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Nach 37 Berufsbildungsgesetz BBiG und 31 Handwerksordnung HwO sind im deutschen Berufsbildungssystem in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschlussprufungen Ausbildungsabschlussprufung Facharbeiterprufung oder einfach nur Abschlussprufung bzw Gesellenprufung durchzufuhren Sie werden von verschiedenen Berufskammern durchgefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Anmeldung 2 Prufung 2 1 Prufungsgegenstand 2 2 Prufungsdurchfuhrung 3 Bestandene Prufung 4 Nicht bestandene Prufung 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAnmeldung BearbeitenDie Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb der die Auszubildenden bei der ortlichen Berufskammer fur einen Prufungstermin anmeldet Prufung BearbeitenDie Prufung wird von den ortlichen Berufskammern durchgefuhrt Die Prufungen sind von einer staatlichen bundesweit zentralen Prufungskommission erstellt und den Regionalkammern ubersandt In den dualen Ausbildungsberufen findet nach der schriftlichen Prufung noch eine praktische Prufung statt Diese wird auch in den Betrieben durch den Prufungsausschuss abgenommen Noten fur schriftliche und praktische Prufungen werden im Zeugnis aufgefuhrt Prufungsgegenstand Bearbeiten Ziel der Abschlussprufung ist nach 38 BBiG die berufliche Handlungsfahigkeit des Pruflings festzustellen Der Prufling soll demnach zeigen dass er die zur Losung fachlicher Probleme notwendigen Kompetenzen besitzt und anwenden kann Prufungsdurchfuhrung Bearbeiten Die Abschlussprufung wird nach 39 BBiG nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung und der Prufungsordnung vom Prufungsausschuss der zustandigen Stelle durchgefuhrt Bestandene Prufung BearbeitenDas Berufsausbildungsverhaltnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit 21 Abs 1 BBiG Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprufung dann endet das Berufsausbildungsverhaltnis mit dem Bestehen der Abschlussprufung 21 Abs 2 BBiG Auf das Ende des Ausbildungsverhaltnisses ist besonders zu achten wenn eine Ubernahme nicht beabsichtigt ist Wird er namlich nach diesem Zeitpunkt im Betrieb weiter beschaftigt dann gilt ohne Zutun und ohne jede Absprache ein Arbeitsverhaltnis auf unbestimmte Zeit mit ihm als vereinbart 24 Abs 1 BBiG In der Regel steht es beiden Parteien frei mit dem anderen ein Arbeitsverhaltnis einzugehen Fur diese gelten dann die allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts 99 BetrVG Nicht bestandene Prufung BearbeitenIst der Auszubildende in der Abschlussprufung nicht erfolgreich gewesen ergibt sich folgende Situation Zunachst endet das Ausbildungsverhaltnis mit der im Berufsausbildungsverhaltnis vereinbarten Zeit Dem Auszubildenden steht jedoch das Recht zu durch einseitige Erklarung eine Verlangerung des Berufsausbildungsverhaltnisses bis zur nachsten Wiederholungsprufung hochstens aber um ein Jahr herbeizufuhren 21 Abs 3 BBiG Auf Verlangen des Auszubildenden verlangert sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 1 das Ausbildungsverhaltnis bis zur nachsten Wiederholungsprufung bei deren Nichtbestehen noch mal bis zur zweiten Wiederholungsprufung jedoch nicht uber eine Gesamtlange von einem Jahr hinaus Siehe auch BearbeitenIHK PrufungsausschussEinzelnachweise Bearbeiten BAG Urteil vom 15 Marz 2000 Az 5 AZR 622 98 Normdaten Sachbegriff GND 4124516 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abschlussprufung Berufsausbildung amp oldid 212926009