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Kurspflege oder Kursregulierung sind im Borsenwesen samtliche Massnahmen von Marktteilnehmern die das Ziel haben den Borsenkurs eines Handelsobjekts zu beeinflussen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfragen 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 Abgrenzungen 6 International 7 Literatur 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenKurspflege ist eine freiwillige Intervention in die Marktentwicklung um die Kurse von Effekten deren innerem Wert anzupassen und so auf einen moglichst gleichmassigen Kursverlauf einzuwirken 1 Kurspflege ist die gezielte Einwirkung auf den Borsenkurs eines Wertpapiers die nicht durch die aktuelle Geschaftslage des Emittenten oder die allgemeine Marktentwicklung begrundet ist 2 Marktteilnehmer die Kurspflege betreiben sind Kreditinstitute im Rahmen ihres Eigenhandels oder Market Maker und Designated Sponsoren als zugelassene Borsenteilnehmer Handelsobjekte sind Effekten Aktien oder Anleihen Devisen oder Commodities Kurspflege bezieht sich ausschliesslich auf zufallige und erratische sowie extreme Kursschwankungen die nicht der allgemeinen Marktlage entsprechen darf aber keine andere Markttendenz herbeifuhren 3 Im Regelfall bilden sich Borsenkurse aufgrund der Marktmechanismen durch Angebot und Nachfrage und unterliegen dadurch Kursschwankungen Volatilitaten die auch extreme Ausmasse annehmen konnen Den Emittenten oder Anbietern dieser Handelsobjekte ist aber daran gelegen vor allem extreme Volatilitaten zu verhindern weil sie Noise auslosen konnten oder bereits beinhalten der auf dem Finanzmarkt zu einem Herdenverhalten und damit zu Marktstorungen fuhren konnte Arten BearbeitenUnterschieden werden kann danach wer Kurspflege betreibt in welchem Zeitraum sie durchgefuhrt wird und welches Niveau die Eingriffe erreichen 4 Die an der Kurspflege interessierten Wirtschaftssubjekte sind die Emittenten selbst Grossaktionare Bankenkonsortien Market Maker oder Designated Sponsoren 5 Emittenten konnen in ihren Emissionsbedingungen eine Sperrfrist vorsehen innerhalb derer die Aktionare ihre Aktien nicht verkaufen durfen Auch der Aktienruckkauf bei Kurssturz und der Greenshoe bei Uberzeichnung dienen zur Kursstabilisierung Market Maker oder Designated Sponsoren sind aufgrund der Borsenordnung z B 80 BorsO Borse Frankfurt dauerhaft verpflichtet verbindliche Quotes zu stellen um Angebots oder Nachfragelucken auszugleichen Der Zeitraum der Kurspflege kann sich auf eine kurze Zeit nach Borsengang Emittenten oder auf Dauer Market Maker oder Designated Sponsoren beziehen Es werden zudem drei Kurspflegemassnahmen unterschieden 6 Bei reiner Stabilisierung englisch pure stabilization werden bei fallenden Kursen Aktien regular und transparent uber den Markt die Borse zuruck gekauft Aktienruckkauf Bei Kurspflege uber Short Positionen englisch short covering wird durch die anfangliche Platzierung von mehr Aktien als eigentlich zu emittieren sind bzw durch eine Kapitalerhohung neu entstanden sind meist uber die Wertpapierleihe eines Greenshoes eine Verbindlichkeit aufgebaut die sich entweder durch Aktienruckkauf oder durch Umwandlung der Leihe in einen Kauf wieder glatt stellt Bei den vergleichsweise selten vorkommenden Strafgeboten englisch penalty bids stutzen die Konsortialbanken den Kurs indem sie Verkaufsauftrage ihrer Kunden uber die entsprechende Aktie zuruckhalten oder selbst kaufen Hier geht es darum nachfrage oder angebotsbedingte Kursstabilisierungen zu betreiben Rechtsfragen