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Das Inkolat von lateinisch incolatus das Wohnen an einem Orte besonders als Insasse Fremder 1 bezeichnete ursprunglich die Vergabe des Rechts an Untertanen eines fremden Gebietes wie incolae also einheimische Untertanen Landbesitz zu erwerben und zu vererben 2 Dabei konnte es sich um Land nicht privilegierter einfacher Burger handeln oder solches von Adeligen etwa landtafliche Guter Das Indigenat bezeichnete im Gegensatz dazu die angeborene Staatsburgerschaft mit ihren Rechten Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren Rechtsfolgen 2 Entwicklung des Inkolat Rechts 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVerfahren Rechtsfolgen BearbeitenDen Inkolat Brief die zugehorige Urkunde vergab der Landesherr vor allem zur Sicherung der Machtstrukturen und Forderung der Wirtschaft aber auch wegen personlicher Verdienste des Begunstigten oder nach entsprechender Zahlung durch diesen Zeitweise hatten auch einige durch den Landesherrn privilegierte Gemeinden das Recht fur ihren Bereich Landesfremde zu Burgern zu erklaren so im Konigreich Bohmen die Stadt Prag und einige andere konigliche Stadte 3 Das Recht zum Landerwerb wurde fur Mitglieder des Adels bewusst anders als fur Burgerliche gehandhabt Denn ein Inkolat Brief bedeutete nach Adelsrecht fur landesfremde Adelige zugleich die Aufnahme in den einheimischen Adel Naturalisierung als Untertan und Inkorporierung in den Adel mit allen standischen Rechten Das betraf beispielsweise in den alt osterreichischen und bohmischen Landern und im Konigreich Preussen die Aufnahme in den Herren oder Ritterstand So erlauterte Friedrich der Grosse in einer Ordre von 1755 das Inkolat berechtige Burgerliche keineswegs zum Erwerb von weiteren Adelsgutern Grundherrschaften verstosse eine solche Auffassung doch gegen die konigliche Intention uber die Konservation der adligen Familien In Schlesien durften daher Burgerliche ob mit oder ohne Inkolat keine Adelsguter mehr kaufen es sei denn der Monarch habe hierfur zuvor ausdrucklich seine Genehmigung erteilt 3 Abhangig von Traditionen und Machtverhaltnissen war zur gleichen Zeit die Aufnahme in die adlige Landesgemeinde woanders bedeutend leichter und erforderte kein Inkolat durch den Landesherrn etwa in der Lausitz Die Vergabe von Inkolat Rechten fand auch zur Steuerung und Forderung der Wirtschaft und des Handels statt So gab Kurfurst Max III Joseph von Bayern landesfremden Kaufleuten mit der Vergabe von Inkolat Briefen das Recht ihren Eigenbedarf an Lebensmitteln Vieh oder Holz akzisfrei zu beziehen und auf den Markten wie die Einheimischen Handel zu treiben 4 Ausserdem wurden durch Inkolat Vergaben auch damals regelungsbedurftige gesellschaftliche Situationen entschieden die etwa dann entstanden wenn ein Landesfremder eine Einheimische ein landesfahiges Weib heiratete insbesondere wenn es sich um eine Frau aus dem Adel mit landtagsfahigem Grundbesitz handelte 5 Mit dem Inkolat war oft auch das Recht zur Teilnahme an den Landtagen und zur Bewerbung um Amter verknupft die den Mitgliedern der Landstande vorbehalten waren Auch die Wahl oder Ernennung zum Kanonikus eines kirchlichen Stifts oder weltlichen Kollegialstifts bedurfte in einigen Regionen zeitweise des Inkolats Kritiker merkten an dass dabei nicht die Tuchtigsten sondern die machtpolitisch Begunstigten zum Zuge kamen 6 Entwicklung des Inkolat Rechts BearbeitenIm Konigreich Bohmen entschieden die Stande genauer die Vertretung des