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Die ausserordentliche Kundigung im Arbeitsrecht ist eine Kundigung die ein Arbeitsverhaltnis ohne Einhaltung einer Kundigungsfrist beendet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Voraussetzungen 2 1 Kundigungserklarung 2 2 Wichtiger Grund 2 2 1 Fallgruppen 2 2 2 Unzumutbarkeit 2 3 Angabe des Kundigungsgrundes 2 4 Empfangsbedurftigkeit der Kundigungserklarung 2 5 Kundigungserklarungsfrist 2 6 Anhorung des Betriebsrates 2 7 Besonderer Kundigungsschutz 3 Rechtsfolgen und Rechtsweg 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm deutschen Arbeitsrecht kann sowohl das unbefristete als auch das befristete Arbeitsverhaltnis durch eine einseitige empfangsbedurftige Willenserklarung einer Vertragspartei beendet werden 1 2 Eine Kundigung kann dabei entweder als ordentliche oder als ausserordentliche Kundigung erfolgen Unter anderen fur Arbeitsverhaltnisse ergibt sich die Moglichkeit der Fristlose n Kundigung aus wichtigem Grund aus der Rechtsgrundlage 626 BGB 3 4 Dabei geht der speziellere 626 BGB dem allgemeineren 314 Abs 1 BGB als lex specialis vor 4 Im Unterschied zur ordentlichen Kundigung muss bei der ausserordentlichen ein wichtiger Grund vorliegen der die Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses bis zum Ablauf einer Kundigungsfrist oder bis zu einem vereinbarten Beendigungszeitpunkt unzumutbar macht Das Recht zu einer ausserordentlichen Kundigung kann im Arbeitsvertrag weder fur den Arbeitnehmer noch fur den Arbeitgeber ausgeschlossen oder beschrankt werden 5 Eine unwirksame ausserordentliche Kundigung kann nach 140 BGB in eine wirksame ordentliche umgedeutet werden wenn dem Gekundigten bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kundigungserklarung erkennbar war dass der Kundigende das Arbeitsverhaltnis in jedem Fall beenden will 6 Voraussetzungen BearbeitenGrundsatzlich besteht das Recht der ausserordentlichen Kundigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach 626 BGB unabhangig von einer Befristung des Arbeitsverhaltnisses 3 Kundigungserklarung Bearbeiten Das Wort Kundigung muss in der Kundigungserklarung nicht zwingend enthalten sein Es genugt wenn der Wille des Kundigenden das Arbeitsverhaltnis ohne Bindung an eine Kundigungsfrist durch einseitige Gestaltungserklarung fur die Zukunft zu beenden ohne Zweifel zum Ausdruck kommt 7 Sofern der Arbeitgeber aus sozialen Grunden eine Frist gewahrt muss er deutlich machen dass dennoch eine ausserordentliche Kundigung 8 bzw dass eine Kundigung aus einem wichtigen Grund gewollt ist 9 Das Gesetz sieht fur die Kundigungserklarung nach 623 BGB zwingend die Schriftform vor sog konstitutives Wirksamkeitserfordernis 10 Die Kundigungserklarung muss demnach gem 126 BGB vom Aussteller eigenhandig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichen unterzeichnet sein Fur die Namensunterschrift genugt eine Unterschrift mit dem Familiennamen ohne das Beifugen des Vornamens Auf die Lesbarkeit kommt es nicht an 11 Kundigungsberechtigt sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Handeln fur den Kundigenden mehrere Personen z B Gesellschafter einer Gesellschaft des burgerlichen Rechts so haben soweit keine wirksame Stellvertretung besteht alle Parteien zu unterschreiben 12 Wichtiger Grund Bearbeiten Die ausserordentliche Kundigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen Ein wichtiger Grund liegt dann vor wenn Tatsachen vorliegen aufgrund derer dem Kundigenden unter Berucksichtigung aller Umstande des Einzelfalles und unter Abwagung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses bis zum Ablauf der Kundigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhaltnisses nicht zugemutet werden kann 626 Abs 1 BGB Das Gesetz definiert nicht wann ein wichtiger Grund vorliegt Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff der durch die Arbeitsgerichte auszufullen ist 13 Aus dem Wortlaut des 626 BGB ergibt sich insoweit dass die ausserordentliche Kundigung das letzte Mittel sog