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Johann Huglin auch Johannes Huglin Hans Huglin Johannes Heuglin Johann Heuglin Hanns Heuglin Johannes Hugelin Johannes Hugli Johann Hugli Johann Heuglein oder Johann Heugelin im Englischen mitunter John Heuglin im Franzosischen entsprechend Jean Heuglin im Niederlandischen Jan Heuglin geschrieben vor 1490 in Lindau Bodensee 10 Mai 1527 in Meersburg war Fruhmessner Pfarrer in dem am Bodensee gelegenen Pfarrdorf Sernatingen heute Bodman Ludwigshafen damals zur Reichsstadt Uberlingen gehorig Er gilt als evangelischer Martyrer Johann HuglinGeboren vor 1490 Lindau am Bodensee Gestorben 10 Mai 1527 Meersburg Festtag 10 Mai Evangelischer Namenkalender Schutzpatron Das Konzept von Schutzpatronen wird von der evangelischen Kirche abgelehnt Huglin ist aber Namenspatron z B fur den Johannes Huglin Weg in Meersburg Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1 1 Prozess 1 1 1 Anklagepunkte 1 1 2 Verteidigung 1 1 3 Zeugenverhor 1 1 4 Urteil 1 2 Hinrichtung 2 Zitat 3 Rezeption 3 1 Fruhe Wirkungen und Behauptungen 3 2 Zwei bekannte Flugschriften und deren Rezeption 3 3 War Huglin Mit Autor der Zwolf Artikel 4 Ehrungen 5 Gedenktag 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseLeben BearbeitenJohann Huglin wurde als Sohn eines Scherers in Lindau geboren Er erhielt das Amt eines Fruhmessners in Sernatingen und setzte sich zu Beginn der Bauernkriege fur die Bauern seiner Gemeinde ein Im Uberlinger Gebiet uberhaupt am Nordufer des Bodensees nahm der Aufstand betrachtliche Ausmasse an die Bodenseer waren nach den Baldtringern und den Algeuern der dritte organisierte Haufen der Bauern Der Bauernaufstand wurde 1526 niedergeworfen Kaiser Karl V ordnete an dass Geistliche die sich der Reformation oder dem Bauernaufstand angeschlossen hatten hart bestraft werden sollten In dieser Zeit der Denunziationen und Anklagen wurde auch Huglin moglicherweise von dem gegenreformatorisch engagierten Uberlinger Pfarrer Dr Johann Schlupf Amtszeit 1506 1527 1 als Ketzer angezeigt Johann Huglin wurde dementsprechend zusammen mit drei weiteren Geistlichen die sich ebenso wie Huglin positiv uber die Reformation geaussert hatten von der Uberlinger Obrigkeit festgenommen und vor dem Gericht des Bischofs von Konstanz wegen angeblicher Beteiligung am Bauernaufstand und reformatorischer Umtriebe angeklagt Die Voruntersuchung in Sernatingen wurde durch den Uberlinger Ratsherrn Kaspar Dornsperger gefuhrt Der amtliche Bericht an den Hofmeister des Bischofs Hans von Fridingen in Meersburg enthielt unter anderem die Anschuldigung Huglin habe obwohl keine Not bestand an Fastentagen Fleisch gegessen Ausserdem wurde er beschuldigt mit ketzerischen und aufruhrerischen Reden im Wirtshaus die Bauern aufgehetzt zu haben Die anderen Festgenommenen schworen der lutherischen Lehre ab und wurden nach kurzer Haft in Meersburg freigelassen wahrend Huglin gegen den die schwersten Anschuldigungen vorlagen in einem der Turme des Meersburger Schlosses interniert wurde Einigen Anschuldigungen widersprach er andere seine evangelischen Lehren betreffend gab er zu Trotz Uberredungsversuchen durch den bischoflichen Generalvikar und Dominikaner Wendelin Fabri Lebenszeit um 1465 1533 2 3 4 und den Predigermonch Antonius Pirata sowie Folter liess er sich nicht dazu bewegen sich negativ uber Martin Luthers Lehre zu aussern oder sich zu Anschuldigungen zu bekennen