www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel behandelt den Begriff elterliche Gewalt Zum Sorgerecht heute und der historischen Entwicklung hierzu siehe Sorgerecht international Zum Thema korperlicher oder psychischer Gewalt siehe Kindesmisshandlung bzw Korperstrafe Elterliche Gewalt bezeichnet die Ausubung elterlicher Macht innerhalb der Familie Die elterliche Gewalt ermoglicht es den Eltern uber ihre Kinder nach eigenem Ermessen zu verfugen analog zur Staatsgewalt durch die der Staat uber Staatsangehorige verfugt In der Kriminalpravention wird der Begriff in abweichender Bedeutung als Anwendung von Gewalt an Kindern durch ihre Eltern im Sinne einer Misshandlung oder Korperstrafe verwendet insbesondere im Ausdruck Opfer elterlicher Gewalt in Studien zu Umfang und Auswirkungen innerfamiliarer Gewalt Geschichte BearbeitenIn vorstaatlicher Zeit war die elterliche Gewalt naturgegeben durch die korperliche und geistige Uberlegenheit der Eltern bis zum Heranwachsen der Kinder In den fruhen Staaten des Altertums wie beispielsweise dem antiken Griechenland und dem Romischen Reich lag die Entscheidungsgewalt die sogenannte patria potestas uber innerfamiliare Verhaltnisse weiterhin bei den Familienoberhauptern wahrend der Staat samtliche ausserfamiliaren Verhaltnisse beherrschte Haus und Familie blieben autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens In der Neuzeit wurde der Rechtsbegriff der vaterlichen Gewalt entwickelt Um die Wende zum 20 Jahrhundert wurde diese zur Wahrung des nationalen Interesses am Kind zunehmend unter Aufsicht des staatlichen Wachteramts gestellt Kindeswohl Gedanke Daraus entwickelte sich zunachst die elterliche Gewalt die dann zur elterlichen Sorge Deutschland 1979 Schweiz beziehungsweise Obsorge Osterreich umgestaltet wurde Der begriffliche Paradigmenwechsel geht darauf zuruck dass der ursprunglich als Walten im Sinne des Kindesschutzes verstandene Ausdruck der elterlichen Gewalt sich zu einem missverstandenen elterlichen Zwang gewandelt hatte worauf der BGH 1976 in einer Entscheidung hinwies 1 Daraufhin wurde den Begriff ersetzend der Ausdruck der elterlichen Sorge 1979 gesetzlich verankert 2 In der zweiten Halfte des 20 Jahrhunderts verlagerte sich die Entscheidungsgewalt unmittelbar auf den Staat wobei das Jugendrecht geschaffen wurde 3 4 Den Eltern wurde die vorrangige Ausubung der Ordnungsmacht innerhalb der Familie abgesprochen und stattdessen die Sorge fur ihre Kinder in Verbindung mit einem elterlichen Erziehungsauftrag ubertragen Hergeleitet aus Art 6 Abs 2 GG unterliegen Pflege und Erziehung der Kinder und das naturliche Recht der Eltern einem besonderen Verfassungsschutz 5 Das Elternrecht ist insoweit als Abwehrrecht gegenuber staatlichen Eingriffen in ihr Erziehungsrecht ausgestaltet 3 Die ubergeordnete Ordnungsmacht beansprucht seitdem auch innerhalb der Familie grundsatzlich der Staat fur sich 6 Wandel Rechtsbegriffe der VormundschaftNeuzeit Vaterliche GewaltEnde 19 Jh Anfang 20 Jh Elterliche GewaltEnde 20 Jh Elterliche Sorge KindeswohlBegriffsbildung in der nationalen Gesetzgebung BearbeitenIn der Bundesrepublik Deutschland wurde der Begriff der elterlichen Gewalt im Rahmen der Sorgerechtsreform dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 24 Juli 1979 7 mit Wirkung zum 1 Januar 1980 im BGB durch elterliche Sorge ersetzt Deutsche Gerichte betonten bereits vor der Gesetzesanderung zunehmend die Pflichtengebundenheit des Elternrechts und bevorzugten den Begriff der Elternverantwortung 8 Bereits ein fruherer Gesetzentwurf hatte vorgesehen den Ausdruck elterliche Gewalt durch elterliche Sorge zu ersetzen 8 Die Anderung der Bezeichnung erklart sich damit dass der Gesetzgeber Elternrecht nicht mehr als ein Herrschaftsrecht uber das Kind sondern als ein dienendes Recht ansah 9 In Familienrecht der DDR das von 1966 bis 1990 im Familiengesetzbuch FGB geregelt wurde war der Begriff der elterlichen Gewalt durch den Begriff des Erziehungsrechtes ersetzt worden Siehe Erziehungsrecht statt Elterliche Gewalt In der Schweiz wurde der Begriff mit Wirkung zum 1 Januar 2000 durch elterliche Sorge ersetzt 10 Im osterreichischen Familienrecht wird die elterliche Verantwortung fur ein Kind als Obsorge bezeichnet In Luxemburg ist der Begriff elterliche Gewalt gebrauchlicher als elterliche Sorge 11 In Sudtirol ist der Begriff elterliche Gewalt ebenfalls weiterhin verbreitet als ubliche Bezeichnung fur die Zusammenfassung der elterlichen Pflichten und Rechte 12 Einzelnachweise Bearbeiten BGHZ 66 337 BT Drs 8 2788 S 36 vergl auch FamRZ 78 473 a b Otto Palandt Burgerliches Gesetzbuch C H Beck 73 Aufl Munchen 2014 ISBN 978 3 406 64400 9 Einf v 1625 Rnr 1 4 grundlegend zum Jugendrecht siehe Thilo Ramm Jugendrecht Ein Lehrbuch Munchen C H Beck 1990 ISBN 340634447X BVerfGE 4 52 7 320 Rechtsproblem Familie IV Verrechtlichung der Familie S 28 ff von Karl Albrecht Schachtschneider Nurnberg PDF 240 kB Memento des Originals vom 25 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kaschachtschneider de BGBl 1979 I Nr 42 a b Wenn die Tochter einen Freund hat In Die Zeit Nr 48 1976 Rosemarie Nave Herz Hrsg Wandel und Kontinuitat der Familie in der Bundesrepublik Deutschland Enke Verlag 1988 ISBN 3 432 96691 1 S 24 Elterliche Sorge In Worterbuch der Sozialpolitik Abgerufen am 24 Mai 2009 Elterliche Verantwortung Luxemburg bei Europaisches Justizielles Netz mit Links zur Abhandlung der Thematik der elterlichen Sorge in einzelnen EU Staaten Zur Terminologiearbeit im Bereich Sprache und Recht Methode und Stand der Arbeiten Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 9 Februar 2010 abgerufen am 24 Mai 2009 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www eurac edu Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elterliche Gewalt amp oldid 225272266