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Die Artikel Kundigung deutsches Arbeitsrecht und Kundigungserklarung deutsches Arbeitsrecht uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Die Kundigungserklarung ist im deutschen Arbeitsrecht eine einseitige empfangsbedurftige Willenserklarung durch die ein Arbeitsverhaltnis gekundigt werden soll Der Begriff der Kundigung wird vielfach verkurzt im Sinne von Kundigungserklarung verwendet Wird bewusst der Ausdruck Kundigungserklarung verwendet soll zumeist das Ob und die Wirksamkeit der Kundigung als Willenserklarung thematisiert werden Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzungen 2 Das Ob einer Kundigungserklarung 3 Arten einer Kundigung 3 1 Ausserordentliche Kundigung ordentliche Kundigung 3 2 Sonstige Arten von Kundigungen im Arbeitsrecht 3 2 1 Beendigungskundigung Anderungskundigung 3 2 2 Betriebsbedingte verhaltensbedingte personenbedingte Kundigung 3 2 3 Druckkundigung 3 2 4 Eigenkundigung 3 2 5 Krankheitsbedingte Kundigung 3 2 6 Massenkundigungen Massenentlassung 3 2 7 Probezeitkundigung 3 2 8 Teilkundigung 3 2 9 Verdachtskundigung 3 2 10 Wiederholungskundigung Trotzkundigung 4 Wirksamkeit einer Kundigungserklarung als Willenserklarung 4 1 Kundigung durch einen Nicht mehr Arbeitgeber 4 2 Zugang der Kundigung 130 BGB 4 3 Wahrung der Schriftform 623 BGB 4 4 Schriftlicher Begrundungszwang 22 Abs 3 BBiG 9 MuSchG 4 5 Bedingungsfeindlichkeit der Kundigungserklarung 4 6 Bestimmtheit der Kundigungserklarung 4 6 1 Kundigungstermin 4 6 2 Kundigungsart 4 7 Stellvertretung 4 7 1 Kein Handeln im Namen des Kundigungsberechtigten 4 7 2 Zuruckweisung der Kundigung wegen mangelnder Vertretungsmacht 180 Satz 2 BGB 4 7 3 Zuruckweisung der Kundigung wegen Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde 174 BGB 5 Kundigungsfristen 6 Prozessuales 6 1 Klageart 6 2 Darlegungs und Beweislast 7 EinzelnachweiseAbgrenzungen BearbeitenEine Kundigungserklarung ist abzugrenzen von anderen Formen der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses Der Unterschied zu einvernehmlichen Beendigungen z B Aufhebungsvertrag ist offensichtlich Die Abgrenzung zu einseitigen Beendigungsformen ist mitunter schwieriger In Betracht zu ziehen sind der Widerruf die Anfechtung oder der Rucktritt Im deutschen Arbeitsrecht ist eine Kundigungserklarung von der blossen Freistellung von der Arbeitspflicht sowie von der Nichtverlangerungsanzeige bei einem befristeten oder auflosend bedingten Arbeitsverhaltnis zu unterscheiden Die Kundigungserklarung ist von der tatsachlichen meist spateren Beendigung des Arbeitsverhaltnisses zu unterscheiden Der Europaische Gerichtshof hat vorgegeben dass Entlassung in 17 Abs 1 Kundigungsschutzgesetz KSchG als Kundigungserklarung zu verstehen ist Eine Kundigungserklarung ist etwas anderes als die Berufung auf die Storung der Geschaftsgrundlage 313 BGB Im deutschen Arbeitsrecht wird 313 BGB bezuglich der Beendigung von Arbeitsverhaltnissen durch die Kundigungsschutzvorschriften verdrangt Das Ob einer Kundigungserklarung BearbeitenIm Fall einer Kundigung muss der Kundigende erklaren dass er das Vertragsverhaltnis durch seine Erklarung einseitig beenden will Das Wort Kundigung braucht dabei nicht zu fallen Das was der Erklarende will kann auch durch Auslegung ermittelt werden Entscheidend ist dass der Kundigende eindeutig seinen Willen kundgibt das Arbeitsverhaltnis einseitig losen zu wollen Bei der Auslegung ist nicht nur auf den Wortlaut abzustellen sondern es sind alle Begleitumstande zu wurdigen die fur die Frage welchen Willen der Erklarende bei Abgabe seiner Erklarung gehabt hat von Bedeutung sein konnen und dem Erklarungsempfanger bekannt waren 1 Eine Kundigung muss deutlich und zweifelsfrei erklart werden 2 Die folgenden Beispiele aus dem Arbeitsrecht sind im Zweifel entsprechend auf andere Rechtsgebiete ubertragbar Die Mitteilung durch den Arbeitgeber der Arbeitnehmer habe die Arbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt eingestellt und deswegen betrachte er das Arbeitsverhaltnis zu diesem Zeitpunkt als beendet beinhaltet keine Kundigung durch den Arbeitgeber 3 Die Mitteilung des Arbeitgebers an den befristet oder auflosend bedingt eingestellten Arbeitnehmer dass sein Arbeitsverhaltnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden werde ist noch keine Kundigungserklarung Die Androhung einer Kundigung ist noch nicht die Erklarung einer Kundigung Die Bestatigung einer Kundigung kann eine selbstandige Kundigungserklarung sein 4 Bestatigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen angeblich ausgesprochene Kundigung liegt darin in der Regel keine eigene Kundigung des Arbeitgebers 5 Bestatigt der Arbeitgeber schriftlich eine zuvor mundlich bereits erklarte Kundigung so soll dies in der Regel keine eigenstandige Kundigungserklarung sein Dies ist aber eine Frage des Einzelfalls In der Bestatigung kann eine im Hinblick auf ein das Schriftformerfordernis notwendige vorsorgliche weitere Kundigungserklarung enthalten sein Bescheinigt der Arbeitgeber in der spater erstellten Bescheinigung fur die Agentur fur Arbeit das Arbeitsverhaltnis habe durch Kundigung des Arbeitnehmers geendet liegt darin ebenfalls keine Kundigungserklarung 6 Der blosse Hinweis darauf dass man eine schriftliche Kundigung abgesandt habe ist in der Regel keine eigenstandige Kundigung 7 Oft besteht Streit daruber ob mundlich eine Kundigung ausgesprochen wurde Beispiel Es gibt zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber einen Wortwechsel Der Arbeitnehmer sagt Ich gehe und verlasst den Betrieb a Er packt alle seine Sachen und geht mit diesen b Er lasst seine Sachen im Buro c usw Besteht ein gesetzlicher Schriftformzwang konnen diese Fragen oftmals offen gelassen werden eine etwaige Eigenkundigung ware jedenfalls formnichtig Ein Schriftformzwang lost jedoch nicht alle Auslegungsprobleme Beispiel Der Arbeitgeber behauptet dass der Arbeitnehmer eine Eigenkundigung ausgesprochen habe Diese sei zwar unwirksam jedoch habe der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr angeboten und konne daher keine Arbeitsvergutung fur die Zeit nach der unwirksamen Eigenkundigung verlangen Der Arbeitnehmer ist in unklaren Fallen daher gut beraten alsbald seine Arbeitswilligkeit zu bekunden und dem Arbeitgeber ein ordnungsgemasses Arbeitsangebot zu machen so dass er im Falle der Weiterbeschaftigung einen Anspruch aus Annahmeverzug hat Arten einer Kundigung BearbeitenIn der deutschen Rechtswissenschaft werden verschiedene Arten und Typen von Kundigungen unterschieden In den einzelnen Rechtsgebieten mogen unterschiedliche Typologien oder Terminologien bestehen Ausserordentliche Kundigung ordentliche Kundigung Bearbeiten Es wird zwischen ausserordentlichen Kundigungen und ordentlichen Kundigungen unterschieden Die ausserordentliche Kundigung wird vielfach als fristlose die ordentliche Kundigung als befristete Kundigung 8 definiert Eine befristete Kundigung ist dabei eine Kundigung die erst nach Ablauf einer Frist Kundigungsfrist wirksam werden soll Dies ist allerdings nur im Regelfall so Begrifflich ist dies falsch und gefahrlich Die Unterscheidung zwischen der ausserordentlichen und der ordentlichen Kundigung ist eine andere als die zwischen fristloser und befristeter Kundigung eine ausserordentliche Kundigung erfolgt nur in der Regel jedoch nicht zwingend fristlos Sie kann auch als ausserordentliche Kundigung mit sozialer Ausschlussfrist ausgesprochen werden So ist im Fall eines ordentlich unkundbaren Arbeitnehmers nur eine ausserordentliche Kundigung zulassig Diese mag bei einem Diebstahl fristlos erfolgen Im Fall einer Krankheit muss sie regelmassig unter Wahrung einer sozialen Auslauffrist d h unter Wahrung einer Frist die bei Ausspruch einer ordentlichen Kundigung zu beachten ware erfolgen Es durfte richtiger sein die ausserordentliche Kundigung als eine Kundigung zu definieren bei der sich der Kundigende auf einen wichtigen Grund beruft und die bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bestehenden besonderen Rechte erkennbar fur sich in Anspruch nehmen will Auch wenn ein wichtiger Grund vorliegt z B Diebstahl so kann der Arbeitgeber einen Dieb auch ordentlich kundigen Ein wichtiger Grund braucht nicht objektiv vorliegen Der Kundigende braucht sich nur eines wichtigen Grundes beruhmen Beispiel Der Arbeitgeber kundigt dem unschuldigen Dieb A statt dem Dieb B Eine ausserordentliche Kundigung ist also eine Kundigung aus behauptetem wichtigem Grund als wichtigem Grund In