die er von sich gewiesen hatte Die Gelehrten des Bischofs versuchten erfolglos ihn mit angeblichen biblischen Argumenten zu uberzeugen Huglin wurde auch von dem im Schloss residierenden Bischof von Konstanz Hugo von Hohenlandenberg personlich verhort Am 10 Februar 1527 liess Huglins Schwester Katharina die Ehefrau des Goldschmieds Ulrich Heim wohnhaft in Baden im Aargau vom Badener Schultheiss und Rat eine Eingabe an den Bischof schreiben um Huglins Freilassung zu erwirken Am 6 Mai 1527 wurde in Konstanz vom Rat der Stadt den letzten romisch katholischen Predigern ihre Tatigkeit verboten Das harte Vorgehen des Bischofs mag mit diesen Vorgangen zusammenhangen uber die er die Kontrolle verloren hatte 5 Prozess Bearbeiten Johann Huglin wurde am Freitag vor Jubilate dem 10 Mai 1527 auf dem Meersburger Marktplatz offentlich vor Gericht gestellt Dazu war dort eigens ein Gerust aufgebaut worden Den Vorsitz fuhrte der Weihbischof in Konstanz und Titularbischof von Ascalon Melchior Fattlin Amtszeit 1518 1548 der mit einem feierlichen Messgewand bekleidet war ferner waren die geistlichen Rate des bischoflichen Konsistoriums anwesend zur Linken des Weihbischofs der Abt von Petershausen Gebhart II Dornsperger Amtszeit 1526 1556 zur Rechten der Abt von Kreuzlingen und papstliche Exekutor Peter Babenberg Amtszeit 1497 1545 ferner Wendelin Fabri Oswald Wendelin Antonius Pirata Peter Speyser mittlerweile bischoflicher Generalvikar und der Meersburger Pfarrer Christoph Golter Als weltlicher Richter fungierte der bischofliche Vogt von Meersburg Kilian Reichlin von Meldegg gestorben 1529 Auf die Anklage durch einen Notar er sei ein Ketzer antwortete Huglin er lehre und halte nichts Anderes als die Lehre Christi und Pauli und liesse sich nur aufgrund der Bibel uberzeugen wenn er geirrt habe Er wurde angewiesen nur mit Ja oder Nein zu antworten da es sich nicht gehore vor dem Volk uber solche Dinge zu reden Huglin rief daraufhin laut Gott um Hilfe an Danach verlas der Klager die Anklageschrift auf Deutsch Anklagepunkte Bearbeiten Die 21 Anklagepunkte die sich aus der Folter ergeben hatten waren Ablehnung jeglicher Obrigkeit Lehre von der Freiheit des Christenmenschen Ablehnung von Steuerleistungen Ablehnung aller Sakramente ausser Taufe und Abendmahl Ablehnung der Werkgerechtigkeit Ablehnung des Fastens und anderer Kirchenbrauche Lekture von Schriften Martin Luthers darunter Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche und eines uber die Psalmen ferner Lekture von Werken des Johannes Bugenhagen Horen von lutherischen und nicht lutherischen Predigten wobei ihm die lutherischen mehr zugesagt hatten Besitz der Ubersetzung des Neuen Testaments Martin Luthers in dem er hunderte Verfalschungen gottlichen Wortes vorgenommen habe Missachtung von Festtagen mit Ausnahme des Sonntags und der Marienfeste Ablehnung der Lehre vom Messopfer Befurwortung der Kelchkommunion Ablehnung des Zolibats er sei nur aus Angst vor der Obrigkeit unverheiratet Ablehnung der Lehre vom Fegefeuer Mithilfe beim Verfassen der Zwolf Artikel der aufruhrerischen Bauern Verfassen von Briefen zur Unterstutzung des Aufstands unter anderem an Johann Benkler den Anfuhrer des Hegauerhaufens der Bauern Ablehnung von Requien und Jahrzeiten Zulassung der Entfernung von Bildern Ablehnung von Konzilsbeschlussen Unterredungen mit lutherischen Predigern uber die Bauernartikel wobei er diese gut geheissen