ultima ratio fur den Kundigenden sein muss Fur den Arbeitgeber kann z B anstelle einer Kundigung eine Abmahnung des Arbeitnehmers ein milderes Mittel sein um ein arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten zu beanstanden Das Bundesarbeitsgericht pruft die Wirksamkeit in zwei Stufen Innerhalb der ersten Stufe ist zu prufen ob der Kundigungsgrund an sich ohne Berucksichtigung des Einzelfalls eine ausserordentliche Kundigung rechtfertigen wurde sog Negativfilter Die personlichen Umstande des Gekundigten sind hier irrelevant In der zweiten Stufe pruft es ob die Weiterfuhrung des Arbeitsverhaltnisses bis zum Ablauf der Kundigungsfrist aufgrund der personlichen Umstande des Gekundigten unzumutbar ist 14 Fallgruppen Bearbeiten Eine ausserordentliche Arbeitgeberkundigung kommt ebenso wie eine ordentliche Kundigung aus verhaltensbedingten personenbedingten oder betriebsbedingten Grunden in Betracht Die Arbeitsgerichte haben dazu Fallgruppen entwickelt wann ein wichtigen Kundigungsgrund an sich anzunehmen ist Ein wichtiger Grund wurde von der Rechtsprechung etwa im Falle einer dauernden unberechtigten und schuldhaften Nichterbringung der Arbeitsleistung angesehen Hierunter fallen unter anderem der vermehrte Pausenbummel die vertragswidrige private Internetnutzung wahrend der Arbeitszeit und die eigenmachtige Einlegung von Raucherpausen trotz einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber 15 Daneben kommen beispielsweise noch in Betracht sexuelle Belastigung am Arbeitsplatz Verrat von Betriebsgeheimnissen Urlaubsuberschreitung Vortauschen von Erkrankungen 16 Dagegen kann ausserdienstliches Verhalten regelmassig zu keiner ausserordentlichen Kundigung fuhren Straftaten gegen den Arbeitgeber begrunden regelmassig einen an sich geeigneten Grund Straftaten welche sich nicht gegen den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen richten konnen nur dann einen an sich geeigneten Grund darstellen wenn sie das Arbeitsverhaltnis beeintrachtigen z B Vermogensdelikte eines Kassierers gegen Dritte 17 Das Arbeitsgericht Bochum hat in einem Beschluss vom 27 Mai 2020 18 deutlich gemacht dass eine nicht vorhandene Verwendungsmoglichkeit der Arbeitskraft aufgrund der wirtschaftlichen Situation wegen der Corona Krise eine ausserordentliche Kundigung nicht tragt 19 Unzumutbarkeit Bearbeiten Liegt ein an sich tauglicher wichtiger Grund vor muss die Fortfuhrung des Arbeitsverhaltnisses fur den Kundigenden unzumutbar sein Dies ist dann der Fall wenn sich im Rahmen einer umfassenden Interessenabwagung ergibt dass die Interessen des Kundigenden an der Kundigung gegenuber den Interessen des Gekundigten am Fortbestand des Arbeitsverhaltnisses uberwiegen Dies ist dann nicht der Fall wenn dem Arbeitgeber mildere Mittel in Form der Abmahnung Versetzung oder ordentlichen Kundigung zu Verfugung stehen Die ausserordentliche Kundigung muss daher aufgrund der erheblichen Storung des Vertragsverhaltnisses unausweichlich das letzte Mittel darstellen 20 Angabe des Kundigungsgrundes Bearbeiten Die Kundigungserklarung braucht grundsatzlich keinen Kundigungsgrund zu nennen 21 Ausnahmsweise muss der Grund in der Kundigungserklarung angegeben werden wenn ein Berufsausbildungsverhaltnis nach Ablauf der Probezeit 22 Abs 3 BBiG oder einer Arbeitnehmerin in Mutterschutz 17 Abs 2 S 2 MuSchG gekundigt werden soll Jeder Arbeitnehmer kann nach Zugang der Kundigungserklarung die schriftliche Angabe des Kundigungsgrundes nach 626 Abs 2 S 3 BGB verlangen Werden die Kundigungsgrunde trotz Aufforderung nicht angegeben so macht das die Kundigung nicht unwirksam verpflichtet aber unter Umstanden den Kundigenden zum Schadensersatz 22 Empfangsbedurftigkeit der Kundigungserklarung Bearbeiten Da es sich bei der Kundigungserklarung um eine empfangsbedurftige Willenserklarung handelt wird diese nach 130 BGB erst wirksam wenn sie der anderen Vertragspartei zugeht 23 Der Zugang ist dann anzunehmen wenn die Kundigungserklarung in den Machtbereich des Empfangers gelangt ist sodass