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Der Begriff Impressumspflicht bezeichnet im deutschen Sprachraum die Pflicht in Druckerzeugnissen und in Online Veroffentlichungen ein Impressum zu fuhren Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt Bei Veroffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung Ebenso ist die Signatur bei E Mails im Geschaftsverkehr gesetzlich verankert Davon zu unterscheiden sind weitergehende Ausfuhrungen zum Beispiel zur Haftung oder zum Datenschutz die als Disclaimer bezeichnet werden und deren rechtliche Wirksamkeit umstritten ist Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Bundesrepublik Deutschland 2 Recht in der Bundesrepublik Deutschland 2 1 Burgerliches Gesetzbuch 2 2 Telemediengesetz 2 3 Dienstleistungs Informationspflichten Verordnung 2 4 Presserecht 2 5 Grundsatzentscheidungen 2 6 Ordnungswidrigkeiten und Zustandigkeiten 3 Recht in Osterreich 4 Recht in der Schweiz 5 EU 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm Jahr 1530 fuhrte der Reichstag im Heiligen Romischen Reich erstmals eine allgemeine Impressumspflicht im Buchwesen ein 1 Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Die wesentliche Reform der deutschen Gesetzgebung im Bereich der Information und Kommunikation erfolgte durch das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen fur Informations und Kommunikationsdienste Informations und Kommunikationsdienste Gesetz IuKDG vom 22 Juli 1997 Das Teledienstegesetz wurde als Artikel 1 verkundet Das Teledienstegesetz verankerte dass jede gewerbliche wie auch geschaftsmassige Webprasenz im Internet eine Anbieterkennung enthalten muss Unter den Begriff geschaftsmassig fielen auch alle stetigen nicht gewerblichen Angebote Das alte Teledienstegesetz wurde zum 1 Marz 2007 durch das Telemediengesetz abgelost Die Dienstleistungs Informationspflichten Verordnung trat am 17 Mai 2010 in Kraft Recht in der Bundesrepublik Deutschland BearbeitenBurgerliches Gesetzbuch Bearbeiten 312c BGB Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzvertragen und folgende Paragraphen sowie die Verordnung uber Informations und Nachweispflichten nach burgerlichem Recht BGB Informationspflichten Verordnung BGB InfoV bestimmen dass ein Kunde sich vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags stets uber die ladungsfahige Anschrift des Unternehmers erkundigen darf Telemediengesetz Bearbeiten Das Telemediengesetz trat zum 1 Marz 2007 in Kraft 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest 1 Diensteanbieter haben fur geschaftsmassige in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar unmittelbar erreichbar und standig verfugbar zu halten den Namen und die Anschrift unter der sie niedergelassen sind bei juristischen Personen zusatzlich die Rechtsform den Vertretungsberechtigten und sofern Angaben uber das Kapital der Gesellschaft gemacht werden das Stamm oder Grundkapital sowie wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen Angaben die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermoglichen einschliesslich der Adresse der elektronischen Post soweit der Dienst im Rahmen einer Tatigkeit angeboten oder erbracht wird die der behordlichen Zulassung bedarf Angaben zur zustandigen Aufsichtsbehorde das Handelsregister Vereinsregister Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister in das sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer soweit der Dienst in Ausubung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89 48 EWG des Rates vom 21 Dezember 1988 uber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome die eine mindestens dreijahrige Berufsausbildung abschliessen ABl EG Nr L 19 S 16 oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92 51 EWG des Rates vom 18 Juni 1992 uber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befahigungsnachweise in Erganzung zur Richtlinie 89 48 EWG ABl EG Nr L 209 S 25 1995 Nr L 17 S 20 zuletzt geandert durch die Richtlinie 97 38 EG der Kommission vom 20 Juni 1997 ABl EG Nr L 184 S 31 angeboten oder erbracht wird Angaben uber a die Kammer