22 838 6 645 1 065 19 453Reinvermogen der Gesamtpartei 2008 in Tausend 28 Die Reihenfolge entspricht der BT Drucksache Reinvermogen CDU SPD FDP Grune Die Linke CSUVermogen 131 526 189 637 7 311 26 833 25 200 26 792Aus den Rechenschaftsberichten von 2013 Bearbeiten Einnahmen der Parteien im Bundestag und der FDP 29 30 Einnahmen Grune CDU CSU CDU CSU Die Linke FDP SPDGesamteinnahmen in Tausend 40 154 100 151 101 100 47 618 100 198 719 100 27 582 100 33 326 100 164 558 100 Mitgliedsbeitrage 21 73 25 64 21 03 24 54 33 19 19 70 30 12 Mandatstrager und ahnl 22 39 11 60 6 67 10 42 12 97 8 39 14 35 Staatliche Mittel 37 50 31 80 25 22 30 22 40 40 31 53 29 11 Spenden von nat Personen 10 67 13 28 17 97 14 40 9 01 21 61 7 33 Spenden von jur Personen 1 74 7 11 12 77 8 47 0 31 11 10 1 77 Spenden insgesamt 12 40 20 39 30 74 22 87 7 94 32 71 9 09 aus Unternehmertatigkeit und Beteil 0 00 0 00 0 00 0 00 0 00 0 44 1 95 aus Veranstaltungen 2 10 7 74 15 39 9 57 0 89 5 42 5 52 aus sonstigem Vermogen 0 37 1 86 0 53 1 54 0 61 1 38 9 27 aus sonstigen Quellen 3 51 0 98 0 42 0 84 2 63 0 42 0 58 Aus den Rechenschaftsberichten von 2015 Bearbeiten Einnahmen der Parteien im Bundestag 31 Einnahmen Grune CDU CSU CDU CSU Die Linke SPDGesamteinnahmen in Tausend 39 997 100 143 362 100 59 076 100 202 438 100 27 945 100 156 841 100 Mitgliedsbeitrage 22 15 26 67 16 57 23 72 33 47 31 62 Mandatstrager und ahnl 24 08 13 00 6 11 10 99 15 88 16 21 Staatliche Mittel 37 75 34 36 22 71 30 96 39 22 31 93 Spenden von nat Personen 9 03 9 29 6 40 8 45 6 80 5 12 Spenden von jur Personen 1 45 4 46 3 71 4 24 0 01 1 15 Spenden insgesamt 10 49 13 75 10 10 12 68 7 84 6 26 aus Unternehmertatigkeit und Beteil 0 00 0 00 0 00 0 00 0 00 1 39 aus Veranstaltungen 1 63 8 61 10 88 9 27 0 90 7 87 aus sonstigem Vermogen 0 31 2 94 31 62 11 31 0 42 4 34 aus sonstigen Quellen 3 59 0 68 2 00 1 06 3 30 0 37 Festgesetzte Mittel staatliche Teilfinanzierung Bearbeiten Festgesetzte Mittel ab 2021 Partei Mittel 2021 in 32 SPD 56 110 142 99CDU 51 005 911 45Grune 30 092 465 94FDP 16 033 499 25CSU 15 705 761 08Die Linke 12 598 257 49AfD 11 002 878 01FW Freie Wahler 2 300 538 12Tierschutzpartei 1 376 698 14ODP 1 248 888 86dieBasis 678 892 93DIE PARTEI 503 186 83Volt 464 559 53Piratenpartei 392 516 47Bayernpartei 202 348 62SSW 145 525 43BVB FREIE WAHLER 101 907 98FAMILIE 42 270 32Tierschutz hier 29 637 38Team Todenhofer 13 581 18Absolute Obergrenze 33 200 049 468 00 Festgesetzte Mittel 2011 2020 Partei Mittel 2020 in 34 Mittel 2019 in 35 Mittel 2018 in 36 Mittel 2017 in 37 Mittel 2016 in 3 Mittel 2015 in 38 Mittel 2014 in 39 Mittel 2013 in 40 Mittel 2012 in 41 Mittel 2011 in 42 SPD 54 378 689 41 55 714 336 85 56 429 253 11 49 210 195 78 50 785 067 80 50 081 283 54 48 648 864 36 47 898 405 53 45 585 641 47 42 407 424 88CDU 53 726 367 31 54 018 918 68 55 801 056 63 48 361 704 25 49 503 883 38 49 264 633 73 47 889 305 99 48 051 765 29 46 435 135 82 44 641 547 45Grune 25 622 757 67 23 988 901 93 19 134 795 18 15 819 010 95 15 845 658 16 15 098 449 68 14 818 219 44 15 056 822 65 15 154 545 27 13 814 822 36FDP 15 694 937 26 15 418 984 82 14 973 303 28 11 746 087 12 9 206 272 05 8 863 158 61 9 200 718 84 10 507 574 08 14 072 257 67 13 588 556 74CSU 15 172 951 22 14 695 344 40 13 653 395 98 11 779 090 46 12 096 234 51 13 416 265 37 12 697 267 97 12 008 720 44 11 302 359 01 10 411 577 43Die Linke 14 171 827 59 14 393 277 09 14 330 738 45 12 200 789 91 11 521 251 29 10 959 390 60 10 714 544 56 11 142 415 75 12 252 446 85 12 130 761 23AfD 11 799 592 62 10 203 583 65 10 035 119 98 43 7 548 879 14 6 132 479 13 5 210 508 91 5 411 149 11 1 856 307 35 FW Freie Wahler 1 995 649 09 1 740 183 48 2 245 449 89 1 649 478 31 1 623 945 62 1 033 358 17 1 648 632 32 692 812 30 584 830 77 145 760 72ODP 1 284 601 44 1 264 387 59 946 004 64 782 266 33 793 192 51 888 337 88 841 543 72 662 752 36 646 845 34 732 