www.wikidata.de-de.nina.az
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienten der Fruherkennung bzw Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fursorge gegenuber seinen Mitarbeitern verpflichtet Arbeitsschutzgesetz Dazu gehort auch die arbeitsmedizinische Vorsorge die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen Polizeiverordnung uber arztliche Anlegeuntersuchungen im Bergbau vom 23 Mai 1940 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetze und Vorschriften 2 Pflicht Angebots Wunsch und Eignungsuntersuchungen 3 Erst Nachuntersuchungen und nachgehende Untersuchungen 4 Untersuchungs Grundsatze 5 Qualitatsanforderungen 6 Auswahlkriterien 7 Generelle Untersuchungsregeln 8 Arztliche Schweigepflicht 9 Die Untersuchungen 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseGesetze und Vorschriften BearbeitenArbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei einer Belastung durch Gefahrstoffe werden durch die Gefahrstoffverordnung gefordert Bei einem moglicherweise gefahrlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen schreibt die Biostoffverordnung entsprechende Vorsorgeuntersuchungen vor Im Bereich der Gentechnik gilt entsprechend die Gentechnik Sicherheitsverordnung Der Verhutung larmbedingter Erkrankungen insbesondere der Larmschwerhorigkeit sowie Erkrankungen durch Ganzkorper oder Hand Arm Schwingungen gelten die Regelungen der Larm und Vibrations Arbeitsschutzverordnung Im Detail regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV bei welchen Gefahrdungen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzufuhren oder anzubieten sind Fur Vorsorgeuntersuchungen bei einer Belastung durch ionisierende Strahlen gelten die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung Abschnitt 3 Arztliche Uberwachung beruflich strahlenexponierter Personen insb 77 79 und 81 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen fur medizinische Berufe sind in der Unfallverhutungsvorschrift der Berufsgenossenschaft fur Gesundheits und Wohlfahrtspflege festgelegt 1 Pflicht Angebots Wunsch und Eignungsuntersuchungen BearbeitenFur eine Reihe von arbeitsbedingten Belastungen gibt es Pflichtuntersuchungen Der Arbeitgeber hat bei diesen Tatigkeiten Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen Ohne das Vorliegen eines unbedenklichen Untersuchungsergebnisses darf er den Arbeitnehmer nicht an einem Arbeitsplatz beschaftigen an dem dieser einschlagig belastet ist z B durch Gefahrstoffe Fur andere Tatigkeiten schreibt die ArbMedVV vor dass der Arbeitgeber den Beschaftigten Vorsorgeuntersuchungen anbieten muss Fur die Mitarbeiter ist die Teilnahme jedoch freiwillig und die arztliche Bescheinigung ist auch nicht Voraussetzung fur die Tatigkeit Angebotsuntersuchungen Daruber hinaus muss gemass Arbeitsschutzgesetz den Beschaftigten die Moglichkeit geboten werden sich auf eigenen Wunsch im Hinblick auf eine gesundheitliche Belastung bei der Arbeit facharztlich untersuchen zu lassen unabhangig davon ob es hierfur eine spezielle Vorschrift gibt oder nicht Hier spricht man von Wunschuntersuchungen ArbMedVV oder haufig auch von allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Neben den Untersuchungen zur Vorbeugung bzw Fruherkennung von Gesundheitsstorungen gibt es solche bei denen die Eignung fur bestimmte Tatigkeiten festgestellt wird So soll auch eine Gefahrdung von Arbeitskollegen Dritten oder von wesentlichen Sachgutern minimiert werden zum Beispiel bei Fahr oder Steuertatigkeiten Erst Nachuntersuchungen und nachgehende Untersuchungen BearbeitenGrundsatzlich hat vor Aufnahme einer gefahrdenden Tatigkeit eine Erstuntersuchung stattzufinden Wahrend der gefahrdenden Tatigkeit sollen gemass den Untersuchungsgrundsatzen