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Schutzmacht ist ein Begriff aus dem Konsularrecht und bezeichnet einen Staat der einen anderen Staat diplomatisch und konsularisch vertritt Schutzmachte nehmen anstelle der Entsendestaaten deren Interessen im Empfangsstaat wahr wenn keine diplomatischen Beziehungen zwischen Entsende und Empfangsstaat bestehen beiderseitiges Schutzmachtbedurfnis 1 Schutzmachttatigkeiten in Friedenszeiten sind Abweichungen von der Regelform der Wahrnehmung auswartiger Angelegenheiten eines staatlichen Volkerrechtssubjekts durch eigene Auslandsvertretungen 2 fur den deutschen Auswartigen Dienst geregelt in 1 Abs 2 des Gesetzes uber den Auswartigen Dienst GAD Die Schutzmacht entwickelte sich als Institut des Volkergewohnheitsrechts uber Jahrhunderte und lasst sich rechtshistorisch in ihren Anfangen bis in das 13 Jahrhundert nachweisen 3 Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Diplomatische und konsularische Vertretung 2 1 Internationales Konsularrecht 2 2 Beispiele 3 Humanitares Volkerrecht in bewaffneten Konflikten 4 Weitere Bedeutungen 4 1 Garantiemacht von Vertragen 4 2 Kolonialzeit 4 3 Geopolitik 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenDie Fahigkeit die eigenen auswartigen Angelegenheiten selbst zu gestalten ist Voraussetzung um eine Schutzmacht bestellen zu konnen Ein volkerrechtliches Abhangigkeitsverhaltnis wie ein Protektorat nimmt dem vertretenen Staat jedoch regelmassig die volkerrechtliche Fahigkeit seine auswartigen Angelegenheiten selbst zu gestalten Es steht dem protegierten Staat zumeist nicht mehr frei seine auswartigen Angelegenheiten durch eine Schutzmacht wahrzunehmen lassen 4 Besteht kein Schutzmachtbedurfnis kann sich ein Staat dennoch freiwillig aufgrund eines volkerrechltichen Vertrags durch einen anderen Staat volkerrechtlich vertreten lassen Der Vertrag belasst dem vertretenen Staat die volkerrechtliche Fahigkeit zur eigenen Regelung der auswartigen Angelegenheiten Beispielsweise hat sich Liechtenstein seit 1919 in Deutschland und Osterreich lange durch die Schweiz vertreten lassen 5 Bestehen zwar diplomatische Beziehungen wird jedoch die Mission des Entsendestaats abberufen so kann der Entsendestaat einem dritten Staat den Schutz seiner Interessen und derjenigen seiner Angehorigen im Empfangsstaat uberlassen 6 Da in diesem Fall nur ein einseitiges Schutzmachtbedurfnis besteht sind die Regeln uber die Schutzmacht nicht einschlagig Endet die personliche Mission des Missionschefs enden damit nicht die diplomatischen Beziehungen Regelmassig wird in solchen Fallen ein Geschaftstrager ad Interim tatig Erkennen sich zwei Staaten zwar volkerrechtlich an nehmen jedoch keine diplomatischen Beziehungen auf konnen zunachst aufgrund bilateraler Vertrage offizielle Handelsvertretungen ohne diplomatischen Status unterhalten werden Die Handelsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland einerseits und Bulgariens und Ungarns andererseits bestanden bis zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen am 21 Dezember 1973 und der Umwandlung der Handelsvertretungen in Botschaften 7 8 Diplomatische und konsularische Vertretung BearbeitenInternationales Konsularrecht Bearbeiten Die Vorschriften des Wiener Ubereinkommens uber diplomatische Beziehungen WUD und des Wiener Ubereinkommens uber konsularische Beziehungen WUK uber die Schutzmacht gehoren zusammen mit den volkergewohnheitsrechtlichen Regeln uber die Schutzmacht zu den allgemeinen Regeln des Volkerrechts im Sinne von Art 25 Satz 1 GG Nach Art 45 lit c WUD kann der Schutz der Interessen des Staates und seiner Angehorigen einem dem Empfangsstaat genehmen dritten Staat ubertragen werden wenn die diplomatischen Beziehungen abgebrochen werden oder eine Mission endgultig oder vorubergehend abberufen wird Hierzu bedarf es des Ersuchens des dritten Staates und der vorherigen Zustimmung des Empfangsstaates Fur den Fall dass diplomatische Beziehungen nicht bzw noch nicht bestehen sieht Art 46 WUD die Moglichkeit vor zeitweilig den Schutz der Interessen des im Empfangsstaat nicht vertretenen dritten Staates und seiner Angehorigen einem