www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Arbeitnehmerdatenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern die vom Arbeitgeber zu Zwecken des Beschaftigungsverhaltnisses verarbeitet werden Synonym werden auch die Begriffe Mitarbeiterdatenschutz Beschaftigtendatenschutz und Personaldatenschutz oder Betriebsdatenschutz verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Europarecht 2 Bundesdatenschutzgesetz 2 1 Zulassige Verarbeitungszwecke 2 1 1 Vertragsdurchfuhrung 2 1 2 Aufdeckung von Straftaten am Arbeitsplatz 2 2 Verarbeitungsvoraussetzungen 2 3 Besonderer Kategorien personenbezogener Daten von Beschaftigten 2 4 Grundsatze fur die Verarbeitung personenbezogener Daten 3 Rechtslage vor dem 25 Mai 2018 3 1 Geschichte des Arbeitnehmerdatenschutzes in Deutschland 3 1 1 1984 2000 3 1 2 2001 2010 3 2 Bundesdatenschutzgesetz a F 3 3 Gesetzentwurfe 3 4 Vorschlage des DGB 3 5 Rechtsprechung zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Arbeitsplatz 3 5 1 Personalakten 3 5 2 Betriebsvereinbarungen 3 5 3 Datenschutz bei Leistungs und Verhaltenskontrollen 3 5 4 Uberwachung von Telekommunikation 3 5 5 Videouberwachung am Arbeitsplatz 3 5 6 Netzwerke und PC Uberwachung 4 Literatur 5 EinzelnachweiseEuroparecht BearbeitenDie Datenschutz Grundverordnung in zwar allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union seit dem 25 Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht Art 99 Abs 2 DSGVO sie enthalt jedoch keine spezifischen Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Beschaftigtendaten im Beschaftigungskontext Vielmehr konnen die Mitgliedstaaten nach der Offnungsklausel in Art 88 durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen Massnahmen zur Wahrung der menschlichen Wurde der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Verarbeitung die Ubermittlung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Unternehmen die eine gemeinsame Wirtschaftstatigkeit ausuben und die Uberwachungssysteme am Arbeitsplatz vorsehen Diese Klausel lasst nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs nur im Vergleich zur DSGVO spezifischere Vorschriften zu aber gerade keine blosse Wiederholung der Bestimmungen der DSGVO 1 Fur das nationale Recht gilt ein Normwiederholungsverbot Nationale Vorschriften durfen sich nicht auf eine Wiederholung der Bestimmungen der DSGVO beschranken sondern mussen auf den Schutz der Rechte und Freiheiten der Beschaftigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Beschaftigungskontext abzielen und geeignete und besondere Massnahmen zur Wahrung der menschlichen Wurde der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person umfassen 2 Die entsprechenden nationalen Vorschriften mussen gem Art 88 Abs 3 DSGVO der Europaischen Kommission mitgeteilt werden 3 Bundesdatenschutzgesetz BearbeitenDas Bundesdatenschutzgesetz BDSG wurde mit Wirkung zum 25 Mai 2018 an die DSGVO und die Richtlinie EU 2016 680 zum Datenschutz in Strafsachen angepasst 4 Seitdem ist die Datenverarbeitung fur Zwecke des Beschaftigungsverhaltnisses in 26 BDSG geregelt 5 Am 17 Januar 2022 hat der interdisziplinare Beirat zum Beschaftigtendatenschutz seine Thesen und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Beschaftigtendatenschutzes an den Bundesminister fur Arbeit und Soziales Hubertus Heil ubergeben 6 Zulassige Verarbeitungszwecke Bearbeiten Vertragsdurchfuhrung Bearbeiten Personenbezogene Daten von Beschaftigten fur Zwecke des Beschaftigungsverhaltnisses verarbeitet werden wenn dies fur die Entscheidung uber die Begrundung eines Beschaftigungsverhaltnisses oder nach Begrundung des Beschaftigungsverhaltnisses fur dessen Durchfuhrung oder Beendigung oder zur Ausubung oder Erfullung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag einer Betriebs oder Dienstvereinbarung Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschaftigten erforderlich ist 26 Abs 1 Satz 1 BDSG Ein Verarbeitungsvorgang ist in seiner Gesamtheit richterlich zu uberprufen Eine Atomisierung eines einheitlichen Kontrollvorgangs dahingehend dass betreffend jedes ausgewertete Datum z B jede E Mail gesondert eine Prufung anhand von 26 Abs 1 Satz 1 BDSG zu erfolgen hat ist unzulassig 7 Da die Generalklausel