welcher die Diensteanbieter angehoren b die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist c die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu wie diese zuganglich sind in Fallen in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts Identifikationsnummer nach 139c der Abgabenordnung besitzen die Angabe dieser Nummer bei Aktiengesellschaften Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschrankter Haftung die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden die Angabe hieruber 2 Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberuhrt Dienstleistungs Informationspflichten Verordnung Bearbeiten Die Dienstleistungs Informationspflichten Verordnung trat am 17 Mai 2010 aufgrund einer EU Richtlinie in Kraft Insbesondere regelt 2 2 Stets zur Verfugung zu stellende Informationen 1 Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfanger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verstandlicher Form zur Verfugung stellen seinen Familien und Vornamen bei rechtsfahigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform die Anschrift seiner Niederlassung oder sofern keine Niederlassung besteht eine ladungsfahige Anschrift sowie weitere Angaben die es dem Dienstleistungsempfanger ermoglichen schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten insbesondere eine Telefonnummer und eine E Mail Adresse oder Faxnummer falls er in ein solches eingetragen ist das Handelsregister Vereinsregister Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer bei erlaubnispflichtigen Tatigkeiten Name und Anschrift der zustandigen Behorde oder der einheitlichen Stelle falls er eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer nach 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt die Nummer falls die Dienstleistung in Ausubung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005 36 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen ABl L 255 vom 30 September 2005 S 22 erbracht wird die gesetzliche Berufsbezeichnung den Staat in dem sie verliehen wurde und falls er einer Kammer einem Berufsverband oder einer ahnlichen Einrichtung angehort deren oder dessen Namen die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschaftsbedingungen von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln uber das auf den Vertrag anwendbare Recht oder uber den Gerichtsstand gegebenenfalls bestehende Garantien die uber die gesetzlichen Gewahrleistungsrechte hinausgehen die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht Angaben zu dieser insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den raumlichen Geltungsbereich 2 Presserecht Bearbeiten Die Landespressegesetze verlangen fur bestimmte Erzeugnisse die Angabe des presserechtlich Verantwortlichen im Impressum Zum Beispiel fordert 8 des Landespressegesetzes Nordrhein Westfalen Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk mussen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers genannt sein Auf den periodischen Druckwerken sind ferner Name und Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben Der Rundfunkstaatsvertrag RStV erweitert diese Bestimmungen auch fur allgemeine Anbieter die keinen Teledienst im engeren Sinn betreiben 55 Abs 1 Anbieter von Telemedien die nicht ausschliesslich personlichen oder familiaren Zwecken dienen haben folgende Informationen leicht erkennbar unmittelbar erreichbar und standig verfugbar zu halten Namen und Anschrift bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten Hierbei ist etwa die Einstellung von Meinungsausserungen in Foren nicht kennzeichnungspflichtig In diesen Fallen sei uber den Plattformanbieter sichergestellt dass die schutzwurdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden konnen Eine Kennzeichnungspflicht wurde ansonsten dazu fuhren dass die Kommunikation unterbliebe 3 ahnlich wie bei einem Klarnamenzszwang im Internet Wie sich aus 55 Abs 1 RStV ergibt trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite vollig anonym ins Internet stellen wenn sein Angebot ausschliesslich personlichen oder familiaren Zwecken dient Hierunter