bohmischen Adels im Bohmischen Landtag bis zum Dreissigjahrigen Krieg allein uber die Verleihung des Inkolats Nach dem Scheitern des Standeaufstands von 1618 19 behielt sich der Konig in der Verneuerten Landesordnung von 1627 dieses Recht allein vor Bezuglich des Grundbesitzes wurde es dort durch das burgerliche Gesetzbuch von 1786 und das Patent von 1789 abgeschafft Nunmehr konnten sowohl landtafliche als auch burgerliche Guter durch Landesfremde und auch durch einheimische Burgerliche possediert werden 5 Auch im ubrigen Europa wurden die anderen Rechte die bisher durch Inkolate geregelt waren nach und nach im Zuge der Reformen von 1848 und der Abkehr vom Standestaat abgeschafft Das Indigenat betraf zunachst ahnliche Rechte wie das Inkolat loste es in Deutschland im 19 Jahrhundert zunehmend ab 7 und gehort inzwischen mit abgewandeltem Inhalt zu den Rechten von Burgern der Europaischen Union 8 Literatur BearbeitenChristian d Elvert Das Incolat die Habilitirung zum Lande die Erbhuldigung und der Intabulations Zwang in Mahren und Oesterr Schlesien In Notizenblatt der historisch statistischen Section der Kais konigl mahrisch schlesischen Gesellschaft zur Beforderung des Ackerbaues der Natur und Landeskunde 1882 17 18 29 32 47 48 51 55 Arnold Luschin von Ebengreuth Inkolat Indigenat in den altosterreichischen Landen In Ernst Mischler Joseph Ulbrich Osterreichisches Staatsworterbuch 2 Band Wien 1906 S 886ff Bohuslav von Rieger Inkolat Indigenat in Bohmen In Ernst Mischler Joseph Ulbrich Osterreichisches Staatsworterbuch 2 Band Wien 1906 S 896ff Henning von Kopp Colomb Inigenat Homepage des Deutschen AdelsrechtsausschussesWeblinks BearbeitenManfred Muller Aufstieg in die hochsten Kreise Sachsische Zeitung 22 Mai 2017Einzelnachweise Bearbeiten Karl Ernst Georges Ausfuhrliches lateinisch deutsches Handworterbuch Band 1 Spalte 1663 Karl Friedrich von Benekendorff Oeconomia Forensis oder kurzer Inbegriff derjenigen Landwirthschaftlichen Wahrheiten welche allen sowohl hohen als niedrigen Gerichts Personen zu wissen nothig Band 2 Joachim Pauli Berlin 1776 S 210 ff a b Rolf Straubel Adlige und burgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz und Finanzverwaltung Ausgewahlte Aspekte eines sozialen Umschichtungsprozesses und seiner Hintergrunde 1740 1806 Veroffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Band 59 BWV Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2010 ISBN 978 3 8305 1842 6 S 360 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Michael Nadler Der besteuerte Genuss Tabak und Finanzpolitik in Bayern 1669 1802 In Ausgabe 183 von Miscellanea Bavarica Monacensia Herbert Utz Verlag 2008 ISBN 9783831607648 S 243 a b Peter Karl Jaksch Gesetzlexikon im Geistlichen Religions und Toleranzfache wie auch in Guter Stiftungs Studien und Zensursachen fur das Konigreich Bohmen von 1601 bis Ende 1800 Band 3 Prag 1828 Karl Adolf Menzel Geschichte Schlesiens Welcher die Geschichte von 1526 bis 1740 begreift Band 2 Stadt und Univ Buchhdl Grass und Barth 1809 S 488 Karsten Mertens Das neue deutsche Staatsangehorigkeitsrecht eine verfassungsrechtliche Untersuchung Band 2 der Juristischen Reihe Tenea Tenea Verlag Berlin 2004 ISBN 9783865040831 Christoph Schonberger Unionsburger Europas foderales Burgerrecht in vergleichender Sicht Band 145 von Ius Publicum Beitrage zum Offentlichen Recht ISSN 0941 0503 Verlag Mohr Siebeck Tubingen 2005 ISBN 9783161488375 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inkolat amp oldid 228031875