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Das Berufsausbildungsverhaltnis wird in Deutschland durch das Berufsbildungsgesetz BBiG geregelt Statt vom Berufsausbildungsverhaltnis spricht man auch einfach vom Ausbildungsverhaltnis Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 1 1 Abgrenzungen 1 1 1 Arbeitsverhaltnis 1 1 2 andere Vertragsverhaltnisse im Sinne des 26 BBiG 1 2 Verweisung auf das Arbeitsrecht 2 Begrundung 2 1 Berufsausbildungsvertrag 2 2 Verbundausbildung 2 3 Form 2 4 Berufsausbildungsverzeichnis 2 5 Berechtigung 3 Inhalt des Ausbildungsvertrages 3 1 Ausbildungsdauer 3 2 Probezeit 3 3 Ausbildungsordnung 3 4 Pflichten des Ausbildenden 3 5 Pflichten des Auszubildenden 4 Beendigung des Ausbildungsverhaltnisses 4 1 Beendigungsgrunde 4 1 1 Beendigung durch Zeitablauf 21 Abs 1 BBiG 4 1 2 Beendigung durch Bestehen der Abschlussprufung 21 Abs 2 BBiG 4 1 3 Kundigung des Ausbildungsverhaltnisses 22 BBiG 4 2 Schadensersatz 4 3 Anspruch auf Ubernahme 4 4 Zeugnis 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDie rechtliche Natur des Berufsausbildungsverhaltnisses ist umstritten Der Streit ist zumeist unerheblich da nach 10 Abs 2 BBiG der Berufsausbildungsvertrag dem Arbeitsvertrag weitgehend gleichgestellt ist Abgrenzungen Bearbeiten Arbeitsverhaltnis Bearbeiten Nach der massgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG ist ein Berufsausbildungsverhaltnis kein Arbeitsverhaltnis Zuletzt heisst es Berufsausbildungsverhaltnisse und Arbeitsverhaltnisse sind nicht generell gleichzusetzen weil beide Vertragsverhaltnisse unterschiedliche Pflichtenbindungen aufweisen Inhalt eines Arbeitsverhaltnisses ist nach 611a BGB die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung gegen Zahlung eines Entgelts Demgegenuber schuldet der Auszubildende sich ausbilden zu lassen wahrend die Hauptpflicht des Ausbildenden nach 14 BBiG darin besteht dem Auszubildenden die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fahigkeiten zu vermitteln Der Auszubildende schuldet im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung gegen Zahlung eines Entgelts sondern hat sich nach 13 Satz 1 BBiG zu bemuhen die berufliche Handlungsfahigkeit zu erwerben die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist 1 andere Vertragsverhaltnisse im Sinne des 26 BBiG Bearbeiten Ein Berufsausbildungsverhaltnis unterscheidet sich von anderen Vertragsverhaltnissen im Sinne des 26 BBiG 2 26 BBiG regelt Vertragsverhaltnisse die nicht als Arbeitsverhaltnisse ausgestaltet sind und die Personen betreffen die eingestellt werden um berufliche Fertigkeiten Kenntnisse Fahigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben Anlernlinge Volontare oder Praktikanten Nach 4 Abs 2 BBiG darf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nur im Rahmen eines Berufsausbildungsverhaltnisses stattfinden Verweisung auf das Arbeitsrecht Bearbeiten Nach 10 Abs 2 BBiG finden auf den Berufsausbildungsvertrag die Rechtsnormen fur Arbeitsvertrage Anwendung soweit sich aus seinem des Berufsausbildungsvertrages Wesen und Zweck und aus dem BBiG nichts anderes ergibt 10 Abs 2 BBiG Damit ist 10 Abs 2 BBiG die zentrale Verweisungsnorm auf das gesamte Arbeitsrecht Im Einzelnen muss dann jeweils geschaut werden ob eine Gleichstellung greift oder nicht So zahlen zum Beispiel fur die Frage ob das Kundigungsschutzgesetz KSchG anzuwenden ist nach 23 Abs 1 Satz 2 KSchG zu ihrer Berufsausbildung Beschaftigte nicht mit Begrundung BearbeitenBerufsausbildungsvertrag Bearbeiten Ein Berufsausbildungsverhaltnis wird durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages 10 Abs 1 BBiG zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden begrundet Durch einen Berufsausbildungsvertrag verpflichtet sich der Ausbildende den Auszubildenden in einem bestimmten Ausbildungsberuf auszubilden und der Auszubildende verpflichtet sich zum Lernen in diesem Ausbildungsberuf 3 Der Begriff des Ausbildenden ist von dem des Ausbilders zu unterscheiden Minderjahrige bedurfen zur Begrundung eines Ausbildungsvertrages der Vertretung durch ihre gesetzliche Vertreter 10 Abs 3 BBiG Verbundausbildung Bearbeiten Nach 10 Abs 5 BBiG ist auch eine Verbundausbildung durch mehrere Ausbildende zulassig Form Bearbeiten Ein Berufsausbildungsvertrag kann auch formlos abgeschlossen werden Der Ausbildende ist nach 11 BBiG verpflichtet den wesentlichen Inhalt nach Massgabe des 11 BBiG in einer Vertragsniederschrift festzulegen Berufsausbildungsverzeichnis Bearbeiten Der Ausbildende hat den Berufsausbildungsvertrag zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis anzumelden 24 ff BBiG Berechtigung Bearbeiten Auszubildende darf nur einstellen wer personlich geeignet ist 28 Abs 1 Satz 1 BBiG Ausbilden darf nur wer dazu personlich und fachlich geeignet ist 28 Abs 1 Satz 2 BBiG Die personliche Eignung ist in 29 BBiG die fachliche Eignung in 30 BBiG geregelt Dies wird nach 32 BBiG uberwacht Eine Ausbildungsstatte muss die Voraussetzungen des 27 BBiG erfullen Inhalt des Ausbildungsvertrages BearbeitenAusbildungsdauer Bearbeiten Die Ausbildungsdauer soll nach 5 Abs 1 Nr 2 BBiG nicht mehr als drei und nicht kurzer als zwei Jahre betragen Die konkrete Ausbildungsdauer richtet sich nach der konkreten Ausbildungsordnung Nach 8 Abs 1 2 BBiG kann die zustandige Stelle die Ausbildungsdauer im Einzelfall verlangern oder verkurzen Nach 21 Abs 3 BBiG verlangert sich ein Ausbildungsverhaltnis bei Nichtbestehen der Abschlussprufung auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nachstmoglichen Wiederholungsprufung hochstens um ein Jahr Entsprechendes gilt wenn der Auszubildende an der ersten Prufung krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann 4 Die Verlangerung tritt auch dann ein wenn mit Sicherheit zu erwarten ist dass der Auszubildende auch die Wiederholungsprufung nicht bestehen wird 5 Besteht der Auszubildende auch die erste Wiederholungsprufung nicht verlangert sich auf sein Verlangen das Ausbildungsverhaltnis ein weiteres Mal wenn die Hochstfrist von einem Jahr dadurch nicht uberschritten wird 6 Daneben verlangert sich bei einem Absolvieren der Ausbildung in Teilzeit die Dauer dieser gemass 7a Abs 2 BBiG entsprechend hochstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der vorgesehenen Ausbildungsdauer Daraus ergibt sich dass bei einer Berufsausbildung mit einer regularen dauer von drei Jahren die Teilzeitvariante maximal vier Jahre und sechs Monate andauern darf 7a Abs 3 BBiG sieht daruber hinaus im Falle einer Verlangerung fur die Auszubildenden aber auch die Moglichkeit vor die Verlangerung der Berufsausbildung auch bis zum nachstmoglichen Prufungstermin zu verlangen Hintergrund dieser Moglichkeit ist die Tatsache dass bei einer Anwendung des 7a Absatz 2 aufgrund der Vielzahl moglicher Modelle einer Teilzeitausbildung nicht in jedem Fall ein offizieller Prufungstermin erreicht werden kann Eine Anrechnung von Vorbildungszeiten zur Verkurzung der Ausbildungsdauer ist nach Massgabe einer Rechtsverordnung gemass 7 Abs 1 BBiG zulassig Probezeit Bearbeiten Nach 20 Satz 1 BBiG beginnt ein Berufsausbildungsverhaltnis mit einer