dieser unter normalen Umstanden die Moglichkeit hat vom Inhalt Kenntnis zu nehmen Briefe gehen daher grundsatzlich bei personlicher Aushandigung zu Beim Einwurf in den Hausbriefkasten des Empfangers ist der Zeitpunkt massgeblich in dem nach der Verkehrsanschauung mit der nachsten Leerung zu rechnen ist 24 Kundigungserklarungsfrist Bearbeiten Die Kundigung muss nach 626 Abs 2 S 1 BGB innerhalb von zwei Wochen erfolgen Die Frist beginnt nach 626 Abs 2 S 2 BGB mit der Kenntnis des Kundigenden von den fur die Kundigung massgebenden Tatsachen sog positive Kenntnis Der Kundigende muss alles in Erfahrung gebracht haben sodass eine Entscheidung uber die Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses moglich ist Eine fahrlassige Unkenntnis genugt nicht 25 Die Frist dient einerseits der Rechtssicherheit damit der Kundigende sich die Kundigungsgrunde nicht beliebig lange aufsparen kann Der Gekundigte soll andererseits Gewissheit erlangen ob sein Verhalten zu einer ausserordentlichen Kundigung fuhrt oder nicht Der Kundigende soll allerdings nicht zur hektischen Eile angetrieben werden sodass die Entscheidung wohluberlegt erfolgen kann 26 Anhorung des Betriebsrates Bearbeiten Der Arbeitgeber hat nach 102 Abs 1 S 1 BetrVG vor jeder Kundigung den Betriebsrat anzuhoren und ihm die Kundigungsgrunde mitzuteilen Ansonsten ist die Kundigung nach 102 Abs 1 S 3 BetrVG unwirksam Der Betriebsrat soll seinerseits vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer horen Hat der Betriebsrat gegen eine ausserordentliche Kundigung Bedenken so hat er diese unter Angabe der Grunde dem Arbeitgeber unverzuglich spatestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen Im Unterschied zur ordentlichen Kundigung ist gegen die ausserordentliche Kundigung kein Widerspruch des Betriebsrats moglich 27 28 Besonderer Kundigungsschutz Bearbeiten Ist eine Arbeitnehmerin im Mutterschutz so kann die fur den Arbeitsschutz zustandige oberste Landesbehorde auch die ausserordentliche Kundigung ausnahmsweise fur zulassig erklaren 17 Abs 2 Satz 1 MuSchG Ebenso bedarf auch die ausserordentliche Kundigung des Arbeitsverhaltnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes 168 174 SGB IX 29 Rechtsfolgen und Rechtsweg BearbeitenDas Arbeitsverhaltnis wird mit Zugang der Kundigungserklarung einer wirksamen Kundigung fristlos beendet 628 BGB regelt die Abwicklung von ausserordentlich beendeten Arbeitsverhaltnissen Der Arbeitnehmer hat nur einen Vergutungsanspruch bis zum Beendigungszeitpunkt Teilvergutung und muss eventuell erbrachte Vorleistungen des Arbeitgebers Vorschusse zuruckerstatten 628 Abs 1 BGB Gegebenenfalls ist er gem 628 Abs 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet beispielsweise wenn an seiner Stelle eine hoher vergutete Ersatzkraft eingestellt werden muss 30 Die Kundigung durch den Arbeitgeber wird gemass 13 4 7 Kundigungsschutzgesetz KSchG als rechtswirksam angesehen wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen Kundigungsschutzklage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erhebt dass das Arbeitsverhaltnis nicht durch die Kundigung aufgelost wurde Hat der Arbeitnehmer die Klageerhebungsfrist versaumt oder hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und wurde kein Rechtsmittel eingelegt so kann der Arbeitnehmer gegen die Kundigung nicht mehr vorgehen Gegen die Kundigung durch den Arbeitnehmer kann mit einer allgemeinen Feststellungsklage nach 256 Abs 1 ZPO vorgangen werden 31 Bei dieser sogenannten Eigenkundigung ist das Kundigungsschutzgesetz nicht anzuwenden so dass auch die Drei Wochen Frist zur Klageerhebung nicht gilt 31 Sofern der Arbeitnehmer nach seiner Eigenkundigung allerdings selbst geltend machen mochte dass tatsachlich kein wichtiger Grund vorliege so gilt nach dem Bundesarbeitsgericht dass dies in der Regel treuwidrig sei 32 Einzelnachweise Bearbeiten Schaub Koch Arbeitsrecht von A Z Hrsg Prof Dr Ulrich Koch 25 Auflage dtv 2020 ISBN 978 3 406 75415 9 Backhaus Ascheid Preis Schmidt Kundigungsrecht 15 