www.wikidata.de-de.nina.az
Die Steinmetzordnungen spiegeln eine besondere historische Organisationsform des Handwerks im Mittelalter wider die vom 13 bis zum 16 Jahrhundert Bedeutung fur das gotische Bauwesen hatte und einmalig sind Die Steinmetzordnungen spielten im Dombauwesen der Gotik eine grosse Rolle Mit der Entwicklung des Bauwesens im 12 Jahrhundert und der Entstehung von zahlreichen Stadten entwickelten sich die Anforderungen an die Baukonstruktion und die Bauorganisation Die Regelungen existierten Jahrhunderte durch mundliche Uberlieferung und erst gegen Ende des 14 Jahrhunderts wurden sie verschriftlicht Wappen der Steinmetzen aus Bronze mit Krone und Bugelhelm dem Hinweis fur Adelige Der Entwurf des Wappens geht vermutlich auf das 15 Jh zuruckDerartige Regelwerke wie die Steinmetzordnungen gab es in keinem anderen mittelalterlichen Handwerk In diesen Ordnungen waren nicht nur berufliche Ablaufe niedergelegt sondern die Steinmetzen der Bauhutten hatten eine eigene Gerichtsbarkeit eigene Regeln uber ihre Gebrauche Zusammenkunfte und Zusammenschlusse Es waren Ordnungen die nicht nur die beruflichen Ablaufe sondern auch die Beziehung der Beteiligten der Meister Gesellen und Lehrlinge untereinander bestimmten Die wichtigste Steinmetzordnung war die so genannte Strassburger Steinmetzordnung vom 24 April 1459 die am 29 September 1533 im Bruderbuch fortgeschrieben wurde Daneben gab es Steinmetzordnungen regionaler Bauhutten die sich an die oben genannten Ordnungen anlehnten Inhaltsverzeichnis 1 Herausbildung 2 Inhalte 3 Schriftform 4 Gultigkeit 5 Untergang 6 Literatur 7 EinzelnachweiseHerausbildung BearbeitenDie Steinmetzordnungen blieben zunachst ungeschrieben wurden mundlich nur innerhalb des Huttenwesen weitergegeben und gegen Ende des Bauhuttenwesen in detaillierten Ordnungen niedergeschrieben 1 Im Unterschied zur deutschen Entwicklung gab es in England bereits im Jahre 1390 eine Niederschrift im so genannten Regius Manuskript 2 Im Laufe des 13 Jahrhunderts kamen die Bauhutten in Mitteleuropa auf Die Bauhutten entwickelten eine spezifische und arbeitsteilige Organisationsstruktur die den hohen technischen und handwerklichen Anforderungen des gotischen Dombaus nachkommen bzw entsprechen sollte Die Bauhutten vereinigten zunachst ausschliesslich Steinmetzen die sich in so genannten Steinmetzbruderschaften organisierten nbsp Erwin von Steinbach Skulptur aus Sandstein am Strassburger MunsterIm Jahre 1275 beraumte Erwin von Steinbach 1244 1318 eine Versammlung der wesentlichsten deutschen franzosischen italienischen und englischen Bauhutten an Dies wird fur den entscheidenden Schritt fur die Herausbildung des Bauhuttenwesen gehalten Steinbach Dombaumeister von Strassburg beabsichtigte die vorhandenen Regeln zu vereinheitlichen um die Arbeit zu erleichtern und gerechter erfolgen zu lassen Zur gleichen Zeit wurde die Munsterbauhutte von Strassburg zur obersten Haupthutte als oberste und letzte Instanz anerkannt Daneben gab es die Haupthutten in Koln Bern spater Zurich und Wien In diesem Zusammenhang wird vermutet dass der romisch deutsche Konig Rudolf I ein Habsburger die Bauhutten mit der freien Gerichtsbarkeit belehnt hat 3 Inhalte BearbeitenNachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der Steinmetzordnungen von Strassburg und dem Bruderbuch benannt Geregelt war die Lohnhohe die am Tage des Eintritts eines Gesellen in die Bauhutte gezahlt wurde Die Ausbildungszeit der Lehrlinge war festgeschrieben Fur Streitigkeiten der in der Bauhutte Beschaftigten gab es Regularien Das abschliessende hochste Urteil bei Einspruchen gegen Urteile fallte die oberste Bauhutte die Hauptbauhutte von Strassburg Dies wurde spater abgeandert und das letzte Urteil dem Kaiser zugeschrieben was nie praktiziert wurde Es gab exemplarische Strafen Auch die Prugelstrafe war moglich das so genannte Prutschen mit langen Holzlatten auf das Gesass des Verurteilten Die Ordnungen hatten zahlreiche Verweise auf Gelobnisformeln die abzulegen waren wie Eid Gehorsam Gelubde und Treue Beispielsweise war bei Aufnahme in die Bruderschaft ein Gelobnis abzulegen Sollte der Meister versterben so konnte ein geeigneter Geselle das Werk fortfuhren Zwei Meister konnten nur an einem kleinen Bauwerk arbeiten das in Jahresfrist fertigzustellen war Der Meister hatte sich genau an den vorgegebenen Bauplan zu halten Sollte ein Meister eine uneheliche Beziehung unterhalten durften keine Gesellen oder Wandergesellen bei ihm arbeiten Die Meister hatten einmal im Jahr die Ordnung vorzulesen und ihm hatten alle Poliere Gesellen und Wandergesellen zu gehorchen Die Huttenmeister hatten die Kasse genannt Buchse zu fuhren in die jeder Geselle ein Pfennig pro Tag einzubezahlen hatte um kranke oder in Gerichtsverfahren verwickelte Gesellen finanziell zu unterstutzen Lehrlinge mussten ein Lehrgeld bezahlen und sie durften bei Eintritt in die Ausbildung nicht unter 14 Jahren alt sein In den spateren Ordnungen musste ein Ausbildungsvertrag schriftlich ein Zettel geschlossen werden Die Probezeit fur einen Lehrling durfte nicht langer als 14 Tage dauern Ein ausgebildeter Maurer der Steinmetz werden wollte musste eine dreijahrige Ausbildung zum Steinmetzen vollziehen Die Ausubung des Berufs konnte untersagt und es konnten auch Kundigungen ausgesprochen werden Spater konnte ein Geselle nicht fur eine Kundigung finanziell in Regress genommen werden Zu groben Bearbeiten der Werksteine konnten Maurer herangezogen werden nbsp Steinmetzzeichen aus der Zeit der GotikDas Steinmetzzeichen wird in den spateren Ordnungen zum Ehrenzeichen 4 Schriftform BearbeitenAllgemein anerkannt ist dass die Bauhuttenordnung vom 25 April 1449 als das verschriftlichte Regelwerk mundlicher Uberlieferung der Bauhuttenregeln gilt Zu einer Beratung waren die vier Vertreter der Haupthutten Strassburg Koln Wien Bern 1445 in Strassburg vom Dombaumeister Jost Dotzinger eingeladen worden Dort kam keine abschliessende Einigung zustande Dies gelang erst nach weiteren Tagungen in Speyer Strassburg und abschliessend in Speyer im April 1449 wo eine Einigkeit aller Bauhutten des damaligen Deutschen Reiches und der Schweiz kam die als Strassburger Steinmetzordnung anerkannt ist Warum es erst so spat zu einer schriftlichen Ordnung des Bauhuttenwesens kam wird mit verschieden erklart Genannt wird vor allem die relative Eigenstandigkeit der gotischen Bauhutten eine entwickelte Gedachtniskultur der