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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Dieser Artikel erlautert den Fachausdruck im Internet Zu Disclaimern in Patenten siehe Disclaimer Patent Der englische Begriff Disclaimer wird im Internetrecht als Fachausdruck fur einen Haftungsausschluss verwendet Dabei kommen Disclaimer vorwiegend in E Mails und auf Webseiten vor Er stammt ursprunglich vom englischen to disclaim ab was so viel bedeutet wie abstreiten oder in Abrede stellen Inhaltsverzeichnis 1 E Mail Disclaimer 2 Website Disclaimer 2 1 Grunde fur Distanzierungen 2 2 Rechtliche Bewertung 2 3 Technischer Ansatz zur Vermeidung der Zurechnung fremder Ansichten 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseE Mail Disclaimer BearbeitenEin E Mail Disclaimer hat haufig zum Inhalt dass der Leser sollte er die E Mail versehentlich erhalten haben und nicht der gemeinte Empfanger sein den Inhalt der betreffenden E Mail sofort wieder vergessen moge und die E Mail wahlweise an den Absender zuruck oder an den gewunschten Empfanger senden soll BeispielHINWEIS Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur fur den Adressaten bestimmt Es ist nicht erlaubt diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zuganglich zu machen Sollten Sie diese Nachricht irrtumlich erhalten haben bitte ich um Ihre Mitteilung per E Mail oder unter der oben angegebenen Telefonnummer Allerdings durften solche E Mail Disclaimer nach uberwiegender Ansicht unter Juristen unwirksam sein Die Unwirksamkeit begrundet sich aus zwei Umstanden Erstens ist es sehr schwierig einen Dritten zu veranlassen Gelesenes zu vergessen Zweitens wurde es sich bei diesen Disclaimern nach uberwiegender Ansicht um AGB handeln Allerdings mussten diese vor dem Offnen der E Mail dem Adressaten zuganglich gemacht worden sein damit der Empfanger die Moglichkeit hat vor dem Lesen der Nachricht diesem Disclaimer zuzustimmen Ansonsten sind sie kein Vertrags bestandteil nicht mal eine stillschweigende Vereinbarung Meistens befinden sich solche Textabschnitte erst unterhalb des Inhaltes einer Nachricht was jegliche rechtliche Relevanz ausschliesst Ein Disclaimer schutzt die Vertraulichkeit folglich nicht Es kann jedoch ein Schutz vor Veroffentlichung durch andere Gesetze bestehen Dieser kann beispielsweise durch den Urheberrechtsschutz langerer E Mail Text mit origineller Pragung oder schopferischer Qualitat gegeben sein oder das Greifen von Datenschutzvorschriften beispielsweise zu personenbezogenen Daten 1 Der Disclaimer hat nichts mit der in Deutschland gesetzlich fur Geschaftsleute vorgeschriebenen Signatur zu tun Zu elektronischen Nachrichten im geschaftlichen Verkehr gehoren Pflichtangaben da sie als Handelsbriefe gelten Zu diesen Hinweispflichten gehoren ausdrucklich keine Disclaimer Website Disclaimer BearbeitenUm zu vermeiden fur gesetzte Links haftbar gemacht zu werden findet sich auf zahlreichen Homepages deutscher Betreiber ein Hinweis auf das Urteil vom 12 Mai 1998 des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen 312 O 85 98 Unter Berufung auf dieses Urteil wird behauptet man musse sich von allen Links distanzieren um nicht dafur haftbar zu sein BeispielMit dem Urteil vom 12 Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf mit zu verantworten hat Dies kann nur dadurch verhindert werden dass man sich ausdrucklich von diesem Inhalt distanziert Fur alle Links auf dieser Homepage gilt Ich distanziere mich hiermit ausdrucklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen Derartige Disclaimer schutzen jedoch nicht vor juristischen Folgen siehe unter Rechtliche Bewertung Grunde fur Distanzierungen Bearbeiten Distanziert man sich von Links so stellt sich die Frage warum man sie uberhaupt angibt Ein Link stellt eine Empfehlung oder die Angabe einer Quelle dar Von erster ist eine Distanzierung kaum moglich von zweiter distanziert sich in aller Regel bereits der zugehorige Text Grunde sich vom Link zu distanzieren jedoch diesen zu belassen kann es allerdings mehrere geben auf der verlinkten Seite gibt es viele interessante Informationen welche uberwiegen Unsicherheit ob die verlinkten Informationen straf bzw zivilrechtlich zu beanstanden sind Verlinkung ohne Durchsicht aller Seiten des verlinkten Webauftritts mogliche zwischenzeitliche Anderungen auf der verlinkten SeiteDer letzte Punkt der Aufzahlung durfte dabei zugleich der wichtigste sein Da die verlinkte Seite nicht unter der eigenen Verwaltung steht hat man somit keinerlei Kontrolle ob der entsprechende Inhalt spater rechtlich bedenkliche Textpassagen enthalt Rechtliche Bewertung Bearbeiten In rechtlicher Hinsicht ist ein solcher Disclaimer unhaltbar Insbesondere wird das Urteil des Landgerichts Hamburg 2 fehlzitiert Die Richter entschieden dabei in einem konkreten Fall dass der blosse Hinweis darauf dass der Linksetzer keine Haftung fur eventuelle