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Die Dienstleistungs Informationspflichten Verordnung DL InfoV regelt Informationspflichten von Dienstleistungserbringern Durch die Regelungen soll fur mehr Transparenz und Schutz der Dienstleistungsempfanger gesorgt werden Die Verpflichtungen gelten unbeschadet moglicher weiterer Informationspflichten die sich aus anderen Vorschriften ergeben z B aus Telemediengesetz Gewerbeordnung BasisdatenTitel Verordnung uber Informationspflichten fur DienstleistungserbringerKurztitel Dienstleistungs Informationspflichten VerordnungAbkurzung DL InfoVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 6c 146 Abs Nr 1 GewORechtsmaterie Gewerberecht WirtschaftsverwaltungsrechtFundstellennachweis 7100 1 10Erlassen am 12 Marz 2010 BGBl I S 267 Inkrafttreten am 17 Mai 2010Letzte Anderung durch Art 2 VO vom 12 November 2021 BGBl I S 4921 4931 Inkrafttreten derletzten Anderung 28 Mai 2022 Art 3 VO vom 12 November 2021 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Anwendungsbereich 3 Regelungsgehalt 4 Trivia 5 Siehe auch 6 WeblinksRechtsgrundlage BearbeitenDie Rechtsverordnung wurde aufgrund der Ermachtigung des 6c in Verbindung mit 146 Absatz 2 Nummer 1 der Gewerbeordnung erlassen Sie dient der Umsetzung der Richtlinie 2006 123 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Dezember 2006 uber Dienstleistungen im Binnenmarkt ABl L 376 vom 27 Dezember 2006 S 36 Anwendungsbereich BearbeitenNach 1 Abs 1 DL InfoV sind alle Dienstleister von der Verordnung erfasst soweit sie in den Anwendungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie 2006 123 EG fallen Zu den Ausnahmen gehoren z B Finanz Verkehrs und Gesundheitsdienstleistungen Regelungsgehalt BearbeitenDie DL InfoV unterscheidet zwischen Informationen die stets bereitgehalten werden mussen 2 und solchen die lediglich auf Anfrage zur Verfugung gestellt werden mussen 3 Die Paragraphen konnen aufgrund ihrer klaren Formulierung wie eine Checkliste gelesen werden Zu den standig bereit zu haltenden Informationen zahlen insbesondere Die meisten Informationen entsprechend der Vorgabe zum Impressum bei Internetauftritten nach 5 TMG Es mussen Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung speziell Name und Anschrift des Versicherers gemacht werden Bei den auf Anfrage mitzuteilenden Informationen sind besonders hervorzuheben Berufsrechtliche Angaben speziell Verweis auf berufsrechtliche Regelungen Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeubten multidisziplinaren Tatigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften Bei der Frage der Form des Informationsangebots spielt die Unterscheidung ob eine Information standig bereitgehalten oder auf Anfrage geboten werden muss ebenfalls die entscheidende Rolle Bei den standig bereit zu haltenden Informationen hat der Anbieter ein Wahlrecht die Informationen dem Dienstleistungsempfanger von sich aus mitzuteilen am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten dass sie dem Dienstleistungsempfanger leicht zuganglich sind dem Dienstleistungsempfanger uber eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zuganglich zu machen oder in alle von ihm dem Dienstleistungsempfanger zur Verfugung gestellten ausfuhrlichen Informationsunterlagen uber die angebotene Dienstleistung aufzunehmen Bei den auf Anfrage zu bietenden Informationen muss der Anbieter dagegen dafur Sorge tragen dass die Informationen in allen ausfuhrlichen Informationsunterlagen uber die Dienstleistung enthalten sind In 4 der DL InfoV finden sich Vorgaben zu Informationspflichten im Zusammenhang mit der Preisgestaltung Diese Vorschrift gilt nicht fur Dienstleistungen an Letztverbraucher Trivia BearbeitenNach Artikel 44 der Richtlinie 2006 123 EG sollte deren Umsetzung in nationales Recht bis zum 28 Dezember 2009 geschehen Am 17 Marz 2010 wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt Nr 11 S 267 verkundet und trat zwei Monate spater am 17 Mai 2010 in Kraft Siehe auch BearbeitenDienstleistungsrichtlinieWeblinks BearbeitenVerordnung uber Informationspflichten fur Dienstleistungserbringer Dienstleistungs Informationspflichten Verordnung DL InfoV BGBl 2010 I S 267 DL InfoV Verordnung uber Informationspflichten fur Dienstleistungserbringer Richtlinie 2006 123 EG PDF des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Dezember 2006 uber Dienstleistungen im BinnenmarktBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstleistungs Informationspflichten Verordnung amp oldid 217521613