des 26 Abs 1 Satz 1 BDSG auf die Erforderlichkeit fur die Vertragserfullung abstellt besteht kein wesentlicher Unterschied zum Wortlaut des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO 26 Abs 1 Satz 1 BDSG erfullt mithin nicht die Mindestanforderungen an eine Konkretisierung der DSGVO gem Art 88 Abs 2 DSGVO und muss unangewendet bleiben 8 Massgebliche Rechtsgrundlage ist insoweit unmittelbar Art 6 Abs 1 lit b lit f DSGVO 9 Aufdeckung von Straftaten am Arbeitsplatz Bearbeiten Zur Aufdeckung von Straftaten durfen personenbezogene Daten von Beschaftigten nur dann verarbeitet werden wenn zu dokumentierende tatsachliche Anhaltspunkte den Verdacht begrunden dass die betroffene Person im Beschaftigungsverhaltnis eine Straftat begangen hat die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwurdige Interesse der oder des Beschaftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht uberwiegt insbesondere Art und Ausmass im Hinblick auf den Anlass nicht unverhaltnismassig sind 26 Abs 1 Satz 2 BDSG 10 Auch Bewerber fur ein Beschaftigungsverhaltnis sowie Personen deren Beschaftigungsverhaltnis beendet ist gelten als Beschaftigte 26 Abs 8 Satz 2 BDSG Da diese Vorschrift spezifischer ist als Art 6 DSGVO konnte sie im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH zu 26 Abs 1 Satz 1 BDSG zulassig ein 9 Verarbeitungsvoraussetzungen Bearbeiten Erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung so sind fur die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung insbesondere die im Beschaftigungsverhaltnis bestehende Abhangigkeit der beschaftigten Person sowie die Umstande unter denen die Einwilligung erteilt worden ist zu berucksichtigen 26 Abs 2 Satz 1 BDSG Die Einwilligung muss grundsatzlich schriftlich oder elektronisch zu erfolgen 26 Abs 2 Satz 3 BDSG Der Arbeitgeber hat die beschaftigte Person uber den Zweck der Datenverarbeitung und uber ihr Widerrufsrecht nach Art 7 Abs 3 DSGVO in Textform aufzuklaren 26 Abs 2 Satz 4 BDSG Durch Art 12 des Zweiten Datenschutz Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU 2 DSAnpUG EU vom 20 November 2019 11 wurde 26 Abs 2 Satz 3 BDSG im Hinblick auf die Anforderungen zur Form der Einwilligung geandert Die Worter bedarf der Schriftform wurden durch die Worter hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen ersetzt In der Gesetzesbegrundung 12 heisst es dazu Die Anderung des 26 Absatz 2 Satz 3 erleichtert die Voraussetzungen unter denen im Beschaftigungsverhaltnis eine Einwilligung eingeholt werden kann Die Verordnung EU 2016 679 sieht kein Schriftformerfordernis vor Vielmehr verlangt Artikel 4 Nummer 11 der Verordnung EU 2016 679 nur nach einer Erklarung oder einer sonstigen eindeutigen bestatigenden Handlung mit der die betroffene Person zu verstehen gibt dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist Da die Einwilligung elektronisch erfolgen kann genugt es beispielsweise dass der Arbeitgeber sie als E Mail abspeichert Die Erleichterung der Voraussetzungen unter denen eine Einwilligung eingeholt werden kann entspricht dem Ziel des Koalitionsvertrages alle Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit zu uberprufen insbesondere soll eine erneute ehrgeizige Uberprufung der Schriftformerfordernisse erfolgen Besonderer Kategorien personenbezogener Daten von Beschaftigten Bearbeiten Die Verarbeitung personenbezogener Daten aus denen die rassische und ethnische Herkunft politische Meinungen religiose oder weltanschauliche Uberzeugungen oder die Gewerkschaftszugehorigkeit hervorgehen sowie die Verarbeitung von genetischen Daten biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer naturlichen Person Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer naturlichen Person ist abweichend von Art 9 Abs 1 DSGVO zulassig wenn sie zur Ausubung von Rechten oder zur Erfullung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht dass das schutzwurdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung uberwiegt Ausserdem muss sich die Einwilligung ausdrucklich auf diese Daten beziehen 26 Abs 3 BDSG 13 Grundsatze fur die Verarbeitung personenbezogener Daten Bearbeiten Der Arbeitgeber muss geeignete Massnahmen ergreifen um sicherzustellen dass insbesondere die