diesem Sinne ist eine ausserordentliche auch kurzer eine in der Regel fristlose Kundigung aus wichtigem Grund Entsprechend ist eine ordentliche Kundigung nicht eine befristete Kundigung sondern eine Kundigung die nicht erkennbar aus wichtigem Grund als wichtigem Grund ausgesprochen wird Eine ausserordentliche Kundigung wird nicht dadurch zu einer ordnungsgemassen Kundigung dass sie befristet erfolgt Eine Kundigung wird nicht dadurch zu einer ausserordentlichen dass sie in der Probezeit erfolgt und die Kundigungsfrist recht kurz ist 9 Eine unklare Terminologie ist fur den Kundigenden gefahrlich wenn ihm nur eine bestimmte Kundigungsart erlaubt ist und bei falscher Bezeichnung die Kundigung schon aus diesem Grunde unwirksam sein kann Die ordentliche Kundigung ist die Regel die ausserordentliche Kundigung die Ausnahme Will jemand seinem Vertragspartner ausserordentlich kundigen so muss er dies diesem auch deutlich machen Ansonsten erklart er die Kundigung nur als ordentliche Die Kundigungsart kann sich auch aus den Umstanden ergeben Das Wort fristlos reicht fur die Kennzeichnung einer ausserordentlichen Kundigung aus 10 Bleibt unklar welche Kundigungsart gewahlt wurde kann die Kundigungserklarung nur als ordentliche ausgelegt werden 11 Gerade im Fall der ausserordentlichen Kundigung mit sozialer Ausschlussfrist muss klar sein dass die Kundigung als ausserordentliche erklart werden soll 12 Sonstige Arten von Kundigungen im Arbeitsrecht Bearbeiten Im Arbeitsrecht unterscheidet man bestimmte weitere Arten von Kundigungen Beendigungskundigung Anderungskundigung Bearbeiten Im deutschen Arbeitsrecht wird zwischen einer Beendigungskundigung und einer Anderungskundigung unterschieden Fur ordentliche Kundigungen die dem KSchG unterfallen ist die Beendigungskundigung in 1 KSchG die Anderungskundigung in 2 KSchG geregelt Eine Beendigungskundigung ist auf eine endgultige Beendigung des Arbeitsverhaltnisses gerichtet Eine Anderungskundigung ist jedenfalls ausserlich primar auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses unter Anderung der Arbeitsbedingungen gerichtet Dazu wird gegenuber dem Arbeitnehmer eine Kundigung erklart und zugleich das Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses unter geanderten Arbeitsbedingungen gemacht Eine Anderungskundigung ist nach herrschender Meinung gem 2 Satz 1 KSchG ein aus zwei Willenserklarungen zusammengesetztes Rechtsgeschaft Zur Kundigung kommt als zweites Element das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses zu geanderten Bedingungen hinzu 13 Siehe auch Anderungskundigung Betriebsbedingte verhaltensbedingte personenbedingte Kundigung Bearbeiten Das KSchG verlangt in seinem Anwendungsbereich fur die Wirksamkeit ordentlicher Kundigungen eine soziale Rechtfertigung 1 Abs 1 KSchG Nach 1 Abs 2 Satz 1 KSchG ist eine Kundigung sozial ungerechtfertigt wenn sie nicht durch Grunde die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse die einer Weiterbeschaftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen bedingt ist In Anlehnung daran spricht man von einer personenbedingten verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kundigung Hauptartikel Kundigungsschutzgesetz Druckkundigung Bearbeiten Von einer Druckkundigung spricht man wenn Dritte Kollegen Kunden Medien etc unter Androhung von Nachteilen fur den Arbeitgeber die Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen Man unterscheidet die unechte Druckkundigung von einer echten Druckkundigung Eine unechte Druckkundigung ist eine vermeintlich objektiv gerechtfertigte personen oder verhaltensbedingte Kundigung die der Arbeitgeber auf Druck Dritter ausspricht Ihre Wirksamkeit hangt unter anderem von dem objektiven Vorliegen eines personen oder verhaltensbedingten Kundigungsgrundes ab Eine echte Druckkundigung liegt vor wenn keine objektive Rechtfertigung der Drohung besteht der Arbeitgeber aber auf Grund der angedrohten Nachteile dem Druck nachgibt Dies wird dann als moglicher Sonderfall einer betriebsbedingten Kundigung behandelt 14 Hauptartikel Druckkundigung Eigenkundigung Bearbeiten Von einer Eigenkundigung spricht man wenn der Arbeitnehmer selbst kundigt Dies kann in Form einer ordentlichen oder ausserordentlichen Eigenkundigung geschehen d h unter