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Einrichtungen zur Leistungs und Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern in der Arbeitsstatte und am Arbeitsplatz unterliegen sowohl bei ihrer Einfuhrung als auch bei ihrer Anwendung in Deutschland der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Technische Einrichtungen 3 Soziale Medien 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenRechtsgrundlage dafur ist 87 Abs 1 Nr 6 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG Daruber hinaus gelten sowohl fur Betriebe mit Betriebsrat wie auch fur Betriebe ohne Betriebsrat das Grundgesetz und das Datenschutzgesetz Im offentlichen Dienst gilt das Gleiche sinngemass hier ist der Personalrat zustandig Rechtsgrundlage ist dann das jeweilige Personalvertretungsgesetz Technische Einrichtungen BearbeitenSolche technischen Einrichtungen sind zum Beispiel Systeme mit der Moglichkeit zur Video und Tonaufzeichnung beispielsweise bei Kassierern Leistungsmessungen an Bildschirmarbeitsplatzen z B automatische Messung der Texteingabegeschwindigkeit per Keylogger o a Mousetracking Uberwachung von Mitarbeitern die Trouble Ticket Systeme Help Desk Systeme Task Tracking Systeme verwenden Uberwachung der Kommunikation z B E Mail Telefon Uberwachung des Informationsverhaltens Identifizierung von Telefonanrufern und Angerufenen Bezahlung von Mahlzeiten in der Kantine Nutzung von dienstlichen Arbeitsmitteln fur private Zwecke Der Schutz der Personlichkeitsrechte von Mitarbeitern hat hier eine sehr hohe Prioritat Andererseits haben Arbeitgeber und Kunden eines Betriebes ein berechtigtes Interesse an einer optimalen Nutzung der Ressourcen dieses Betriebes Wichtige Instrumente dafur sind technische Einrichtungen beispielsweise zur Unterstutzung des Qualitatsmanagements zur Beobachtung der Kundenzufriedenheit und zum Schutz des geistigen Eigentums eines Unternehmens Anstelle eines kategorischen Verbotes der technischen Uberwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber darum Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Moglichkeit gegeben uber Betriebsvereinbarungen zwischen der Geschaftsleitung eines Betriebes und dem Betriebsrat dieses Betriebes transparente praktikable und fur beide Seiten annehmbare Losungen auszuhandeln soweit unabdingbare gesetzliche Schutzbestimmungen eingehalten werden Im offentlichen Dienst gilt das entsprechend fur Dienstvereinbarungen Bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen konnen in vielen Fallen die nach Art 30 der Datenschutz Grundverordnung erforderlichen Verfahrensbeschreibungen wiederverwendet werden Bei Dienstvereinbarungen gilt das entsprechend fur die jeweiligen Landesgesetze Der Bereich der Verhaltenskontrolle wird auch von Vereinbarungen beruhrt die eine nicht ihrer Zweckbestimmung gemasse Verwendung technischer Datenverarbeitungseinrichtungen durch Mitarbeiter oder das Unternehmen verhindern sollen Soziale Medien BearbeitenAuch uber soziale Medien kann eine Kontrolle der Arbeitnehmer stattfinden In sozialen Medien konnen in der Regel bei Unternehmensauftritten auch Beitrage und Kommentare eingestellt werden die wiederum Bewertungen zum Verhalten des Arbeitnehmers enthalten konnen Das Bundesarbeitsgericht 1 entschied dass dem Betriebsrat nach 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht in einem solchen Fall zusteht Er ist vor der Einfuhrung anzuhoren und muss zustimmen Siehe auch BearbeitenPersonalinformationssystem Online Uberwachung Online Durchsuchung Internetnutzung am Arbeitsplatz Big Brother AwardsEinzelnachweise Bearbeiten Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook Auftritt des Arbeitgebers In Pressemitteilung Nr 64 16 Bundesarbeitsgericht abgerufen am 5 Februar 2016 Urteil vom 13 Dezember 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leistungs und Verhaltenskontrolle amp oldid 226150017