habe Ablehnung des Evangeliums sowie von kirchlichen Satzungen und Verordnungen Mangelnder Glaube an die Wirksamkeit von SeelenmessenVerteidigung Bearbeiten Zu seiner Verteidigung fuhrte Huglin an dass zu 1 er die Bauern wahrend des Aufstandes zum Gehorsam gegenuber der Obrigkeit aufgerufen habe was auch die Bibel lehre und woran auch er selbst sich dem Bischof gegenuber gehalten habe 2 er mit der Freiheit des Christenmenschen nur die Gewissensfreiheit gemeint habe bei seiner schriftlichen Bitte um Erlass von Steuerleistungen fur die Bauern sei er auf deren Drangen hin nur auf ein Angebot des Rates von Uberlingen eingegangen das fur den Fall gemacht wurde dass die Sernatinger Bauern sich nicht dem Aufstand anschliessen wurden er habe damit die Obrigkeit schutzen und nicht den Aufstand unterstutzen wollen allein Gott wisse ob er sich damit versundigt habe er vertraue aber auf die Vergebung Gottes 3 er die ubrigen Sakramente ausser Taufe und Abendmahl fur entbehrlich halte da man auch selig werden konne ohne beispielsweise die letzte Olung oder die Priesterweihe erhalten zu haben oder verheiratet zu sein wie auch die romisch katholische Kirche lehre er rief aber nicht zur Abschaffung der entbehrlichen Sakramente aufHuglins geschickte Argumentation brachte den Gerichtshof in Verlegenheit deshalb wurde seine Rede an dieser Stelle von der Aufforderung des Vikars unterbrochen nicht zu disputieren sondern auf Lateinisch zu antworten und zwar nur mit credo ich glaube es oder non credo ich glaube es nicht diesem kam er aber nicht nach da er meinte es mussten immer beide Seiten gehort werden da seine Worte sonst verfalscht wurden und berief sich auf gottliches und kaiserliches Recht Er betonte dass er nicht aufgrund seines personlichen Glaubens sondern nur aufgrund seiner Lehre verurteilt werden durfe selbst Hannas habe Christus nicht wegen seines Glaubens sondern aufgrund seiner Lehren verurteilt Er warnte seine Richter nicht vorschnell zu urteilen damit sie nicht den Zorn Gottes auf sich zogen Er fuhr fort dass weiter zu 3 er schon unter Folter gesagt habe dass seine Auffassung zu den Sakramenten sich auf der Bibel grunde nicht auf Luthers Meinung 4 er der Meinung sei dass gute Werke nur Blendwerk seien wenn sie nicht aus Glauben erwuchsen wie Christus selbst lehrte 5 er Fleisch an Fastentagen erlaubtermassen aus einer Notlage heraus gegessen habe jeder musse sich in dieser Frage aber aufgrund seines Gewissens nur vor Gott verantworten er verwerfe die guten Brauche aber nicht 6 er die fraglichen lutherischen Schriften schon vor drei Jahren vom Pfarrherrn von Bodman erhalten habe und das blosse Lesen nicht als Verbrechen betrachte die Bibel selbst sage Prufet alles 7 er lutherischen Predigten nicht zugestimmt habe weil sie von Luther seien sondern weil er ihre Aussagen fur wahr und dem Wort Gottes entsprechend hielte er sei gar nicht gelehrt genug um nach anderen Kriterien daruber zu urteilen 8 er zwar eine Ubersetzung des Neuen Testaments durch Luther besessen habe ihm darin aber weder Ubersetzungsfehler aufgefallen seien noch dass es er selbst Anderungen am Wort Gottes vorgenommen habe 9 er nicht die Festtage sondern deren Missbrauch zu unchristlichen Vergnugungen ablehne 10 er nur der Lehre des Paulus folge wenn er sage dass Christus nur einmal namlich am Kreuz geopfert wurde und kein weiteres Opfer notwendig sei und er eine Abendmahlslehre die uber das