Einhaltung der ordentlichen Kundigungsfrist oder fristlos Auch fur die Eigenkundigung besteht ein Schriftformzwang siehe oben Ein unberechtigte fristlose Eigenkundigung kann zu Schadensersatzanspruchen des Arbeitgebers fuhren Diese sind meistens aber schwer durchzusetzen Im Fall einer berechtigten fristlosen Kundigung etwa weil der Arbeitgeber trotz nachweisbarer Mahnung nicht unerheblich mit der Zahlung der Arbeitsvergutung in Verzug ist kann der Arbeitnehmer nach 628 BGB Schadensersatzanspruche gegenuber dem Arbeitgeber haben Eine einmal ausgesprochene Eigenkundigung ist unwiderruflich Eine Eigenkundigung ist unwirksam wenn der Arbeitnehmer bei Ausspruch der Erklarung nicht geschaftsfahig war 15 oder die Schriftform nicht einhalt Eine ausserordentliche Eigenkundigung wenn kein wichtiger Grund im Sinne des 626 Abs 1 BGB vorlag In der Praxis steht die Anfechtung im Vordergrund der Arbeitgeber droht mit etwas um den Arbeitnehmer zu einer Eigenkundigung zu veranlassen Im Fall einer widerrechtlichen Drohung ist eine Eigenkundigung anfechtbar d h kann durch eine fristgebundene Anfechtungserklarung beseitigt werden Prozessual muss und kann die Unwirksamkeit einer Eigenkundigung nicht durch eine fristgebundende Kundigungsschutzklage gemass 4 KSchG sondern durch einen allgemeinen Feststellungsantrag nach 256 ZPO geltend gemacht werden Dies zeitlich bis zur Grenze der Prozessverwirkung 16 Wenn der Arbeitnehmer nicht schon etwas Anderes hat so fuhrt der Ausspruch einer Eigenkundigung im Zweifel beim Arbeitslosengeld zur Verhangung einer Sperrfrist durch die Bundesagentur fur Arbeit Vor einer Eigenkundigung sollte man daher auf jeden Fall Rechtsrat einholen Krankheitsbedingte Kundigung Bearbeiten Eine krankheitsbedingte Kundigung ist eine Kundigung wegen einer Krankheit genauer wegen der zukunftig zu erwartenden Belastungen des Arbeitsverhaltnisses durch weitere zukunftige krankheitsbedingte Belastungen insbesondere Arbeitsunfahigkeitszeiten Eine ordentliche krankheitsbedingte Kundigung ist der Hauptfall einer personenbedingten Kundigung i S d 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG Massenkundigungen Massenentlassung Bearbeiten Eine Massenkundigung ist eine Kundigung im Rahmen nach 17 ff KSchG anzeigepflichtiger Entlassungen Hauptartikel Massenentlassung Probezeitkundigung Bearbeiten Eine Probezeitkundigung ist untechnisch eine Kundigung innerhalb der Probezeit eines Arbeitnehmers Genauer ist sie eine Kundigung wahrend der sechsmonatigen Wartezeit gemass 1 Abs 1 KSchG Noch genauer und im technischen Sinne ist sie eine ordentliche Kundigung wahrend der Wartezeit des 1 Abs 1 KSchG fur die eine verkurzte Probezeitkundigungsfrist gilt Teilkundigung Bearbeiten Eine Teilkundigung ist eine Willenserklarung mit der der Kundigende einzelne Vertragsbedingungen gegen den Willen der anderen Vertragspartei einseitig andern will Von der Kundigung unterscheidet sich die Teilkundigung dadurch dass die Kundigung das Arbeitsverhaltnis in seinem ganzen Bestand erfasst wahrend die Teilkundigung unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhaltnisses im ubrigen nur einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhaltnis beseitigen soll 17 Eine Teilkundigung ist grundsatzlich unzulassig Ein vereinbartes Recht zu einer Teilkundigung kann im Einzelfall als Vereinbarung eines Widerrufs oder Anderungsvorbehalts anzusehen sein Ein solcher kann unter anderem nach 307 Abs 1 Satz 1 BGB unangemessene Klausel unwirksam sein Hauptartikel Teilkundigung Verdachtskundigung Bearbeiten Von einer Verdachtskundigung spricht man wenn eine Kundigung auf Grund des blossen Verdachts und nicht nur auf Grund des Vorliegens der Tat einer Pflichtverletzung erfolgt Sie gilt als Sonderfall einer verhaltensbedingten Kundigung und hat spezifische Wirksamkeitsvoraussetzungen Hauptartikel Verdachtskundigung Wiederholungskundigung Trotzkundigung Bearbeiten Eine Wiederholungskundigung liegt nur vor wenn vor rechtskraftiger Feststellung der Unwirksamkeit einer Kundigung aus denselben Grunden eine weitere Kundigung ausgesprochen wird 18 Eine Wiederholungskundigung in diesem Sinne ist auf Grund der Prajudizialitat der vorgehenden Entscheidung unwirksam Wirksamkeit einer Kundigungserklarung als Willenserklarung