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Dieser Artikel behandelt das Telekommunikationsrecht und den Wettbewerb auf Telekommunikationsmarkten Das Medienrecht umfasst die Regelungen privater und offentlicher universaler Information und Kommunikation Der liberalisierte Telekommunikationsmarkt beschreibt den Markt fur Telekommunikationsdienstleistungen und digitale Guter Der freie Wettbewerb ergibt sich auf den einzelnen Netzebenen Die erste Ebene sind Netzdienstleistungen die zweite Infrastrukturmanagement die dritte Netzinfrastrukturen und auf der vierten Ebene die Ressourcen auf deren Basis Netzinfrastruktur und Infrastrukturmanagement aufgebaut werden konnen 1 Dies ist durch das Telekommunikationsrecht auch TK Recht geregelt Als Telekommunikationsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet das samtlichen Arten der Telekommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt In Deutschland Osterreich und der Schweiz ist es vor allem durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gepragt Das Ziel der Europaischen Kommission war es durch die Liberalisierung die Telekommunikationsmarkte der Mitgliedsstaaten der europaischen Union den Wettbewerb zu fordern und dadurch ein umfassendes Angebot mit erschwinglichen Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen zu fordern In Deutschland bildet das Telekommunikationsgesetz die juristische Basis Inhaltsverzeichnis 1 Harmonisierungs und Liberalisierungsbestrebungen der Europaischen Union 1 1 Phasing out monopolistischer Bottlenecks 1 2 Situation in den Mitgliedsstaaten 1 2 1 Deutschland 1 2 1 1 Wettbewerb im Festnetz und Internetmarkt 1 2 1 2 Wettbewerb im Mobilfunkmarkt 1 2 1 3 Breitbandstrategie der deutschen Bundesregierung 1 2 2 Osterreich 2 Europaischer Telekommunikations und Netzmarkte 2 1 Ubersicht gesetzlicher Regelungen fur Telekommunikationsmarkte 2 1 1 Europaische Union 2 1 2 Deutschland 2 1 3 Osterreich 2 1 4 Schweiz 3 Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 3 1 Historie zur Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 3 2 Theoretischer Hintergrund und verfassungsrechtliche Grundlage 3 3 Regulierung des Telekommunikationsmarkts 3 3 1 Marktdefinition 3 3 2 Marktanalyse 3 3 3 Regulierungsverfugung 3 3 4 Zugangsregulierung 3 3 5 Entgeltregulierung 3 4 Probleme bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 3 4 1 TKG Novelle 2004 3 4 2 Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze DigiNetzG 3 5 Massnahmen und Losungsansatze 3 5 1 Netzallianz Digitales Deutschland 3 5 2 Tragermodelle 3 6 Synergien mit dem Bankensektor 3 6 1 Mobiles Bankkonto 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHarmonisierungs und Liberalisierungsbestrebungen der Europaischen Union Bearbeiten nbsp Die Abbildung zeigt Preisindizes fur Telekommunikationsdienstleistungen Das Basisjahr ist 2010 Grundlage der Harmonisierungs und Liberalisierungsbestrebungen der Europaischen Union bildet das Green Paper on the Development of the Common Market for Telecommunication Services and Equipment 2 Phasing out monopolistischer Bottlenecks Bearbeiten Das zentrale okonomische Wettbewerbsphanomen ist das Phasing out monopolistischer Bottlenecks welches den Wandel des Telekommunikationsmarktes am besten beschreibt Durch die Moglichkeit neben Sprachtelefonie noch Internet anzubieten und diese uber nichtkabelgebundenen Technologien zu realisieren hat die Markteintrittskosten fur Newcomer erheblich gesenkt Durch technische Innovationen werden ineffiziente Monopole abgebaut und das Angebot an Gutern und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft vergrossert und gunstiger wodurch die Beschaftigung mindestens erhalten bleiben und wirtschaftliches Wachstum generiert werden kann 3 Situation in den Mitgliedsstaaten Bearbeiten Deutschland Bearbeiten Die Situation in Deutschland ist im Breitbandatlas dargestellt Wettbewerb im Festnetz und Internetmarkt Bearbeiten nbsp Umsatz auf dem TelekommunikationsmarktDie Abbildung stellt den Aussenumsatz in Milliarden Euro der