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Der Sausgamuwa Vertrag CTH 105 KUB 23 1 VAT 7421 und einige kleinere Fragmente 1 ist ein Schreiben des hethitischen Grosskonigs Tudḫalija IV an Sausgamuwa Konig des hethitischen Vasallenstaats Amurru Das Dokument wurde wahrscheinlich um 1230 v Chr verfasst Erhalten ist es in zwei Exemplaren jeweils auf Keilschrift Tontafeln Eine Tontafel auf der noch viele wichtige Passagen erhalten sind stellt wegen der vielen Korrekturen und Streichungen wahrscheinlich einen groben Entwurf des Vertrags dar von der anderen Tafel ist nur die obere rechte Ecke erhalten Es wird vermutet dass dieses Schreiben eine Investitururkunde zum Beginn der Herrschaft Sausgamuwa sein konnte der seinem Vater Bentesina auf dem Thron folgte Der Text ist in hethitischer Sprache verfasst und wurde womoglich nicht ins Akkadische die damaligen Verkehrssprache bei Vertragen mit anderen Staaten ubersetzt weil Sausgamuwa der eine Schwester Tudḫalijas geheiratet hatte des Hethitischen machtig war 2 Wegen der Erwahnung des Landes Aḫḫijawa wird das Dokument in der Forschung seit den 1920ern zu den Aḫḫijawa Texten gezahlt und ist bei Beckman Bryce Cline s Literatur unter ATH 2 gefuhrt Dem historischen Exkurs im Vertrag sind wichtige Informationen zur Geschichte Amurrus in geringerem Umfang auch zu Seḫa zu entnehmen Ferner spricht der Text eindeutig von schweren Spannungen im Verhaltnis mit Assyrien weshalb der hethitische Grosskonig ein Handelsembargo gegen Assyrien mit Unterstutzung Sausgamuwas durchsetzen will Des Weiteren ist dem Text indirekt nach vorherrschender Forschungsmeinung ein Machtverlust Aḫḫijawas zu entnehmen Inhaltsverzeichnis 1 Forschungsgeschichte 2 Inhalt 2 1 Praambel 1 2 2 2 Historische Einfuhrung 3 5 2 3 Treueschwur zur hethitischen Dynastie 6 10 11 2 4 Bundnis 12 19 20 3 Interpretation 4 Datierung 5 Literatur 6 Weblinks 7 AnmerkungenForschungsgeschichte BearbeitenEin grosserer Teil des zweispaltigen Entwurfs des Vertrags wurde bei den Ausgrabungen von 1906 und 1912 durch Hugo Winckler in der hethitischen Hauptstadt Ḫattusa Bogazkoy entdeckt Dieser weist viele Erganzungen Korrekturen unterschiedliche Schriftzeichengrossen Streichungen auf sowie Passagen die uber den Rand hinaus auf die Schmalseite der Tafel gehen auf so dass bereits Ferdinand Sommer vermutete dass es sich um eine Kladde handele 3 In den 1960ern wurden mehrere kleine Fragmente im Grabungsschutt fruherer Ausgrabungen gefunden die teils zum Entwurf passen teils zu einer anderen Version diese aber nur bezuglich der oberen rechten Ecke bzw der unteren linken der Ruckseite betrafen 4 Nachdem bereits Emil O Forrer auf die Erwahnung von Aḫḫijawa aufmerksam gemacht hatte 5 erfolgte 1932 eine Ubersetzung und ausfuhrliche Besprechung und Interpretation des Dokuments durch Ferdinand Sommer 6 In wesentlichen Teilen wird Sommers Ubersetzung auch heute noch von der vorherrschenden Forschungsmeinung geteilt Vollstandige Ubersetzungen des Vertrags erfolgten u a 1945 durch Oswald Szemerenyi und 1960 durch Isamu Sugi 7 Zuletzt Stand 2021 erfolgte eine Ubersetzung des erhaltetenen Textes und dessen Interpretation 2011 durch Backman Bryce und Cline 8 Im Jahr 1971 erschien eine