Rechtsverletzungen auf der Zielseite ubernehmen wolle nicht genugt Der Beklagte hatte in einer Zusammenstellung von Hyperlinks ausschliesslich auf Seiten mit ehrverletzenden Ausserungen uber den Klager verlinkt Nach Ansicht des Gerichts wurde durch den Gesamtkontext erkennbar dass er sich diese Ausserungen zu eigen mache Durch seine Erklarung er hafte nicht andere sich daran nichts Das Urteil basiert dabei auf den allgemeinen Grundsatz dass bestehende gesetzliche Haftungen nicht einseitig durch denjenigen der eine Verletzungshandlung begeht ausgeschlossen werden konnen Allerdings ist die Entscheidung ganz uberwiegend dahingehend interpretiert worden dass man sich nun durch eine weitergehende verbale Erklarung auch vom Inhalt der Linkziele distanzieren musse Im entschiedenen Fall hatte der Linksetzer aber selbst auf seiner Seite in ahnlicher Weise argumentiert wie es auch auf der Seite geschah auf die sein Link verwies Folglich ist es naheliegend anzunehmen dass der Autor der Ausgangsseite sich auch den Inhalt der Zielseite zu eigen machte Daher stellte seine Haftungsfreistellungsklarung keine glaubhafte Distanzierung dar Das aktuelle Telemediengesetz normiert nach Ansicht vieler Autoren eine Haftungsprivilegierung in den 8 und 9 fur die Falle in denen der Linksetzer keine positive Kenntnis von unerlaubten Inhalten hatte allerdings nur dann wenn sich der Seitenbetreiber die Inhalte der Links nicht zu eigen macht Zu eigen machen heisst den Eindruck zu erwecken es handle sich um eigene Aussagen Das lasst sich unter anderem durch entsprechende Darstellung der Links ausdrucken Die Online Enzyklopadie Wikipedia zum Beispiel markiert externe Links besonders Der Bundesgerichtshof entschied jedoch mit Urteil vom 17 Juli 2003 AZ I ZR 259 00 Paperboy 3 dass die fruher in 5 Telemediengesetz geregelten Haftungsfreistellungen denen die heutigen 8 und 9 entsprechen weder unmittelbar noch analog auf das Setzen von Hyperlinks anwendbar sind da der Gesetzgeber bei der Novellierung des Teledienstegesetzes die Haftung fur Hyperlinks bewusst nicht regeln wollte Daher ist die Rechtslage weiterhin ungeklart Dies betrifft vor allem die Frage ob auch eine fahrlassige Haftung in Betracht kommt wenn der Hyperlink ursprunglich auf ein rechtlich unbedenkliches Dokument verwies das ohne Wissen des Linksetzers geandert wurde und nunmehr einen rechtswidrigen Inhalt hat Das Oberlandesgericht Munchen vertrat in einem Urteil vom 15 Marz 2002 Az 21 U 1914 02 4 die Auffassung dass das Setzen eines Hyperlinks eine Gefahrenquelle eroffne und der Linksetzer daher verpflichtet sei auch nach dem Setzen des Hyperlinks zu uberprufen auf welche Inhalte der Hyperlink verweist Mit Urteil vom 30 Marz 2006 entschied der Bundesgerichtshof AZ I ZR 24 03 5 dass Disclaimer auf Webseiten jedoch grundsatzlich zu beachten sind solange sie ernst gemeint und gut sichtbar fur den Nutzer angebracht sind Nach Ansicht des BGH kann der Werbende das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen Disclaimer einschranken in dem er ankundigt Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern Um wirksam zu sein muss dieser Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsachlich beachtet werden Technischer Ansatz zur Vermeidung der Zurechnung fremder Ansichten Bearbeiten Den bisherigen Ausfuhrungen des Artikels folgend und die Aussage der uneinheitlichen Rechtsprechung berucksichtigend bestehen unter anderem folgende Moglichkeiten um beim Setzen von Links eine moglichst starke Trennung von eigenen und fremden Ansichten zu erreichen Klare Kennzeichnung der externen Links Offnen von externen Links in neuen Browser Fenstern allerdings macht man sich mit dieser Methode bei vielen Besuchern unbeliebt Empfehlungen fur Benutzerfreundlichkeit sprechen sich dagegen aus ebenso die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung sie verlangt mindestens einen Hinweis auf das Offnen eines neuen Fensters genutzt wird ein als missbilligt eingestuftes HTML Attribut das in den Strict Varianten von HTML 4 01 und XHTML 1 0 entfiel Kein Setzen von Deep Links also immer auf die Startseite einer Webprasenz verlinken ebenfalls wenig nutzerfreundlich Kennzeichnen wann ein Link gesetzt wurde Dieses stellt klar dass bei einem Inhaberwechsel der verlinkten Internet Prasenz dort auch noch der intendierte Inhalt vorhanden war und noch nicht die ggf rechtswidrigen Inhalte Auch bei nachtraglichem Erscheinen eines rechtswidrigen Inhalts auf der verlinkten Seite kann dies ggf vor Haftungsanspruchen schutzen 6 Siehe auch BearbeitenStorerhaftung Hyperlinks Zulassigkeit von und Haftung fur HyperlinksWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Disclaimer Sammlung von Bildern Ronald Kandelhard Warum Du Deinen Disclaimer loschen solltest Marc Storing Das Marchen vom Disclaimer Spiegel Online 22 September 2005 Fred Andresen Vorsicht 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