948 94Tierschutzpartei 1 017 378 50 114 268 32 149 948 74 43 138 216 09 123 563 34 152 681 70 158 016 68 44 129 647 18 45 137 066 95 131 280 19DIE PARTEI 783 939 45 381 674 06 336 401 33 43 193 095 03 131 074 95 183 453 79 56 444 04 Piratenpartei 441 963 93 486 780 47 574 407 93 43 727 530 89 809 657 85 919 460 76 1 618 629 48 1 738 450 70 45 792 487 67 578 219 55Volt 377 536 47 51 735 08 NPD 370 632 85 407 038 23 873 014 68 852 333 72 1 137 520 67 1 317 508 41 1 415 502 86 1 253 278 41 1 435 934 96 1 323 547 81Bayernpartei 190 843 97 214 005 43 198 407 99 43 157 262 36 178 766 81 176 140 12 174 186 86 160 899 72 105 396 86 110 099 80BVB FREIE WAHLER 124 714 29 101 239 04 61 237 07 65 136 27 73 277 38 89 462 81 51 241 32 LKR 117 513 06 147 536 43 53 605 53 288 470 24 171 989 71 SSW 88 662 51 92 584 36 87 304 75 75 872 11 83 142 70 80 002 39 81 107 99 85 306 97 81 776 11 83 410 20FAMILIE 59 004 52 53 527 53 66 753 83 46 47 173 890 68 182 931 88 45 183 052 64 133 765 01 162 009 96 45 127 385 90 121 083 14Tierschutz hier 25 979 71 Graue Panther 21 383 23 36 887 12 33 791 30 25 503 42 15 679 62 Tierschutzallianz 15 274 90 19 427 18 16 009 71 43 46 8 703 94 2 594 68 pro NRW 101 178 96 129 060 12 128 385 60 129 840 61 45 117 806 26 126 728 08REP 1 160 321 02 995 238 26 1 633 699 66 1 679 430 95 1 424 273 83pro Deutschland 38 869 75 54 834 59 49 310 23 61 221 50Freie Wahler Thuringen 48 45 282 92 45 29 339 02 30 633 14RENTNER 49 177 773 65 12 872 73Freie Sachsen 50 26 252 15FW Schleswig Holstein 17 150 98Absolute Obergrenze 51 197 482 200 00 193 610 000 00 190 000 000 00 161 803 517 00 160 519 363 00 159 245 400 00 156 737 599 00 154 117 600 00 150 800 000 00 141 900 000 00Festgesetzte Mittel 2006 2010 Partei Mittel 2010 in 52 Mittel 2009 in 53 Mittel 2008 in 54 Mittel 2007 in 55 Mittel 2006 in 56 CDU 42 882 008 71 41 904 622 21 43 593 639 91 44 790 190 59 44 591 403 49SPD 38 965 287 35 39 638 031 82 43 488 488 95 43 475 249 30 42 903 568 04FDP 13 400 199 14 12 644 362 39 10 138 015 16 9 989 233 49 9 872 067 82Grune 11 412 381 30 11 095 609 86 10 209 852 21 10 079 693 14 9 910 264 48Die Linke 10 832 836 92 10 706 075 48 9 465 698 47 57 9 086 679 22 8 548 935 61CSU 9 607 367 14 11 708 782 45 11 280 535 48 10 711 703 75 10 781 099 75REP 1 337 163 79 1 190 574 62 1 391 017 93 1 394 576 23 1 283 921 02NPD 1 176 446 52 1 193 653 77 58 1 496 824 39 1 448 519 55 1 376 678 48ODP 702 476 22 704 192 20 589 886 38 565 493 29 621 226 24Piratenpartei 59 585 162 46 60 31 504 68 FAMILIE 59 175 262 85 61 62 239 874 04 63 198 477 29 182 861 67Bayernpartei 112 122 31 102 728 78 64 65 481 20 DVU 108 612 40 155 777 84 226 819 35 225 763 75 231 971 94Tierschutzpartei 59 100 417 12 60 79 964 02 62 66 532 34 65 76 924 27 78 924 31pro NRW 59 88 890 25 FW Freie Wahler 59 79 850 41 66 79 850 41 SSW 73 686 21 74 229 61 61 047 01 59 934 41 60 497 94Freie Wahler Thuringen 50 666 39 67 68 Freie Sachsen 67 RENTNER 69 Eltern 61 76 486 94 77 708 67 7 249 50DIE FRAUEN 62 22 993 90 65 20 827 68 28 249 3350 17 266 96 15 645 22 5 937 50GRAUE 70 0 00 71 0 00 1 344 248 80Ab jetzt 65 30 324 25 34 172 45Pro DM 24 005 88 33 368 09WASG 72 0 00 543 584 82Offensive D 73 0 00 74 544 80Absolute Obergrenze 74 133 000 000 133 000 000 133 000 000 133 000 000 133 000 000Zusammen fur Brandenburg Freie Wahler Die Listenvereinigung ist im Jahr 2009 gegrundet worden Von ihr geltend gemachte Anspruche auf staatliche Teilfinanzierung nach dem PartG wurden von der mittelverwaltenden Stelle abgelehnt Diese Rechtsauffassung wurde vom Verwaltungsgericht Berlin bestatigt Das Urteil war zum Zeitpunkt der Festsetzung jedoch noch nicht rechtskraftig 75 Literatur BearbeitenUwe Schleth Parteifinanzen Eine Studie uber Kosten und Finanzierung der Parteientatigkeit zu deren politischer Problematik und zu den Moglichkeiten einer Reform Meisenheim am Glan 1973 Christine Landfried