Telekommunikationsbranche dar Der Betrachtungszeitraum geht von 1998 bis 2016 Der Umsatz des Telekommunikationsmarkts wird in drei Klassen Festnetz Mobilfunk und Breitbandkabel unterteilt In der Abbildung ist zu erkennen dass der Markt nach der Liberalisierung im Jahr 1998 stark gewachsen ist Das Phasing Out des monopolistischen Bottlenecks der Deutschen Telekom erfolgte uber die Innovation des Mobilfunkes Dadurch wurde ein Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt moglich Wettbewerb im Mobilfunkmarkt Bearbeiten Der deutsche Mobilfunkmarkt wird von der Bundesnetzagentur reguliert In Deutschland sind seit Januar 2006 neun Lizenzen zum digitalen zellularen Mobilfunk vergeben davon je vier fur die GSM und UMTS Netze der in Deutschland aktiven Mobilfunknetzbetreiber Die Lizenz der Mobilcom AG wurde Ende 2003 an die Bundesnetzagentur zuruckgegeben die UMTS Lizenz von Quam wurde dem Betreiber nach Einstellung dessen Geschaftstatigkeit aufgrund des Nicht Erfullens der Ausbau und Auslastungskriterien entzogen Breitbandstrategie der deutschen Bundesregierung Bearbeiten Nach der globalen Finanzkrise 2008 2009 wurde in Deutschland das Konjunkturpaket II zur Abmilderung einer Rezession beschlossen Am Preisindex fur Telekommunikationsdienstleistungen lasst sich die Rezession an der Stagnation der Preise erkennen Das Konjunkturpaket II enthalt verschiedene Beschlusse unter anderem den Beschluss 6 Die Breitbandstrategie der Bundesregierung Dieser beinhaltet folgende Ziele Massiver Ausbau von Breitbandnetzen und Unterstutzung beim Aufbau von leitungsgebundenen und funkgestutzten Hochleistungsnetzen Besonders nicht versorgte Gebiete im landlichen Raum sollten bis Ende 2010 abgedeckt sein Bis spatestens 2014 soll es fur 75 Prozent der Haushalte und bis 2018 fur alle Haushalte in Deutschland Anschlusse mit Ubertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfugung stehen Die Umsetzung dieser Zielsetzungen legte die Bundesregierung mit einer Breitbandstrategie im Februar 2009 vor 4 Die Breitbandstrategie der Bundesregierung hat das Ziel eine flachendeckende Versorgung aller Haushalte mit einer Downloadgeschwindigkeit von 50 Mbit s zu gewahrleisten Dies ist erforderlich um weiterhin eine Basis fur wirtschaftliches Wachstum zu schaffen und die offentliche Versorgung durch ein umfassendes Angebot an digitalen Gutern und Dienstleistungen zu gewahrleisten 5 Das Ziel einer flachendeckenden Versorgung kann politisch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des Foderalismus und den zu gewahrleistenden gleichwertigen Lebensbedingungen in den Bundeslandern begrundet werden 6 Die deutsche Bundesregierung folgt mit der Breitbandstrategie den Vorgaben der Europaischen Kommission durch die Vier Saulen Strategie Diese umfasst eine gesetzliche Unterstutzung bei Investitionen in das Breitbandnetz oder Technologie Die zwei anderen Saulen sind eine unterstutzende Politik bei der Vergabe von Frequenzen und finanzieller Forderungen fur Netzbetreiber und Kommunen Durch das Breitbandburo des Bundes 7 wird der Austausch zwischen Bund und Landern uber den Netzausbau gepruft und bewertet 5 Osterreich Bearbeiten Die Situation in Osterreich ist im Breitbandatlas des Verkehrsministeriums dargestellt 8 In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Wettbewerb im Festnetz und Mobilfunkmarkt Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Europaischer Telekommunikations und Netzmarkte BearbeitenUbersicht gesetzlicher Regelungen fur Telekommunikationsmarkte Bearbeiten Europaische Union Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in der Europaischen Union dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Regionen zu schildern Grund fur die schrittweise Liberalisierung der deutschen Telekommunikationsmarkte waren in erster Linie gemeinschaftsrechtliche Vorgaben Die Europaische Kommission machte hier von ihrer Liberalisierungs und Binnenmarktharmonisierungskompetenz Gebrauch 9 Grundlegende Vorgaben Art 86 Abs 3 EG Art 95 EG Richtlinienpaket 2002 Roaming VO VO EU Nr 531 2012 