BearbeitenRechtsgrundlage fur die Kurspflege sind Konsortialvertrage der Emittenten mit den Konsortialbanken oder die Borsenordnungen der jeweiligen Borsen In beiden Fallen ubernehmen die Banken oder die Market Maker und Designated Sponsoren die Pflicht als Kaufer oder Verkaufer eines bestimmten Wertpapiers aufzutreten wenn es an der Borse zu Angebots oder Nachfrageuberhangen kommen sollte Entweder sind die Interventionskurse in den Konsortialvertragen genannt oder ergeben sich aus der Marktentwicklung als Quotes der Market Maker und Designated Sponsoren Besonderen Raum nimmt die Rechtsfrage ein ob die Kurspflege eine strafbewehrte Marktmanipulation darstellt denn sie greift in das Marktgeschehen kunstlich ein Bereits 1884 enthielt das ADHGB eine Strafnorm wonach sich strafbar machte wer in betrugerischer Absicht auf Tauschung berechnete Mittel anwendete um auf den Kurs von Aktien einzuwirken Art 249d ADHGB Bis Juni 2002 enthielt das BorsG die Vorschrift dass wer zur Einwirkung auf den Borsen oder Marktpreis von Wertpapieren unrichtige Angaben uber Umstande macht die fur die Bewertung der Wertpapiere erheblich sind oder solche Umstande entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder sonstige auf Tauschung berechnete Mittel anwendet wird bestraft 88 BorsG a F Die Marktmissbrauchsverordnung MMVO verbietet allgemein die Vornahme von Geschaften die geeignet sind ein kunstliches Preisniveau herbeizufuhren Die Verordnung EG Nr 2273 2003 vom 22 Dezember 2003 zur Durchfuhrung der Richtlinie 2003 6 EG des Europaischen Parlaments und des Rates Ausnahmeregelungen fur Ruckkaufprogramme und Kursstabilisierungsmassnahmen machte im Erwagungsgrund 11 deutlich dass Kursstabilisierungsmassnahmen hauptsachlich die vorubergehende Stutzung des Emissionskurses unter Verkaufsdruck geratener Wertpapiere bewirken mindern so den durch kurzfristige Anleger verursachten Verkaufsdruck und halten fur die relevanten Wertpapiere geordnete Marktverhaltnisse aufrecht Dies liegt sowohl im Interesse der Anleger die die relevanten Wertpapiere im Rahmen eines signifikanten Zeichnungsangebots gezeichnet oder gekauft haben als auch im Interesse der Emittenten Auf diese Weise konnen Kursstabilisierungsmassnahmen das Vertrauen der Anleger und der Emittenten in die Finanzmarkte starken Sie verstand in Art 2 Nr 7 als Kursstabilisierung jeden Kauf bzw jedes Angebot zum Kauf relevanter Wertpapiere und jede Transaktion mit vergleichbaren verbundenen Instrumenten die Wertpapierhauser oder Kreditinstitute im Rahmen eines signifikanten Zeichnungsangebots fur diese Wertpapiere mit dem alleinigen Ziel tatigen den Marktkurs dieser relevanten Wertpapiere fur einen im Voraus bestimmten Zeitraum zu stutzen wenn auf diese Wertpapiere Verkaufsdruck besteht In Artikel 5 Abs 4 MMVO Verordnung EU Nr 596 2014 vom 16 April 2014 uber Marktmissbrauch und zur Aufhebung der Richtlinie 2003 6 EG des Europaischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003 124 EG 2003 125 EG und 2004 72 EG der Kommission wird schliesslich klargestellt dass Kurspflege keine Marktmanipulation ist Durch Kurspflege wird kein kunstliches Kursniveau herbeigefuhrt sondern im Gegenteil sich abzeichnende Marktengen oder Marktbreiten nivelliert Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenExtreme Kursschwankungen konnen auch die Folge von Angebots oder Nachfragelucken sein welche durch die kurspflegenden Wirtschaftssubjekte ausgeglichen werden Stutzungskaufe und Stutzungsverkaufe Dadurch beseitigen sie Marktengen und sorgen fur eine Erhohung der