Parteifinanzen und politische Macht Baden Baden 1994 Rolf Ebbinghausen Die Kosten der Parteiendemokratie Studien und Materialien zu einer Bilanz staatlicher Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland Opladen 1996 Friedhelm Boyken Die neue Parteienfinanzierung Entscheidungsprozessanalyse und Wirkungskontrolle Baden Baden 1998 Karl Heinz Adams Parteienfinanzierung in Deutschland Marburg 2005 Arne Krumbholz Finanzierung und Rechnungslegung der politischen Parteien und deren Umfeld Baden Baden 2010 Michael Koss Die beste aller schlechten Losungen Pladoyer fur eine Ausweitung der staatlichen Parteienfinanzierung In Der Staat 57 2018 Nr 3 S 387 406 Weblinks BearbeitenFundstellenverzeichnis der Rechenschaftsberichte auf der Website des deutschen Bundestags Informationen zur Parteienfinanzierung bei der Bundeszentrale fur Politische Bildung www parteispenden unklarheiten de Datenbankprojekt zur Parteienfinanzierung und Grossspenden mit statistischen Auswertungen Bundeswahlleiter Staatliche Finanzierung der Parteien Spenden von juristischen Personen 2009 Zusammenfassung der Rechenschaftsberichte der funf Parteien im Bundestag PDF 14 MB auf Abgeordnetenwatch Deutscher Bundestag Die staatliche Parteienfinanzierung PDF 129 kB Siehe auch BearbeitenParteinahe Stiftung ParteispendeEinzelnachweise Bearbeiten a b Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2018 In www bundestag de 15 April 2019 abgerufen am 8 Juni 2019 Die Staatliche Parteienfinanzierung Obergrenzen Deutscher Bundestag 23 August 2011 archiviert vom Original am 12 Marz 2012 abgerufen am 1 Juni 2012 a b Deutscher Bundestag Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2016 Veroffentlichung zum Stand 17 Marz 2017 S 3 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2020 Drucksache 19 19420 a b c d Elmar Wiesendahl Parteien Frankfurt am Main 2006 S 112 116 Zitiert von Armin Ebbighausen a b Hans Herbert von Arnim Verdeckte Parteienfinanzierung BVerfG Urteil vom 19 Juli 1966 Az 2 BvF 1 65 BVerfGE 20 56 Parteienfinanzierung I Heribert Prantl Geld Geiz Gier Suddeutsche Zeitung S 5 Nr 23 28 29 Januar 2023 Bundesrechnungshof Bemerkungen 2012 zur Haushalts und Wirtschaftsfuhrung des Bundes PDF Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Unzulassige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen politische Stiftungen und fur Abgeordnetenmitarbeiter im Haushalt 2012 Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt Christian Rath Antrag auf Ausschluss von der Parteienfinanzierung Die NPD boykottiert das Bundesverfassungsgericht Legal Tribune Online LTO 4 Juli 2023 abgerufen am 6 Juli 2023 BGBl I 1967 S 773 BVerfGE 24 300 342 BVerfGE 52 63 91 a b BVerfGE 73 40 84 BVerfGE 85 264 283 f BVerfGE 85 264 285 BVerfGE 85 264 287 BVerfGE 85 264 289 BVerfGE 85 264 291 BT Drs 18 12303 v 8 Mai 2017 BGBl I S 1116 BT Drs 19 2509 Bundesverfassungsgericht Presse Anhebung der absoluten Obergrenze fur die staatliche Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig Abgerufen am 24 Januar 2023 AfD Goldhandel Lammert empfiehlt Anderung des Parteiengesetzes Memento vom 24 November 2014 im Internet Archive 21 November 2014 a b c d e f Rechenschaftsberichte 2008 der im Bundestag vertretenen Parteien BT Drucksache 17 630 PDF 27 MB Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien fur das Kalenderjahr 2013 1 Teil Bundestagsparteien PDF In BT Drucksache 18 4300 Deutscher Bundestag 11 Marz 2015 abgerufen am 30 Juli 2017 Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien fur das Kalenderjahr 2014 2 Teil Ubrige anspruchsberechtigte Parteien PDF In BT Drucksache 18 8475 Deutscher Bundestag 13 Mai 2016 abgerufen am 30 Juli 2017 Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien fur das Kalenderjahr 2015 1 Teil Bundestagsparteien PDF In BT Drucksache 18 12720 Deutscher Bundestag 29 Mai 2017 abgerufen am 30 Juli 2017 