mittelalterlichen Handwerker die Wanderschaft der Gesellen von denen viele nicht lesen konnten die Geheimhaltung der Rituale und der bautechnischen und planerischer Grundlagen der Steinmetzarbeit 5 Gultigkeit BearbeitenDie Steinmetzordnung wurde vermutlich bereits 1459 von Kaiser Friedrich III konfirmiert Sicher ist dass sie vom Rex Romanorum Maximilian I am 3 Oktober 1498 und von Kaiser Ferdinand II im Jahre 1621 unterzeichnet wurde 6 Um 1500 kam es mit der beginnenden Beendigung der Gotik zur Auflosung zahlreicher Dombauhutten und andererseits zu Zusammenschlussen von Steinmetzen ausserhalb der Bauhutten in Zunfte Teilweise verschmolzen die Bauhutten mit den stadtischen Zunften Die von Martin Luther ausgeloste Reformation hatte auch fur die Bauhutten Folgen die z T bis zur Bedeutungslosigkeit herabsanken Im Jahre 1509 wurde die Kolner Bauhutte aufgelost die erst 1840 wieder auflebte Untergang BearbeitenIm Verlauf dieses historischen Prozesses kam es zu einer Reaktion und Anpassung der Strassburger Steinmetzordnung im so genannten Bruderbuch im Jahre 1563 Im Bruderbuch wurde die Strassburger Ordnung weiter festgeschrieben und um Vorschriften erganzt die mit den religiosen Umwalzungen des 16 Jahrhunderts zu erklaren sind 7 Folgende Bauhutten hatten dieselbe Huttenordnung des Bruderbuches die Strassburg unterworfen sein sollten Speyer Zurich Haupthutte Augsburg Frankfurt Ulm Heilbronn Blaffenburg Pleffenberg Dresden Nurnberg Salzburg Haupthutte Mainz Stuttgart Heidelberg Freiburg Basel Haupthutte Hagenau Schlettstadt Regensburg Meisenheim Munchen Ansbach und Konstanz Wobei Wien Magdeburg und Meissen nicht genannt werden 8 Angepasst wurden im Bruderbuch zahlreiche strittige Punkte die letztendlich das Ende der Gultigkeit der Steinmetzordnungen und den Untergang des Bauhuttenwesens nicht aufhalten konnten Als Strassburg im Jahre 1697 franzosisch wurde untersagte der Regensburger Reichstag am 16 Mai 1707 und erneut am 13 Mai 1727 alle Verbindungen der deutschen Bauhutten nach Strassburg Kaiser Karl VI verbot am 16 August 1731 den Bauhutten die eigene Gerichtsbarkeit Gebrauche Zusammenkunfte und Zusammenschlusse ohne kaiserliche Genehmigung und schliesslich erwirkte Kaiser Josef II am 30 April 1772 die strikte Ausfuhrung der vorgenannten Regelungen im so genannten Kommissionsedikt Die rechtliche Existenz der Bauhutten war damit beendet 9 Literatur BearbeitenAlfred Schottner Die Ordnungen der mittelalterlichen Dombauhutten Verschriftlichung und Fortschreibung der mundlich uberlieferten Regeln der Steinmetzen Lit Verlag Munster 1994 ISBN 3 8258 2353 9 Einzelnachweise Bearbeiten Alfred Schottner Ordnungen S 1 siehe Literatur Alfred Schottner Ordnungen S 70 Alfred Schottner Ordnungen S 3 Die Steinmetzordnung vom Jahr 1459 und Die Steinmetzordnung vom Jahr 1563 In Schottner Ordnung Anhang I und III Alfred Schottner Ordnungen S 15 17 Alfred Schottner Ordnungen S 24 Alfred Schottner Ordnungen S 77 Franz Rziha Studien uber die Steinmetzzeichen Reprint der Originalausgabe von 1883 Zentralantiquariat der DDR Leipzig 1989 ISBN 3 7463 0163 7 S 15 Alfred Schottner Ordnungen S 2 4 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steinmetzordnung amp oldid 214174928