Nachuntersuchungen stattfinden Bei einer Tatigkeit mit krebserzeugenden Stoffen sollen auch nach Beendigung der gefahrdenden Tatigkeit bis zum funfundsiebzigsten Lebensjahr nachgehende Untersuchungen stattfinden Untersuchungs Grundsatze BearbeitenDie Trager der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften BGen haben im Lauf der Jahre eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben die Mindeststandards fur spezielle Untersuchungen formulieren und den jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft wiedergeben sollen Die Festlegung des Untersuchungsumfangs bleibt stets Sache des Arztes von dem deshalb eine besondere fachliche Qualifikation verlangt wird Diese Empfehlungen wurden unter dem Titel Berufsgenossenschaftliche Grundsatze fur arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veroffentlicht In dieser Publikation wurden sie mit dem Buchstaben G und einer fortlaufenden Nummer bezeichnet Die fruher vom Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften HVBG herausgegebenen Grundsatze galten nach dem Zusammenschluss mit den Unfallkassen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auch fur die offentlichen Trager Andere zusatzliche Untersuchungen wie die H Grundsatze werden weiterhin zusatzlich von der Landwirtschafts BG veroffentlicht Nicht alle G Grundsatze sind in der ArbMedVV abgebildet Nachdem die G Grundsatze 2022 ausgelaufen sind werden nun die DGUV Empfehlungen fur arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen herausgegeben 2 welche weiterhin als Fachstandard gelten Zunehmend werden jedoch von dem zustandigen Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Arbeitsmedizinische Regeln mit Gesetzescharakter herausgegeben 3 welche Vorsorgeanlasse konkretisieren Qualitatsanforderungen BearbeitenDie meisten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen muss der Arbeitgeber von fachlich besonders qualifizierten Arzten durchfuhren lassen das heisst von Facharzten fur Arbeitsmedizin oder anderweitig hinreichend ausgebildeten Arzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Untersuchungen die ausschliesslich durch BG Recht geregelt sind durfen auch andere von der BG ermachtigte Arzte durchfuhren Die Deutsche Gesellschaft fur Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e V hat Leitlinien herausgegeben die gute Anhaltspunkte fur sachgerechtes am aktuellen Wissensstand orientiertes arbeitsmedizinisches Handeln bieten Auswahlkriterien BearbeitenDie Entscheidung welche Vorsorgeuntersuchungen veranlasst oder zumindest den Beschaftigten angeboten werden mussen setzt stets eine sorgfaltige professionelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen sogenannte Gefahrdungsbeurteilung voraus Verbindliche Grundlage ist der Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht und Angebotsvorsorge der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 4 Eine erste Orientierung bieten auch die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Auswahlkriterien fur arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen BGI 504 0 Allgemeiner Teil sowie die Auswahlkriterien fur die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge BGI 504 xx Die personliche Kenntnis der Arbeitsplatze und Ablaufe ist fur den untersuchenden Arzt unerlasslich Aus diesem Grund soll der Arbeitgeber vorrangig den gemass ASiG bestellten Betriebsarzt mit den Vorsorgeuntersuchungen beauftragen Eine Abweichung ist kaum moglich da der Arzt den genauen Arbeitsplatz personlich kennen muss 5 Eine Vorsorgeuntersuchung gilt daher im Regelfall ausschliesslich fur einen konkreten Betrieb bei einem Arbeitsplatzwechsel mussen diese erneut vorgenommen werden Generelle Untersuchungsregeln BearbeitenDie Vorsorgeuntersuchungen