TzBfG Hrsg Rudiger Linck Ulrich Preis Ingrid Schmidt 6 Auflage C H Beck Koln Erfurt 2020 ISBN 978 3 406 75687 0 S Rn 18 a b Heinz Peter Mansel in Jauernig Burgerliches Gesetzbuch 18 Auflage 2021 BGB 626 Rn 2 a b Klaus Schreiber in Schulze Burgerliches Gesetzbuch Handkommentar 10 Auflage 2019 BGB 626 Rn 1 Vossen Ascheid Preis Schmidt Kundigungsrecht 626 BGB Hrsg Rudiger Linck Ulrich Preis Ingrid Schmidt 6 Auflage C H Beck Koln Erfurt 2020 ISBN 978 3 406 75687 0 S Rn 7 BAG Urteil vom 20 September 1984 2 AZR 633 82 Greiner Ascheid Preis Schmidt Kundigungsrecht 623 BGB Hrsg Rudiger Linck Ulrich Preis Ingrid Schmidt 6 Auflage C H Beck Koln Erfurt 2020 ISBN 978 3 406 75687 0 S Rn 18 Klaus Schreiber in Schulze Burgerliches Gesetzbuch Handkommentar 10 Auflage 2019 BGB 626 Rn 3 Martin Plum in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 626 Rn 51 BT Drs 14 626 S 11 Ellenberger Palandt Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Gerd Brudermuller Jurgen Ellenberger Isabell Gotz Christian Gruneberg 79 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 73800 5 S 116 Rn 10 Greiner Ascheid Preis Schmidt Kundigungsrecht 623 BGB Hrsg Rudiger Linck Ulrich Preis Ingrid Schmidt 6 Auflage C H Beck Koln Erfurt 2020 ISBN 978 3 406 75687 0 S Rn 16 Vossen Ascheid Preis Schmidt Kundigungsrecht 626 BGB Hrsg Rudiger Linck Ulrich Preis Ingrid Schmidt 6 Auflage C H Beck Koln Erfurt 2020 ISBN 978 3 406 75687 0 S Rn 21 Vossen Ascheid Preis Schmidt Kundigungsrecht 626 BGB Hrsg Rudiger Linck Ulrich Preis Ingrid Schmidt 6 Auflage C H Beck Koln Erfurt 2020 ISBN 978 3 406 75687 0 S Rn 28 33 vgl 626 Fristlose Kundigung aus wichtigem Grund online BGB Kommentar Rz 43 ff Klaus Schreiber in Schulze Burgerliches Gesetzbuch Handkommentar 10 Auflage 2019 BGB 626 Rn 6 Niemann Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 626 BGB Hrsg Rudi Muller Gloge Ulrich Preis Ingrid Schmidt 21 Auflage C H Beck 2021 ISBN 978 3 406 75700 6 S Rn 69 70b 82 85 ArbG Bochum Beschluss vom 27 Mai 2020 Az 1 Ca 741 20 Matthias Baring Die Corona Pandemie als Grund fur eine ausserordentliche Kundigung 5 Juni 2020 Niemann Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 626 BGB Hrsg Rudi Muller Gloge Ulrich Preis Ingrid Schmidt 21 Auflage C H Beck 2021 ISBN 978 3 406 75700 6 S Rn 25 25a Martin Plum in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 626 Rn 52 Heinz Peter Mansel in Jauernig Burgerliches Gesetzbuch 18 Auflage 2021 BGB 626 Rn 23 Ellenberger Palandt Burgerliches Gesetzbuch 130 Hrsg Gerd Brudermuller Jurgen Ellenberger Isabell Gotz Christian Gruneberg 79 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 73800 5 S 121 Rn 2 3 Ellenberger Palandt Burgerliches Gesetzbuch 130 Hrsg Gerd Brudermuller Jurgen Ellenberger Isabell Gotz Christian Gruneberg 79 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 73800 5 S 121 Rn 5 6 Niemann Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 626 BGB Hrsg Rudi Muller Gloge Ulrich Preis Ingrid Schmidt 21 Auflage C H Beck 2021 ISBN 978 3 406 75700 6 S Rn 209 Niemann Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 626 BGB Hrsg Rudi Muller Gloge Ulrich Preis Ingrid Schmidt 21 Auflage C H Beck 2021 ISBN 978 3 406 75700 6 S Rn 200 201 Kania Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 102 BetrVG Hrsg Rudi Muller Gloge Ulrich Preis Ingrid Schmidt 21 Auflage C H Beck 2021 ISBN 978 3 406 75700 6 S Rn 25 Erwin Willing Lexikon fur die tagliche Betriebsratsarbeit Ausserordentliche Kundigung ifb abgerufen am 30 Juni 2021 Fachlexikon Ausserordentliche Kundigung BIH 11 Dezember 2018 Jochen Corts Teilvergutung und Schadensersatz bei fristloser Kundigung In Harald Schliemann Hrsg Das Arbeitsrecht im BGB Kommentar De Gruyter 2 neubearb Aufl 2012 S 890 ff Rz 47 52 a b Martin Plum in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 626 Rn 61a BAG Urteil vom 12 Marz 2009 Az 2 AZR 894 07 BeckRS 2009 67570 beck online Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausserordentliche Kundigung im Arbeitsrecht amp oldid 233186791