zahlen insbesondere Inhalte die passwortgeschutzt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird Inhalte aus dem engsten personlichen Lebensbereich bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identitat des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots txt Datei widersprochen wird und der Inhalt dem personlichen Bereich entstammt 4 Am 7 November 2020 wurde der Rundfunkstaatsvertrag durch den Medienstaatsvertrag MStV abgelost der ahnliche Vorgaben zur Impressumspflicht enthalt 18 Abs 2 MStV Anbieter von Telemedien mit journalistisch redaktionell gestalteten Angeboten in denen insbesondere vollstandig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden haben zusatzlich zu den Angaben nach den 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen Werden mehrere Verantwortliche benannt ist kenntlich zu machen fur welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist Als Verantwortlicher darf nur benannt werden wer 1 seinen standigen Aufenthalt im Inland hat 2 die Fahigkeit offentliche Amter zu bekleiden nicht durch Richterspruch verloren hat 3 unbeschrankt geschaftsfahig ist und 4 unbeschrankt strafrechtlich verfolgt werden kann Satz 3 Nr 3 und 4 gilt nicht fur Jugendliche die Telemedien verantworten die fur Jugendliche bestimmt sind Grundsatzentscheidungen Bearbeiten Die Verlinkung und der Inhalt des Impressums war immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Verfahren Das Oberlandesgericht Koblenz entschied am 25 April 2006 5 vor dem Hintergrund des Teledienstegesetzes dass das Weglassen der zustandigen Aufsichtsbehorde keinen Verstoss darstellt der nach dem Wettbewerbsrecht verfolgt werden konne da es sich nach Ansicht des Gerichts um eine Bagatellverfehlung handele Diese Entscheidung ist im Licht der UGP Richtlinie 2005 29 EG allerdings nicht mehr haltbar Art 7 Abs 5 der UGP Richtlinie legt namlich fest dass eine Irrefuhrung durch Unterlassen von Informationen immer dann vorliegen muss wenn im Gemeinschaftsrecht festgelegte Informationsanforderungen in der Kommunikation nicht beachtet werden Von dieser Regelung darf auch nicht in nationalem Recht abgewichen werden da die Richtlinie Vollharmonisierung bezweckt 6 Die Regelung wurde daher Ende 2008 in 5a Abs 4 UWG umgesetzt Die Pflicht zur Nennung der Aufsichtsbehorde in der Anbieterkennzeichnung ergibt sich wiederum aus der E Commerce Richtlinie 2000 31 EG Fur einen Bagatellverstoss ist daher kein Raum mehr In einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20 Juli 2006 7 wurde entschieden dass es grundsatzlich ausreicht wenn die Anbieterkennzeichnung uber zwei Links in diesem Fall Kontakt und Impressum erreichbar ist Der Europaische Gerichtshof entschied mit Urteil vom 16 Oktober 2008 8 dass eine Telefonnummer nicht zwingend im Impressum eines Telemediendienstes angegeben werden muss Es sei allerdings eine zweite Kontaktmoglichkeit anzugeben die es ermoglicht schnell mit dem Diensteanbieter Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren 9 Eine elektronische Anfragemaske uber die innerhalb einer Stunde Anfragen beantwortet werden erfulle diese Bedingung Mit seinem Urteil vom 15 Dezember 2010 entschied das Landgericht Dusseldorf dass sogenannte Baustellen Seiten ebenfalls kein Impressum brauchen In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis dass die Internetseite uberarbeitet werde und verwies den Besucher darauf die Internetseite spater zu besuchen Die Richter stellten fest dass der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen hatte und somit keine Impressumspflicht gemass 5 Abs 1 TMG besteht 10 Die Entscheidung des LG Dusseldorf begegnete dabei erheblichen Bedenken und es wurde Berufung eingelegt die nach einem richterlichen Hinweis des Oberlandesgericht Dusseldorf zuruckgenommen wurde Dem gegenuber entschied das Landgericht Aschaffenburg im Urteil vom 3 April 2012 AZ 2 HK O 14 12 dass die Impressumspflicht auch fur im Aufbau befindliche Internetseiten gilt sofern der Internetauftritt bereits den Zweck hat wirtschaftliche Interessen zu verfolgen 11 Bei einem gewerblich