umfassen in der Regel die Begehung oder die Kenntnis des Arbeitsplatzes durch den Arzt die arbeitsmedizinische Befragung und Untersuchung des Beschaftigten die Beurteilung des Gesundheitszustands der Beschaftigten unter Berucksichtigung der Arbeitsplatzverhaltnisse die individuelle arbeitsmedizinische Beratung und die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen soweit anerkannte Verfahren und Werte zur Beurteilung insbesondere biologische Grenzwerte vorhanden sind Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist der Untersuchungsbefund schriftlich festzuhalten der Beschaftigte uber den Untersuchungsbefund zu unterrichten dem Beschaftigten eine Bescheinigung daruber auszustellen ob und inwieweit gegen die Ausubung der Tatigkeit gesundheitliche Bedenken bestehen und dem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung des Untersuchungsergebnisses auszuhandigen a wenn es sich um eine Pflichtuntersuchungen vgl ArbMedVV handelt oder b wenn dies vorab betrieblich so vereinbart wurde z B bei Eignungsuntersuchungen fur Fahr Steuer und Uberwachungstatigkeiten oder Atemschutzgeratetrager Arztliche Schweigepflicht BearbeitenWie bei jeder arztlichen Untersuchung unterliegen samtliche Befunde und Informationen der arztlichen Schweigepflicht Die Ergebnismitteilung an den Arbeitgeber hat sich auf die Aussage zu beschranken ob gesundheitliche Bedenken vorliegen evtl befristet oder nicht oder ob bestimmte Auflagen bei der Tatigkeit zu beachten sind Untersagt der Untersuchte die Weitergabe dieser arztlichen Bescheinigung so muss sich der Arzt auf die Mitteilung an den Unternehmer beschranken dass die Untersuchung stattgefunden hat Ist bei Eignungsuntersuchungen der Schutz von Arbeitskollegen oder Dritten bzw von wesentlichen Sachgutern zu berucksichtigen so hat der Arzt eine Rechtsguterabwagung vorzunehmen Er ist offenbarungsbefugt wenn dem zu schutzenden Rechtsgut der hohere Rang einzuraumen ist Geht es um Gesundheitsaspekte des Untersuchten selbst so geht das Selbstbestimmungsrecht bei noch vertretbarem Gesundheitsrisiko des Untersuchten so weit dass er sich nicht gegen seinen Willen vor Schaden zu bewahren lassen braucht vorausgesetzt er ist zuvor hinreichend uber die moglichen Folgen einer unveranderten Fortsetzung der Tatigkeit belehrt worden Die Untersuchungen BearbeitenBezeichnung Regelung Zweck Beurteilungskriterien StandardsAcrylnitril Alkylquecksilber Aromatische Nitro und Aminoverbindungen Arsen verbindungen Asbest Benzol Beryllium Blei verbindungen Cadmium verbindungen Chrom VI Verbindungen Dimethylformamid Fluor verbindungen Glycerintrinitrat Glykoldinitrat Hartholzstaub Kohlenstoffdisulfid Kohlenmonoxid Mehlstaub Methanol Nickel verbindungen Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe weisser Phosphor Platinverbindungen Quecksilber verbindungen Schwefelwasserstoff Silikogene u a Staube Styrol Tetrachlorethan Toluol Trichlorethen Vinylchlorid Xylol ArbMedVV Vorbeugung Biomonitoring Fruherkennung von Schaden Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem Gefahrstoff oder gemisch diverse BG Grundsatzen Hexan n Heptan 2 Butanon 2 Hexanon Ethanol 2 Methoxyethanol Dichlormethan 1 1 1 Trichlorethan Trichlorethen Tetrachlorethen ArbMedVV Vorbeugung Biomonitoring Fruherkennung von Schaden Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem Gefahrstoff oder gemisch diverse BG GrundsatzeFeuchtarbeit ArbMedVV Vorbeugung Untersuchung der Haut G 24Schweissen ArbMedVV Vorbeugung Lunge Atemwege Rontgen evtl Biomonitoring G 39Getreide Futtermittelstaub ArbMedVV Vorbeugung Lunge Atemwege Rontgen evtl allergolog Untersuchung G 23 H 6Labortierstaub ArbMedVV Vorbeugung Lunge Atemwege Rontgen evtl allergolog Untersuchung G 23Isocyanate ArbMedVV Vorbeugung