hinausgehe was aus den Einsetzungsworten folge ablehne 11 er die Spendung des Abendmahlssakraments in beiderlei Gestalt befurworte da dies aus den Einsetzungsworten Christi und auch den Schriften des Paulus folge es sei der Wille Gottes 12 er das Zolibat in der Tat nicht fur notwendig hielte 13 er keine endgultige Meinung zum Thema des Fegefeuers habe er folge der Lehre der Bibel die nichts daruber aussage und wolle nicht dem Konzil von Nicaa widersprechen unter der Folter habe er bereits gesagt diese sei ihm schon ein Fegefeuer zu 14 und 15 es sich bei seiner fur die Bauern verfassten Schrift lediglich um eine Bittschrift gehandelt habe zu welcher der Rat von Uberlingen aufgefordert habe 16 und 21 die Existenz des Fegefeuers nicht nachweisbar und damit auch kein Opfer fur die Toten notwendig sei Huglin brach in Tranen aus wie auch einige Zuschauer der Verhandlung womit er den Spott des Vikars auf sich zog Huglin meinte er selbst sei des Auslachens nicht wert der Vikar solle aber uber sich selbst lachen da er nicht wisse was er tue Der Vikar errotete Huglin bat das Gericht nicht vorschnell zu urteilen und flehte erneut Gott um Hilfe und die Umstehenden um Furbitte an Er schloss seine Verteidigungsrede damit dass er sich in den Willen Gottes ergebe der seine Hoffnung und Zuversicht sei Zeugenverhor Bearbeiten Danach folgte das Zeugenverhor Als die beiden Zeugen vereidigt werden sollten lehnte Huglin dies ab er vertraue darauf dass sie die Wahrheit sagen wurden So wurde auf die Vereidigung verzichtet Der zweite Zeuge gab an einige der behaupteten Aussagen von Huglin gehort zu haben aber in der Form wie er es in seinen Antworten vor Gericht ausgefuhrt habe Urteil Bearbeiten Obwohl die Anklage nicht bewiesen werden konnte wurde Huglin vom Vikar in lateinischer Sprache als Ketzer Sunder gegen die Kirche und Zerstorer des Glaubens verurteilt Seine Priesterwurde wurde ihm aberkannt Ferner wurde er der weltlichen Obrigkeit vertreten durch Reichlin von Meldegg uberantwortet Es folgte ein Ritual zur Aberkennung der Priesterwurde Huglin wurde vom Notar dem Weihbischof Fattlin vorgefuhrt der auf Lateinisch anordnete man solle Huglin ein Priestergewand anlegen und ihn dann wieder vorfuhren Huglin betete laut wahrend er sich entsprechend kleidete wobei er Gott dankte dass er sich als frommer Priester gehalten habe danach sprach er Psalmworte In dich HERR habe ich gehoffet Fattlin zog ihm das Priestergewand aus entfernte sich von ihm und beschimpfte ihn Anschliessend wurde ihm der Kopf geschoren Dann wurden ihm mit einem Messer die Finger geschabt um symbolisch den Chrisam seiner Priesterweihe zu entfernen Danach bat der Weihbischof den ublichen Formalitaten entsprechend in seinem eigenen Namen und dem etlicher Abte bei der weltlichen Obrigkeit um Gnade fur Huglin Anschliessend klagte von Meldegg Huglin als Verfuhrer Aufruhrer und Ketzer an und verhangte als weltlicher Richter formell das Todesurteil durch Verbrennen uber ihn Hinrichtung Bearbeiten nbsp Obertor in Meersburg mit Hausern auf der StadtmauerNach dem Urteilsspruch soll Huglin zum Himmel gesehen und laut gerufen haben Ach verzeihe euch Gott ihr Leute ihr wisset doch nicht was ihr tut Vergleiche das Kreuzeswort Lk 23 34 LUT und Alexandre Roussel Die Anwesenden sollen in Tranen ausgebrochen sein Weiter soll er gesagt haben Dir sei Lob und Dank ewiger Gott dass du mich gewurdigt hast um deines heiligen Namens