betriebenen Profil auf Facebook reicht es nicht aus unter dem Reiter Info auf die eigene Homepage zu verlinken wo das Impressum abrufbar ist OLG Dusseldorf Urteil vom 13 August 2013 Az I 20 U 75 13 12 Es ist noch offen wie das Impressum eines Benutzers bei XING rechtskonform gestaltet werden kann das Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom Juli 2014 zeigt dies auf 13 In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird jedoch davon ausgegangen dass Arbeitnehmer anders als Selbststandige wie z B Rechtsanwalte oder Steuerberater regelmassig nicht der Impressumspflicht unterliegen 14 Ordnungswidrigkeiten und Zustandigkeiten Bearbeiten Eine Verletzung der Impressumspflicht kann neben wettbewerbsrechtlichen Folgen wie Abmahnung auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bussgeld bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen 11 TMG Die Zustandigkeit fur die Verfolgung dieser Delikte ist in den Bundeslandern wie folgt geregelt 15 Baden Wurttemberg Landesanstalt fur Kommunikation Baden Wurttemberg Bayern Bayerische Landeszentrale fur neue Medien Berlin Bezirke von Berlin Brandenburg Ministerium fur Wirtschaft Arbeit und Energie des Landes Brandenburg Bremen Bremische Landesmedienanstalt Hamburg Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein Hessen Medienanstalt Hessen Mecklenburg Vorpommern Medienanstalt Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Niedersachsisches Landesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nordrhein Westfalen Landesanstalt fur Medien Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Aufsichts und Dienstleistungsdirektion Sachsen Landesdirektion Sachsen Sachsen Anhalt Medienanstalt Sachsen Anhalt Saarland Landesmedienanstalt Saarland Schleswig Holstein Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein Thuringen Thuringer LandesmedienanstaltRecht in Osterreich BearbeitenIn Osterreich sind die Informationspflichten fur Anbieter von Inhalten auf Internetseiten in 5 E Commerce Gesetz ECG geregelt 1 Ein Diensteanbieter hat den Nutzern standig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zuganglich zur Verfugung zu stellen 1 seinen Namen oder seine Firma 2 die geografische Anschrift unter der er niedergelassen ist 3 Angaben auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten konnen einschliesslich seiner elektronischen Postadresse 4 sofern vorhanden die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht 5 soweit die Tatigkeit einer behordlichen Aufsicht unterliegt die fur ihn zustandige Aufsichtsbehorde 6 bei einem Diensteanbieter der gewerbe oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt die Kammer den Berufsverband oder eine ahnliche Einrichtung der er angehort die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat in dem diese verliehen worden ist sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen 7 sofern vorhanden die Umsatzsteuer Identifikationsnummer 2 Sofern in Diensten der Informationsgesellschaft Preise angefuhrt werden sind diese so auszuzeichnen dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann Es muss eindeutig erkennbar sein ob die Preise einschliesslich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschlage ausgezeichnet sind Bruttopreise oder nicht Daruber hinaus ist auch anzugeben ob Versandkosten enthalten sind 3 Sonstige Informationspflichten bleiben unberuhrt Als sonstige Informationspflichten sind 24 Abs 4 und 25 MedienG sowie 14 Abs 1 UGB Unternehmensgesetzbuch zu erwahnen 14 Abs 1 UGB bezieht sich neben Webseiten auch auf alle Geschaftsbriefe und Bestellscheine die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfanger gerichtet sind und gilt daher insbesondere auch fur E Mails Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer besteht aus einem Landercode und 8 bis 12 Ziffern z B AT U 12345678 Sanktioniert wird die Missachtung der Impressumspflichten vom osterreichischen Gesetzgeber als Verwaltungsubertretung die mit einer Geldstrafe bedroht ist und von den Bezirksverwaltungsbehorden geahndet wird Ausserdem besteht die Gefahr dass