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BasisdatenTitel Geschaftsordnung derBundesregierungAbkurzung GOBRegErlassenaufgrund von Art 65 GGVerkundungstag 11 Mai 1951 GMBl S 137 Letzte Anderungdurch 1 Anderungsbekanntmachung vom21 Nov 2002 GMBl S 848 Weblink GOBReg1 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung Die Geschaftsordnung der Bundesregierung GOBReg ist die Verfahrensordnung der Bundesregierung als Kollegialorgan und enthalt Regelungen uber die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern dem Bundeskanzler und den Bundesministern Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Rechtsgrundlage und Veroffentlichung 3 Organisationsgewalt des Bundeskanzlers 3 1 Organisationserlasse 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDie Geschaftsordnung ist in vier Teile geteilt Bundeskanzler I Stellvertretung des Bundeskanzlers II Bundesminister III und Bundesregierung IV In ihr spiegelt sich der Ausgleich der im Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland angelegten Grundprinzipien der Regierungstatigkeit Sie erlautert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers Ressorthoheit der Bundesminister und Kollegialprinzip fur eine Vielzahl von Regierungsentscheidungen Die Geschaftsordnung enthalt einige Regelungen hinsichtlich Parlamentarischer Staatssekretare beamteter Staatssekretare weiterer politischer Beamter und sonstiger hoherer Beamter in Bundeskanzleramt und Bundesministerien Die Regelungen der Geschaftsordnung sind zum Teil rein deklaratorischer Natur prazisieren mitunter aber auch bestehendes Recht oder stellen eigenstandige Regelungen dar Zu Uberschneidungen kommt es neben dem Grundgesetz beispielsweise mit Regelungen des Bundesbeamtengesetzes BBG oder des Gesetzes uber die Rechtsverhaltnisse der Parlamentarischen Staatssekretare ParlStG Die Geschaftsordnung ist ihrer Rechtsnatur nach Geschaftsordnungsrecht und hat daher obwohl sie die Regelungen des Grundgesetzes konkretisiert nicht den Rang von Verfassungsrecht Sie ist reines Binnenrecht der Bundesregierung und entfaltet keine Bindungswirkung nach aussen weder gegenuber anderen Verfassungsorganen noch gegenuber dem Burger Ein Verstoss gegen die Geschaftsordnung kann daher auch nicht vor Gericht geltend gemacht werden Die Geschaftsordnung ist seit 1951 nur selten geandert worden und dann auch nur in einzelnen Regelungen Wesentliche Regeln nach denen die Bundesregierung handelt ergeben sich deshalb auch aus der Staatspraxis und vor allem der Gemeinsamen Geschaftsordnung der Bundesministerien GGO Rechtsgrundlage und Veroffentlichung BearbeitenRechtsgrundlage ist Art 65 Satz 4 Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Demnach leitet der Bundeskanzler die Geschafte der Bundesregierung nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundesprasidenten genehmigten Geschaftsordnung Die Genehmigung durch den Bundesprasidenten ist eine tendenziell symbolische Kompetenz 1 Die Geschaftsordnung wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veroffentlicht Organisationsgewalt des Bundeskanzlers BearbeitenDie Organisationsgewalt des Bundeskanzlers zur Schaffung Zusammenlegung und Zustandigkeitsregelung der Bundesministerien ergibt sich aus Art 64 Abs 1 und Art 65 GG Dem korrespondiert 9 GOBReg der auch Grundlage fur die Organisationserlasse des Bundeskanzlers BKOrgErl ist Beschrankt wird seine Organisationsgewalt durch die im Grundgesetz vorgeschriebene Errichtung des Bundesministeriums der Verteidigung Art 65a GG Bundesminister fur Verteidigung des Bundesministeriums der Justiz Art 96 Abs 2 S 4 GG Geschaftsbereich des Bundesjustizministers und des Bundesministeriums der Finanzen Art 108 Abs 3 S 2 GG Bundesminister der Finanzen Organisationserlasse Bearbeiten Die Organisationserlasse des Bundeskanzlers bzw der Bundeskanzlerin andern jeweils die Geschaftsverteilung des Vorgangers So kann durch Vergleich der jeweiligen Organisationserlasse eine luckenlose Geschichte der Organisationsentwicklung der Bundesregierung nachvollzogen werden Die letzten Organisationserlasse gab es am 22 November 2005 2 19 September 2007 3 19 Dezember 2008 4 28 Oktober 2009 5 17 Dezember 2013 6 14 Marz 2018 7 und 8 Dezember 2021 8 Siehe auch Organisationsrecht und RichtlinienkompetenzSiehe auch BearbeitenGemeinsame Geschaftsordnung der Bundesministerien GGO Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages GOBT Geschaftsordnung des Bundesrates Deutschland GOBR Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss GemAusGO Gemeinsame Geschaftsordnung des Bundestages und des Bundesrates fur den Ausschuss nach Artikel 77 GG GO VermA Geschaftsordnung des Bundesverfassungsgerichts GOBVerfG Literatur BearbeitenErnst Wolfgang Bockenforde Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung Eine Untersuchung zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland 2 Auflage Duncker amp Humblot GmbH 1964 ISBN 3 428 02477 X Volker Busse Hans Hofmann Bundeskanzleramt und Bundesregierung 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2010 ISBN 978 3 8114 7734 6 Volker Busse Kommentierung der Geschaftsordnung der Bundesregierung In Das Deutsche Bundesrecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2013 Weblinks BearbeitenGeschaftsordnung der BundesregierungEinzelnachweise Bearbeiten Gerd Strohmeier Der Bundesprasident Was er kann darf und muss bzw konnte durfte und musste In Zeitschrift fur Politikwissenschaft Band 55 Nr 2 2008 S 185 Online PDF Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 22 November 2005 Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 19 September 2007 Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 19 Dezember 2008 Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 28 Oktober 2009 Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17 Dezember 2013 Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14 Marz 2018 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler Organisationserlass In bundesregierung de 8 Dezember 2021 abgerufen am 9 Dezember 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsordnung der Bundesregierung amp oldid 235425575 Organisationserlasse