in Art 5 DSGVO dargelegten Grundsatze fur die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschaftigten bleiben durch 26 BDSG unberuhrt 26 Abs 6 BDSG Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehort es gem 80 BetrVG die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu uberwachen Dazu muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten 80 Abs 2 BetrVG Ein Mitbestimmungsrecht beim Datenschutz besteht gem 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG bei Einfuhrung und Anwendung von technischen Einrichtungen die zur Leistungs und Verhaltenskontrolle bestimmt sind 14 Rechtslage vor dem 25 Mai 2018 BearbeitenGeschichte des Arbeitnehmerdatenschutzes in Deutschland Bearbeiten 1984 2000 Bearbeiten Das Land Hessen nahm 1986 in das Hessische Datenschutzgesetz HDSG eine Vorschrift zum Beschaftigtendatenschutz auf 34 HDSG bestimmte dass Beschaftigtendaten nur verarbeitet werden durfen wenn dies zur Eingehung Durchfuhrung Beendigung oder Abwicklung des Dienst oder Arbeitsverhaltnisses oder zur Durchfuhrung innerdienstlicher planerischer organisatorischer sozialer und personeller Massnahmen erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung es vorsieht Diese Vorschrift war die erste ihrer Art in Deutschland Sie gilt mit einigen Veranderungen bis heute allerdings nur im Land Hessen und auch nur fur Behorden und andere offentliche Arbeitgeber Im Jahr 1984 forderten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Lander erstmals bereichsspezifische gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz 1992 stellten sie Grundsatze fur ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf 15 Auch die Gewerkschaften setzten sich fur eine gesetzliche Regelung ein So legte beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund im Jahr 1999 Eckpunkte fur ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vor 16 Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sahen ebenfalls Handlungsbedarf Der Bundestag fasste mehrere Beschlusse in denen er die jeweilige Bundesregierung aufforderte einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten 17 Im Jahr 2000 plante die von Gerhard Schroder gefuhrte Bundesregierung nach eigenem Bekunden die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes welches die Bezeichnung Gesetz uber Information und Kommunikation im Arbeitsverhaltnis haben sollte 18 Das Vorhaben wurde jedoch nicht verwirklicht Die Arbeiten am Gesetz wurden eingestellt 2001 2010 Bearbeiten Einen Teilbereich des Arbeitnehmerdatenschutzes regelt das im Jahr 2009 beschlossene Gendiagnostikgesetz GenDG In Abschnitt 5 des Gesetzes ist geregelt unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im Arbeitsleben zulassig sind Dabei gilt der Grundsatz dass ein Arbeitgeber nicht verlangen darf dass ein Beschaftigter oder Bewerber genetischen Untersuchungen oder Analysen an sich vornehmen lasst Der Arbeitgeber darf Untersuchungsergebnisse auch nicht entgegennehmen oder verwerten 19 GenDG Von diesem Verbot ausgenommen sind diagnostische genetische Untersuchungen im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen fur Beschaftigte an bestimmten Arbeitsplatzen 20 GenDG Die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes traten am 1 Februar 2010 in Kraft In den Jahren 2008 2009 wurde bekannt dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschaftigten mit teilweise unzulassigen Methoden uberwacht hatten Besondere Aufmerksamkeit erlangte die Uberwachungsaffare der Deutschen Telekom Auf Grund dieser Vorfalle entschied sich die mittlerweile von Angela Merkel gefuhrte Bundesregierung im Februar 2009 die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen 19 Das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales erstellte daraufhin den Entwurf fur ein Gesetz zum Datenschutz im Beschaftigungsverhaltnis Beschaftigtendatenschutzgesetz BDatG der von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im September 2009 in die Diskussion eingebracht wurde 20 Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wurde der Entwurf nicht mehr von der CDU CSU SPD Bundesregierung verabschiedet Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2009 verstandigten sich CDU CSU und FDP darauf kein