ein Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen versucht etwa wenn der Diensteanbieter eine unvollstandige Telefonnummer auffuhrt oder eine solche die keinen Kontakt zum Diensteanbieter vermittelt Ausserdem besteht die Gefahr dass bestimmte Verbraucherschutzverbande im Wege der sogenannten Verbandsklage einen Unterlassungsanspruch durchsetzen konnten Zugleich empfiehlt es sich auch beim Impressum die Barrierefreiheit zugunsten alterer oder korperlich behinderter Menschen zu beachten Recht in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz besteht nach Art 322 Strafgesetzbuch eine Impressumspflicht fur Zeitungen und Zeitschriften Diese mussen in einem Impressum den Sitz des Medienunternehmens namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie den verantwortlichen Redaktor angeben 16 Ab 1 April 2012 wurde die Impressumspflicht auf bestimmte Webseiten ausgedehnt 17 In Anlehnung an die europaische Richtlinie uber den elektronischen Geschaftsverkehr 2000 31 EG 18 schreibt Art 3 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG ab diesem Datum vor dass wer Waren Werke oder Leistungen im elektronischen Geschaftsverkehr anbietet dabei klare und vollstandige Angaben uber seine Identitat und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post machen muss 19 EU BearbeitenBasis fur die Umsetzung in den Mitgliedslandern ist die Richtlinie 2000 31 EG uber bestimmte Aspekte des elektronischen Geschaftsverkehrs im Binnenmarkt Richtlinie uber den elektronischen Geschaftsverkehr ABl Nr L 178 vom 17 Juli 2000 S 1 20 Siehe auch BearbeitenZulassigkeit von und Haftung fur Hyperlinks Liste medienrechtlicher Entscheidungen in DeutschlandWeblinks BearbeitenSituation in Deutschland Das neue Telemediengesetz TMG Detaillierter Aufsatz zu den Pflichtangaben nach 5 TMG Leitfaden zur Impressumspflicht PDF Bundesministerium der Justiz 18 Februar 2009 archiviert vom Original am 23 Juli 2015 abgerufen am 18 Oktober 2019 Situation in Osterreich E Commerce GesetzEinzelnachweise Bearbeiten Heinz Purer Johannes Raabe Presse in Deutschland 3 Auflage UVK Konstanz 2007 ISBN 978 3 8252 8334 6 S 59 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr 11 Landgericht Koln Urteil vom 28 Dezember 2010 Az 28 O 402 10 Stephan Ott Die Impressumspflicht nach 5 TMG 55 RStV Memento vom 14 Juni 2012 im Internet Archive Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 25 April 2006 Az 4 U 1587 05 Volltext Memento vom 7 Marz 2016 im Internet Archive Europaischer Gerichtshof Urteil vom 14 Januar 2010 Az C 304 08 Volltext Bundesgerichtshof Urteil vom 20 Juli 2006 Az I ZR 228 03 Volltext Anbieterkennzeichnung im Internet EuGH Urteil vom 16 Oktober 2008 Az C 298 07 Volltext Richtlinie 2000 31 EG PDF des Europaischen Parlaments und des Rates vom 8 Juni 2000 uber bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft Art 5 Abs 1 Landgericht Dusseldorf Urteil vom 15 Dezember 2010 Az 12 O 312 10 Volltext Keine Impressumspflicht fur Baustellenseite Landgericht Aschaffenburg Endurteil vom 3 April 2012 Az 2 HK O 14 12 Impressumspflicht auch fur im Aufbau befindliche Internetseiten Oberlandesgericht Dusseldorf Urteil vom 13 August 2013 Az I 20 U 75 13 Lars Sobiraj Xing Impressum laut LG Stuttgart nicht rechtskonform In tarnkappe info 24 Juli 2014 abgerufen am 21 Februar 2017 Thomas Haug Informationspflichten bei Social Media Prasenzen von Rechtsanwalten NJW 2015 661 Bernd Lorenz Aufsicht uber die Telemedien JurPC Web Dok 171 2010 Abs 1 21 mit Einzelnachweisen zu den jeweiligen Bundeslandern Schweizerisches Strafgesetzbuch Art 3221 Verletzung der Auskunftspflicht der Medien Die Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Griffigere Mittel gegen unlautere Geschaftsmethoden Bern 12 Oktober 2011 Richtlinie uber den elektronischen Geschaftsverkehr 2000 31 EG Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Stand 1 Juli 2014 Art 3 Abs 1 Bst s Ziff 1 https beck online beck de vpath bibdata 2Fges 2FEWG 5FRL 5F2000 5F31 2Fcont 2FEWG 5FRL 5F2000 5F31 2EhtmBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Impressumspflicht amp oldid 238321198