Staat zu ubertragen Nach Art 8 WUK besteht die Moglichkeit dass eine konsularische Vertretung eines Entsendestaates im Empfangsstaat auch konsularische Aufgaben fur einen dritten Staat wahrnimmt Ob neben dritten Staaten als Schutzmachte auch nichtstaatliche Volkerrechtssubjekte wie der Heilige Stuhl das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder der romisch katholische Souverane Malteser Ritter Orden in Betracht kommen ist in der Literatur umstritten 9 Beispiele Bearbeiten Die Schweiz vertritt seit 1980 unter anderem die Interessen der USA im Iran 10 Bevor 2001 regulare diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Nordkorea aufgenommen wurden agierte das Konigreich Schweden als Schutzmacht fur Deutschland in Nordkorea Die Volksrepublik China hingegen agierte als Schutzmacht fur Nordkorea in Deutschland 11 Da die Ukraine nach dem russischen Uberfall vom 24 Februar 2022 die diplomatischen Beziehungen zu Russland abgebrochen hatte 12 mochte die Ukraine ihre Interessen in Russland kunftig durch die Schweiz vertreten lassen 13 Humanitares Volkerrecht in bewaffneten Konflikten BearbeitenDas Humanitare Volkerrecht sieht in den Genfer Konventionen die Bestellung von Schutzmachten auch bei Aufrechterhaltung diplomatischer Beziehungen zwischen den Beteiligten internationaler bewaffneter Konflikte vor Nach Art 5 des I Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 14 sind die an einem Konflikt beteiligten Parteien verpflichtet vom Beginn des Konflikts an die Einhaltung der Genfer Abkommen und des Protokolls I und deren Uberwachung durch einen neutralen oder anderen nicht am Konflikt beteiligten Staat sicherzustellen Gegebenenfalls bietet das Internationale Komitee vom Roten Kreuz an unverzuglich eine Schutzmacht zu benennen mit der die am Konflikt beteiligten Parteien einverstanden sind Es kann auch selbst als Ersatzschutzmacht tatig werden 15 Seine Beobachter haben etwa Zugang zu Kriegsgefangenenlagern und achten dort auf die Einhaltung des Humanitaren Volkerrechts 16 Bereits vor dem Inkrafttreten der Genfer Konventionen wurde in Art 86 des Abkommens uber die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27 Juli 1929 vorgesehen zur Einhaltung des Abkommens Schutzmachte mit der Wahrnehmung der Interessen der Kriegfuhrenden zu betrauen 1949 ubernommen in Art 126 des Genfer Abkommens uber die Behandlung der Kriegsgefangenen Das zweibandige Werk von Niklas Wagner Holger Raasch und Thomas Propstl Wiener Ubereinkommen uber diplomatische und konsularische Beziehungen weist fur die Schweiz eine Ubernahme von 260 diplomatischen Schutzmachtvertretungen von insgesamt 43 Staaten wahrend des Zweiten Weltkriegs aus 17 Der Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen des Eidgenossischen Politischen Departementes der Schweiz aus dem Jahre 1946 listet hingegen nur 35 Staaten auf 18 19 Weitere Bedeutungen BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Garantiemacht von Vertragen Bearbeiten Als Schutzmacht bezeichnet man auch eine Garantiemacht fur die Einhaltung anderer volkerrechtlicher Vertrage So ist zum Beispiel Osterreich Garantiemacht fur das Gruber De Gasperi Abkommen uber Sudtirol Grossbritannien Griechenland und die Turkei garantierten das Zurcher und Londoner Abkommen uber Zypern Kolonialzeit Bearbeiten Der Begriff Schutzmacht wird auch im Zusammenhang mit dem Kolonialismus Imperialismus verwendet So bezeichnete das Deutsche Kaiserreich seine Kolonien als Schutzgebiete und verstand sich daher eher als Schutzmacht denn als Kolonialmacht Der Volkerbund und spater die UNO ubertrug einigen Landern wie den USA Italien Frankreich Belgien Grossbritannien Sudafrika Australien sowie Neuseeland Mandate uber ehemals deutsche und osmanische Gebiete und Besitzungen Diese Staaten ubten dann die Schutzmachtfunktion aus In der Praxis allerdings wurden die meisten ubertragenen Gebiete wie Kolonien verwaltet und in das bestehende Kolonialreich oder Staatsgebiet eingegliedert Geopolitik Bearbeiten Frankreich trat vor dem Deutsch Franzosischen Krieg als Schutzmacht des Papstes auf die sich zu dieser Zeit zu einer Nation zusammenschliessenden Italiener