ausfuhrliche Analyse des Textes aus sprachlicher grafischer und stilistischer Hinsicht durch Cord Kuhne und Heinrich Otten 9 Durch Goren Momsen und Klinger wurde der Ton zahlreicher Keilschrifttafeln neben einer optischen mineralogischen Untersuchung auch einer Neutronenaktivierungsanalyse und einer Analyse der Rontgenfluoreszenz pXFR portableX ray fluorescence unterzogen Die Ergebnisse wurden 2011 publiziert 10 Die Herkunft des Tons der dabei ebenfalls untersuchten Tafel mit dem Entwurf des Sausgamuwa Vertrags liess sich nicht eindeutig bestimmen jedoch konnte er aus Zypern stammen Jedenfalls weicht er stark von den Tonproben aus dem nordlichen Zentralanatolien ab 11 Inhalt BearbeitenPraambel 1 2 Bearbeiten Der Einleitung ist zu entnehmen dass der Verfasser Tudḫalija IV ist und der Empfanger Sausgamuwa den der Absender zu seinem Schwager gemacht hat Auf weitere Grussformeln wird verzichtet woraus sich ergibt dass Sausgamuwa ein dem hethitischen Grosskonig untergebener Herrscher war Tudḫalija mahnt den Vertrag nicht zu andern Historische Einfuhrung 3 5 Bearbeiten In diesem Teil werden die Beziehungen zwischen dem Hethiterreich und Amurru der vergangenen ca 100 Jahre nachgezeichnet Begonnen wird mit Aziru der demnach noch Vasall des Mittanireichs war Trotzdem habe Aziru Urgrossvater Sausgamuwas Kontakt zum damaligen hethitischen Grosskonig Suppiluliuma I dem Urgrossvater Tudḫalijas aufgenommen und sei dessen Vasall geworden Er sei auch unter Mursili II loyal gewesen Als aber Muwattalli II Grosskonig wurde erhob sich das Volk von Amurru und erklarte nicht langer Vasall des Hethiterreichs zu sein Stattdessen habe man die Fronten zugunsten Agyptens gewechselt Darauf entbrannte ein Krieg zwischen Muwatalli und dem Herrscher Agyptens Ramses II siehe Schlacht bei Kadesch Muwatalli habe gesiegt das Land Amurru zerstort und es unterworfen und Sapili zum neuen Vasallenherrscher eingesetzt Als aber Muwatalli Onkel Tudḫalijas verstarb sei Sapili unter Ḫattusili III dem Vater Tudḫalijas in Ungnade gefallen und durch Bentesina als Konig von Amurru ersetzt worden Tudḫalija bescheinigt Betesina dass er immer treuer Vasall war und in keiner Weise gegen das Hethiterreich aufbegehrt habe Treueschwur zur hethitischen Dynastie 6 10 11 Bearbeiten Tudḫalija IV erinnert zu Beginn Sausgamuwa erneut daran dass er ihm seine Schwester zur Ehefrau gegeben hat und fordert ihn auf unter Eid zu schworen nur ihm und seinen direkten Nachkommen treu zu sein In diesem Zusammenhang erwahnt er Masturi den Muwatalli II als Vasallenkonig von Seḫa eingesetzt hatte und ihm seine Schwester Massana uzzi zur Frau gab 12 Wahrend des Sturzes Mursilis III durch Ḫattusili III habe Mastuiri aber den Treueeid gebrochen indem er sich auf die Seite Ḫattusilis schlug Obwohl Ḫattusili III Tudḫalijas Vater war kritisiert der Grosskonig Masturis Verhalten und mahnt Sausgamuwa niemals ahnlich zu handeln sondern ihm Tudḫalija und seinen legitimen Nachfolgern treu zu sein Auch im teils zerstorten 9 verlangt der Grosskonig unbedingte Loyalitat auch im Falle einer Verschworung im Hethiterreich die nachsten 6 7 Zeilen sind zerstort In 10 verlangt er von Sausgamuwam dass er dem Grosskonig nicht verschweigen solle wenn jemand