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Die eidgenossische Volksabstimmung uber die OECD Mindeststeuer fur Unternehmen offiziell Bundesbeschluss uber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Umsetzung des OECD G20 Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen ist eine Verfassungsanderung die am 18 Juni 2023 Volk und Standen zur Abstimmung vorgelegt wurde obligatorisches Referendum Bei der Vorlage ging es darum dass eine Mindeststeuer der OECD fur grosse Unternehmensgruppen in der Schweiz eingefuhrt wird Das Projekt der OECD G20 umfasst die Besteuerung der Marktstaaten sowie eine Mindeststeuer Die Arbeiten zur Marktstaatenbesteuerung sind jedoch noch nicht ausgereift in der Volksabstimmung ging es vor allem um die Mindestbesteuerung In einem ersten Schritt den die Abstimmung am 18 Juni 2023 darstellte sollte eine neue Verfassungsnorm dem Bund die Kompetenz geben das OECD G20 Projekt umzusetzen Die Vorlage enthielt weiter Ubergangsbestimmungen die den Bundesrat ermachtigten die Mindestbesteuerung temporar auf dem Verordnungsweg zu vollstrecken bis ein Bundesgesetz ausgearbeitet wird Das Volk nahm die Vorlage mit 78 5 die Stande nahmen sie einstimmig an 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Abstimmungsvorlage 2 1 Abstimmungstext 2 2 Inhalt 2 2 1 Besteuerung der Marktstaaten Saule 1 2 2 2 Mindeststeuer Saule 2 2 3 Umsetzung 2 4 Behandlung in den Eidgenossischen Raten 3 Argumente von Bundesrat und Parlament 4 Volksabstimmung 4 1 Parteipositionen 4 2 Meinungsumfragen 4 3 Ergebnis 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenSeit geraumer Zeit streben die G20 Staaten und die OECD eine Einschrankung des internationalen Steuerwettbewerbs an Als Reaktion darauf verabschiedete das Parlament 2018 das Bundesgesetz uber die Steuerreform und die AHV Finanzierung STAF an das das Steuerniveau fur auslandische Unternehmen Statusgesellschaften an jenes der Schweizer angleicht Dem stimmte die Bevolkerung in der Schweiz im Jahr 2019 zu Um ihre Wettbewerbsfahigkeit zu erhalten senkten zahlreiche Kantone die Gewinnsteuersatze 2 Im Jahr 2021 konkretisierten sich die Plane der OECD G20 die zuvor wegen der Covid 19 Pandemie ins Stocken geraten waren Die ausgearbeiteten Plane bestehen aus zwei Saulen Die erste Saule beinhaltet eine Regelung zum Ort der Besteuerung von Gewinnen internationaler Unternehmen deren Marge uber 10 betragt Diese sollten die entsprechenden Gewinne neu zu 20 in den Staaten versteuern mussen in denen sich ihre Absatzmarkte befinden Diese Saule zielte ursprunglich auf die Besteuerung der Gewinne digitaler Konzerne ab Die zweite Saule verlangt eine Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen 3 Abstimmungsvorlage BearbeitenAbstimmungstext Bearbeiten Art 129a Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen1 Der Bund kann fur grosse Unternehmensgruppen Vorschriften uber eine Besteuerung im Marktstaat und eine Mindestbesteuerung erlassen 2 Er orientiert sich dabei an internationalen Standards und Mustervorschriften 3 Er kann zur Wahrung der Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft abweichen von a den Grundsatzen der Allgemeinheit und der Gleichmassigkeit der Besteuerung sowie dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit gemass Artikel 127 Absatz 2 b den maximalen Steuersatzen gemass Artikel 128 Absatz 1 c den Vorschriften uber den Vollzug gemass Artikel 128 Absatz 4 erster Satz d den Ausnahmen von der Steuerharmonisierung gemass Artikel 129 Absatz 2 zweiter Satz Ubergangsbestimmungen siehe Weblinks 