www.wikidata.de-de.nina.az
Die Herrschaft Stein zu Nassau war ein reichsunmittelbares reichsritterschaftliches Territorium im Heiligen Romischen Reich Ihre Besitzer waren die Freiherren vom Stein Die Stadt Nassau mit dem Furstenschloss und der Stammburg der Familie vom Stein Merian 1655 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Mediatisierung 3 Siehe auch 4 LiteraturGeschichte BearbeitenIm Jahr 1158 wurde die Familie Stein zu Nassau erstmals erwahnt Nach anderen Angaben gab es bereits um 948 Angehorige der Familie Sie hatten die Burg Stein unterhalb der Burg Nassau im heutigen Stadtgebiet von Nassau von den Grafen von Nassau zu Lehen Die Burg diente zum Schutz der Grafenburg Seit 1234 nannte sich die Familie nach ihrer Burg vom Stein Im Laufe der Zeit bauten sie ein eigenes kleines Territorium auf Landeshoheit hatten die Herren vom Stein bereits vor 1361 uber das Dorf Schweighausen Dieses wurde ab 1427 ein Lehen von Nassau Die Herren vom Stein behielten aber die Landeshoheit und die Grundherrlichkeit Durch Kaiser Friedrich III wurde zur Zeit von Philipp vom Stein gest 1476 Amtmann zu Nassau das Geschlecht in den Reichsfreiherrenstand erhoben Im Jahr 1613 erwarben die Freiherren von Nassau Diez und Nassau Saarbrucken den Ort Frucht Zu der Herrschaft gehorten Guter in insgesamt 50 Orten Der Besitz umfasste insgesamt 2400 nassauische Morgen Der Besitz war so umfangreich dass die Familie zu den bedeutendsten der rheinischen Reichsritterschaft gehorte Im Jahr 1621 verlegten die Freiherren ihren Sitz von der alten Burg die spater verfiel in die Stadt Nassau in ihren alten Zehnthof Dieses Gebaude wurde zum Schloss ausgebaut Die Herren vom Stein waren Reichsritter Sie gehorten zum Kanton Mittelrhein im Rheinischen Ritterkreis Einem Reichskreis gehorte das Gebiet nicht an Letzter Besitzer war der Staatsmann Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein Mediatisierung BearbeitenAufgrund der Regelungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 erfolgte die Mediatisierung der Herrschaft Am 4 Januar 1804 wurden die Dorfer von Nassau besetzt Dagegen protestierte vom Stein nachdrucklich und auch auf Druck von Kaiser Franz II musste die Besetzung zunachst aufgehoben werden siehe auch Rittersturm Der nassau usingische Minister Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein strebte eine Verhandlungslosung mit dem einflussreichen preussischen Reformer an diese kam jedoch zunachst nicht zustande Mit der Grundung des Rheinbundes und dem Ende des HRR fanden sich Preussen und das neu gebildete Herzogtum Nassau auf unterschiedlichen Seiten wieder Mit Besitzergreifungspatent vom 8 September 1806 wurde die Herrschaft nun Teil des Herzogtums Nassau Als Standesherr behielt vom Stein die Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz als Patrimonialgericht Dieses nahm der vom Steinsche Justitiarius Wieler fur ihn wahr Die Ausfertigungen sollten mit Freyherrliches vom Steinsches unterherrliches Amt zu Frucht und Schweighausen unterschrieben werden Frucht wurde ansonsten dem Amt Braubach zugeordnet Schweighausen dem Amt Nassau Die aussenpolitische Lage fachte den Konflikt zwischen Nassau und vom Stein weiter an Mit franzosischem Armeebefehl vom 16 Dezember 1808 wurde angewiesen die Guter vom Steins in Nassau zu beschlagnahmen da dieser ein Feind Frankreichs und des Rheinbundes sei Am 5 Januar 1809 setzten die nassauischen Behorden den Befehl um Nach der Volkerschlacht bei Leipzig hatte sich die aussenpolitische Lage geandert Am 13 November 1813 wurde die Beschlagnahmung aufgehoben und am 12 Januar 1814 begannen Verhandlungen zwischen der Regierung des Herzogtums Nassau und vom Stein Als Ergebnis verzichtete vom Stein in einem Rezess vom 9 11 Juni 1814 auf die Patrimonialgerichtsbarkeit Forstgerichtsbarkeit und Ortspolizeigewalt die seit 1809 durch die nassauischen Beamten wahrgenommen wurde Er behielt die privatrechtlichen Besitzungen und ubertrug die Aufsicht uber seinen Privatwald an den nassauischen Oberforster Fur die Aufgabe seiner hoheitlichen Rechte erhielt er eine grosszugige Entschadigung die sogar hoher war als die Wertberechnungen die vom Steins eigene Rentei vorgenommen hatte Nach der Bildung des Deutschen Bundes kam es erneut zu personlichen und politischen Konflikten zwischen vom Stein und der nassauischen Regierung Mit Schreiben vom 26 April und 12 Juli 1817 forderte er von der nassauischen Regierung die 1814 aufgegebenen Hoheitsrechte zuruck und berief sich auf die Deutsche Bundesakte Mit Schreiben vom 28 November 1817 wies Regierungsdirektor Moller diese Anspruche unter Berufung auf die Vereinbarung von 1814 zuruck Mit Schreiben vom 14 Dezember 1817 richtete vom Stein eine Beschwerde an die Bundesversammlung Es kam jedoch zu keiner Abanderung der 1814 getroffenen Regelungen Mit dem Tod von Karl vom und zum Stein am 29 Juni 1831 starb das Geschlecht der Herren vom Stein aus Erbin der privaten Besitzungen in der ehemaligen Herrschaft wurde seine Tochter Henriette Louise verheiratet mit Hermann von Giech Das Gebiet der ehemaligen Herrschaft fiel 1866 an Preussen und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg Rheinland Pfalz zugeordnet Siehe auch BearbeitenSteinsches Schloss Steinsche BurgLiteratur BearbeitenGerhard Kobler Historisches Lexikon der deutschen Lander Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart 4 vollstandig uberarbeitete Auflage C H Beck Munchen 1992 ISBN 3 406 35865 9 S 602 Ernst Heinrich Kneschke Neues allgemeines Deutsches Adels Lexikon Bd 8 Leipzig 1868 S 621 f Harry Munzing Die Mediatisierung der ehemaligen reichsunmittelbaren Standesherren und Reichsritter im Herzogtum Nassau Diss 1980 S 118 119 167 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herrschaft Stein zu Nassau amp oldid 234372640