beanspruchten aber den Kirchenstaat in Rom Seit dem Ersten Weltkrieg wird auch Russland als Schutzmacht Serbiens gesehen was sich vor allem auch auf die slawische Volkszugehorigkeit Panslawismus zuruckfuhren lasst Zum Beispiel pladierte Russland dagegen im Kosovokrieg 1998 99 ohne UNO Mandat auf Seiten der Kosovo Albaner beziehungsweise der UCK einzugreifen Die USA gelten als Schutzmacht Israels Literatur BearbeitenRuth Bertschy Die Schutzmacht im Volkerrecht ihre rechtliche und praktische Bedeutung Univ Diss Freiburg 1952 Maximilian Reimann Quasi Konsularische und schutzmachtahnliche Funktionen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ausserhalb bewaffneter Konflikte Verlag Arnold Fricker 1971 Jean Pierre Knellwolf Die Schutzmacht im Volkerrecht unter besonderer Berucksichtigung der schweizerischen Verhaltnisse Univ Diss Bern 1985 Stefanie Eisenhuth Die Schutzmacht Die Amerikaner in Berlin 1945 1994 Wallstein Verlag 2018 ISBN 978 3 8353 3291 1 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Schutzmacht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Schutzmachtmandate der Schweiz Daniel Trachsler Schutzmacht Schweiz Renaissance einer Tradition In CSS Analysen zur Sicherheitspolitik der ETH Zurich Nr 108 Februar 2012 PDF 685 kB Schutzmacht zwischen Fiktion und Fakt Artikel von Daniel Trachsler in der Neuen Zurcher Zeitung vom 13 Oktober 2004 PDF 18 kB Die Guten Dienste der Schweiz Brieftrager und Showmaster Web Artikel von Marcel Amrein der Neuen Zurcher Zeitung vom 18 Juli 2015Einzelnachweise Bearbeiten Norbert B Wagner Aspekte der Schutzmacht 2008 S 5 f Schutzmacht In Hans Jurgen Schlochauer Hrsg Worterbuch des Volkerrechts 3 Band Berlin 1962 S 218 ff google books Alfred Escher Der Schutz der Staatsangehorigen im Ausland durch fremde Gesandtschaften und Konsulate Aarau 1929 S 10 ff Jean Pierre Knellwolf Die Schutzmacht im Volkerrecht unter besonderer Berucksichtigung der schweizerischen Verhaltnisse Bern Univ Diss 1985 S 86 ff Landesverwaltung Furstentum Liechtenstein Bilaterale Beziehungen Amt fur Auswartige Angelegenheiten abgerufen am 14 August 2022 vgl C Seibt Das Recht der diplomatischen Beziehungen wahrend kriegerischer Besetzungen AVR 1990 S 443 451 f Wolf Oschlies Bonn Sofia Vor und nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen Osteuropa 1974 S 586 598 Kurt Kwasny Meilenstein in der Normalisierung zwischen Bonn und Budapest Diplomatische Beziehungen leiten neue Phase der bilateralen Kontakte ein Osteuropa 1974 S 715 723 Jean Pierre Knellwolf S 36 halt offenbar nur Staaten fur taugliche Schutzmachte Maximilian Reimann S 2 ff will die Tatigkeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in der Ersatzfunktion einer Schutzmacht nur als schutzmachtahnlich erfassen Bilaterale Beziehungen Schweiz Iran abgerufen am 21 November 2018 Informationen des Auswartigen Amtes uber die politischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Nordkorea abgerufen am 8 Januar 2013 Ukraine bricht diplomatische Beziehungen zu Russland ab Suddeutsche Zeitung 24 Februar 2022 Schutzmacht Schweiz Schweiz soll Ukraine gegenuber Russland vertreten Legal Tribune Online 11 August 2022 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll I Angenommen in Genf am 8 Juni 1977 Albrecht Randelzhofer Entwicklungstendenzen im humanitaren Volkerrecht fur bewaffnete Konflikte Die Friedens Warte 1975 S 23 54 Marc Muller Das Humanitare Volkerrecht Ein Uberblick uber das Recht der internationalen und internen bewaffneten Konflikte dessen Durchsetzung und aktuelle Herausforderungen Bonner Rechtsjournal 2009 S 144 150 Niklas Wagner Holger Raasch Thomas Propstl Wiener Ubereinkommen uber konsularische Beziehungen vom 24 April 1963 Kommentar fur die Praxis Berlin 2007 S 398 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen Anhang VI in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Paul Widmer Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin Geschichte eines schwierigen diplomatischen Postens Verlag Neue Zurcher Zeitung Zurich 1997 ISBN 3 85823 683 7 S 264 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutzmacht amp oldid 228509969