Ziel der Liberalisierung ist es leistungsfahige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fordern und ausreichende Dienstleistungen zu gewahrleisten indem Monopolstellungen von Unternehmen abgebaut werden Durch eine grossere Vielfalt von Art Qualitat und Preis der Leistungen werden den Konsumenten so Wahlmoglichkeiten im Bereich der Telekommunikationsdienste eingeraumt Dies soll zu einem effektiven und nachhaltigen Wettbewerb fuhren Daher hat die Europaische Kommission folgende Richtlinien den Mitgliedstaaten zur individuellen Umsetzung mitgeteilt Die Richtlinie 2002 21 EG uber einen gemeinsamen Rechtsrahmen fur elektronische Kommunikationsnetze und dienste Rahmenrichtlinie Richtlinie 2002 20 EG uber die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und dienste Genehmigungsrichtlinie Richtlinie 2002 22 EG uber den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten Universaldienstrichtlinie Richtlinie 2002 19 EG uber den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehorigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung Zugangsrichtlinie und Richtlinie 2002 58 EG uber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphare in der elektronischen Kommunikation Datenschutzrichtlinie Deutschland Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Zustandigkeit fur das Telekommunikationsrecht wurde in Deutschland durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17 Dezember 2013 aus dem Geschaftsbereich des Bundesministeriums fur Wirtschaft und Energie dem Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur ubertragen einschliesslich der diesbezuglichen Fachaufsicht uber die Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahnen Bundesnetzagentur fruher Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post RegTP 10 Diese Zustandigkeitsubertragung schliesst deren europaische und internationale Bezuge sowie die Grundsatz und Planungsangelegenheiten ein Art 73 Abs 1 Nr 7 GG besteht eine ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes fur den Bereich Post und Telekommunikation Auf dieser Grundlage wurden durch den Bund folgende Gesetze erlassen das Telekommunikationsgesetz TKG das Informations und Kommunikationsdienste GesetzAuch die Verwaltung fur den Bereich Post und Telekommunikation liegt nach der Postreform gemass Art 87f Abs 2 Satz 2 GG beim Bund Osterreich Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das osterreichische Telekommunikationsrecht ist im Telekommunikationsgesetz 2021 erfasst Mit dem TKG 2021 wurden folgende EU Richtlinien umgesetzt 1 Richtlinie EU 2018 1972 uber den europaischen Kodex fur die elektronische Kommunikation ABl 2018 L 321 36 2 Richtlinie 2014 61 EU uber Massnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen fur die elektronische Kommunikation ABl 2014 L 155 1 3 Richtlinie 2008 63 EG uber den Wettbewerb auf dem Markt fur Telekommunikationsendeinrichtungen ABl 2008 L 162 20 4 Richtlinie 2002 77 EG uber den Wettbewerb auf den Markten fur elektronische Kommunikationsnetze und dienste ABl 2002 L 249 21 5 Richtlinie 2002 58 EG uber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphare in der elektronischen Kommunikation Datenschutzrichtlinie fur elektronische Kommunikation ABl Nr L 201 vom 31 Juli 2002 S 37 in der Fassung der Richtlinie 2009 136 EG ABl Nr L 337 vom 18 Dezember 2009 S 11 Schweiz Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Schweiz trieb zeitgleich wie Deutschland die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes voran Die Neuordnung des Schweizer Telekommunikationsmarktes trat in mehreren Verordnungen ab dem 1 Januar 1998 in Kraft Ab dann wurden Fernmeldedienste wie Telefonie uber Leitungen oder Mobilfunk Datendienste private Netzwerke und Stadtnetze im Wettbewerb angeboten werden konnen 11 Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes BearbeitenHistorie zur Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes Bearbeiten Folgender Abschnitt orientiert sich an Gersdorf 2008 Die Befugnis zur Regulierung des Telekommunikationssektors