BearbeitenHier geht es nur um die Unwirksamkeitsgrunde einer Kundigung als Kundigungserklarung d h als Willenserklarung Diese greifen auch dann wenn kein allgemeiner oder besonderer Kundigungsschutz besteht Sie sind also bei jeder Kundigung zu beachten Im Vordergrund steht die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkundigung Zu sonstigen Unwirksamkeitsgrunden Hauptartikel Kundigung deutsches Arbeitsrecht Liegt eine Kundigungserklarung uberhaupt vor siehe oben so muss auch bei Nichtbestehen eines allgemeinen oder besonderen Kundigungsschutzes die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkundigung innerhalb einer Klagefrist von 3 Wochen 4 13 KSchG gerichtlich angegriffen werden Ansonsten wird die Wirksamkeit der Kundigung bezuglich der meisten Unwirksamkeitsgrunde fingiert Hauptartikel Kundigungsschutzklage und KlagefristKundigung durch einen Nicht mehr Arbeitgeber Bearbeiten Kundigungsbefugt ist allein der Vertragsarbeitgeber Ein Dritter der nicht oder nicht mehr Arbeitgeber ist kann keine wirksame Kundigung im eigenen Namen aussprechen Beispiel Durch einen Betriebsubergang geht ein Arbeitsverhaltnis gesetzlich auf den Betriebserwerber uber wenn der Arbeitnehmer nicht widerspricht 613a BGB Kundigt der bisherige Arbeitgeber erst nachdem der Betriebsubergang schon stattgefunden hat so geht die Kundigung ins Leere Zugang der Kundigung 130 BGB Bearbeiten Die Kundigung ist eine empfangsbedurftige Willenserklarung und bedarf nach 130 BGB zu ihrer Wirksamkeit des Zugangs Hauptartikel ZugangWahrung der Schriftform 623 BGB Bearbeiten Die Beendigung von Arbeitsverhaltnissen durch eine Kundigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bedarf der gesetzlichen Schriftform im Sinne des 126 BGB Die elektronische Form i S d 126a BGB ist ausgeschlossen 623 letzter Hs BGB Die Nichteinhaltung der Schriftform fuhrt zur Unwirksamkeit der Kundigung 125 BGB Hauptartikel SchriftformSchriftlicher Begrundungszwang 22 Abs 3 BBiG 9 MuSchG Bearbeiten Nur In den Sonderfallen der Kundigung eines Auszubildenden 22 Abs 3 BBiG und im Fall der Kundigung einer Schwangeren beziehungsweise jungen Mutter 17 Abs 2 Satz 2 MuSchG bedarf es kraft Gesetz einer schriftlichen Begrundung des Kundigungsgrundes Bedingungsfeindlichkeit der Kundigungserklarung Bearbeiten Kundigungen sind bedingungsfeindlich Bedingte Kundigungen sind unwirksam Ausgenommen sind Rechtsbedingungen hilfsweise oder vorsorglich erklarte Kundigung Auch eine hilfsweise oder vorsorglich erklarte Kundigung druckt den Willen des Arbeitgebers aus das Arbeitsverhaltnis zu beenden Der Zusatz hilfsweise oder vorsorglich macht lediglich deutlich dass der Arbeitgeber sich in erster Linie auf einen anderen Beendigungstatbestand beruft auf dessen Rechtswirkungen er nicht verzichten will Die hilfsweise oder vorsorglich erklarte Kundigung steht unter einer zulassigen auflosenden Rechtsbedingung iSv 158 Abs 2 BGB Ihre Wirkung endigt wenn feststeht dass das Arbeitsverhaltnis bereits zu einem fruheren Zeitpunkt aufgelost worden ist 19 fur den Fall eines Betriebsuberganges Entsprechend ist eine Kundigung fur den Fall dass kein Betriebsubergang vorliegt als vorsorgliche Kundigung oder auch als Ausdruck einer Rechtsbedingung unproblematisch 20 Bestimmtheit der Kundigungserklarung Bearbeiten Eine Kundigungserklarung muss als empfangsbedurftige Willenserklarung so bestimmt sein dass der Empfanger Klarheit uber die Absichten des Kundigenden erhalt 21 Dies betrifft insbesondere die Frage als was die Kundigung erklart wird Kundigungsart und zu wann gekundigt werden soll Kundigungsfrist und Kundigungstermin Ob eine Kundigungserklarung hinreichend bestimmt ist ist durch Auslegung zu ermitteln Bei der Auslegung einer Willenserklarung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen Zu wurdigen sind alle Begleitumstande die dem Erklarungsempfanger bekannt waren und die fur die Frage erheblich sein konnen welchen Willen der Erklarende bei Abgabe der Erklarung hatte 22 Massgeblich sind dabei die Verhaltnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kundigung 23 Kundigungstermin Bearbeiten Das Erfordernis der Bestimmtheit einer ordentlichen Kundigung verlangt vom Kundigenden nicht den Beendigungstermin als konkretes kalendarisches Datum ausdrucklich