willen an diesem Tag Tod und Marter zu leiden Huglin bedankte sich einer handschriftlichen Chronik der Stadt Lindau und der im Kapitel Literatur angegebenen Flugschrift von Johannes Stumpf zufolge bei allen die ihn versorgt hatten und auch beim Bischof fur die gute Verpflegung die ihm im Gefangnis zuteilgeworden war Danach soll er fur seine Henker um Vergebung gebetet haben Er wurde dann durch das Obertor zur Hinrichtungsstatte ausserhalb der Stadtmauern gefuhrt wobei er Psalmen gesprochen haben soll Auf dem Scheiterhaufen soll Johann Huglin ebenso wie es auch von Jan Hus berichtet wird das Gloria in excelsis das Te Deum laudamus und das Magnificat gesungen haben sein letztes Wort soll gewesen sein Jesus Zitat Bearbeiten nbsp Propagandistische Allegorie des Prinzips sola scriptura Was die Schrift sagt dabei will ich bleiben Siehe auch sola scriptura Rezeption BearbeitenFruhe Wirkungen und Behauptungen Bearbeiten Der Prozess gegen Huglin war vor dem Einsetzen der Tauferverfolgung im Jahre 1527 neben den Prozessen gegen Caspar Tauber Heinrich von Zutphen und Leonhard Kaiser einer der vier letzten Inquisitionsprozesse gegen Lutheraner im Heiligen Romischen Reich die mit einem Todesurteil endeten und reichsweit Beachtung fanden Gustav Schwab vermutete dass Huglins Schicksal mit zur erfolgreichen Verbreitung der Reformation in Lindau beigetragen habe Gegner behaupteten nach Huglins Tod er habe zuletzt widerrufen und darum gebeten eine Totenmesse fur ihn abzuhalten Von diesen wurde sogar die Behauptung aufgestellt Huglin habe sexuellen Umgang mit seiner Mutter gehabt Zwei bekannte Flugschriften und deren Rezeption Bearbeiten Uber den Fall Huglin wurden bald zwei Flugschriften herausgegeben eine davon in vier Auflagen Johannes Stumpf beschrieb die Ereignisse aus evangelischer Sicht in der SchriftWarhafft hystori von dem frommen zugen und marterer Christi Johannes Hugelin vonn Lindow so dann umb christlicher warhait willen durch den bischoff von Costentz zu Merspurg verbrennt ist worden uff den zehnden tag mayens im tusend funffhundert siben und zwaintzgesten jar Link zur freien Online Version im Kapitel Literatur die in vier Auflagen erschien und als Augenzeugenbericht geschrieben war Es handelte sich dabei um den altesten gedruckten Bericht Die Artikel zu denen sich Huglin laut dieser Flugschrift in seinem Prozess bekannt hatte deckten sich im Wesentlichen mit den theologischen Grunduberzeugungen der lutherischen Reformation Heinrich Bullinger zitierte diese Flugschrift in seiner Reformationsgeschichte die er im Jahre 1567 abschloss verlegte dabei das Ereignis auf 1526 vor und schuf einen unzutreffenden Zusammenhang zur Badener Disputation indem er der romisch katholischen Seite vorwarf nicht ernsthaft verhandeln zu wollen und deutete an dass dort Ulrich Zwinglis Leben gefahrdet gewesen ware Er ging dabei wohl von einem geflugelten Wort aus das spekulierte Zwingli ware es ein Jahr fruher in Baden ebenso ergangen der Fehler ergab sich wohl aus dem grossen zeitlichen Abstand Leopold von Ranke ubernahm 1840 Bullingers Irrtum in seine Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation Johannes Kessler ubernahm das Wesentliche aus der Flugschrift in seine Sabbata Ludwig Rabus zitierte sie bereits im 16 Jahrhundert in seinen Historien der Martyrer spater erschien sie in Johann Jacob Ulrichs Miscellanea Tigurina Der Konstanzer Schultheiss stutzte sich in