eigenes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz zu schaffen sondern stattdessen das Bundesdatenschutzgesetz um ein Kapitel zum Datenschutz fur Beschaftigte zu erganzen 21 Die Federfuhrung fur dieses Gesetzesvorhaben wurde dem Bundesministerium des Innern ubertragen Am 1 April 2010 stellte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere Eckpunkte fur ein neues Beschaftigtendatenschutzrecht vor 22 Bundesdatenschutzgesetz a F Bearbeiten Trotz seiner grossen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zuruck Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfullt In den Jahren 2008 2009 wurde bekannt dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschaftigten mit teilweise unzulassigen Methoden uberwacht hatten Besondere Aufmerksamkeit erlangte die Uberwachungsaffare der Deutschen Telekom Auf Grund dieser Vorfalle entschied sich die Bundesregierung im Februar 2009 die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen 19 Als Sofortmassnahme wurde das Bundesdatenschutzgesetz um 32 BDSG erganzt Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Regelung zur Datenerhebung verarbeitung und nutzung fur Zwecke des Beschaftigungsverhaltnisses Sie trat am 1 September 2009 in Kraft Derzeit bestehen neben dem neuen seit 1 September 2009 geltenden 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften die auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschaftigten regeln beispielsweise im Telemediengesetz im Bundesbeamtengesetz in der Bildschirmarbeitsverordnung im Betriebsverfassungsgesetz und in den Personalvertretungsgesetzen Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben sind seit Februar 2010 im Gendiagnostikgesetz geregelt Gesetzentwurfe Bearbeiten Am 4 September 2009 legte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz den Entwurf fur ein Gesetz zum Datenschutz im Beschaftigungsverhaltnis Beschaftigtendatenschutzgesetz BDatG vor Das geplante Gesetz sollte laut Scholz die bestehenden Vorschriften und Gerichtsurteile zum Beschaftigtendatenschutz vereinheitlichen und bestehende Lucken schliessen 23 Der Entwurf und seine Vorlage kurz vor der Bundestagswahl 2009 erfuhren sowohl Lob als auch Kritik 24 Die Koalitionsvereinbarung der zweiten Regierung Merkel sieht eine Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes um einen eigenen Bereich Arbeitnehmerdatenschutz vor ein separates Gesetz soll es nicht mehr geben Anfang April 2010 brachte der Bundesinnenminister einen ersten Referentenentwurf zum erweiterten 32 BDSG in die Ressortabstimmung ein der einen eigenen Unterabschnitt Datenerhebung verarbeitung und nutzung fur Zwecke des Beschaftigungsverhaltnisses mit 14 Ziffern zum 32 BDSG vorsieht 25 Die Anderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits langer diskutiert Ziel ist es die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit fur Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen Grundlage fur die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein 26 Das Bundeskabinett hat am 25 August 2010 den Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes beschlossen 27 Inzwischen ist am 15 Dezember 2010 die Bundestags Drucksache 17 4230 28 mit einem neuen uberarbeiteten Entwurf eines Beschaftigtendatenschutzgesetzes erschienen Vorschlage des DGB Bearbeiten Es liegt ein Vorschlag 29 30 des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB zum Arbeitnehmerdatenschutz vor Darin werden insbesondere Bewegungsprofile und Uberwachungen von Pausenraumen untersagt Rechtsprechung zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Arbeitsplatz Bearbeiten Da die Gesetze den Datenschutz im Arbeitsverhaltnis nur sehr luckenhaft regeln und nicht alle Details durch Betriebsvereinbarungen geklart sind werden viele Fragen von den Arbeitsgerichten entschieden Zu nennen sind beispielsweise die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum rechtswidrigen Mithoren nicht offentlicher Kommunikation 31 und des Bundesarbeitsgerichts zur Videouberwachung am Arbeitsplatz 32 und zum Mithoren von dienstlichen Telefongesprachen 33 Der Arbeitnehmerdatenschutz muss die Besonderheiten des Arbeitsverhaltnisses im Hinblick auf den Datenschutz des Arbeitnehmers berucksichtigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen sich zwar rechtlich als gleichwertige Partner gegenuber der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer aber wirtschaftlich und strukturell uberlegen Der Arbeitgeber bestimmt namlich die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und legt die Arbeitsbedingungen fest Er ordnet an wann wo und wie der Arbeitnehmer tatig werden muss Der Arbeitnehmer kann sich diesen Vorgaben in der Regel nicht entziehen Besteht in einem Vertragsverhaltnis eine einseitige Bestimmungsmacht gebietet die Verfassung einen besonderen Schutz fur den schwacheren Vertragspartner 34 insbesondere fur Vertragsinhalte welche Eingriffe in das allgemeine Personlichkeitsrecht erlauben Arbeitgeber durfen nicht nach billigem Ermessen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers eingreifen Sowohl die Vorgaben des Gesetzgebers in 75 Abs 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG als auch Art 2 Abs 2 Satz 3 Grundgesetz GG und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 35 bieten keinen Ermessensspielraum Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschrankung im uberwiegenden Allgemeininteresse zuganglich Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhaltnismassig ist vgl BVerfGE 65 1 lt 43 f gt 120 378 lt 401 ff gt BVerfGK 10 330 lt 337 gt Anlass Zweck und Grenzen des Eingriffs mussen in der Ermachtigung bereichsspezifisch prazise und normenklar festgelegt werden vgl BVerfGE 65 1 lt 44 ff gt 100 313 lt 359 f gt BVerfGK 10 330 lt 337 f gt Neben den vom Gesetzgeber ermachtigten Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung etwa durch fiskalische Rechtsnormen HGB AO und Sozialgesetzgebung SGB konnen sich Beschrankungen des allgemeinen Personlichkeitsrechts dort ergeben wo sie mit gleich oder hoherrangigen Grundrechten anderer Grundrechtstrager kollidieren Zusatzlich konnen Eingriffe und Beschrankungen durch Vertrage individuell rechtswirksam vereinbart werden soweit die betreffenden Vertragsinhalte durch einseitige Bestimmungsmacht keine faktische Fremdbestimmung verwirklichen 36 Zulassige Eingriffe auf formell gesetzlicher Grundlage oder individuell vertraglicher Vereinbarung sowie Beschrankungen des allgemeinen Personlichkeitsrechts durch Konkurrenz mit anderen Grundrechtstragern sind der Regelungskompetenz der Betriebsparteien zuganglich Personalakten Bearbeiten Dem Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung steht ein nur bedingt gleichrangiges Recht des Arbeitgebers gegenuber fur das Arbeitsverhaltnis massgebliche Informationen uber die Personlichkeit des Arbeitnehmers sowie seinen Fahigkeiten Fertigkeiten und innerbetriebliches Verhalten zu erheben verarbeiten und zu nutzen soweit dies zur Begrundung Durchfuhrung oder Beendigung eines Arbeitsverhaltnisses erforderlich ist Seit 2009 ist dieses Recht in 32 Bundesdatenschutzgesetz BDSG normiert Die Zweckbindung personenbezogener Daten verpflichtet den Arbeitgeber die Personalakte sorgfaltig zu verwahren und ihren Inhalt vertraulich zu behandeln Da keine Rechtsnorm dem Arbeitgeber eine Erhebung und Nutzung von Detailinformationen zur Gesundheit eines Beschaftigten gestattet durfen derartige Informationen soweit der Arbeitgeber durch Einwilligung des Arbeitnehmer von diesen Kenntnis erlangt aufgrund ihrer strengen Zweckbindung kein regularer Teil einer Personalakte sein Sie mussen getrennt vom sonstigen Inhalt der Personalakte aufbewahrt und gegen zweckfremde Kenntnisnahme besonders gesichert werden 37 Betriebsvereinbarungen Bearbeiten In grosseren Unternehmen werden datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte haufig auch in Betriebsvereinbarungen nach dem BetrVG geregelt im offentlichen Dienst in Dienstvereinbarungen Eine derartige Vereinbarung kann Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer nicht rechtfertigen aber regeln Dabei schreibt sie aber auch die Grenzen fest die der Arbeitgeber nicht uberschreiten darf Typische Falle sind Betriebsvereinbarungen die die Nutzung von E Mail und Internetdiensten im Betrieb den Einsatz von Trouble Ticket Systemen Anzeigen auf Telefonanlagen u a regeln und festschreiben wann und wie der Arbeitgeber die Einhaltung dieser Nutzungsregeln kontrollieren