Probezeit Die Probezeit muss zwingend nach 20 Satz 2 BBiG mindestens ein Monat und darf bis hochstens vier Monate dauern Vorherige Beschaftigungszeiten im Rahmen eines Arbeitsverhaltnisses oder Praktikums sind nicht anzurechnen 7 Vorherige Ausbildungsverhaltnisse ebenfalls nicht Ausgenommen Eine erneute Vereinbarung einer Probezeit ist nur dann unzulassig wenn zwischen dem neuen Berufsausbildungsverhaltnis und dem vorherigen Ausbildungsverhaltnis derselben Parteien ein derart enger sachlicher Zusammenhang besteht dass es sich sachlich um ein Berufsausbildungsverhaltnis handelt 8 Ausbildungsordnung Bearbeiten Die jeweilige Ausbildungsordnung nach 5 BBiG bestimmt den Inhalt des Ausbildungsverhaltnisses Pflichten des Ausbildenden Bearbeiten AusbildungspflichtDie Pflichten des Ausbildenden bestehen in der Ausbildung gemass 14 BBiG Darunter ist zu verstehen dass er dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind BerufsschuleDer Ausbilder hat nach 14 Abs 1 Nr 4 BBiG dem Auszubildenden den Besuch der Berufsschule zu ermoglichen und zum Fuhren von Berichtsheften anzuhalten und diese zu kontrollieren FreistellungDer Ausbildende hat den Auszubildenden nach 15 Satz 1 BBiG fur die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prufungen freizustellen Entsprechendes gilt wenn Ausbildungsmassnahmen ausserhalb der Ausbildungsstatte durchzufuhren sind 15 Satz 2 BBiG VergutungDer Vergutungsanspruch des Auszubildenden richtet sich nach den 17 19 BBiG Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergutung zu gewahren 17 Abs 1 Satz 1 BBiG die mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jahrlich ansteigen muss 17 Abs 1Satz 2 BBiG Die Fortzahlung der Vergutung hat gemass 19 BBiG zu erfolgen Pflichten des Auszubildenden Bearbeiten Die Pflichten des Auszubildenden sind in 13 BBiG geregelt Nach 13 Satz 1 BBiG hat sich der Auszubildende zu bemuhen die berufliche Handlungsfahigkeit zu erwerben die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist Nach 13 Satz 2 BBiG hat die Auszubildenden im Einzelnen unter anderem die im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfaltig auszufuhren 13 Satz 2 Nr 1 BBiG an Ausbildungsmassnahmen teilzunehmen fur die sie nach 15 BBiG freigestellt werden 13 Satz 2 Nr 2 BBiG d h am Berufsschulunterricht Prufungen und an auswartige Ausbildungsmassnahmen teilzunehmen den Weisungen zu folgen die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden von Ausbildern oder anderen ausbildungsberechtigten Personen erteilt werden 13 Satz 2 Nr 3 BBiG die fur die Ausbildungsstatte geltende Ordnung zu beachten 13 Satz 2 Nr 4 BBiG Werkzeuge Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln 13 Satz 2 Nr 5 BBiG uber Betriebs und Geschaftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren 13 Satz 2 Nr 6 BBiG Beendigung des Ausbildungsverhaltnisses BearbeitenDas Arbeitsverhaltnis kann aus unterschiedlichen Grunden enden 21 f BBiG Bei vorzeitiger Beendigung kann unter Umstanden ein Schadensersatzanspruch bestehen 23 BBiG Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses ist ein Zeugnis zu erteilen 16 BBiG Beendigungsgrunde Bearbeiten Als Beendigungsgrunde kommen insbesondere in Betracht die Beendigung durch Zeitablauf 21 Abs 1 BBiG die Beendigung auf Grund bestandener Abschlussprufung 22 Abs 2 BBiG die Kundigung 22 BBiG 113 Abs 1 InsO oder ein Aufhebungsvertrag Beendigung durch Zeitablauf 21 Abs 1 BBiG Bearbeiten Das Ausbildungsverhaltnis endet grundsatzlich mit dem Ablauf der Ausbildungszeit Dies auch dann wenn die Ausbildungszeit gemass 29 Abs 