egal welchen Standes diesen verleumden oder ihn in einer anderen Art schlecht machen Er solle Tudḫalija davon berichten 11 und ein grosser Teil von 12 sind zerstort Bundnis 12 19 20 Bearbeiten Im grosstenteils luckenhaften 12 heisst es am Ende wenn der Herrscher von Agypten Freund sei solle er auch Freund des amurritischen Vasallen sein sollte er Feind sein auch dessen Feind 13 beginnt mit einer Aufzahlung der vom hethitischen Herrscher als gleichrangig angesehenen Konige der Konig Agyptens der Konig Babyloniens der Konig Assyrien der Konig von Aḫḫijwa Tatsachlich ist der Herrscher von Aḫḫijawa durch den Schreiber durch einen Strich aus der Aufzahlung getilgt worden Anschliessend wird darauf verwiesen dass Feindseligkeiten mit dem Herrscher von Assyrien ausgebrochen sind daher solle dieser auch von Sausgamuwa als Feind angesehen werden Tudḫalija IV weist seinen Vasallen in 13 ferner an keine amurritischen Kaufleute mehr nach Assyrien zu lassen auch solle kein Handler Assyriens mehr die Grenze von Amurru uberschreiten Kaufleute Assyriens die trotzdem nach Amurru gelangt sind um Handel zu treiben seien festnehmen und in das Hethiterreich auszuliefern In 14 schildert Tudhalija dass er eine Fuss Armee und eine Einheit Streitwagen gegen die Assyrer aushebe da dies von grosster Dringlichkeit sei Offenbar wird auch der Vasall in Amurru aufgefordert eine Armee inklusive Streitwagenkampfer zu stellen der Text ist hier luckenhaft In 15 wird Sausgamuwa aufgefordert kein Schiff von Aḫḫ ijawa in seine Hafen einlaufen zu lassen damit sie keine Verbindung zu den Assyrern aufnehmen konnen Lesung und Interpretation dieses fragmentierten Satzes sind strittig siehe unten der Rest von 15 und ein folgender weiterer Absatz sind ganz zerstort Dem stark fragmentierten 17 ist zu entnehmen dass der amurritische Vasall sich nicht auf die Seite von Feinden schlagen soll und dass er Manner die Unrecht getan haben samt ihren Familien ausliefern soll Der Rest des Abschnitts wie auch die folgenden ein oder zwei sind zerstort Danach folgt wie in damaligen Vertragen ublich eine Aufzahlung der wichtigsten Gottheiten die Zeugen des Vertrags sind Interpretation BearbeitenDer Vertrag liefert zunachst wichtige Informationen zur Geschichte Amurrus im spaten 14 und im 13 Jahrhundert v Chr Der Name Amurru begegnet bereits in Texten des 3 Jahrtausends v Chr meint dort aber keinen Staat sondern allgemein eine Region die sich vom Mittelmeer bis nach Mesopotamien erstreckte und einen Grossteil des heutigen Staates Syrien umfasste 13 Im Laufe des 2 Jahrtausends v Chr wurde die Bezeichnung hauptsachlich auf den Norden des heutigen Libanon und den daran nordlich anschliessenden Teils Westsyriens eingegrenzt Nordlich von Amurru lag Ugarit mit seiner gleichnamigen Hauptstadt Amurru besass lange Zeit keinen zentralen Herrscher sondern wurde von mehreren kleinen oft miteinander konkurrierenden Fursten regiert Unter Thutmosis III geriet Amurru im 15 Jahrhundert v Chr fur uber 100 Jahre unter agyptische Herrschaft Wie Tudḫalija in der historischen Einleitung berichtet wechselte Aziru wahrend der Herrschaft Suppiluliumas I auf hethitische Seite Die Behauptung dass Aziru zuvor Vasall von Mittani war wurde in der