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Eine Teilkundigung ist eine Sonderform der Kundigung von Dauerschuldverhaltnissen z B Miet oder Arbeitsvertrage bei der nur Einzelkomponenten des Vertrags gekundigt werden Eine Teilkundigung ist unzulassig wenn im Vertrag nicht die Moglichkeit zur Teilkundigung explizit vorgesehen ist Dies ist sinnvoll weil alle Abreden innerhalb eines Vertrages im Zusammenhang stehen Mietrecht BearbeitenBei Wohnraummietvertragen ist eine Teilkundigung der Wohnung grundsatzlich nicht moglich unter bestimmten Voraussetzungen ist der Vermieter berechtigt Teilkundigungen an Raume oder Flachen die nicht zu Wohnzwecken dienen Keller Dachboden Abstellkammer Garagen Stellplatze etc vorzunehmen Zulassig ist dies aber nur wenn der Vermieter diese Raume oder Flachen benotigt z B Vermieter kundigt die Dachboden um das Dachgeschoss ausbauen zu konnen Der Mieter kann in solchen Fallen eine angemessene Senkung der Miete verlangen Bei dieser Teilkundigung gilt immer die dreimonatige Kundigungsfrist 573b BGB Siehe auch BearbeitenTeilzeitarbeitBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7753852 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Teilkundigung amp oldid 188458671