4 Inhalt Bearbeiten Besteuerung der Marktstaaten Saule 1 Bearbeiten nbsp Schematische Darstellung der Funktionsweise der MarktstaatbesteuerungDie Arbeiten zur Saule 1 sind noch nicht weit fortgeschritten Sobald ein Abkommen dazu vorliegt wird der Bundesrat daruber entscheiden ob er es unterzeichnet Wenn Volk und Stande die Vorlage annehmen ware der Bundesrat sofern es zur Ratifikation kommt zur Umsetzung des Vertrages ermachtigt Wenn die Bundesversammlung die Ratifikation des Vertrags genehmigen muss konnen Volk und Stande je nach Tragweite des Vertrags das Referendum ergreifen Der Bundesrat wird durch die angenommene Vorlage lediglich zur Umsetzung eines allfalligen Vertrags ermachtigt Mit der Saule 1 soll die Besteuerung der Marktstaaten am Gewinn hochprofitabler Unternehmensgruppen erhoht oder uberhaupt erst ermoglicht werden Bei den Marktstaaten handelt es sich um jene Staaten in denen die Waren abgesetzt d h verkauft bzw die Dienstleistungen erbracht werden Eine physische Prasenz ist dafur nicht notig Davon betroffen waren internationale Unternehmensgruppen mit uber 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und uber 10 Marge was die rund 100 grossten und profitabelsten Unternehmensgruppen weltweit umfasst Ausgenommen von der Saule 1 sind der Rohstoffabbau sowie gewisse regulierte Finanzdienstleistungen Konkret sollen Marktstaaten in denen eine Unternehmensgruppe mindestens 1 Million Euro Umsatz generiert einen Anteil des Gewinns besteuern durfen Fur kleine Lander ist eine tiefere Umsatzschwelle vorgesehen Damit der Gewinn der den Marktstaaten zugewiesen ist keiner Doppelbesteuerung unterliegt mussen voraussichtlich jene Staaten in denen Einheiten der Unternehmensgruppe mit uberdurchschnittlich hohen Renditen ansassig sind eine entsprechende Entlastung gewahren 5 Mindeststeuer Saule 2 Bearbeiten nbsp Beispielfall der OECD MindestbesteuerungDie zweite Saule sieht vor dass Unternehmensgruppen deren Umsatz pro Jahr 750 Millionen Franken ubersteigt eine globale Mindeststeuer von 15 zahlen mussen Betroffen sind in der Schweiz ca 2 000 Unternehmen 6 Dabei muss der Mindeststeuersatz jeweils pro Staat erreicht werden Ausgenommen von der Mindestbesteuerung sind Einkommen aus dem internationalen Seeverkehr Die Schweiz soll die Mindestbesteuerung der betroffenen Unternehmensgruppen mithilfe einer Erganzungssteuer sicherstellen Sie soll von der Erganzungssteuer Gebrauch machen konnen wenn eine in der Schweiz tatige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung in der Schweiz oder im Ausland nicht erreicht Damit werden die zusatzlichen Steuereinnahmen der Schweiz zufliessen und die dort ansassigen Unternehmen werden vor zusatzlichen Steuerverfahren im Ausland geschutzt Die zusatzlichen Einnahmen fliessen zu 75 den Kantonen der Rest dem Bund zu 7 Wahrend die Kantone aufgrund ihrer Finanzautonomie frei uber die Mehreinnahmen verfugen durfen sind sie beim Bund zweckgebunden Nachdem die Mehrausgaben beim Finanz und Lastenausgleich getilgt worden sind werden die Mittel dafur genutzt die Standortattraktivitat der Schweiz zu verbessern 8 Umsetzung Bearbeiten Bei der praktischen Umsetzung des OECD G20 Projekts ist noch vieles unklar Daher ist der Bundesrat der Ansicht dass sie schrittweise geschehen muss Die rechtliche Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgte in einem ersten Schritt mit der Verfassungsanderung neuer Art 129a Sie schafft neue Kompetenzen fur den Bund entfaltet aber daruber hinaus noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen Die Einfuhrung