Forschung oft als Fehlinformation oder gar bewusste Unwahrheit eingestuft In einem erst wesentlich spater entdeckten und 2008 publizierten Brief KUB 19 15 KBo 50 241 wahrscheinlich von Mursili II verfasst an einen agyptischen Pharao vermutlich Haremhab behauptet der hethitische Grosskonig allerdings dass weder er noch sein Vater Amurru den Agyptern entrissen hatten sondern dem Konig von Ḫanigalbat Mittanni dessen Vasall Aziru damals war Daher ist es nicht unwahrscheinlich dass Aziru tatsachlich mehrmals die Seiten zwischen Agypten Mittani und dem Hethiterreich wechselte und erst hethitischer Vasall wurde nachdem er vorher Mittani unterstand 14 Bei der Schilderung des Vertragsbruchs Amurrus im Vorfeld der Schlacht bei Kades ca 1274 v Chr der danach folgenden Einsetzung und Enthebung Sapilis als Vasall in Amurru und der anschliessenden Inthronisierung Bentesinas verschweigt Tudḫalija IV sowohl die Regierung Mursilis III als auch dass sich Bentesina bereits lange vor der Schlacht hethitischer Vasallenkonig unter starkem agyptischen Druck auf die Seite Agyptens schlug und nach der Schlacht die den vorherigen Status quo zwischen Agypten und den Hethiterreich in Syrien wiederherstellte von Muwatalli II abgesetzt und im Hethiterreich interniert wurde Wahrscheinlich bald nach seiner Usurpation hat ihn Ḫattusili III wieder eingesetzt Womoglich wollte Tudḫalija Rucksicht auf den offenbar bereits verstorbenen Vater Sausgamuwas nehmen Fur Erstaunen in der Forschung sorgte dass Tudḫalija ausgerechnet Masturi bis mindestens 1236 v Chr hethitischer Vasallenkonig in Seḫa 15 als Beispiel fur einen unloyalen Vasallen anfuhrt Schliesslich hatte dessen Unterstutzung mit zum Gelingen des Staatsstreich Tudḫalijas Vaters Ḫattusili III gegen Mursili III beigetragen Wahrend Beckman Bryce Cline meinen dass hier ein Schuss Ironie mit im Spiel ist 16 weist Van den Hout darauf hin dass beide Vasallen gut vergleichbar seien Beide hatten in die hethitische Konigsfamilie eingeheiratet Masturi ehelichte Massana uzzi Bentesina Gassuliyawiya Tudḫalija musste befurchten dass sich Kurunta der Bruder Mursilis III und damit Neffe von Tudḫalijas Vater der ebenfalls Anspruche auf die Thronfolge erhob bei einem eventuellen Staatsstreich auf Verbundete unter den hethitischen Vasallen stutzen konnte weshalb Tudḫalija durch die Mahnungen verhindern wollte dass sich Sausgamuwa bei einem eventuellen Burgerkrieg auf die Seite Kuruntas schlage 17 Mit diesem drastischen Beispiel habe Tudḫalija sogar in Kauf genommen den Staatsstreich seines Vaters indirekt zu kritisieren Die nachtragliche Streichung des Herrschers von Aḫḫijawa der ursprunglich in der Liste der als gleichrangig angesehenen Herrscher durch den Schreiber des Entwurfs aufgefuhrt war wird in der Forschung mehrheitlich dahingehend interpretiert dass Aḫḫijawa zumindest aus Sicht der Hethiter relativ kurz zuvor stark an Bedeutung verloren hatte 18 Meinungen die Streichung sei erfolgt weil Aḫḫijawa inzwischen als Feind galt 19 konnten sich in der Forschung ebenso nicht durchsetzen wie Meinungen dass die Streichung erfolgte weil der Herrscher Aḫḫijawas im Zusammenhang mit den im Dokument geschilderten Ereignisse irrelevant sei 20 Die in 13 genannten