Marktbreite und der Marktliquiditat so dass eine gewisse Kursstabilisierung eintritt Steht am Aktienmarkt beispielsweise die Ausubung eines Bezugsrechts an werden die Emissionsbanken den Aktienkurs hochzuhalten suchen damit der Emissionskurs junger Aktien besonders attraktiv erscheint 7 Am Rentenmarkt betreibt insbesondere die Deutsche Bundesbank Kurspflege fur die Bundeswertpapiere Aber auch Realkreditinstitute sind durch Kurspflege bei eigenen Pfandbriefen bemuht Angebotsuberhange vom Markt zu nehmen Aufgabe der Kurspflege ist der Ausgleich von ubermassig starken Tagesschwankungen nicht jedoch eine langfristige Stutzung des Marktes 8 Abgrenzungen BearbeitenDie der Kurspflege dienenden Stutzungskaufe und verkaufe sind nicht auf das Borsenwesen und nicht auf dessen Handelsobjekte beschrankt sondern betreffen alle Handelswaren und alle Markte Der Staatsinterventionismus bzw Etatismus zeigt sich bei Devisenmarktinterventionen durch Zentralbanken und ist ebenfalls eine Kurspflege in Form eines staatlichen Hoheitsaktes Eine Pflicht fur Zentralbanken zur Intervention bei Wechselkursen besteht nur noch bei festen Wechselkursen wenn deren Wechselkursbandbreiten uber oder unterschritten werden sollten International BearbeitenIn den EU Mitgliedstaaten ist Kurspflege nach der Marktmissbrauchsverordnung erlaubt In der Schweiz wird wegen Kursmanipulation bestraft wer in der Absicht den Kurs von Effekten die an einem Handelsplatz in der Schweiz zum Handel zugelassen sind erheblich zu beeinflussen um daraus fur sich oder fur einen anderen einen Vermogensvorteil zu erzielen Art 155 Finanzmarktinfrastrukturgesetz Da Wertpapieremissionen verschiedenste Grunde fur starke Kursschwankungen auslosen konnen diese jedoch oft nicht als rational oder positiv fur die Aktionare bewertet werden haben viele Staaten deshalb die Kurspflege unter strengen Voraussetzungen fur eine bestimmte Zeit oft maximal bis 30 Tage nach der Kapitalmassnahme erlaubt 9 10 Literatur BearbeitenTobias W Gruger Kurspflege zulassige Kurspflegemassnahmen oder verbotene Kursmanipulation Nomos Baden Baden 2006 ISBN 3 8329 1993 7 Markus Ludiger Kurspflege bei Initial Public Offerings IPO Eine modellgestutzte okonomische Analyse aus Sicht der Emissionsbank Books on Demand Norderstedt 2008 ISBN 978 3 8334 8608 1 Siehe auch BearbeitenBorsengangEinzelnachweise Bearbeiten Georg Tegethoff Das Treuhandgeschaft der westdeutschen und amerikanischen Banken 1963 S 65 Jens Ekkenga Kurspflege und Kursmanipulation nach geltendem und kunftigem Recht in WM 2002 S 317 Hans E Buschgen Das kleine Borsen Lexikon 2012 S 638 Christoph Cruwell Jens Furhoff Kurspflege Die rechtlichen Rahmenbedingungen nach geltendem und zukunftigem deutschem Recht unter besonderer Betrachtung der Vorgaben auf europaischer Ebene 2001 S 334 f Steffen Kramer Kurspflegemassnahmen zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulassiger Kursstabilisierung 2013 S 23 Tim Jenkinson Howard Jones The economics of IPO stabilization syndicates and naked shorts in European Financial Management Band 13 Nr 4 September 2007 S 616 642 Verlag Dr Th Gabler GmbH Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1978 Sp 1036 Georg Tegethoff Das Treuhandgeschaft der westdeutschen und amerikanischen Banken 1963 S 65 USA Regulation M Rule 104 of the Securities and Exchange Commission SEC Grossbritannien Market Conduct Rules of the United Kingdom Financial Services Authority FSA Normdaten Sachbegriff GND 4033812 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kurspflege amp oldid 218989106