darf Datenschutz bei Leistungs und Verhaltenskontrollen Bearbeiten Beruhrungspunkte zwischen dem Datenschutz der Arbeitnehmer und den Interessen des Arbeitgebers ergeben sich insbesondere dann wenn der Arbeitgeber Leistungs und Verhaltenskontrollen durchfuhrt Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an den Kontrollen und beeintrachtigen die Kontrollen die Rechte des Arbeitnehmers nicht oder nur gering so handelt der Arbeitgeber im Regelfall rechtmassig Greift der Arbeitgeber zur Uberwachung auf technische Einrichtungen zuruck beispielsweise auf Videokameras Zeiterfassungssysteme oder elektronische Zutrittskontrollen so hat der Betriebs oder Personalrat ein Mitbestimmungsrecht 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG Oft konnen fur den Datenschutz erforderliche Verfahrensbeschreibungen nach 4e BDSG bei Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen zur Leistungs und Verhaltenskontrolle durch technische Einrichtungen wiederverwendet werden und damit die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung erheblich vereinfachen Uberwachung von Telekommunikation Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 9 Oktober 2002 die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zum Zugriff auf Kommunikationsinhalte konkretisiert 38 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 Abs 1 GG erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen Art 10 Abs 1 GG begrundet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der naheren Umstande der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat Schutz auch insoweit vorzusehen als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses dient der freien Entfaltung der Personlichkeit durch einen Kommunikationsaustausch mit Hilfe des Fernmeldeverkehrs Es ist unerheblich um welche Inhalte es sich handelt und ob sie privater geschaftlicher oder politischer Art sind vgl BVerfGE 100 313 lt 358 gt Der Schutz ist nicht auf die fruher von der Deutschen Bundespost genutzten Technologien und angebotenen Fernmeldedienste wie Telefon Telefax oder Teletext beschrankt sondern umfasst samtliche mit Hilfe der verfugbaren Telekommunikationstechniken erfolgenden Ubermittlungen von Informationen Auf die konkrete Ubermittlungsart etwa uber Kabel oder Funk durch analoge oder digitale Vermittlung und Ausdrucksform etwa Sprache Bilder Tone Zeichen oder sonstige Daten kommt es nicht an Mit Rucksicht auf die zwischenzeitlich erfolgte technologische Entwicklung ist der fruher ublich gewesene Begriff des Fernmeldewesens in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes zwischenzeitlich durch den der Telekommunikation ersetzt worden vgl Art 73 Nr 7 Art 87f GG Gemass den Vorgaben des BVerfG gilt der verfassungsmassige Schutz durch Art 10 Abs 1 GG fur alle Inhalte privat ebenso wie geschaftlich und fur alle Arten der Ubertragung Telefon Fax IP Telefonie E Mail SMS MMS Instant Messaging XMPP Skype Facetime etc Videouberwachung am Arbeitsplatz Bearbeiten Eine Videouberwachung durch den Arbeitgeber stellt wegen des mit ihr verbundenen Uberwachungsdrucks einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Personlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer dar Deshalb ist sie nur in besonderen Ausnahmefallen zulassig Anerkannte Grunde fur eine zulassige Videouberwachung sind ein besonderes Sicherheitsbedurfnis z B Videouberwachung des Schalterraums einer Bank Vom letzten Mittel in einer Notwehr oder notwehrahnlichen Situation abgesehen muss die Videouberwachung offen erfolgen Die Videouberwachung unterliegt zudem der Mitbestimmung des Betriebsrats Das Bundesarbeitsgericht hat sich im Beschluss vom 29 Juni 2004 sehr ausfuhrlich mit einer Betriebsvereinbarung einer Einigungsstelle zur Videouberwachung in einem Betrieb auseinandergesetzt und diese Betriebsvereinbarung aufgrund schwerwiegender Mangel aufgehoben 39 Im Beschluss vom 26 August 2008 hat das Bundesarbeitsgericht erneut eine Betriebsvereinbarung zur Videouberwachung im Betrieb analysiert und dargestellt aufgrund welcher Sicherungsvorkehrungen die vorgelegte Vereinbarung bis auf ein paar kleinere Fehler akzeptabel ist 40 Demgegenuber beschreibt das altere BAG Urteil vom 27 Marz 2003 unter welchen