ausgebrochenen Feindseligkeiten mit Assyrien beziehen sich auf Aktionen des assyrischen Herrschers Tukulti Ninurta I der ca 1233 v Chr an die Macht gelangte Dieser betrieb sehr bald eine Expansionspolitik nach Nordwesten Tudḫalija IV der zunachst auf gute Beziehungen aus war die in ersten Schreiben auch Tukulti Ninurta wunschte duldete erste Eroberungen der Assyrer und erkannte sie an warnte aber eindringlich davor die Nairi Lander anzugreifen Als Tukulti Ninurta dennoch die Nairi Lander die damals angeblich von 40 oder 50 Fursten beherrscht wurden angriff und zumindest teilweise eroberte brachen offene Feindseligkeiten zwischen Hethitern und Assyrern aus die u a in der Schlacht von Niḫrija gipfelten die fur Tudḫalija in einem militarischen Desaster endete 21 Die anschliessende Forderung eigene Handler nicht mehr mit Assyrien Handel treiben zu lassen und assyrische Handler nicht mehr nach Amurru zu lassen wird als fruhes Beispiel eines Handelsembargos bewertet Nach stark vorherrschender Meinung wird Sausgamuwa in 15 aufgefordert Schiffe von Aḫḫijawa nicht in die Hafen Amurrus zu lassen damit diese von dort aus keinen Handel mit Assyrien betreiben konnen Die erste Silbe des rekonstruierten Worts Aḫḫijawa fehlt jedoch Gerd Steiner interpretiert die Stelle ganz anders Seiner Meinung nach ist nicht von Schiffen aus Aḫḫijawa die Rede sondern von Kriegsschiffen die Amurru fur den Konflikt nicht stellen soll Diese Ubersetzung wurde in der Forschung uberwiegend abgelehnt u a weil der durch Steiner erganzte Ausdruck Kriegsschiffe ein Hapax legomenon ware Jedoch geben Beckman Bryce Cline zu bedenken dass die Handelsmassnahmen gegen Assyrien in 13 abgeschlossen zu sein scheinen und in 14 militarische Massnahmen im Vordergrund stehen 22 Leila Badre die Ausgrabungsleiterin von Tell Kazel einem bedeutenden Zentrum und wahrscheinlich Hauptstadt Amurrus das mit dem in zeitgenossischen Schriftquellen erwahnten Sumur zu identifizieren ist 23 sieht in den Befunden bezuglich mykenischer Importkeramik ein Verbot des Landens von Schiffen Aḫḫijawas in ammuritischen Hafen bestatigt wahrend in alteren Schichten viel mykenische Keramik aus Griechenland bei Ausgrabungen ans Licht kam fand sich in der folgenden Schicht die um 1190 80 v Chr in einer Brandkatastrophe endete fast nur lokal produzierte mykenische Keramik Auch zyprische Keramik fehlt in diesen Horizont weitgehend 24 ebenso wie spatminoische Keramik die aber an anderen Fundorten Syriens wie z B Ugarit vertreten ist 25 Die Stadt wurde vorher offenbar kurzzeitig verlassen Reinhard Jung der die mykenischen Keramikfunde von Tell Kazel typologisch bezuglich Gefassformen stilistisch und makroskopisch untersuchte 26 lehnt die These nicht explizit ab weist jedoch darauf hin dass der mykenische Seehandel ab SH III B mittel Ubergang SH III B1 B2 ca 1240 25 v Chr allgemein stark nachliess 27 Elena Devecchi lehnt die These Badres strikt ab 28 Sie setze u a voraus dass das Embargo bis ins fruhe 12 Jahrhundert bestand obwohl es Schriftquellen gibt die eine deutliche Entspannung des Verhaltnisses zwischen dem Hethiterreich und Assyrien einige Jahre nach dem Vertrag wahrscheinlich machen Ferner gabe es keinen Beleg dafur dass unmittelbar vor der