www.wikidata.de-de.nina.az
De iure gehorte die Schweiz bis zum Westfalischen Frieden 1648 zum Heiligen Romischen Reich De facto war sie schon seit 1499 Frieden zu Basel unabhangig Startpunkt dieser Entwicklung waren verschiedene Bundnisvertrage zwischen den einzelnen Gemeinwesen den spateren Kantonen Sie enthielten Abmachungen zu gegenseitiger militarischer Hilfe Rechtshilfe und gemeinsame Strafrechts und Verfahrensbestimmungen Das beruhmteste Beispiel einer solchen Vereinbarung der Bundesbrief von 1291 datiert auf Anfang August 1291 1 Historische Darstellung zur Bundesverfassung von 1848 Inhaltsverzeichnis 1 Alte Eidgenossenschaft 2 Helvetische Republik 3 Mediation und Restauration 4 Bundesstaat 5 Weblinks 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAlte Eidgenossenschaft Bearbeiten Hauptartikel Alte Eidgenossenschaft Verfassung der Alten Eidgenossenschaft Gemeinsames Organ dieser sogenannten Alten Eidgenossenschaft war die regelmassig tagende Tagsatzung Hier konnten die 13 Bundnispartner Beschlusse uber Fragen von gemeinsamem Interesse treffen In der Praxis war der Einfluss der Tagsatzung eher gering Zum einen konnten ihre Beschlusse nicht zwangsweise durchgesetzt werden zum anderen hatten sie meist einstimmig zu erfolgen Spatestens ab der Reformation zerfiel sie in zwei feindliche Lager 1 nbsp Titelblatt der Mediationsakte von 1803Helvetische Republik Bearbeiten Hauptartikel Verfassungen der Helvetischen Republik Eine Zasur markiert das Jahr 1798 Die Alte Eidgenossenschaft wurde durch den Einmarsch franzosischer Truppen aufgelost Peter Ochs arbeitete eine am franzosischen Modell orientierte Verfassung aus alte Vorrechte wichen dem neuen Einheitsstaat Der Bruch mit der Vergangenheit machte die Durchsetzung der Verfassung jedoch so schwierig dass am 25 Mai 1802 eine neue Verfassung beschlossen wurde die vom Modell des Einheitsstaates starker abwich Auch ihr blieb jedoch praktische Bedeutung weitgehend versagt Der drohende Burgerkrieg zwischen Unitariern und Foderalisten fuhrte 1803 zur Mediation durch Napoleon 1 Mediation und Restauration Bearbeiten Hauptartikel Mediation Geschichte und Bundesvertrag Die Mediationsakte liess Genf Wallis und das Furstentum Neuenburg an Frankreich fallen und gestand den 13 Kantonen der alten Eidgenossenschaft sowie den sechs neu geschaffenen Kantonen St Gallen Graubunden Thurgau Tessin Aargau und Waadt den Status selbstandiger Staaten zu Diese waren untereinander nach Art 1 lediglich miteinander verbundet und berieten in der Tagsatzung gemeinsame Angelegenheiten des Bundnisses 1 Zehn Jahre nach Erlass der Mediationsakte erklarte die Tagsatzung diese fur unwirksam und benannte sich selbst in Eidgenossische Versammlung um Der Niedergang Napoleons hatte der Verfassung ihre Grundlage entzogen Neue Grundlage des Bundnisses wurde 1815 der Bundesvertrag Ihm war eine Lagerbildung in fortschrittliche und Urkantone vorausgegangen Auch der Bundesvertrag war wieder als rein volkerrechtliches Abkommen ausgestaltet der dem Bund fast nur Befugnisse in der Aussen und Verteidigungspolitik uberliess 1 Differenzen zwischen konservativen und progressiven Kantonen fuhrten schliesslich 1845 zur Grundung des Sonderbundes dessen Auflosung als bundeswidrig im Sonderbundskrieg 1847 durchgesetzt wurde Nach dem Ende des Sonderbundskriegs wurde erneut eine Verfassung ausgearbeitet die zuerst von den Kantonen dann von der Tagsatzung angenommen wurde Anders als der Bundesvertrag von 1815 war die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1848 nicht mehr nur ein volkerrechtlicher Vertrag sondern eine echte Verfassung 1 Bundesstaat Bearbeiten nbsp Gedenkblatt zur Verfassung von 1874 Hauptartikel Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Geschichte Die zweite Halfte des 19 Jahrhunderts war vom Gegensatz zweier politischer Richtungen gepragt Auf der einen Seite standen die Befurworter weitgehender Rechtsvereinheitlichung vor allem im Handels und Gesellschaftsrecht auf der anderen Seite die Vertreter starkerer direktdemokratischer Elemente Mit dem Ziel der Rechtsvereinheitlichung gingen deshalb 1871 72 zwei Motionen zu einer Verfassungsanderung im Nationalrat ein die sich jedoch weder in der Volksabstimmung noch bei den Kantonen durchsetzen konnten Auf der Grundlage der gescheiterten Totalrevision von 1872 wurde jedoch ein neuer Verfassungsentwurf eingebracht der dem foderalistischen Lager annehmbarer schien nach der Annahme des Entwurfs durch Volk und Stande trat die Verfassung schliesslich am 29 Mai 1874 in Kraft 1 Die wichtigsten Partialrevisionen der Verfassung von 1874 waren der Ausbau direkter Demokratie und des Rechts und Sozialstaates Verschiedene Ansatze einer Totalrevision erwiesen sich als politisch nicht durchsetzbar obwohl die Verfassung der vielen Revisionen wegen mittlerweile uberfrachtet und schwer lesbar geworden war Erst 1996 legte der Bundesrat den Entwurf einer Totalrevision vor die schliesslich am 1 Januar 2000 in Kraft trat Der Bundesrat bezeichnete seinen Entwurf als Nachfuhrung die kaum inhaltliche Neuerungen enthielt sondern das bisherige Verfassungsrecht inklusive das bisher ungeschriebene aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts hervorgehende Verfassungsrecht systematisierte und redaktionell uberarbeitete Die Bundesversammlung folgte diesem Konzept einer Nachfuhrung zum grosseren Teil nahm aber auch einige uber den Entwurf des Bundesrates hinausgehende inhaltliche Neuerungen auf insbesondere im Bereich der Organisation der Bundesbehorden 2 Weblinks Bearbeitenverfassungsgeschichte ch Herausgegeben von Axel Tschentscher Literatur BearbeitenAlfred Kolz Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848 Band 1 Stampfli 1992 ISBN 978 3 7272 9380 1 Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848 Band 2 Stampfli Bern 2004 ISBN 978 3 7272 9455 6 Andreas Kley Verfassungsgeschichte der Neuzeit Stampflis juristische Lehrbucher 4 Auflage Stampfli Bern 2020 ISBN 978 3 7272 8712 1 S 211 511 Rene Pahud de Mortanges Schweizerische Rechtsgeschichte Ein Grundriss 2 erganzte und verbesserte Auflage Dike Verlag Zurich St Gallen 2017 ISBN 978 3 03751 838 0 Weblinks BearbeitenKarl Heinz Burmeister Anne Marie Dubler Rechtsgeschichte In Historisches Lexikon der Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e f g Martina Wittibschlager Einfuhrung in das schweizerische Recht C H Beck Munchen 2000 Rn 1 17 Bundesamt fur Justiz Was bringt die neue Bundesverfassung 18 Dezember 1998 abgerufen am 15 Mai 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsgeschichte der Schweiz amp oldid 238727425