leitet die Europaische Kommission aus ihren wettbewerbsrechtlichen Kompetenzen aus Art 81 86 des EG Vertrages ab Es folgten daher folgende Liberalisierungsschritte ab 1988 um Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu ermoglichen mit dem Ziel einer grosseren Auswahl an Produkten und Dienstleistungen um wirtschaftliches Wachstum zu fordern Zuerst wurde der Endgeratemarkt durch die Endgeraterichtlinie liberalisiert Dies meint die Aufhebung der Monopolrechte des Vertriebs von Endgeraten wie zum Beispiel Telefon oder Faxgeraten Zwei Jahre spater 1990 wurde das staatliche Monopol auf Telefondienste und auf die Betreibung der Netze beschrankt Nach Art 2 Abs 1 der Diensterichtlinie gewahrleisten die Mitgliedstaaten zwar die Beseitigung der besonderen und ausschliesslichen Rechte bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen mit Ausnahme des Sprach Telefondienstes Art 4 Abs 1 der Diensterichtlinie impliziert hingegen die Berechtigung der Mitgliedstaaten auf Beibehaltung des Netzmonopols denn nach dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten die fur die Errichtung und Nutzung der offentlichen Netze die Gewahrung besonderer oder ausschliesslicher Rechte aufrechterhalten verpflichtet einen chancengleichen Netzzugang zu garantieren 1995 wurden die Fernsehkabelnetze durch die Kabelrichtlinie fur samtliche Telekommunikationsdienste mit Ausnahme des Sprachtelefondienstes geoffnet Durch die Wettbewerbs Richtlinie 96 19 EG29 wurden die Mitgliedstaaten schliesslich verpflichtet die verbleibenden Monopolrechte fur die Erbringung des Sprachtelefondienstes und fur die Bereitstellung von Telekommunikationsnetzen sowie fur die Telefonverzeichnisse und Auskunftsdienste zum 1 Januar 1998 aufzuheben Theoretischer Hintergrund und verfassungsrechtliche Grundlage Bearbeiten Um Wettbewerb zu ermoglichen gilt fur den Telekommunikationsmarkt eine sog asymmetrische Regulierung Das bedeutet dass durch Sonderregeln fur marktbeherrschende Unternehmen die neu hinzutretenden Wettbewerber unterstutzt werden sollen Ein marktbeherrschendes Unternehmen typischerweise der ehemalige naturliche Monopolist ist verpflichtet Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen soweit sie wesentlich sind zu den Bedingungen zu ermoglichen die es sich selber bei der Nutzung dieser Leistungen fur die Erbringung anderer Telekommunikationsdienstleistungen einraumt 33 TKG 1996 Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 1996 verlor die Deutsche Telekom ihr Monopolrecht auf dem Telekommunikationsmarkt Erste Schritte zur Liberalisierung waren die Aufhebung des Netzmonopols der Deutschen Telekom 1996 und des Monopols fur Sprachtelefondienste 1998 Seitdem konnen Endverbraucher uber andere private Anbieter im Call by Call oder Preselection Verfahren telefonieren Dies waren die ersten Schritte zur Marktoffnung in Deutschland In den folgenden Jahren wurde das TKG in mehreren Novellen uberarbeitet Die Anderungen im TKG 2004 basieren auf der Umsetzung des europaischen TK Richtlinienpakets 2002 Nachdem im Bereich des Kundenschutzes eine weitere Novellierung im Februar 2007 stattgefunden hatte wurden die letzten Anderungen des TKG im Jahr 2012 vorgenommen Die Marktoffnung gilt angesichts des regen Wettbewerbs als gelungen im Gegensatz zur Liberalisierung des Strommarktes 1998 Zwar wird der Markt von einigen grossen Unternehmen gepragt zu denen weiterhin die Deutsche Telekom gehort jedoch gibt es mittlerweile eine grosse Anzahl an Anbietern die mit diesen in Konkurrenz stehen Die Preise fur Telekommunikation sind daher seit der Liberalisierung stark gesunken was ein Indikator fur funktionierenden Wettbewerb ist Um diesen Wettbewerb zu gewahrleisten gibt es die Bundesnetzagentur die als deutsche Regulierungsbehorde agiert Sie pruft ob Unternehmen auf den relevanten Markten einer Regulierung bedurfen und suchen dementsprechende Regulierungsinstrumente aus Regulierung des Telekommunikationsmarkts Bearbeiten Ausgangspunkt jeglicher Regulierung im Telekommunikationsbereich sind die 10 