Inthronisierung Sausgamuwas die wahrscheinliche Hauptstadt Amurrus aufgrund ausserer Bedrohungen oder innerer Umwalzungen verlassen wurde Auch wurden mykenische Funde in der Schicht vor Aufgabe der Stadt in SH III B mittel und entwickelt 29 datieren die Keramik der Schicht die mit der Bandzerstorung endete um 1200 v Chr bzw ins fruhe 12 Jahrhundert v Chr datieren was nicht im Widerspruch zu den von Jung besprochenen Beispielen steht Datierung BearbeitenDa Sausgamuwa zur Zeit der Abfassung des Vertrags Konig von Amurru war kann das Dokument nicht vor ca 1236 v Chr entstanden sein da Bentesina noch als Konig von Amurru im Staatsvertrag zwischen Tudḫalija IV und Kurunta ca 1236 v Chr als Zeuge genannt wird Wann genau sein Sohn den Thron bestieg ist bisher bekannten Quellen nicht direkt zu entnehmen Da in der Forschung Konsens besteht dass die Konflikte mit Assyrien vor allem unmittelbar nach der Thronbesteigung Tukulti Ninurtas I stattfanden muss der Vertrag nach dessen Regierungsantritt ca 1233 v Chr entstanden sein Ublicherweise wird davon ausgegangen dass der Vertrag vor der assyrischen Eroberung Babylons ca 1225 v Chr verfasst wurde Nach seiner gegluckten Expansion nach Nordwesten konzentrierte sich Tukulti Ninurta jedenfalls auf die Unterwerfung des babylonischen Kassitenreichs Da der Herrscher Babyloniens im Vertrag als gleichgestellter Grosskonig angesehen wird geht die stark vorherrschende Meinung davon aus dass der Brief vor dem Fall Babylons entstanden sein muss Van den Hout datiert den Sausgamuwa Vertrag dementsprechend in die Zeit zwischen 1234 und 1223 v Chr er setzt die Eroberung Babylons erst 1223 v Chr an 30 ahnlich Reinhard Jung 31 und Itamar Singer 32 Steiner datiert das Dokument um 1230 v Chr 33 Sollte der Vertrag auch eine Investitur zur Thronbesteigung sein was u a Van den Hout vermutet 34 und wofur u a der lange historische Exkurs spricht ware der Vertrag vor ca 1230 zu datieren Der Beginn von Sausgamuwas Regentschaft muss noch in die Regierungszeit Ammistamrus II von Ugarit fallen da er mit diesem ernsthafte diplomatische Konflikte um die Auslieferung seiner Halb Schwester der geschiedenen Frau Ammistamrus Tochter der Grossen Dame hatte die langere Zeit andauerten Ammistamrus Regierungszeit wird in der Forschung aber maximal bis 1230 35 teilweise nur bis 1235 v Chr 36 angesetzt Falls es sich bei dem Vertrag um eine Investitururkunde handelt ware er aber nicht vor ca 1233 der Thronbesteigung Tukulti Ninurtas anzusetzen In dem Fall konnte der Vertrag zwischen 1233 und 1231 datieren Literatur BearbeitenFerdinand Sommer Die Aḫḫijava Urkunden Abhandlungen der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Philosophisch historische Abteilung Neue Folge Band 6 Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Munchen 1932 S 320 327 Cord Kuhne Heinrich Otten Der Sausgamuwa Vertrag eine Untersuchung zu Sprache und Graphik Studien zu den Bogazkoy Texten Heft 16 Harrassowitz Wiesbaden 1971 ISBN 3 447 01376 1 Gerd Steiner Schiffe von Aḫḫijawa oder Kriegsschiffe von Amurru im Sauskamuwa Vertrag In Ugarit Forschungen Band 21 1989 S 393 411 Gary M Beckman Trevor R Bryce Eric H Cline The Ahhiyawa Texts Writings from the Ancient World Band 28 