seiner Bistumschronik auf die Schrift Diese Quellen bestatigen ebenso wie der noch erhaltene Bittbrief von Huglins Schwester 1527 als Jahr der Ereignisse Schriften von Walchner und Vierordt zum Thema sind dem Kapitel Literatur zu entnehmen Peter Speyser und Christoph Golter die an dem Prozess beteiligt waren beschrieben die Ereignisse inWarhafft verantwurttung uber dz lugenhafft schmachbuechlin so in kurtzuerschinen tagen aussgangen ist von wegen Hannsen Heuglins von Lindaw woelcher dann wmb seiner auffruerischen ketzerischen und falschen leer willen zu Moerspurg am Bodensee ist verbrendt worden auff den zehenden tag des meyen im siben und zweintzigsten jare herausgegeben von Ulrich Morhart d A in Tubingen wohl im Jahre 1527 aus romisch katholischer Sicht Dieser Schrift zufolge bat Huglin um eine nicht todliche Korperstrafe Ein Nachdruck dieses Werkes fand nicht statt Der Unterschied in der Auflagenstarke stutzt die verbreitete Auffassung dass anti lutherische Flugschriften sich geringerer Popularitat erfreuten War Huglin Mit Autor der Zwolf Artikel Bearbeiten Ob es sich bei Huglin um einen Mitverfasser der Zwolf Artikel der Bauern handelte ist kontrovers diskutiert worden Alfred Stern argumentierte beispielsweise in einer Schrift von 1868 siehe Kapitel Literatur dass aus der Verteidigungsrede Huglins hervorgehe dass er nur die Bitten der Sernatinger Bauern verschriftlicht habe die der Uberlinger Rat angefordert habe und bei denen es sich nicht um die bekannten Zwolf Artikel gehandelt habe sondern um eine Schrift von lokaler Bedeutung die vielleicht nur ein paar hundert Personen bekannt wurde Als Kriterien fur die Zwolf Artikel fuhrte Stern die Zwolfzahl den Druck und die Autorschaft durch einen politischen Anfuhrer der Bauern an keines dieser Kriterien sei bei Huglins Artikeln zutreffend Dass ein Pfarrer Bittschriften fur Bauern verfasst habe sei nicht ungewohnlich da er am besten alphabetisiert war Stern meinte Huglin hatte sich dazu bekannt wenn er der Verfasser der bekannten Zwolf Artikel gewesen sei Wilhelm Zimmermann gestand schon 1841 in seiner Allgemeinen Geschichte des grossen Bauernkrieges zu dass Huglin nur die Bitten der Sernatinger Bauern verschriftlicht hatte dass aber eine Hauptforderung der Zwolf Artikel die Aufhebung des Todfalls Artikel 11 schon in den Sernatinger Artikeln enthalten war und dass die alteste Ausgabe der Zwolf Artikel noch den Stil einer Bittschrift hatte Es sei also moglich dass die entsprechende Forderung aus Huglins Sernatinger Artikeln in die Zwolf Artikel aller Bauern eingeflossen war Ehrungen BearbeitenDer Johannes Huglin Weg in Meersburg und der Johann Huglin Weg in Bodman Ludwigshafen sind nach Johann Huglin benannt ebenso der Johannes Huglin Saal der Evangelischen Kirchengemeinde Ludwigshafen am See heutiger Name von Sernatingen Gedenktag Bearbeiten10 Mai im Evangelischen Namenkalender Der Gedenktag wurde vor der Einfuhrung des offiziellen Namenkalenders bereits gefuhrt in Theodor Fliedner Buch der Martyrer Kaiserswerth 1849 1859 Band 4 S 1399 1404 Ferdinand Piper Evangelischer Kalender In Zeugen der Wahrheit Berlin 1874 1875 Band 1 S 14 25 Preussischer Evangelischer Oberkirchenrat Namenkalender fur das deutsche Volk Berlin 1876 Jorg Erb Die Wolke der Zeugen Kassel 1951 1963 Band 4 S 508 520Ein Gedenktag an einem anderen Datum fand sich in Kasper Goltwurm Kirchen Kalender Frankfurt 1559Literatur BearbeitenErnst