anzugeben Es reicht aus wenn der gewollte Beendigungstermin fur den Kundigungsempfanger zweifelsfrei bestimmbar ist 24 Kundigung zum nachstmoglichen Termin Das BAG stellt unterschiedliche Anforderungen an die Erkennbarkeit des gewollten Kundigungstermins Handelt es sich um eine isolierte ordentliche Kundigung muss der Kundigungstermin fur den Empfanger ohne Schwierigkeiten ermittelbar sein Erfolgt eine ordentliche Kundigung vorsorglich hilfsweise zusammen mit einer ausserordentlichen fristlosen Kundigung entfallt dieses Erfordernis isolierte ordentliche Kundigung Auch eine Kundigung zum nachstzulassigen Termin ist hinreichend bestimmt wenn dem Erklarungsempfanger die Dauer der Kundigungsfrist bekannt oder fur ihn bestimmbar ist Sie ist typischerweise dahin zu verstehen dass der Kundigende die Auflosung des Arbeitsverhaltnisses zu dem Zeitpunkt erreichen will der sich bei Anwendung der einschlagigen gesetzlichen tarifvertraglichen und oder vertraglichen Regelungen als rechtlich fruhestmoglicher Beendigungstermin ergibt Der vom Erklarenden gewollte Beendigungstermin ist damit objektiv eindeutig bestimmbar Dies ist jedenfalls dann ausreichend wenn die rechtlich zutreffende Frist fur den Kundigungsadressaten leicht feststellbar ist und nicht umfassende tatsachliche Ermittlungen oder die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen erfordert 25 dd vorsorgliche ordentliche Kundigung i V m einer fristlosen Kundigung Die Kundigungsfrist einer ordentlichen Kundigung muss fur den Kundigungsempfanger d h in der Regel fur den Arbeitnehmer nicht ohne Schwierigkeiten erkennbar sein wenn die ordentliche Kundigung zusammen mit einer ausserordentlichen Kundigung hilfsweise fur den Fall der Unwirksamkeit der ausserordentlichen Kundigung ausgesprochen wird 26 dd Alternative Kundigungstermine Eine Kundigung ist nicht hinreichend bestimmt wenn in der Erklarung mehrere Termine fur die Beendigung des Arbeitsverhaltnisses genannt werden und fur den Erklarungsempfanger nicht erkennbar ist welcher Termin gelten soll 27 Kundigungsart Bearbeiten Der Kundigende muss klar erkennen lassen ob er eine ausserordentliche oder eine ordentliche Kundigung aussprechen will Ist nicht erkennbar dass eine Kundigung als ausserordentliche Kundigung ausgesprochen werden soll ist von einer ordentlichen Kundigung auszugehen In der Praxis kommt es mitunter zur Verwirrung weil es auch die Sonderformen der ordentlichen fristlosen Kundigung und der ausserordentlichen Kundigung mit sozialer Auslauffrist d h in der Regel mit ordentlicher Kundigungsfrist gibt und insbesondere letztere keine ordentliche Kundigung ist Stellvertretung Bearbeiten Stellvertretung liegt vor wenn ein Dritter im Namen des Arbeitgebers zu kundigen versucht Dabei konnen unter anderem folgende Unwirksamkeitsgrunde auftreten 1 das Handeln im fremden Namen erfolgt fur einen Falschen der nicht Arbeitgeber ist 2 die Kundigung erfolgt ohne Vertretungsmacht 180 Satz 1 BGB und wird auch nicht nachtraglich genehmigt 177 BGB 3 die Kundigung erfolgt ohne Vertretungsmacht und durch unverzugliche Zuruckweisung der Kundigung mangels Vollmacht ist eine Genehmigung nicht mehr zulassig 180 Satz 2 BGB 4 die Kundigung erfolgt ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde und auch ohne Inkenntnissetzung der Bevollmachtigung und die Kundigung wird unverzuglich wegen Nichtvorlage der Vertretungsmachtsurkunde zuruckgewiesen 174 BGB Dann ist die Kundigung unwirksam auch wenn bei Ausspruch der Kundigung eine Vollmacht vorlag und eine nachtragliche Genehmigung ist nicht mehr moglich Kein Handeln im Namen des Kundigungsberechtigten Bearbeiten Eine Kundigungserklarung im Namen des Arbeitgebers ist unwirksam wenn dies fur den Arbeitnehmer nicht deutlich wird Beispiel Der Arbeitnehmer arbeitet fur ein Konzernunternehmen A Gekundigt wird durch das Konzernunternehmen B Das Unternehmen B kann als Stellvertreter des Unternehmens B in dessen Namen kundigen Wird das aber nicht deutlich und kundigt das Unternehmen B im eigenen Namen hat ein Nicht Arbeitgeber gekundigt Zuruckweisung der Kundigung wegen mangelnder Vertretungsmacht 180 Satz 2 BGB Bearbeiten Bei einer Kundigung als einseitigem Rechtsgeschaft ist nach 180 Satz 1 BGB eine Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulassig 28 Dies gilt nach 180 Satz 2 BGB jedoch dann nicht wenn der Erklarungsempfanger das Fehlen einer Vertretungsmacht bei Ausspruch der Kundigung beanstandet hat oder mit der Vertretung ohne Vertretungsmacht einverstanden war Erfolgt keine Beanstandung finden gemass 180 Satz 2 BGB die Vorschriften uber Vertrage entsprechende Anwendung Das bedeutet u a dass das Rechtsgeschaft nach 177 Abs 1 BGB genehmigt werden kann 29 Die Kundigungserklarung ist im Fall des 180 Satz 2 177 Abs 1 BGB schwebend unwirksam und genehmigungsfahig Die Beanstandung nach 180 Satz 2 BGB ist etwas anderes als die Ruge der fehlenden Vorlage fehlender Vollmachtsurkunde nach 174 BGB Was beanstandet bzw gerugt wird ist ausreichend deutlich zu machen Die Beanstandung muss unverzuglich 121 BGB erfolgen 30 Eine Genehmigung kann auch konkludent erfolgen Etwa dadurch dass der Arbeitgeber im Kundigungsschutzprozess eine Kundigungsbefugnis der kundigenden Person behauptet 31 Eine Genehmigung hat grundsatzlich ruckwirkende Wirkung 184 Abs 1 BGB Bei einer ausserordentlichen Kundigung nach 626 Abs 1 BGB ist jedoch eine Genehmigung nur innerhalb der zweiwochigen Ausschlussfrist des 626 Abs 2 BGB wirksam 32 Zuruckweisung der Kundigung wegen Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde 174 BGB Bearbeiten Wird eine Kundigung durch einen rechtsgeschaftlichen Vertreter Gegensatz Organvertreter z B GmbH Geschaftsfuhrer erklart und ist dessen Vertretungsmacht dem Erklarungsempfanger nicht ausdrucklich oder nach den Umstanden z B auf Grund der Position konkludent im Sine des 174 Satz 2 BGB bekannt gemacht ist die Kundigungserklarung unwirksam wenn die Kundigungserklarung aus diesem Grund unverzuglich zuruckgewiesen wird Hauptartikel Zuruckweisung einer Willenserklarung wegen Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde 174 BGB Kundigungsfristen BearbeitenDie Kundigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang einer Kundigungserklarung und dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses Zu unterscheiden ist die vom Erklarenden subjektiv beabsichtigte Kundigungsfrist und die objektiv geltende Kundigungsfrist Die Beendigung des Arbeitsverhaltnisses zwingt den Arbeitnehmer in der Regel dazu einen neuen Arbeitsplatz zu suchen und sich auf neue Arbeitsbedingungen einzustellen Ob er einen neuen Arbeitsplatz mit moglichst gleichem Verdienst und gleichwertigen Bedingungen findet hangt bei typisierender Betrachtung auch davon ab wie viel Zeit ihm fur die Arbeitsplatzsuche zur Verfugung steht Dem sollen die Kundigungsfristen Rechnung tragen und den Ubergang zu einer neuen Stelle erleichtern 33 Eine ordentliche Kundigung muss die gesetzlichen Mindestkundigungsfristen und gegebenenfalls die tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kundigungsfristen einhalten Im Regelfall fuhrt eine falsch gewahlte Kundigungsfrist oder die Nichtangabe einer Kundigungsfrist Ich kundige lediglich dazu dass eine ansonsten wirksame ordentliche Kundigung zum richtigen nachstmoglichen Kundigungstermin wirksam wird Die ausserordentliche fristlose Kundigung 626 BGB ist eine Kundigung aus wichtigem Grund die ohne Einhaltung einer Kundigungsfrist ausgesprochen wird Eine Sonderform ist die ausserordentliche Kundigung mit sozialer Auslauffrist die in der Regel der ordentlichen Kundigungsfrist entsprechen muss bei ordentlich unkundbaren Arbeitnehmern im Fall personen oder betriebsbedingter wichtiger Grunde Beispiel Der Arbeitnehmer ist tarifvertraglich ordentlich unkundbar jedoch dauerkrank Er kann unter den Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kundigung ausserordentlich mit sozialer Auslauffrist gekundigt werden Hauptartikel Kundigungsfristen im ArbeitsrechtProzessuales BearbeitenKlageart Bearbeiten Ohne gesetzliche Spezialregelung ist die Unwirksamkeit einer Kundigungserklarung durch eine allgemeine Feststellungsklage geltend zu machen Im Arbeitsrecht besteht nach 4 KSchG eine Sonderregelung Nach 4 Satz 1 KSchG ist im Fall einer Beendigungskundigung der Antrag zu stellen dass das Arbeitsverhaltnis durch die bestimmte Kundigung nicht aufgelost worden ist Die Kundigungsschutzklage hat damit einen sogenannten punktueller Streitgegenstand der sich von dem Streitgegenstand einer allgemeinen