Society of Biblical Literature Atlanta 2011 ISBN 978 1 58983 268 8 S 50 68 Weblinks BearbeitenFotoauswahl der Keilschrifttafel mit dem Entwurf VAT 7421 Zusatzfragmente im Fotoarchiv des Hethitologie Portals Mainz Francesco Fuscagni Vertrag Tutḫalijas mit Sauska muwa von Amurru CTH 105 In G G W Muller Gernot Wilhelm et al Hethitologie Portal Mainz Textkorpora Textzeugnisse der Hethiter Staatsvertrage der Hethiter Onlineversion vom 7 Mai 2013 beim Hethitologie Portal Mainz Anmerkungen Bearbeiten Keilschrifturkunden aus Bogazkoy KUB 31 43 KUB 23 27 720 v 670 v sowie nicht vom groben Entwurf stammend 1198 u 1436 U 69 821 KUB 8 82 Angaben gemass Gary M Beckman Trevor R Bryce Eric H Cline The Ahhiyawa Texts Writings from the Ancient World Band 28 Society of Biblical Literature Atlanta 2011 S 50 Gary M Beckman u a The Ahhiyawa Texts Atlanta 2011 S 50 Ferdinand Sommer Die Aḫḫijava Urkunden Munchen 1932 S 332 hierzu ausfuhrlich mit Skizzen Cord Kuhne Heinrich Otten Der Sausgamuwa Vertrag Eine Untersuchung zu Sprache und Graphik Studien zu den Bogazkoy Texten Band 16 Harrassowitz Wiesbaden 1971 S 1 5 Emil Forrer Mitteilungen der Deutschen Orient Gesellschaft zu Berlin MSOG Band 63 1924 S 16 f Scan der Universitat Tubingen Ferdinand Sommer Die Aḫḫijava Urkunden Munchen 1932 S 320 327 Cord Kuhne Heinrich Otten Der Sausgamuwa Vertrag Eine Untersuchung zu Sprache und Graphik Wiesbaden 1971 S 1 Anmerkung 2 mit Belegen Gary M Beckman Trevor R Bryce Eric H Cline The Ahhiyawa Texts Atlanta 2011 S 50 68 Cord Kuhne Heinrich Otten Der Sausgamuwa Vertrag Eine Untersuchung zu Sprache und Graphik Wiesbaden 1971 Yuval Goren Hans Mommsen Jorg Klinger Non destructive provenance study of cuneiform tablets using portable X ray fluorescence pXRF In Journal of Archaeological Science Band 38 2011 S 684 696 Yuval Goren Hans Mommsen Jorg Klinger Non destructive provenance study of cuneiform tablets using portable X ray fluorescence pXRF 2011 vor allem S 687 Tabelle 1 Nr 77 dies steht allerdings im Widerspruch zu einem anderen Text KUB XXI 33 wonach wohl erst Mursili III der Ehe zugestimmt hat Siehe hierzu u a Trevor R Bryce The Kingdom of the Hittites uberarbeitete Neuauflage Oxford University Press Oxford 2005 ISBN 0 19 928132 7 S 254 Trevor R Bryce The Kingdom of the Hittites uberarbeitete Neuauflage Oxford University Press Oxford 2005 ISBN 0 19 928132 7 S 167 f Ausfuhrlich zu dieser Problematik und dem moglichen Verhalten Azirus Elena Devecchi Aziru Servant of Three Masters In Altorientalische Forschungen Band 39 Nr 1 2012 S 38 48 Ob dieser zur Zeit des Vertrags noch lebte ist weder diesem noch anderen Quellen sicher zu entnehmen Gary M Beckman Trevor R Bryce Eric H Cline The Ahhiyawa Texts Atlanta 2011 S 67 Theo Van den Hout Zur Geschichte des jungeren hethitischen Reiches In Gernot Wilhelm Hrsg Akten des IV Internationalen Kongresses fur Hethitologie Wurzburg 4 8 Oktober 1999 Studien zu den Bogazkoy Texten Nr 45 Harrassowitz Wiesbaden 2001 ISBN 3 447 04485 3 S 222f Vrgl auch Trevor R Bryce The Kingdom of the Hittites uberarbeitete Neuauflage Oxford University Press Oxford 2005 S 301 f siehe hierzu Gary M Beckman u a The Ahhiyawa Texts Atlanta 2011 S 67f so Gustav Adolf Lehmann Die politisch