besonderen Voraussetzungen eine eigenmachtige heimliche Videouberwachung durch den Arbeitgeber in einem konkreten Einzelfall von einem Beweisverwertungsverbot ausgenommen sein kann 41 Siehe auch die Analyse im BAG Urteil vom 16 Dezember 2010 Randnummer 29ff Im Marz 2008 berichtete das Magazin Stern von heimlichen Uberwachungsmassnahmen bei der Discounterkette Lidl Mitarbeiter und Kunden seien ohne ihr Wissen gefilmt und abgehort worden 42 Das Unternehmen raumte ein dass es mit Kameraanlagen und in Filialen mit extrem hohen Inventurverlusten zeitlich begrenzt mit Detekteien zusammenarbeite Dies geschehe um durch Diebstahl verursachte Inventurverluste zu vermeiden Eine systematische Bespitzelung sei nicht gewollt gewesen 43 Im September 2008 verhangten die fur Lidl zustandigen Aufsichtsbehorden fur den Datenschutz Bussgelder in Hohe von insgesamt 1 462 Millionen Euro 44 Netzwerke und PC Uberwachung Bearbeiten Zugangsregeln und Zugriffsregeln gehoren zur Datensicherheit unabdingbar dazu Daher muss sich jeder Nutzer an einem sicheren Netzwerk identifizieren Ein anonymer Zugriff ist in der Regel nicht erlaubt die Zugriffe auf schutzwurdige und gesicherte Daten und Anderungen daran werden zudem einzeln protokolliert Das fordert bereits das international genormte Vorgehensmodell nach ISO 15408 Common Criteria Regelungen in Bezug auf die Uberwachung der PC Tatigkeiten von Arbeitnehmern finden sich unter anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz Gemass Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf o hne Wissen der Benutzer keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden Damit ist dem Arbeitgeber ein heimlicher Einsatz von Uberwachungssoftware und hardware wie beispielsweise Keyloggern verboten 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG bestimmt daruber hinaus dass Einfuhrung und Anwendung von technischen Einrichtungen die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu uberwachen der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw im offentlichen Dienst des Personalrats vgl 80 Abs 1 Nr 21 BPersVG unterliegen Literatur BearbeitenBritta Mester Arbeitnehmerdatenschutz Notwendigkeit und Inhalt einer gesetzlichen Regelung Oldenburger Verlag fur Wirtschaft Informatik und Recht Oldenburg 2008 ISBN 978 3 939704 29 4 Johannes Habermalz Die datenschutzrechtliche Einwilligung des Beschaftigten JurPC Web Dok 132 2011 Abs 1 92 Stand 30 August 2011 Stephan Weth Maximilian Herberg Michael Wachter Hrsg Daten und Personlichkeitsschutz im Arbeitsverhaltnis Praxishandbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz 1 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 63194 8 Lutz Bergmann Roland Mohrle Armin Herb Hrsg Kommentar zum Datenschutzrecht Boorberg Verlag Stuttgart Stand 60 Lieferung August 2020 ISBN 978 3 415 00616 4 Ausfuhrliche Kommentierung zu 26 BDSG 2018 Tassilo Rouven Konig Beschaftigtendatenschutz in der Beratungspraxis 1 Auflage Nomos Verlag 2020 ISBN 978 3 8487 5702 2 Thomas Gotz Big Data im Personalmanagement Datenschutzrecht und betriebliche Mitbestimmung Nomos Verlag 2020 ISBN 978 3 8487 7619 1 Oliver Zoll Christian Schonbach Die digitale Personalakte Digitalisierung und Datenschutz AuA 2018 S 217 220 PDF Alparslan Akkilic Der Umgang mit unzulassig erhobenen Daten im arbeitsgerichtlichen Verfahren NZA 2020 S 623 ff Der Landesbeauftragte fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Wurttemberg Unsere Freiheiten Daten nutzen Daten schutzen Ratgeber Beschaftigtrndatenschutz April 2020 PDF Einzelnachweise Bearbeiten EuGH Urteil vom 30 Marz 2023 C 34 21 EuGH Rs C 34 21 Rz 65 vgl fur Deutschland BT Drs 19 5155 S 88 89 Stand 27 September 2018 Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung EU 2016 679 und zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016 680 Datenschutz Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU DSAnpUG E vom 30 Juni 2017 BGBl I S 2097 vgl Kurzpapier Nr 14 Beschaftigtendatenschutz Unabhangiges Landeszentrum fur Datenschutz Schleswig Holstein 24 September 2020 BMAS veroffent licht Ergebnisse des unab hangigen inter disziplinaren Be irats zum Beschaftigten datenschutz BMAS 22 Januar 2022 LAG Baden Wurttemberg Urteil vom 27 Januar 2023 12 Sa 