Feststellungsklage unterscheidet Der Klageantrag im Fall einer Anderungskundigung ist in 4 Satz 2 KSchG geregelt Eine Kundigungsschutzklage hat zur Schlussigkeitsbedingung dass der Arbeitgeber uberhaupt eine Kundigung erklart hat Geht der Arbeitnehmer irrigerweise von einer Kundigung aus so verliert er die Kundigungsschutzklage In Zweifelsfallen oder wenn sicher keine Kundigungserklarung vorliegt der Arbeitgeber jedoch eine solche behauptet ist zumindest vorsorglich eine allgemeine Feststellungsklage auf Feststellung des ungekundigten Fortbestandes zu erheben Dann muss der Arbeitgeber diese anerkennen oder einen konkreten Beendigungstatbestand ins Feld fuhren Hauptartikel Kundigungsschutzklage Darlegungs und Beweislast Bearbeiten Nach allgemeinen Grundsatzen tragt derjenige die Darlegungs und Beweislast der sich auf das Vorliegen oder auf die Wirksamkeit einer Kundigungserklarung als eine fur sich gunstige Tatsache beruft Einzelnachweise Bearbeiten BAG Urteil vom 20 September 2006 6 AZR 82 06 NZA 2007 377 378 BAG Urteil vom 15 Marz 1991 2 AZR 516 90 juris Rn 24 NZA 1992 452 Landesarbeitsgericht Nurnberg Urteil vom 8 Februar 1994 2 Sa 766 93 juris LAG Koln Urteil vom 7 Dezember 1995 5 Sa 1035 95 juris Ls So LAG Koln Urteil vom 20 Marz 2006 14 4 Sa 36 06 NZA RR 2006 642 Ls LAG Koln 20 Marz 2006 14 4 Sa 36 06 NZA RR 2006 642 Ls BAG Urteil vom 18 Februar 1997 EzA 130 BGB Nr 8 Vgl BAG Urteil vom 27 Oktober 2005 6 AZR 27 05 NZA 2006 808 Os NJOZ 2006 2540 juris Rn 15 Vgl BAG Urteil vom 27 Oktober 2005 6 AZR 27 05 juris Rn 15 NJOZ 2006 2540 Lingemann Kundigungsschutz 2011 Teil 2 Rn 22 LAG Koln Urteil vom 6 Oktober 2005 6 Sa 843 05 NZA RR 2006 353 Ls Lingemann Kundigungsschutz 2011 Teil 2 Rn 22 Vgl BAG Urteil vom 21 April 2005 2 AZR 132 04 NZA 2005 1289 1290 So BAG Urteil vom 19 Juni 1986 2 AZR 563 85 AP Nr 33 zu 1 KSchG Betriebsbedingte Kundigung zu B II 2 a der Grunde Vgl etwa BAG vom 21 09 2017 2 AZR 57 17 Schizophrenie BAG vom 21 09 2017 2 AZR 57 17 So BAG Urteil vom 22 Januar 1997 5 AZR 658 95 NZA 1997 711 712 BAG Urteil vom 25 Februar 2004 2 AZR 399 03 NZA 2004 1216 1218 BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 647 13 juris Rn 12 NZA 2015 162 NJW 2014 3533 BAG Urteil vom 23 05 2013 2 AZR 54 12 juris Rn 44 NZA 2013 1197 BAG Urteil vom 18 09 2014 8 AZR 733 13 juris Rn 34 NZA 2015 97 BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 647 13 Rn 14 NZA 2015 162 NJW 2014 3533 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 10 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 647 13 Rn 15 NZA 2015 162 NJW 2014 3533 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 10 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 647 13 Rn 14 NZA 2015 162 NJW 2014 3533 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 10 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 647 13 Rn 16 NZA 2015 162 NJW 2014 3533 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 10 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 647 13 Rn 17 NZA 2015 162 NJW 2014 3533 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 10 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG vom 20 01 2016 6 AZR 782 14 NJW 2016 1117 NZA 2016 485 AP Nr 72 zu 622 BGB EzA 622 BGB 2002 Nr 13 BAG vom 22 10 2015 2 AZR 381 14 NZA 2016 482 EzA 626 BGB 2002 Unkundbarkeit Nr 25 BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 647 13 Rn 18 NZA 2015 162 NJW 2014 3533 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 10 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG 16 Dezember 2010 2 AZR 485 08 Rn 13 BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 684 13 juris Rn 32 NZA 2014 1197 Landesarbeitsgericht Nurnberg Urteil vom 15 Marz 2004 9 5 Sa 841 02 juris Rn 32 BAG Urteil vom 10 04 2014 2 AZR 684 13 juris Rn 33 NZA 2014 1197 BAG Urteil vom 25 04 2013 6 AZR 49 12 juris Rn 128 AP Nr 1 zu 343 InsO BAG Urteil vom 26 03 1986 7 AZR 585 84 NJW 1987 1038 BAG Urteil vom 04 02 1987 7 AZR 583 85 Rn 35 AP Nr 24 zu 626 BGB Ausschlussfrist LAG Nurnberg Urteil vom 15 Marz 2004 9 5 Sa 841 02 juris Rn 33 ZTR 2004 492 Ls BAG Urteil vom 16 12 2004 6 AZR 127 04 NZA 2005 578 579 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kundigungserklarung deutsches Arbeitsrecht amp oldid 231242649