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Divini illius magistri ist eine Enzyklika des Papstes Pius XI vom 31 Dezember 1929 uber die christliche Erziehung der Jugend Wappen Pius XI Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Voraussetzungen 1 2 Forderungen 2 Siehe auch 3 Weblinks 4 Deutschsprachige AusgabenInhalt BearbeitenVoraussetzungen Bearbeiten In einer Zeit zunehmenden materiellen Wohlstandes erhofften sich viele Menschen die Vervollkommnung ihrer Entwicklung von der Erziehung Dabei vergassen sie vielfach dass der Mensch nicht nur nach dem Bilde Gottes geschaffen sondern auch auf ihn hin angelegt sei so dass jede Erziehung die allein aus menschlichen Kraften erfolge notwendig das Heil des Menschen aus den Augen verliere Wahre Erziehung sei jedoch allein die christliche Erziehung Nur sie sichere der Seele des Einzelnen das hochste Gut namlich Gott und der menschlichen Gemeinschaft das Hochstmass irdischen Wohlergehens Der Mensch sei in zwei naturliche Gemeinschaften hineingeboren in die Familie und in den Staat durch die Taufe werde er noch Teil einer ubernaturlichen Gemeinschaft der Kirche Die Familie als unmittelbar von Gott geschaffene Instanz habe den Vorrang vor der burgerlichen Gesellschaft diese gehe der Familie nur in Dingen des Gemeinwohls voraus Die ubernaturliche Gemeinschaft der Kirche schliesslich habe als vollkommene und umfassende Gesellschaft den hochsten Rang In ihrem Anspruch die Menschen erziehen zu sollen sei die Kirche keiner irdischen Beurteilung unterworfen und verfuge auch uber das Recht alle anderen Mittel zur Erreichung ihrer Zwecke auszuwahlen oder zu verwerfen Daher fordere die Kirche die Literatur Wissenschaften und Kunste Dabei biete die Kirche den Staaten zwar grosste Vorteile indem sie sich deren Gesetzen anzupassen bereit sei sie behalte jedoch das unverausserliche Recht und die Pflicht in allen offentlichen oder privaten Anstalten uber alle Facher zu wachen die sich auf Religion und Moral beziehen Dieser Auftrag erstrecke sich auf alle Volker zunachst auf die Glaubigen fur die die Kirche seit Jahrhunderten Bildungsstatten Schulen und Universitaten bereitstelle dann aber auch auf die Nichtglaubigen die ihre Missionen erreichen Die Familie habe von Gott das unverausserliche Recht und die Verpflichtung verliehen bekommen ihre Kinder zu erziehen und fur sie zu sorgen bis sie zum vollen Gebrauch der Vernunft fahig seien Anspruche des Staates durften und mussten abgewehrt werden vor allem wenn die Kinder Gefahr liefen moralischen Schaden zu nehmen Diese Vorrangstellung der Familie vor der staatlichen Erziehung sei im Sinne des Naturrechtsprinzips sogar unlangst 1925 vom obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anerkannt worden Der Staat konne nur Anspruche aufgrund des Gemeinwohls anmelden Er musse also das Recht der Familien auf christliche Erziehung schutzen und notfalls das Recht der Kinder auf angemessene Erziehung sicherstellen wenn die Eltern moralisch oder physisch versagen sollten Gegen den Willen der Eltern durfe die Schulpflicht jedoch nicht durchgesetzt werden Der Auftrag der Kirche kollidiere nicht mit den naturlichen Anspruchen der Familie und des Staates Die Identitat der Interessen von Kirche und Familie sei ebenso gegeben wie die Identitat der Interessen von Kirche und Staat Ersteres sei belegt durch die grosse Zahl der Eltern die ihre Kinder in kirchliche Erziehung geben letzteres liege darin begrundet dass in der romisch katholischen Kirche im Gottesstaat der gute Burger und der rechtschaffene Mensch vollstandig zusammenfielen Dasselbe Verhaltnis bestehe zwischen Kirche und Wissenschaft da nach den Worten des Ersten Vatikanums ausgeschlossen sei dass Glaube und Vernunft einander widersprechen konnten Vielmehr leisteten sie einander Hilfe indem die Wissenschaft den Glauben beweise und der Glaube die Wissenschaft korrigiere und von Irrtumern