bis 50 TKG bis 2021 9 bis 15 TKG in denen das sogenannte Marktregulierungsverfahren geregelt ist Dieses Verfahren unterteilt sich in die Marktdefinition und die Marktanalyse Durch den Erlass einer Regulierungsverfugung nach 13 TKG wird das vorangegangene Verfahren mit der Zugangsregulierung und der Entgeltregulierung verbunden Marktdefinition Bearbeiten Durch die Marktdefinition lokalisiert die Bundesnetzagentur potentielle Markte welche Gegenstand einer Regulierung sein konnen Wie bereits erwahnt gibt es mehrstufige europarechtliche Vorgaben Art 15 Rahmenrichtlinie nach denen die regulierungsbedurftigen Markte ausgewahlt werden Zum einen bestehen Vorgaben fur die sachliche und raumliche Abgrenzung der Markte Hinsichtlich der sachlichen Marktabgrenzung wird auf die Austauschbarkeit der Produkte auf der Nachfrageseite sowie auf die Angebotsumstellungsflexibiltat abgezielt Ob diese Kriterien erfullt sind kann durch den hypothetischen Monopolistentest ermittelt werden Der Test geht der Frage nach wie Nachfrager und Wettbewerber auf eine kleine aber signifikante Preissteigerung bei einem bestimmten Produkt reagieren wurden Die Ausweichprodukte sind dann demselben sachlichen Markt zugehorig Dieser Test kann allerdings nur eine klare Aussage machen solange die Nachfrager ihre Kaufentscheidung im Preis begrunden Aus diesem Grund empfiehlt die EU Kommission zur weiteren Marktabgrenzung eine Zusammenfassung aller Produkte die fur denselben Endzweck verwendet werden Zur raumlichen Marktabgrenzung verweist die EU Kommission auf die standige Rechtsprechung des EuGH Dieser legt fest dass es sich bei einem Markt um ein Gebiet handelt in dem die Unternehmen bei den relevanten Produkten an Angebot und Nachfrage beteiligt sind und die Wettbewerbsbedingungen einander gleichen oder hinreichend homogen sind und von Nachbargebieten unterschieden werden konnen in denen erheblich andere Wettbewerbsbedingungen bestehen Fur den Telekommunikationsbereich sind somit das von einem Netz erfasste Gebiet sowie bestehende Rechts und Verwaltungsinstrumente Lizenzgebiete oder Frequenzgebiete mit einzubeziehen Weiterhin sind von der Bundesnetzagentur weitere Kriterien zur Marktabgrenzung zu berucksichtigen Diese lassen sich durch einen sogenannten Drei Kriterien Test definieren Demnach bedurfen Markte einer Regulierung wenn betrachtliche und anhaltende Marktzutrittsschranken vorhanden sind und auch keine Aussicht auf wirksamen Wettbewerb vorliegt Weiterhin kann dieses Marktversagen auch nicht durch die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts abgewendet werden Als weiteren Punkt hat die EU Kommission eine Markteempfehlung abgegeben nach denen sich die nationalen Regulierungsbehorden somit in Deutschland die Bundesnetzagentur zu richten haben Die EU Kommission hat demzufolge schon vorab eine Marktdefinition vorgenommen Sie unterscheidet in Endkundenmarkte und Vorleistungsmarkte Marktanalyse Bearbeiten Anschliessend an die Marktdefinition fuhrt die Bundesnetzagentur eine Marktanalyse durch Diese hat zum Ziel das Unternehmen auf den vorher festgelegten regulierungsbedurftigen Markt zu identifizieren welches uber betrachtliche Marktmacht verfugt Gem 11 Abs 1 S 3 TKG liegt betrachtliche Marktmacht eines Unternehmens dann vor wenn es entweder allein oder gemeinsam mit anderen eine der Beherrschung gleichkommenden Stellung einnimmt Es wird betrachtliche Marktmacht vermutet wenn die wirtschaftlich starke Stellung eines Unternehmens diesem gestattet sich unabhangig von den anderen Marktteilnehmern zu verhalten Bei einem Marktanteil von uber 50 liegt nach standiger Rechtsprechung des EuGH jedoch immer ausser in besonderen Ausnahmefallen betrachtliche Marktmacht vor Gem 12 Abs 1 TKG hat die Bundesnetzagentur eine nationale Konsultation durchzufuhren durch die interessierte Parteien die Gelegenheit erhalten zu den Ergebnissen nach 10 11 TKG Stellung zu nehmen Auch hat die Bundesnetzagentur gem 12 Abs 2 TKG ein gemeinschaftsweites Konsolidierungsverfahren durchzufuhren wenn die Ergebnisse nach 10 