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Konsularrecht Konsularisches Recht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen die die Tatigkeit der konsularischen Auslandsvertretungen Konsularvertretungen regeln Konsularrecht ist ein Rechtsgebiet des Volkerrechts Das Wiener Ubereinkommen uber konsularische Beziehungen WUK kodifizierte das gewohnheitsrechtlich entwickelte Konsularrecht Es wurde nach Vorarbeiten der Volkerrechtskommission der UNO am 24 April 1963 in Wien abgeschlossen und ist seit 1967 in Kraft Das Abkommen regelt den konsularischen Verkehr einschliesslich Immunitaten der Konsuln und Diplomaten Untergebiete BearbeitenMan kann zwischen dem internationalen und dem nationalen Konsularrecht unterscheiden Internationales Konsularrecht Volkerrecht regelt Normen auf der internationalen Ebene der Staaten Nationales Konsularrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und regelt den konsularischen Dienst Auslandsdienst Kompetenzen und Verfahren die konsularischen Range Beamtenkarriere etc Siehe auch BearbeitenDiplomatenrechtLiteratur BearbeitenKonsularrecht Klaus Hoffmann Herbert Glietsch Autoren Loseblattwerk 4118 Seiten 2002 67 Aufl Stand 2002R S Sachbuch Verlag 978 3 936895 01 8 ISBN Alexander Wojda Das osterreichische Konsularrecht Heinz Mayer Herausgeber 1998MANZ Verlag Wien978 3 214 07943 7 ISBN Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konsularrecht amp oldid 181805864