historischen Beziehungen der Agais Welt des 15 13 Jh s v Chr zu Vorderasien und Agypten einige Hinweise In Joachim Latacz Hrsg Zweihundert Jahre Homerforschung Colloquium Rauricum Band 2 Teubner Stuttgart 1991 ISBN 3 519 07412 5 S 113f Gerd Steiner Schiffe von Aḫḫijawa oder Kriegsschiffe von Amurru im Sauskamuwa Vertrag In Ugarit Forschungen Band 21 1989 S 399 409f der auch der Meinung ist dass in 15 keine Schiffe von Aḫḫijawa gemeint sind s u Zu den Entwicklungen ab Regierungsantritt Tukulti Ninurtas u a Trevor R Bryce The Kingdom of the Hittites Oxford 2005 S 314 319 Gary M Beckman Trevor R Bryce Eric H Cline The Ahhiyawa Texts Atlanta 2011 S 68 u a Reinhard Jung Die mykenische Keramik von Tell Kazel Syrien In Damaszener Mitteilungen Band 15 2006 S 148 mit weiteren Belegen Leila Badre Tell Kazel Simyra A Contribution to a Relative Chronological History in the Eastern Mediterranean during the Late Bronze Age In Bulletin of the American Schools of Oriental Research Band 343 2006 S 65 95 Vergleiche dazu aber auch Reinhard Jung Die mykenische Keramik von Tell Kazel Syrien 2006 S 147 220 Reinhard Jung Die mykenische Keramik von Tell Kazel Syrien 2006 S 153 Reinhard Jung Die mykenische Keramik von Tell Kazel Syrien 2006 S 147 220 Reinhard Jung Die mykenische Keramik von Tell Kazel Syrien 2006 S 187 Elena Devecchi Amurru between Aatti Assyria and Aaaiyawa Discussing a recent hypothesis Zeitschrift fur Assyriologie und Vorderasiatische Archaologie Band 100 de Gruyter 2010 S 242 256 Ubergang SH III B1 zu 2 und SH III B2 Theo P J van den Hout Der Ulmitesub Vertrag Eine prosopographische Untersuchung Studien zu den Bogazkoy Texten Band 38 Harrassowitz Wiesbaden 1995 ISBN 3 447 03473 4 S 114 Reinhard Jung Die mykenische Keramik von Tell Kazel Syrien 2006 S 183 der den Vertrag vor 1225 datiert fur den Regierungsbeginn allerdings das hohe Datum 1244 v Chr annimmt das die h M nicht mehr vertritt Itamar Singer Sausgamuwa In Michael P Streck Hrsg Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archaologie Band 12 Walter de Gruyter Berlin Boston 2009 2011 ISBN 978 3 11 020384 4 S 96 98 online bei den Netz Publikationen der BAdW Gerd Steiner Schiffe von Aḫḫijawa oder Kriegsschiffe von Amurru im Sauskamuwa Vertrag In Ugarit Forschungen Band 21 1989 S 394 mit Verweis u a auf Alfred Gotze The Cambridge Ancient History Band II 2 3 Auflage 1975 S 262 Theo P J van den Hout Der Ulmitesub Vertrag Eine prosopographische Untersuchung Wiesbaden 1995 S 114 Regierungszeit ca 1260 1230 v Chr Marguerite Yon The City of Ugarit at Tell Ras Shamra Eisenbrauns Winona Lake 2006 ISBN 1 57506 029 9 S 24 Chronologietabelle Trevor R Bryce The Routledge Handbook of the Peoples and Places of Ancient Western Asia The Near East from the Early Bronze Age to the Fall of the Persian Empire Routledge London u a 2009 ISBN 978 0 415 39485 7 S 592 s v Ras Ibn Hani 1260 1235 v Chr beispielsweise Elena Devecchi A Reluctant Servant Ugarit under Foreign Rule during the Late Bronze Age In Jana Mynarova Marwan Kilani Sergio Alivernini Hrsg A Stranger in the House the Crossroads III Karls Universitat Prag Prag 2019 S 123 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sausgamuwa Vertrag amp oldid 225101710