11 TKG Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten haben Regulierungsverfugung Bearbeiten Der 13 TKG hat die Regulierungsverfugung zum Gegenstand Diese stellt eine Verbindung der vorangegangenen Schritte mit den weiteren des zweiten Teils des TKG dar Durch sie werden die Regulierungsinstrumente festgelegt Die Bundesnetzagentur hat die Moglichkeit durch diese Regulierungsverfugung als Verwaltungsakt den Marktteilnehmern Verpflichtungen aufzuerlegen Adressaten konnen sowohl Unternehmen mit betrachtlicher Marktmacht sein als auch Unternehmen ohne betrachtliche Marktmacht Als Beispiel fur letzteres ware hier der 18 TKG anzufuhren der Betreiber offentlicher Telekommunikationsnetze ohne betrachtliche Marktmacht zu Zusammenschaltung mit anderen Netzen verpflichten kann Nicht Gegenstand einer Regulierungsverfugung sind zum einen die sonstigen Verpflichtungen nach 13 TKG sowie die nachtragliche Entgeltregulierung nach 38 TKG Ebenfalls nicht Bestandteil ist die besondere Missbrauchsaufsicht nach 42 43 TKG Zugangsregulierung Bearbeiten Die Entstehung von Wettbewerb kann sich nur frei entfalten wenn es den Endnutzern ermoglicht wird die Leistungen samtlicher Anbieter in Anspruch zu nehmen Allerdings besitzt auch heute noch die Deutsche Telekom AG im Festnetzbereich fast ausschliesslich die Rechte an den Endnutzeranschlussen Weiterhin ist der Aufbau einer doppelten Infrastruktur aus Kostengrunden nicht sinnvoll Dennoch mussen Telefondienstleister Zugang zu den Netzen haben um ihre Leistungen an den Kunden erbringen zu konnen Aus diesem Grund konnen Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur zur Zusammenschaltung mit anderen Netzen verpflichtet werden Auch kann die Bundesnetzagentur Betreiber offentlicher Telekommunikationsnetze mit betrachtlicher Marktmacht dazu verpflichten anderen Marktteilnehmern nach 19 21 TKG diskriminierungsfreien Zugang zu deren Netzen zu gewahren Entgeltregulierung Bearbeiten Gem 27 Abs 1 TKG ist Ziel der Entgeltregulierung eine missbrauchliche Ausbeutung Behinderung oder Diskriminierung von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch preispolitische Massnahmen von Unternehmen mit betrachtlicher Marktmacht zu verhindern Ob und inwieweit die Bundesnetzagentur in diesen Bereich eingreift hangt zum einen von der Art der Leistung Endkundenleistung oder Zugangsleistung und zum anderen von der jeweiligen Marktposition betrachtliche Marktmacht oder keine betrachtliche Marktmacht des Unternehmens ab Es kann eine ex ante Regulierung 30 37 TKG sowie eine ex post Regulierung 38 TKG erfolgen Probleme bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes Bearbeiten TKG Novelle 2004 Bearbeiten Aufgrund mehrerer europaischer Richtlinien unter anderem der Datenschutzrichtlinie fur elektronische Kommunikation wurde das Telekommunikationsgesetz im Jahr 2004 umfassend reformiert Demnach mussen nun unter anderem nach 110 TKG technische Einrichtungen zur Uberwachung vorgehalten werden wenn eine Telekommunikationsanlage betrieben wird Diese Regelung war vor allem in der Kritik da diese hohe Investitionen z B bei vielen E Mail Providern erforderte 9 Erneute Kritik uber die Verhaltnismassigkeit 12 kam auf als 2012 in einem Bericht 13 von 37 3 Millionen abgehorten E Mails die Rede war Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze DigiNetzG Bearbeiten Mitte des Jahres 2014 trat die Richtlinie 2014 61 EU des Europaischen Parlaments und des Rates uber Massnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen fur die elektronische Kommunikation in Kraft Die Vorgaben der Kostensenkungsrichtlinie sind nach deren Artikel 13 Satz 1 bis zum 1 Januar 2016 in nationales Recht umzusetzen Das Ziel der Kostensenkungsrichtlinie und des DigiNetzG ist die Senkung der Kosten fur den Auf und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze 14 Im Juli 2016 waren in 70 der deutschen Haushalte Breitbandanschlusse mit mind 50 Mbit s Downloadgeschwindigkeit verfugbar Der Bundesverband Breitbandkommunikation Breko kritisiert das DigiNetz Gesetz