der Marktstaatsteuer und der Mindestbesteuerung mussen in einem Bundesgesetz geregelt werden das dem fakultativen Referendum unterstehen wird Die Verfassungsanderung erlaubt es dem Gesetzgeber beide Saulen einzufuhren und dabei sofern Anlass dazu besteht von bestehenden verfassungsrechtlichen Prinzipien abzuweichen Da zeitliche Dringlichkeit besteht die Regelungen der OECD sollen 2024 in Kraft treten ist der Bundesrat ermachtigt die Bestimmungen der Mindeststeuer auf dem Verordnungsweg zu erlassen bis die Bundesversammlung ein Gesetz verabschiedet hat fruhestens 2026 6 Dann tritt die Verordnung ausser Kraft 9 Behandlung in den Eidgenossischen Raten Bearbeiten Siehe auch Gesetzgebungsverfahren Schweiz Der Standerat behandelte die Vorlage am 28 September 2022 als Erstrat In der Gesamtabstimmung wurde sie mit 44 zu null Stimmen angenommen Den Grund fur den geringen Widerstand sehen einige Parlamentarier in der Alternativlosigkeit der Vorlage Obschon sie die grosste Steuererhohung seit Jahren bedeute und von aussen aufgedruckt werde Benedikt Wurth Die Mitte gebe es keine Alternative Zwar sei die Schweiz weder politisch noch juristisch verpflichtet die Regeln zu ubernehmen Tue sie es nicht kamen die Steuern aber einem anderen Staat zugute Auch der Nationalrat hiess die Vorlage gut er schaffte jedoch eine Differenz zum Standerat Dieser hatte sich im September dafur ausgesprochen 75 der Ertrage den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen und nur 25 dem Bund Der Nationalrat wollte hingegen eine 50 50 Verteilung Vor allem die Grunen und die SP fochten fur einen halftigen Bundesanteil Als der Standerat in seiner nachsten Debatte auf den Bundesanteil von 25 bestand gab der Nationalrat jedoch nach Somit war der strittigste Punkt in der Debatte beseitigt Die letzte Differenz bildete die Frage ob das Parlament den Kantonen vorgeben soll wie sie Stadte und Gemeinden an den erwarteten Mehreinnahmen beteiligen sollen Wahrend der Nationalrat eine Verteilung festschreiben wollte lehnte dies der Standerat ab Das Geschaft wurde daher erneut von der grossen Kammer behandelt die mit 104 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung zustimmte auf eine Vorgabe zu verzichten 6 In den Schlussabstimmungen nahm der Nationalrat den Entwurf mit 127 zu 59 Stimmen bei zehn Enthaltungen an 10 der Standerat mit 38 zu zwei bei vier Enthaltungen 11 Argumente von Bundesrat und Parlament BearbeitenWare die Vorlage abgelehnt worden hatten andere Staaten Besteuerungsanspruche geltend machen konnen Das bedeutet dass die Unternehmen zwar hoher belastet wurden die Einnahmen jedoch nicht der Schweiz zustunden Laut dem Bundesrat hatte die Schweiz in diesem Fall an Wettbewerbsfahigkeit eingebusst Er befurchtete uberdies dass jene Unternehmensgruppen die in der Schweiz ansassig sind wegen auslandischer Steuerverfahren einem grosseren administrativen Aufwand ausgesetzt gewesen waren Die Umsetzung des OECD G20 Projekts erfolge gezielt Eine generelle Erhohung der Steuersatze fur samtliche Unternehmen sei ausgeschlossen Nicht betroffen seien zudem KMU kleinere Unternehmensgruppen und rein national tatige Unternehmensgruppen Nach Ansicht des Bundesrates wurde das foderalistische Steuersystem der Schweiz nicht untergraben obgleich gewisse technische Aspekte der Reform damit im Konflikt stunden namentlich das sogenannte Blending Hierbei werden alle Geschaftseinheiten eines Staates zusammengenommen aggregiert betrachtet Ein Kanton kann allein aufgrund der steuerlichen Situation jener Geschaftseinheiten die bei