Lunge Atemwege Rontgen evtl Laborwerte G 27Naturgummilatexhandschuhe ArbMedVV Vorbeugung Haut Lunge Atemwege evtl allergologische Untersuchung G 23 24unausgehartete Epoxidharze ArbMedVV Vorbeugung Haut Lunge Atemwege evtl allergologische Untersuchung G 23 24Schadlingsbekampfung Begasung ArbMedVV Eignung Vorbeugung Tragen von Atemschutz Geruchsvermogen Farbwahrnehmung Haut Lunge Atemwege Herz Kreislauf evtl Labor TRGS 512 513 522 523 G 26 H 2 evtl G 40Krebserzeugende oder erbgutverandernde Stoffe oder Zubereitungen ArbMedVV Vorbeugung Biomonitoring Fruherkennung von Schaden G 4 40 44Larm ArbMedVV Vorbeugung Fruherkennung von Gehorschaden G 20 H 1Ganzkorper und Hand Arm Vibrationen ArbMedVV Vorbeugung Fruherkennung von Wirbelsaulen bzw Gelenkschaden oder Durchblutungsstorungen Merkblatter arztl Unters Kaltearbeiten ArbMedVV Vorbeugung Eignung Herz Kreislauf Atmungsorgane Haut Nervensystem Gelenke Nieren Ausschluss von Suchterkrankungen evtl Laborwerte u a G 21Saureschaden der Zahne entfallt Vorbeugung Zahne Zahnfleisch Mundhohle G 22Obstruktive Atemwegserkrankungen durch Allergene chemisch irritative oder toxische Stoffe entfallt Vorbeugung Lunge Atemwege ggf Rontgen evtl allergologische Diagnostik u a G 23Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs ArbMedVV Vorbeugung Untersuchung der Haut evtl dermatologisch allergologische Diagnostik G 24Fahr Steuer und Uberwachungstatigkeiten Arbeitsanweisungen Binnenschifferpatentverordnung Rheinschifferpatentverordnung u a Eignung Herz Kreislauf Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen Seh und Horvermogen Laborwerte Urin evtl Blutuntersuchung bei Flurforderzeugen ist eine Perimetrie Untersuchung erforderlich G 25Atemschutzgerate ArbMedVV Vorbeugung Eignung Leistungsfahigkeit bzw Belastbarkeit von Herz Kreislauf und Atmung Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen Seh und Horvermogen ggf Rontgen ggf Laborwerte und weitere Parameter Untersuchungsumfang und Beurteilung richten sich nach der Art der Atemschutzgerate Gruppe 1 3 und der Belastung beim Einsatz G 26Hitzearbeiten ArbMedVV Vorbeugung Eignung Leistungsfahigkeit bzw Belastbarkeit von Herz Kreislauf Innere Organe Augen Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen ggf Rontgen ggf Laborwerte und weitere Parameter G 30Uberdruck Druckluftverordnung Vorbeugung Eignung Leistungsfahigkeit bzw Belastbarkeit von Herz Kreislauf und Atmungsorganen Innere Organe Augen Ohren Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen Laborwerte ggf Rontgen und weitere Parameter G 31 behordlich ermachtigte ArzteArbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ArbMedVV Vorbeugung Eignung Information uber besondere klimatische und gesundheitliche Belastungen am Einsatzort Malaria und Impfprophylaxe Fruherkennung von Erkrankungen Laborwerte auch im Hinblick auf Infektionserkrankungen Herz Kreislauf Innere Organe Haut Augen Ohren Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen ggf Rontgen weitere Parameter ggf erganzende tropenmedizinische Untersuchungen G 35Bildschirmarbeit ArbMedVV Vorbeugung Sehscharfe Ferne Nahe arbeitsplatzbezogen beidaugige Sehfunktionen zentrales Gesichtsfeld ggf Farbensinn Bewegungsapparat Nervensystem u a G 37Arbeiten mit Absturzgefahr Betriebliche Arbeitsanweisungen Vorbeugung Eignung Leistungsfahigkeit bzw Belastbarkeit von Herz Kreislauf Gleichgewichtsfunktionen Seh und Horvermogen Innere Organe Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen Laborwerte ggf weitere Parameter G 41Tatigkeiten mit Infektionsgefahrdung ArbMedVV Vorbeugung Eignung Fruherkennung von Erkrankungen Einnahme von Medikamenten Immun und Impfstatus Laborwerte Impfung ggf weitere Parameter Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem biologischen Arbeitsstoff bzw Erreger G 42Biotechnologie Gentechnik Sicherheitsverordnung Vorbeugung Fruherkennung von Erkrankungen Einnahme von Medikamenten Immun und Impfstatus Laborwerte Impfung ggf weitere Parameter Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem biologischen Arbeitsstoff bzw Erreger TRBA 310 G 43Belastungen des Muskel und Skelettsystems ArbMedVV Lastenhandhabungs verordnung Vorbeugung Fruherkennung von Erkrankungen Halte und Bewegungsapparat Nervensystem Durchblutung Gelenke ggf Laborwerte ggf weitere Parameter G 46Pflanzenschutzmittel UVV der landwirtschaftlichen BGen Vorbeugung Tragen von Atemschutz Fruherkennung von Erkrankungen Haut Innere Organe Reproduktion Nervensystem Psyche Laborwerte ggf weitere Parameter H 2Arbeiten im Forst UVV der landwirtschaftlichen BGen Vorbeugung Eignung Fruherkennung von Erkrankungen Leistungsfahigkeit bzw Belastbarkeit von Herz Kreislauf und Atmung Gleichgewichtsfunktionen Seh und Horvermogen Innere Organe Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen Laborwerte ggf Rontgen und weitere Parameter H 8 GUV I 8520Baumarbeiten UVV der landwirtschaftlichen BGen Vorbeugung Eignung Fruherkennung von Erkrankungen Leistungsfahigkeit bzw Belastbarkeit von Herz Kreislauf und Atmung Gleichgewichtsfunktionen Seh und Horvermogen Innere Organe Nervensystem Psyche Einnahme von Medikamenten Ausschluss von Suchterkrankungen Laborwerte ggf Rontgen und weitere Parameter H 9Arbeiten in Kompostierungsanlagen UVV der landwirtschaftlichen BGen ArbMedVV Vorbeugung Eignung Fruherkennung von Erkrankungen Lunge Atemwege Immunsystem Haut Rontgen Laborwerte ggf weitere Parameter H 10Berufliche Strahlenexposition oder Rontgenexposition Strahlenschutzverordnung Vorbeugung Fruherkennung von Schadigungen Untersuchung und Beurteilung richten sich nach der Art der Exposition behordlich ermachtigte ArzteSiehe auch BearbeitenGefahrstoffverordnung Arbeitsmedizin Betriebsarzt Arbeitsschutz Leitmerkmalmethode Berufskrankheiten VorsorgeuntersuchungLiteratur BearbeitenDGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Hrsg Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufsgenossenschaftliche Grundsatze fur arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 5 vollstandig neubearbeitete Auflage Gentner Stuttgart 2010 ISBN 978 3 87247 733 0 Hans Joachim Seidel Peter Michael Bittighofer Manfred Glatzel Bernd Bauer Checkliste XXL Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin Mit CD ROM 2 vollstandig uberarbeitete Auflage Thieme Stuttgart 2002 ISBN 3 13 103412 2 Patrick Aligbe Rechtshandbuch Arbeitsmedizinische Vorsorge C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 64852 6 Karl Heinz Knorr Die Roten Hefte Heft 15 Atemschutz 14 uberarbeitete Auflage Kohlhammer Stuttgart 2008 ISBN 978 3 17 020379 2 Weblinks BearbeitenDeutsche Gesellschaft fur Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e V DGAUM Recht Vorschriften Empfehlungen Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nach Vorsorgeuntersuchungen suchen Suche nach arbeitsmedizinisch fachkundigen Arzten Verband Deutscher Betriebs und Werksarzte e V Einzelnachweise Bearbeiten Unfallverhutungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 Grundsatze der Pravention Fassung vom 1 Oktober 2014 Memento des Originals vom 28 Oktober 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bgw online de aufgerufen am 2 Marz 2020 https www dguv de de praevention themen a z arb vorsorge dguv grundsatz index jsp https www baua de DE Angebote Rechtstexte und Technische Regeln Regelwerk AMR AMR html 4 5 ArbMedVV vgl Punkt 1 Abs 4 AMR 3 1 i V m 3 Abs 2 ArbMedVVDieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Rechtslage bis 31 Oktober 2013 amp oldid 231598209