Ein zusatzlicher Breitbandausbau in Gebieten mit bestehenden Hochgeschwindigkeitsnetzen wurde keinen volkswirtschaftlichen Nutzen stiften Die Breko schlagt dagegen vor die Techniken FTTB fiber to the building business or basement und FTTH fiber to the home zu fordern da diese unter aktuellen gegebenen technologischen Bedingungen am besten geeignet seien um zukunftige Dienste und Angebote nutzen und anbieten zu konnen 15 Die Bundesregierung strebt an die mit dem DigiNetzG eingefuhrten Moglichkeiten fur eine Mitverlegung von Glasfaser bei offentlich finanzierten Bauarbeiten einzuschranken und einen Ablehnungsgrund fur die Mitverlegung in dem Fall dass die Bauarbeiten durch einen geforderten Breitbandausbau ausgelost sind in das TKG aufzunehmen 16 Massnahmen und Losungsansatze Bearbeiten Netzallianz Digitales Deutschland Bearbeiten Die Netzallianz Digitales Deutschland ist ein vom Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur initiiertes Forum dem neben dem Bundesministerium selbst und der Bundesnetzagentur grosse deutsche Telekommunikationsunternehmen und Verbande aus der Telekommunikationsbranche angehoren In ihm sollen die Investitionen der nachsten Jahre und mogliche flankierende Massnahmen diskutiert werden 17 Massgebliches Arbeitsdokument der Netzallianz ist ihr Kursbuch in dem Massnahmen benannt werden auf die sich die Teilnehmer verstandigt haben und dessen regelmassige Uberprufung und Erganzung sich die Mitglieder zur Aufgabe gemacht haben Zu den im Kursbuch festgehaltenen Massnahmen zahlt die Vereinheitlichung und grossere Transparenz bei offentlich geforderten Ausschreibungen fur den Breitbandausbau die bessere Nutzung von Synergien durch Forderung von Inhouse Verkabelung beim Wohnungsbau oder Renovierungen sowie die Absicherung eines verlasslichen Regulierungsregimes In der Offentlichkeit diskutiert wurde dabei vor allem dass der Betrieb besonderer Klassen des Datenverkehrs neben den herkommlichen Ubertragungswegen auch kunftig nicht eingeschrankt werden soll Diese Entscheidung wurde vielfach als Verletzung des Prinzips der Netzneutralitat interpretiert Das Motiv zur Verletzung der Netzneutralitat oder der Abschaffung von Flatrate Angeboten ist der Ertragsruckgang der Netzbetreiber aufgrund des jungsten Wachstums der Kabelnetzbetreiber zuzuschreiben Die deutsche Telekom halt daher eigene Investitionen in die Netzinfrastruktur zuruck Dies ist einer der Beweggrunde einer staatlichen Forderung des Breitbandnetzes 18 Tragermodelle Bearbeiten Fur die jeweiligen Wertschopfungsstufen mussen Trager aus dem offentlichen oder privaten Bereich gefunden werden Kommunen kommunale Unternehmen Zweckverbande und private Unternehmen ubernehmen dabei Aufgaben in einer zwei oder allen drei Wertschopfungsstufen In Regionen in denen weder die offentliche Hand noch der private Markt Losungen umsetzen konnen oder wollen konnen alternativ sogenannte Bottom Up Ansatze realisiert werden Dabei schliessen sich Burger und ortsansassige Unternehmen in verschiedenen Organisationsformen zusammen um Ausbau und oder Betrieb eigenstandig zu organisieren 19 Synergien mit dem Bankensektor Bearbeiten Mobiles Bankkonto Bearbeiten Durch die Verbreitung des Smartphones und dem Kostendruck im Bankengeschaft nehmen die Herausforderungen fur den Bankensektor zu Der Bankensektor ist durch die Phase der niedrigen Zinsen zum Vorantreiben von Innovationen gezwungen Ein Beispiel ist eine Kooperation mit einem Telekommunikationsunternehmen um ahnliche Geschaftsprozesse zusammenzulegen Ein Beispiel ist die Eroffnung eines Kontos und die Verwaltung eines Handytarifs in einer App Das Mobile Banking ist vom bekannten Online Banking abzugrenzen Der Begriff des Mobile Banking meint eine ausschliessliche Nutzung der Bankgeschafte am Smartphone 20 Literatur BearbeitenAlexander Koch Andreas Neumann Telekommunikationsrecht Einfuhrung 2 Auflage Deutscher Fachverlag Frankfurt am Main 2013 Bernd Holznagel Christoph Enaux Christian Nienhaus Telekommunikationsrecht Rahmenbedingungen Regulierungspraxis 2 Auflage