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Das deutsche Gentechnikgesetz GenTG ist 1990 erlassen worden um die Nutzung der Gentechnik und die Verhutung der Gefahren gesetzlich zu regeln Die Gentechnik Sicherheitsverordnung 1 als untergesetzliches Regelwerk zum GenTG regelt Sicherheitsanforderungen an gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen und die Freisetzung von gentechnisch veranderten Organismen BasisdatenTitel Gesetz zur Regelung der GentechnikKurztitel GentechnikgesetzAbkurzung GenTGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Verwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis 2121 60 1Ursprungliche Fassung vom 20 Juni 1990 BGBl I S 1080 Inkrafttreten am 24 Juni 1990bzw 1 Juli 1990Neubekanntmachung vom 16 Dezember 1993 BGBl I S 2066 Letzte Anderung durch Art 8 G vom 27 September 2021 BGBl I S 4530 4588 Inkrafttreten derletzten Anderung 28 Januar 2022 Art 10 G vom 27 September 2021 GESTA M058Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzeszweck und Anwendungsbereich 2 Begriffe und Definitionen des GenTG 3 Haftung Strafvorschriften 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGesetzeszweck und Anwendungsbereich BearbeitenZweck des Gesetzes ist Leben und Gesundheit von Menschen die Umwelt in ihrem Wirkungsgefuge Tiere Pflanzen und Sachguter vor schadlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schutzen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen Zugleich soll das Gesetz einen rechtlichen und ethischen Rahmen fur die Forschung Entwicklung und Erprobung der Gentechnik bieten 1 Das Gesetz ist auf alle gentechnischen Anlagen und Arbeiten der Freisetzung gentechnisch veranderter Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten mit gentechnisch veranderten Organismen anwendbar Der Einsatz von gentechnisch veranderten Organismen am Menschen wird nicht vom Gesetz erfasst U a zu folgenden Punkten macht das GenTG Vorgaben Sicherheitsstufen und Sicherheitsmassnahmen Genehmigung und Anmeldung gentechnischer Anlagen erstmalige gentechnische Arbeiten Genehmigungsvoraussetzungen Haftung s u Begriffe und Definitionen des GenTG BearbeitenGentechnisch veranderter Organismus GVO Ein GVO ist ein Organismus mit Ausnahme des Menschen dessen genetisches Material in einer Weise verandert worden ist wie sie unter naturlichen Bedingungen durch Kreuzen oder naturliche Rekombination nicht vorkommt Gentechnische Anlage Eine gentechnische Anlage ist eine Einrichtung in der gentechnische Arbeiten im geschlossenen System durchgefuhrt werden und bei der spezifische Einschliessungsmassnahmen angewendet werden um den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefahrdungspotenzial angemessenes Sicherheitsniveau zu gewahrleisten Freisetzung Gezieltes Ausbringen von GVO in die Umwelt soweit noch keine Genehmigung fur das Inverkehrbringen zum Zweck des spateren Ausbringens in die Umwelt erteilt wurde Haftung Strafvorschriften BearbeitenWegen der Gefahrlichkeit der Gentechnik ist die zivilrechtliche Haftung als Gefahrdungshaftung ausgestaltet 32 Ein Verschulden ist somit nicht notwendig Die Haftung selbst ist auf 85 Millionen Euro 33 begrenzt Eine Beweiserleichterung gilt fur die Verursachung durch widerlegbare Vermutung dass die Kausalitat durch die gentechnisch veranderten Organismen gegeben ist 34 Das Gentechnikgesetz fordert den Unternehmen der Biotechnologie einen erhohten Sorgfaltsmassstab ab der auch durch Bussgeld und Strafvorschriften in 38 und 39 GenTG zum Ausdruck kommt Das Gentechnikgesetz gehort somit zum Nebenstrafrecht Am 24 November 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht dass das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist Landwirte mussen demnach in vollem Umfang fur Schaden haften wenn genverandertes Material in konventioneller Ernte von Nachbarfeldern gefunden wird und diese dadurch nicht mehr oder nur eingeschrankt verwertbar ist Siehe auch BearbeitenRichtlinie 2001 18 EG Freisetzungsrichtlinie Literatur BearbeitenVolker Steinborn Gentechnikgesetz mit Gentechniksicherheitsverordnung Gentechnik Aufzeichnungsverordnung Gentechnik Verfahrensverordnung Gentechnik Beteiligungsverordnung Gentechnik Anhorungsverordnung ZKBS Verordnung Bundeskostenverordnung zum Gentechnikgesetz Gentechnik Notfallverordnung Gentechnik Pflanzenerzeugungsverordnung und Infektionsschutzgesetz Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2009 ISBN 978 3 17 020451 5Weblinks BearbeitenGesetz zur Regelung der Gentechnik Bay Staatsministerium fur Verbraucherschutz Einstufungen fur gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das deutsche Gentechnikrecht Grundsatze des Gentechnik Rechts in der EU In transgen de Abgerufen am 13 Januar 2017 Einzelnachweise Bearbeiten Text der Gentechnik SicherheitsverordnungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4257120 0 lobid OGND AKS VIAF 208314683 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gentechnikgesetz Deutschland amp oldid 223864123