ihm ansassig sind nicht beurteilen ob die Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung in der Schweiz erreicht Der Bundesrat entschied sich fur einen dezentralen Vollzug aber unter der Aufsicht der ESTV Der Bund solle fur die Kantone verbindlich regeln welche Geschaftseinheiten die Erganzungssteuer zu entrichten haben und welcher Kanton sie vollzieht die Kantone behielten ihre Autonomie 12 Volksabstimmung BearbeitenParteipositionen Bearbeiten Ja Parole FDP GLP SVP Die Mitte EVPNein Parole SPStimmfreigabe Grune EDU 1 Meinungsumfragen Bearbeiten Institut Auftraggeber Datum Ja Eher Ja UnentschiedenKeine Antwort Eher Nein NeinLeeWas Tamedia 31 Mai 2023 62 9 3 5 21gfs Bern SRG SSR 27 Mai 2023 52 21 3 9 15LeeWas Tamedia 15 Mai 2023 60 15 4 7 14gfs Bern SRG SSR 1 Mai 2023 55 29 4 6 6LeeWas Tamedia 26 April 2023 58 19 5 7 11Bemerkungen Angaben in Prozent Das Datum bezeichnet den mittleren Zeitpunkt der Umfrage nicht den Zeitpunkt der Publikation der Umfrage Ergebnis Bearbeiten Kanton Stimmbeteiligung in Prozent Ja Stimmen Ja in ProzentSchweiz 42 4 1 803 309 78 5Zurich 44 8 325 482 76 6Bern 44 0 239 532 74 9Luzern 42 0 92 217 78 7Uri 41 2 7 908 72 8Schwyz 49 1 39 231 75 2Obwalden 49 4 10 144 77 2Nidwalden 49 5 12 272 79 5Glarus 39 9 7 558 73 3Zug 50 7 32 638 82 3Freiburg 38 4 64 621 80 7Solothurn 39 5 55 488 78 1Basel Stadt 47 5 43 016 81 3Basel Landschaft 42 7 64 204 81 3Schaffhausen 63 2 23 346 75 9Appenzell Ausserrhoden 46 0 13 327 75 5Appenzell Innerrhoden 37 2 3 449 77 7St Gallen 41 1 102 867 76 7Graubunden 39 3 42 154 77 7Aargau 40 7 136 340 77 0Thurgau 41 5 54 947 76 3Tessin 39 3 63 711 75 8Waadt 41 1 160 826 85 7Wallis 39 4 69 022 79 9Neuenburg 36 0 33 891 84 7Genf 40 1 91 563 85 6Jura 32 2 13 555 80 0Quelle 13 Siehe auch BearbeitenListe der eidgenossischen VolksabstimmungenLiteratur BearbeitenBotschaft des Bundesrates Abstimmungsbuchlein Seite 10 20 Weblinks BearbeitenDossier auf Swissvote zur Vorlage Vollstandiger Wortlaut inklusive Ubergangsbestimmungen Informationen zur Vorlage der OECD englisch Dossier des EFD Abstimmungs Arena SRFEinzelnachweise Bearbeiten a b OECD Mindeststeuer fur Unternehmen In Swissvotes Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 2 Mai 2023 Botschaft des Bundesrates S 7 abgerufen am 14 April 2023 Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen In Annee politique Suisse Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 13 April 2023 BBl 2022 3216 Bundesbeschluss uber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Umsetzung des OECD G20 Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen In Bundesblatt Abgerufen am 13 April 2023 Botschaft des Bundesrates In Bundesblatt S 8 abgerufen am 14 April 2023 a b c 22 036 Bundesbeschluss uber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen In Curia Vista Parlamentsdienste abgerufen am 13 April 2023 Geschaftsdatenbank des Schweizer Parlaments Botschaft des Bundesrates In Bundesblatt S 9 13 abgerufen am 14 April 2023 Botschaft des Bundesrates In Bundesblatt S 40 f abgerufen am 14 April 2023 Botschaft des Bundesrates In Bundesblatt S 28 30 abgerufen am 14 April 2023 Amtliches Bulletin Abgerufen am 14 April 2023 Schlussabstimmung Nationalrat Amtliches Bulletin Abgerufen am 14 April 2023 Schlussabstimmung Standerat Botschaft des Bundesrates In Bundesblatt S 19 22 abgerufen am 14 April 2023 Excel Tabelle auf Swissvotes In Swissvotes Abgerufen am 5 Oktober 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksabstimmung uber die OECD Mindeststeuer fur Unternehmen amp oldid 237889521