C H Beck Munchen 2006 Christian Koenig Sascha Loetz Andreas Neumann Telekommunikationsrecht Recht und Wirtschaft Verlag Heidelberg 2004 ISBN 978 3 8252 2620 6 Detlev Gabel Sven Asmussen Mirko Wieczorek Das novellierte Telekommunikationsrecht Uberblick und Auswirkungen auf Verbraucher und Datenschutz Wiesbaden 2012 JurPC Internet Zeitschrift fur Rechtsinformatik und Informationsrecht online Dragana Damjanovic Michael Holoubeck Hans Peter Lehofer Grundzuge des Telekommunikationsrechts Springer International Cham 2006 Franz Sacker Telekommunikationsgesetz Kommentar 3 Auflage Deutscher Fachverlag Frankfurt am Main 2013 Gunter Knieps Wettbewerbsokonomik 3 Auflage Springer Verlag Heidelberg 2008 Gunter Knieps Netzokonomik 1 Auflage Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr Th Gabler Wiesbaden 2007 Hans Arndt Thomas Fetzer Joachim Scherer Telekommunikationsgesetz Kommentar Erich Schmidt Verlag Berlin 2008 Jorn Kruse Regulierung der Terminierungsentgelte der deutschen Mobilfunknetze Universitat der Bundeswehr Hamburg Hamburg 2003 Jurgen Kuhling Tobias Schall Michael Biendl Telekommunikationsrecht 2 Auflage C F Muller Verlag Heidelberg 2014 Justus Haucap Regulierung und Deregulierung in Telekommunikationsmarkten Theorie und Praxis Dusseldorfer Institut fur Wettbewerbsokonomie DICE Dusseldorf 2010 Peter Dahlke Rechtssystematische Besonderheiten im Telekommunikationsrecht Josef Eul Verlag Lohmar 2004 Sven Heun Handbuch Telekommunikationsrecht 2 Auflage Dr Otto Schmidt Verlag Koln 2007 Weblinks BearbeitenHubertus Gersdorf Telekommunikationsrecht PDF 423 kB Vorlesungsskript Stand Mai 2008 Einzelnachweise Bearbeiten Gunter Knieps Netzokonomie 1 Auflage Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr Th Gabler Wiesbaden 2007 ISBN 978 3 8349 9231 4 S 3 ff Richard Sietmann 25 Jahre TK Liberalisierung warum die Breitband Politik in der Sackgasse steckt heise de 5 Mai 2012 abgerufen am 14 Dezember 2016 Gunter Knieps Wettbewerbsokonomik 3 Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg 2008 ISBN 978 3 540 78348 0 S 112 ff Schlaglichter der Wirtschaftspolitik PDF Nicht mehr online verfugbar Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie 2009 archiviert vom Original am 30 Januar 2012 abgerufen am 12 Marz 2010 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und 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gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot breitbandatlas info a b Lauschverhalten unter der Lupe heise online de c t Organisationserlass der Bundeskanzlerin 2013 Ursula Widmer Der Schweizer Telekommunikationsmarkt im Banne der Liberalisierung PDF SWITCHjournal 1 Januar 1997 abgerufen am 12 Dezember 2016 Piltz Nachrichtendienste durfen Mass und Ziel nicht aus den Augen verlieren Memento vom 3 Mai 2012 im Internet Archive Bundestagsdrucksache 1708639 PDF 340 kB Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze DigiNetzG PDF Deutsche Bundesregierung 2014 abgerufen am 14 Dezember 2016 Marleen Frontzeck Hornke Bundestag stosst mit DigiNetzG auf Kritik teltarif de 8 Juli 2016 abgerufen am 14 Dezember 2016 5 TKG Anderungsgesetz PDF Deutsche Bundesregierung 2018 abgerufen am 12 Dezember 2018 Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium PDF Deutscher Bundestag abgerufen am 12 Dezember 2016 Digitales Und Raumentwicklung Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 18 Oktober 2016 abgerufen am 16 November 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmvi de Mogliche Tragermodelle Nicht mehr online verfugbar Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie archiviert vom Original am 20 Dezember 2016 abgerufen am 15 Dezember 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zukunft breitband de Revolution des Mobile Banking PDF Fidor Bank 12 Mai 2016 abgerufen am 3 Juni 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4123202 1 lobid OGND AKS Anmerkung Betrifft Telekommunikationsrecht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title 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