2 3 BBiG verlangert oder verkurzt wurde Das Ausbildungsverhaltnis endet auch dann wenn die Abschlussprufung erst nach dem Ende der Ausbildungszeit erfolgt 9 Beendigung durch Bestehen der Abschlussprufung 21 Abs 2 BBiG Bearbeiten Besteht der Auszubildende vor dem Ende der Ausbildungszeit so endet das Ausbildungsverhaltnis nach 21 Abs 2 BBiG mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prufungsausschuss Zur Verlangerung des Ausbildungsverhaltnisses bei Nichtbestehen der Prufung 21 Abs 3 BBiG siehe oben zu Ausbildungsdauer Kundigung des Ausbildungsverhaltnisses 22 BBiG Bearbeiten Hauptartikel Kundigung eines Berufsausbildungsverhaltnisses KundigungserklarungDie Erklarung einer Kundigung in einem Ausbildungsverhaltnis muss schriftlich 22 Abs 3 BBiG und im Fall einer Kundigung nach 22 Abs 2 BBiG siehe unten unter Angabe der Kundigungsgrunde erfolgen Ein minderjahriger Auszubildender kann nur durch seine gesetzlichen Vertreter kundigen Die Kundigung eines minderjahrigen Auszubildenden muss seinen gesetzlichen Vertretern zugehen Wie bei einem Arbeitnehmer ist der Sonderkundigungsschutz und sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach 102 BetrVG gegebenenfalls auch nach 103 BetrVG zu beachten Kundigung in der Probezeit 22 Abs 1 BBiG Wahrend der Probezeit 20 BBiG kann das Ausbildungsverhaltnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kundigungsfrist gekundigt werden 22 Abs 1 BBiG Berufsaufgabekundigung des Auszubildenden 22 Abs 2 Nr 2 BBiG Nach Ablauf der Probezeit kann der Auszubildende unter Einhaltung einer Kundigungsfrist von vier Wochen das Ausbildungsverhaltnis kundigen wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich fur eine andere Berufstatigkeit ausbilden lassen will Kundigung aus wichtigen Grund 22 Abs 2 Nr 1 BBiG Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhaltnis mit Ausnahme der Berufsaufgabekundigung des Auszubildenden nach 22 Abs 2 Nr 2 BBiG und einer Kundigung in der Insolvenz nach 113 Abs 1 InsO nur aus einem wichtigen Grund 22 Abs 2 Nr 1 BBiG unter Einhaltung der Zweiwochenfrist gemass 22 Abs 4 BBiG gekundigt werden Der Begriff des wichtigen Grundes in 22 Abs 2 Nr 1 BBiG entspricht dem wichtigen Grund im Sinne des 626 Abs 1 BGB 10 und liegt vor wenn Tatsachen vorliegen aufgrund derer dem Kundigenden unter Berucksichtigung aller Umstande des Einzelfalls und unter Abwagung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhaltnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann 11 Schlichtungsausschuss nach 111 ArbGGBesteht wie in der Regel bei der zustandigen Kammer oder Innung ein paritatischer Schlichtungsausschuss so ist die nach 111 Abs 2 Satz 5 ArbGG vorgeschriebene Verhandlung nach dem BAG Prozessvoraussetzung und ein Verfahren direkt vor dem Arbeitsgericht unzulassig Ist sich ein Auszubildender unsicher ob ein Schlichtungsausschuss besteht oder zwar besteht aber vielleicht nicht zustandig ist und sind Fristen zu wahren empfiehlt es sich vorsorglich vorfristig beim Arbeitsgericht zu klagen und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht bis zur Beendigung des Schlichtungsverfahrens ruhend zu stellen Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss kann durch einen Vergleich oder einen Schlichterspruch beendet werden Im Falle eines Spruches wird dieser nur dann verbindlich und wirkt wie ein Urteil wenn beide Parteien den gefallten Spruch innerhalb einer Woche nach der Schlichtungsverhandlung anerkennen Ist das nicht der Fall so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zustandigen Arbeitsgericht