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2021 Deutscher Bundestag 26 Januar 2022 abgerufen am 26 Juni 2022 Unterrichtung durch den Prasidenten des Deutschen Bundestages Bericht des Statistischen Bundesamtes gemass 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes uber die Entwickl ung des Preisindexes der fur eine Partei typischen Ausgaben Par teien Index fur das Jahr 2016 Veroffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze fur die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien fur das Jahr 2017 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2020 Deutscher Bundestag 19 April 2021 abgerufen am 28 Juli 2021 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2019 Deutscher Bundestag 30 April 2020 abgerufen am 29 Juli 2020 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2018 Deutscher Bundestag 15 April 2019 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2017 Deutscher Bundestag 22 Februar 2018 abgerufen am 18 Marz 2018 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2015 Deutscher Bundestag 25 April 2016 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2014 Deutscher Bundestag 29 Januar 2015 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2013 Deutscher Bundestag 21 Februar 2014 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2012 Deutscher Bundestag 30 Januar 2013 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2011 Deutscher Bundestag 26 Januar 2012 abgerufen am 26 Juni 2022 a b c d e f Der Anspruch der Partei ist gem 19a Abs 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt relative Obergrenze vgl 18 Abs 5 PartG Die Tierschutzpartei hat bis zum 31 Dezember 2013 keinen den Vorschriften des Funften Abschnitts des PartG entsprechenden Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2012 eingereicht Deshalb hat sie den Zuwendungsanteil fur 2012 bereits verloren 19a Abs 3 Satz 3 PartG Der Wahlerstimmenanteil bleibt der Partei erhalten wenn sie ihren Rechenschaftsbericht noch bis zum 31 Dezember 2014 einreichen sollte 19a Abs 3 Satz 4 PartG Die Tierschutzpartei hat die letztgenannte Bedingung mit Einreichung ihres Rechenschaftsberichts am 13 Januar 2014 erfullt eine Festsetzung auf Grundlage des Wahlerstimmenanteils war somit moglich a b c d e f Bundestag Parteienfinanzierung Memento vom 20 Marz 2013 im Internet Archive PDF 149 kB Der Anspruch der Partei ist gemass 19a Abs 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt relative Obergrenze vgl 18 Abs 5 PartG a b Die Partei hat den Anspruch auf den Zuwendungsanteil verloren da sie zum 31 Dezember 2016 keinen den Anforderungen des 19a Absatz 3 Satz 5 PartG entsprechenden Rechenschaftsbericht eingereicht hat Fur die Familienpartei ist der Wahlerstimmenanteil zu reservieren um eine Festsetzung im Falle der Einreichung des Rechenschaftsberichts 2016 zu ermoglichen Am 30 Juni 2013 erfolgte eine Fusion der FREIE WAHLER Thuringen mit der Bundesvereinigung FREIE WAHLER Somit werden die Wahlerstimmen dem Stimmkonto der Bundesvereinigung FREIE WAHLER zugeschrieben Da jedoch noch kein Teil Rechenschaftsbericht der FREIE WAHLER Thuringen abgegeben wurde konnten die Stimmen fur die Landtagswahl in Thuringen 2014 noch nicht angerechnet werden Die RENTNER haben bis zum 31 Dezember 2013 keinen den Vorschriften des Funften Abschnitts des PartG entsprechenden Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2012 eingereicht Deshalb haben sie den Zuwendungsanteil fur 2012 bereits verloren 19a Abs 3 Satz 3 PartG Der Wahlerstimmenanteil bleibt der Partei erhalten wenn sie ihren Rechenschaftsbericht noch bis zum 31 Dezember 2014 einreichen sollte 19a Abs 3 Satz 4 PartG Die Freien Sachsen haben bis zum 31 Dezember 2013 keinen den Vorschriften des Funften Abschnitts des PartG entsprechenden Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2012 eingereicht Deshalb haben sie den Zuwendungsanteil