56 21 LS 8 EuGH Rs C 34 21 Rz 89 a b Gregor Thusing Alles neu im Beschaftigtendatenschutz Haufe de 17 April 2023 vgl beispielsweise zur Speicherung von Bildsequenzen aus einer offenen Videouberwachung die vorsatzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen BAG Urteil vom 23 August 2018 2 AZR 133 18 zu 32 BDSG a F BGBl I S 1626 1633 Drucksache 19 11181 vom 26 Juni 2019 Seite 19 vgl Cristina Bittner Umgang mit besonderen Datenkategorien Stiftung Datenschutz abgerufen am 3 Februar 2024 Als Betriebsrat beim Datenschutz mitbestimmen Weka Group 21 September 2020 Entschliessung der 43 Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Lander am 23 24 Marz 1992 Memento vom 8 September 2012 im Webarchiv archive today Eckpunkte fur ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz DGB Bundesvorstandsbeschluss vom 7 September 1999 Bundestags Drucksache 13 7699 vom 16 Mai 1997 Bundestags Drucksache 14 4329 vom 13 Oktober 2000 Bundestags Drucksache 16 4882 vom 28 Marz 2007 Patrick Pfalzgraf Arbeitnehmeruberwachung Verlag Dr Kovac Hannover 2003 ISBN 978 3 8300 1099 9 S 237 a b Bundeskabinett beschliesst Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer Memento vom 14 September 2009 im Internet Archive Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18 Februar 2009 Scholz will Arbeitnehmer besser schutzen Memento vom 1 Juli 2011 im Internet Archive Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 4 September 2009 Wachstum Bildung Zusammenhalt Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und FDP vom 26 Oktober 2009 S 106 Datenschutz in der Arbeitswelt Eckpunktepapier zum Beschaftigtendatenschutz Memento des Originals vom 29 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de Meldung des Bundesinnenministeriums vom 1 April 2010 Scholz will Arbeitnehmer besser schutzen Memento vom 1 Juli 2011 im Internet Archive Pressemitteilung des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales vom 4 September 2009 Cordula Eubel u Heike Jahberg Datenschutz auf die Schnelle In Tagesspiegel 5 September 2009 Online Bundesminister des Innern Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes Memento des Originals vom 22 September 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de Datenschutz in der Arbeitswelt Eckpunktepapier zum Beschaftigtendatenschutz Memento des Originals vom 21 Marz 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de Veroffentlichung des Bundesinnenministeriums vom 1 April 2010 Bundeskabinett beschliesst Gesetzentwurf zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes Memento vom 29 Juni 2013 im Internet Archive Deutscher Bundestag Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes BT Drs 17 4230 vom 15 Dezember 2010 PDF 578 kB DGB Position Memento des Originals vom 25 Januar 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www einblick dgb de DGB Broschure Memento des Originals vom 28 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dgb bestellservice de 1 BvR 1611 96 vom 9 Oktober 2002 BAG 1 ABR 16 07 vom 26 August 2008 Memento des Originals vom 28 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG 6 AZR 189 08 vom 23 April 2009 Memento des Originals vom 23 Juni 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de vergl BVerfG Beschluss vom 23 Oktober 2006 Az 1 BvR 2072 02 Randnummern 33 40 z B BVerfG Beschluss vom 11 August 2009 Az 2 BvR 941 08 Randnummern 16 19 vergl o g 1 BvR 2072 02 vom 23 Oktober 2006 Randnummern 33 40 BAG Urteil vom 12 September 2006 Az 9 AZR 271 06 BVerfG 1 BvR 1611 96 vom 9 Oktober 2002 Leitsatze 1 und 2 sowie Absatze Randnummern 19 21 1 ABR 21 03 Beschluss vom 29 Juni 2004 1 ABR 16 07 Beschluss vom 26 August 2008 2 BAG Urtei vom 27 Marz 2003 Der Lidl Skandal Memento vom 29 Marz 2008 im Internet Archive Berichterstattung bei www stern de Lidl Stellungnahme vom Marz 2008 Memento des Originals vom 30 Marz 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lidl de Pressemitteilung des Innenministeriums Baden Wurttemberg vom 11 September 2008 PDF Datei Memento des Originals vom 5 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www datenschutzzentrum de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitnehmerdatenschutz amp oldid 242305228