Baur Der Fruhmesser von Sernatingen See Verlag Friedrichshafen 1924 Friedrich Wilhelm Bautz Huglin Johann In Biographisch Bibliographisches Kirchenlexikon BBKL Band 2 Bautz Hamm 1990 ISBN 3 88309 032 8 Sp 1123 1124 Artikel Artikelanfang im Internet Archive Guntram Brummer Johannes Huglin ein Zeuge der Reformation am Bodensee In Glaserhausle 1990 11 S 13 26 Casimir Bumiller Sernatingen im Bauernkrieg 1525 und der Ketzereiprozess gegen den Fruhmesser Johannes Huglin In Ludwigshafen am Bodensee Bodman Ludwigshafen 1996 S 61 82 Peter Burschel Sterben und Unsterblichkeit Zur Kultur des Martyriums in der fruhen Neuzeit Ancien Regime Aufklarung und Revolution Band 35 Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2004 ISBN 3 486 56815 9 Rezension Emil Egli Eine Berichtigung zu Bullingers Reformationsgeschichte C L Herm Fick Die Martyrer der Evangelisch Lutherischen Kirche Niedner St Louis 1854 Kapitel IV Johannes Heuglin S 12 ff Julius Hartmann Heuglin Johann In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 12 Duncker amp Humblot Leipzig 1880 S 325 Hildegard Hebenstreit Wilfert Martyrerflugschriften der Reformationszeit In Flugschriften als Massenmedium der Reformationszeit Stuttgart 1981 ISBN 3 12 911630 3 S 397 446 Christian Moser Die Dignitat des Ereignisses Studien zu Heinrich Bullingers Reformationsgeschichtsschreibung ISBN 9789004229785 Diese Quelle enthalt eine kurze Beschreibung des Prozesses gegen Huglin die von Bullinger verfasst wurde Leopold von Ranke Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation Band 3 Berlin 1840 S 96 Frieder Schulz Gerhard Schwinge Hrsg Synaxis Beitrage zur Liturgik Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1997 ISBN 3 525 60398 3 Gustav Schwab Der Bodensee nebst dem Rheinthale von St Luziensteig bis Rheinegg Stuttgart Tubingen 1827 S 235 Textarchiv Internet Archive Alfred Stern Uber die zwolf Artikel der Bauern Verlag von S Hirzel Leipzig 1868 Johannes Stumpf Warhafft hystori von dem frommen zugen und marterer Christi Johannes Hugelin vonn Lindow so dann umb christlicher warhait willen durch den bischoff von Costentz zu Merspurg verbrennt ist worden uff den zehnden tag mayens im tusend funffhundert siben und zwaintzgesten jar Christoph Froschauer d A Zurich 1527 Karl Friedrich Vierordt Geschichte der evangelischen Kirche im Grossherzogtum Baden Band 1 S 281 ff Kasimir Walchner Johann Heuglin von Lindau Vortrag vom 2 Mai 1827 In Freiburger Geschichtsverein Schriften Band 1 S 67 Textarchiv Internet Archive Ludwig Wien Evangelium am See Hrsg von der Evangelischen Kirchengemeinde Meersburg Digitalisat des relevanten 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Bruder Karls V Bernd Moeller Luther Rezeption Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2001 ISBN 3 525 55443 5 S 229 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Normdaten Person GND 137566441 lobid OGND AKS LCCN n2020036730 VIAF 81741098 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Huglin JohannALTERNATIVNAMEN Huglin Hans Heuglin Johann Heuglin Johannes Heuglin Hanns Hugelin Johannes Hugli Johannes Hugli Johann Heuglein Johann Heugelin Johann Heuglin John Heuglin Jean Heuglin JanKURZBESCHREIBUNG deutscher evangelischer MartyrerGEBURTSDATUM vor 1490GEBURTSORT Lindau Bodensee STERBEDATUM 10 Mai 1527STERBEORT Meersburg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Johann Huglin amp oldid 236666505