fur 2012 bereits verloren 19a Abs 3 Satz 3 PartG Der Wahlerstimmenanteil bleibt der Partei erhalten wenn sie ihren Rechenschaftsbericht noch bis zum 31 Dezember 2014 einreichen sollten 19a Abs 3 Satz 4 PartG Unterrichtung durch den Prasidenten des Deutschen Bundestages Bericht des Statistischen Bundesamtes gemass 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes uber die Entwickl ung des Preisindexes der fur eine Partei typischen Ausgaben Par teien Index fur das Jahr 2016 Veroffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze fur die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien fur das Jahr 2017 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2010 Deutscher Bundestag 21 Januar 2011 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2009 Deutscher Bundestag 21 Januar 2010 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2008 Deutscher Bundestag 22 Januar 2009 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2007 Deutscher Bundestag 3 September 2008 abgerufen am 26 Juni 2022 Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2006 Deutscher Bundestag 26 Januar 2007 abgerufen am 26 Juni 2022 Die Parteien Die Linke und WASG haben im Jahr 2007 fusioniert Die zu berucksichtigenden Wahlerstimmen und die Zuwendungen beider Parteien wurden addiert PDF 1 7 MB Bundestag Parteienfinanzierung PDF 371 kB Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach 23a Abs 2 PartG eingeleitet Die staatlichen Mittel fur diese Partei werden daher gemass 19a Abs 1 Satz 3 PartG nur vorlaufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Hohe moglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei 31a bis 31c PartG ausgezahlt a b c d e Bundestag Parteienfinanzierung PDF 190 kB Der Anspruch der Partei ist gemass 19a Abs 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt relative Obergrenze vgl 18 Abs 5 PartG a b Bundestag Parteienfinanzierung PDF 272 kB Der Anspruch der Partei ist gemass 19a Abs 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt relative Obergrenze vgl 18 Abs 5 PartG a b Bundestag Parteienfinanzierung PDF 272 kB Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2008 eingereicht so dass gemass 19a Abs 1 Satz 2 PartG zum 15 Februar 2010 fur sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden durfen Unabhangig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts fur das Jahr 2008 gemass 19a Abs 3 Satz 3 PartG bereits endgultig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel fur das Jahr 2009 verloren a b c Bundestag Parteienfinanzierung PDF 371 kB Der Anspruch der Partei ist gemass 19a Abs 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt relative Obergrenze vgl 18 Abs 5 PartG Parteienfinanzierung PDF 1 7 MB Die Partei hat ihren Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2006 erst nach dem 31 Dezember 2007 eingereicht so dass sie gemass 19a Abs 3 Satz 3 PartG endgultig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel fur das Jahr 2007 verloren hat Der Zuwendungsausweis wird daher auf 0 00 gesetzt Der Anspruch der Partei ist gemass 19a Abs 5 PartG auf die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt relative Obergrenze vgl 18 Abs 5 PartG Bundestag Parteienfinanzierung PDF 371 kB Die Bayernpartei BP nimmt seit der Landtagswahl im Land Bayern am 28 September 2008 an der staatlichen Teilfinanzierung teil a b c Bundestag Parteienfinanzierung PDF 1 7 MB Der Anspruch der Partei ist gemass 19a Abs 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt relative Obergrenze vgl 18 Abs 5 PartG Bundestag Parteienfinanzierung PDF 272 kB Die Partei ist im Jahr 2009 gegrundet worden Sie nimmt allein mit dem Wahlerstimmenanteil nach Massgabe ihrer die relative Obergrenze bestimmenden Einnahmen im Jahr 2009 an der staatlichen Teilfinanzierung fur das Jahr 2009 teil a b Die Freien Wahler Thuringen und die Freien Sachsen haben