erhoben werden Fur die Einleitung des Verfahrens vor dem Ausschuss gilt keine Frist sondern nur die Grenze der Verwirkung Klagefrist nach 4 13 KSchGBesteht kein Schlichtungsausschuss hat der Auszubildende im Fall einer fristlosen Kundigung durch den Ausbildenden die dreiwochige Klagefrist der 4 13 KSchG zu beachten ansonsten wird die Wirksamkeit der Kundigung fingiert Schadensersatz Bearbeiten Bei einer Beendigung des Ausbildungsverhaltnisses nach Ablauf der Probezeit kann jeder Vertragspartner vom anderen Vertragspartner Schadensersatz verlangen wenn die andere Person den Grund fur die Auflosung zu vertreten hat 23 Abs 1 Satz 1 BBiG jedoch nicht wenn das Ausbildungsverhaltnis auf Grund einer Berufsaufgabekundigung des Auszubildenden geendet hat 23 Abs 1 Satz 2 BBiG Dieser Anspruch erlischt wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung geltend gemacht wird 23 Abs 2 BBiG Anspruch auf Ubernahme Bearbeiten Grundsatzlich besteht kein Anspruch des Auszubildenden vom Ausbildenden in ein Arbeitsverhaltnis ubernommen zu werden Einen gesetzlichen Ubernahmeanspruch haben nur die Mitglieder der Betriebsverfassungs und Personalvertretungsorgane siehe auch Jugend und Auszubildendenvertretung Mitunter besteht nach einem Tarifvertrag eine befristete Ubernahmeverpflichtung etwa fur ein Jahr nach Massgabe des betreffenden Tarifvertrages Einzelvertragliche Verpflichtungen nach der Ausbildung ein Arbeitsverhaltnis zu begrunden sind fur den Auszubildenden nur dann bindend wenn der Auszubildende diese Verpflichtung innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhaltnisses eingegangen ist 12 Abs 1 Satz 2 BBiG Ansonsten ist daran nur der Arbeitgeber nicht der Auszubildende gebunden 12 Abs 1 Satz 1 BBiG Nach 24 BBiG wird ein unbefristetes Arbeitsverhaltnis begrundet wenn der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhaltnis beschaftigt wird ohne dass hieruber ausdrucklich etwas vereinbart worden ist 24 BBiG Zeugnis Bearbeiten Bei Beendigung des Arbeitsverhaltnisses hat der Auszubildende einen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses 16 Abs 1 Satz 1 2 BBiG dass dann wenn der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgefuhrt hat auch der Ausbilder unterschreiben soll 16 Abs 1 Satz 3 BBiG Der Auszubildende erhalt ein einfaches Zeugnis 16 Abs 2 Satz 1 BBiG nur auf Verlangen auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis 16 Abs 2 Satz 2 BBiG Dies neben dem Abschlusszeugnis nach 37 Abs 2 Satz 1 BBiG Siehe auch BearbeitenAusbilder Berufsausbildungsvertrag Jugend und AuszubildendenvertretungLiteratur BearbeitenKuttner Personalbuch 2015 22 Auflage 2015 Beck Munchen Stichwort Ausbildungsverhaltnis Einzelnachweise Bearbeiten BAG vom 12 Februar 2015 6 AZR 845 13 juris Rn 37 NZA 2015 741 Im Einzelnen siehe BAG vom 19 November 2015 6 AZR 844 14 juris Rn 20 ff NZA 2016 228 Kania Kuttner Personalbuch 2015 22 Auflage 2015 Ausbildungsverhaltnis A Arbeitsrecht Rn 6 m w N BAG vom 30 September 1998 5 AZR 58 98 Kania Kuttner Personalbuch 2015 22 Auflage 2015 Ausbildungsverhaltnis A Arbeitsrecht Rn 14 BAG vom 15 Marz 2000 5 AZR 622 98 BAG vom 19 November 2015 6 AZR 844 14 juris Rn 18 ff NZA 2016 228 vom 19 November 2015 6 AZR 844 14 juris Rn 14 NZA 2016 228 Kania Kuttner Personalbuch 2015 22 Auflage 2015 Ausbildungsverhaltnis A Arbeitsrecht Rn 42 BAG vom 12 Februar 2015 6 AZR 845 13 juris Rn 38 NZA 2015 741 BAG vom 12 Februar 2015 6 AZR 845 13 juris Rn 38 NZA 2015 741 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berufsausbildungsverhaltnis Deutschland amp oldid 232775533