befreie Daher habe die Kirche die letzte Oberaufsicht uber alle Erziehung zumal von Kindern Forderungen Bearbeiten Jede Erziehung die die Erbsunde leugne und sich allein auf die Krafte der Natur stutze und eine Autonomie des Kindes behaupte irre Dasselbe gelte fur das Ansinnen etwa die besondere Gnade des Ordens oder Priesterstandes wissenschaftlichem Experiment und einer darauf aufbauenden Beurteilung unterwerfen zu wollen Ebenso gefahrlich wie die Sexualerziehung die nur ausserhalb der Schule und auch dort nur ausserst zuruckhaltend geschehen durfe sei die Koedukation von Jungen und Madchen Die wichtigste Erziehung finde in der christlichen Familie statt Kleine Kinder durften nicht dem Schoss der Familie entrissen werden um sie etwa staatlicher Aufsicht zu unterstellen Die Kirche umfasse aber in ihrer erzieherischen Arbeit das Elternhaus und wirke dabei durch die Sakramente und Zeremonien durch ihre Schulen Verbande und zahlreichen Anstalten Gerade die neutrale weltliche Schule die in krassestem Widerspruch zur ursprunglichen Motivation des Schulunterrichts stehe der aus Familie und Kirche hervorgegangen sei werde fruher oder spater zu einer religionsfeindlichen Schule Auch Simultanschulen in denen Kinder gemischter Konfession gemeinsam erzogen werden seien nur mit allergrossten Vorbehalten zu dulden In gemischtkonfessionellen Landern solle der Staat die katholische Kirche bei der Errichtung und dem Unterhalt eigener Schulen unterstutzen oder sie wenigstens nicht daran hindern Katholische Schulen wurden dem Staat gegenuber keine Sonderinteressen vertreten jedoch sicherstellen dass die Heranwachsenden nicht mit Inhalten konfrontiert wurden die dem im Religionsunterricht Gelernten widersprachen Gute Lehrer mussten Christus und die Kirche lieben deren Lieblingskinder eben die Kleinen seien und sie durch Uberwachung vor den Gefahren von Schundliteratur schlechten Filmen und unmoralischen Rundfunkdarbietungen bewahren Eigentliches Ziel der christlichen Erziehung sei die Heranbildung des vollkommenen wahren Christen der zugleich der beste denkbare Staatsburger sei Grosstes Vorbild musse jener gottliche Lehrer Jesus Christus sein zumal fur die Jugend In der Gesamtheit dieser erzieherischen Schatze liege eben das Wesen der Kirche der vollendeten Erzieherin Siehe auch BearbeitenGravissimum educationis Erklarung zur Bildung und Erziehung Zweites Vatikanisches Konzil Weblinks BearbeitenLateinischer Text auf der Website des Vatikans Englische Ubersetzung auf der Website des VatikansDeutschsprachige Ausgaben BearbeitenUber die christliche Erziehung der Jugend Amtliche vatikanische Ubersetzung erlautert von Prof Dr v Meurers Rundschreiben Papst Pius XI Heft 11 Verlag der Paulinus Druckerei Trier 1930 Rundschreiben uber die christliche Erziehung der Jugend Divini illius magistri vom 31 Dezember 1929 Regensbergs romische Reihe Band 12 Regensberg Munster 1948 Die christliche Erziehung der Jugend Die Enzyklika Divini illius magistri von Pius XI Lateinisch deutsch Das Grundwerk der katholischen Padagogik Eingeleitet und mit Anmerkungen versehen von Rudolf Peil Herder Basel 1959 Enzykliken von Papst Pius XI chronologisch Ubi arcano Dei Rerum omnium perturbationem Studiorum ducem Ecclesiam Dei admirabili Maximam gravissimamque Quas primas Rerum ecclesiae Rite expiatis Iniquis afflictisque Mortalium animos Miserentissimus Redemptor Rerum orientalium Mens nostra Quinquagesimo ante anno Divini illius Magistri Ad salutem humani Casti connubii Quadragesimo anno Non abbiamo bisogno Nova impendet Lux veritatis Caritate Christi compulsi Acerba animi Dilectissima nobis Ad catholici sacerdotii Vigilanti cura Mit brennender Sorge Nos es muy conocida Divini redemptoris Ingravescentibus malis Normdaten Werk GND 4388385 0 lobid OGND AKS VIAF 6784154387120530970002 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Divini illius Magistri amp oldid 234615407