bislang keinen Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2008 eingereicht so dass gemass 19a Abs 1 Satz 2 PartG zum 15 Februar 2010 fur sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden durfen Unabhangig hiervon haben die Parteien infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts fur das Jahr 2008 gemass 19a Abs 3 Satz 3 PartG bereits endgultig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel fur das Jahr 2009 verloren Festsetzung der staatlichen Mittel fur das Jahr 2009 PDF 272 kB Fur die Freien Wahler Thuringen fur die 2004 18 651 55 festgesetzt wurden konnten 2005 und 2006 gemass 19a Abs 3 Satz 3 PartG keine staatlichen Mittel festgesetzt werden da sie ihre Rechenschaftsberichte fur 2004 und 2005 nicht fristgerecht eingereicht hat Quelle Deutscher Bundestag Verwaltung Referat PM 3 Parteienfinanzierung Mitteilung vom 26 Januar 2007 Die Partei hat keinen Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2009 eingereicht so dass gemass 19 Abs 1 Satz 2 PartG zum 15 Februar 2011 fur sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden durfen Unabhangig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichtes fur das Jahr 2009 gemass 19a Abs 3 Satz 3 PartG bereits endgultig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel fur das Jahr 2010 verloren Bundestag Parteienfinanzierung PDF 371 kB Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach 23a Abs 2 PartG eingeleitet Die staatlichen Mittel fur diese Partei werden daher gemass 19a Abs 1 Satz 3 PartG nur vorlaufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Hohe moglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei 31a bis 31c PartG ausgezahlt Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2007 eingereicht so dass gemass 19a Abs 1 Satz 2 PartG zum 15 Februar 2009 fur sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden durfen Unabhangig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts fur das Jahr 2007 gemass 19a Abs 3 Satz 3 PartG bereits endgultig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel fur das Jahr 2008 verloren Bundestag Parteienfinanzierung PDF 1 7 MB Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2006 eingereicht so dass gemass 19a Abs 1 Satz 2 PartG zum 15 Februar 2008 fur sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden durfen Bundestag Parteienfinanzierung PDF 1 7 MB Die Parteien Die Linke und WASG haben im Jahr 2007 fusioniert Die gegebenenfalls zu berucksichtigenden Wahlerstimmen und die Zuwendungen beider Parteien wurden addiert Bundestag Parteienfinanzierung PDF 1 7 MB Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht fur das Jahr 2006 eingereicht so dass gemass 19a Abs 1 Satz 2 PartG zum 15 Februar 2008 fur sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden durfen Die Partei hat sich am 29 Oktober 2007 aufgelost Gemass 18 Abs 8 PartG scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflosung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus Der allein zugrunde zu legende Wahlerstimmenanteil in Hohe von 34 290 70 beschrankt sich auf 299 von 361 zugrunde zu legenden Tagen volle Monate a 30 Tage angefangene Monate taggenau und betragt daher 28 401 44 Unterrichtung durch den Prasidenten des Deutschen Bundestages Bericht des Statistischen Bundesamtes gemass 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes uber die Entwickl ung des Preisindexes der fur eine Partei typischen Ausgaben Par teien Index fur das Jahr 2016 Veroffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze fur die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien fur das Jahr 2017 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes Mitteilung des Bundestagsprasidenten uber die Festsetzung der staatlichen Mittel fur 2010 PDF 190 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parteienfinanzierung Deutschland amp oldid 235254215