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Elard Johannes Kulenkamp 30 November 1777 in Witzenhausen 15 Juni 1851 in Kassel war ein kurhessischer Jurist Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1 1 Familie 1 2 Werdegang 1 3 Kurhessischer Verfassungskonflikt 2 Auszeichnungen 3 Schriften Auswahl 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseLeben BearbeitenFamilie Bearbeiten Elard Johannes Kulenkamp wurde als Sohn von Friedrich Wilhelm Kulenkamp 20 Marz 1714 in Halberstadt 7 Juni 1799 Witzenhausen der 1746 als Kammerrat in die Dienste des Landgrafen Friedrich von Hessen Kassel trat geboren Der Vater war wahrend des siebenjahrigen Krieges als das Land wiederholt von franzosischen Truppen besetzt wurde wegen seiner Fach und Sprachkenntnisse einer der einflussreichsten Manner des Landes Weil sich sein Vater nach Beendigung des Krieges zuruckgesetzt fuhlte gab er sein Amt auf und lebte auf seinem Besitz in Witzenhausen Sein Vater war in dritter Ehe mit seiner Mutter Katharine Elisabeth 27 April 1734 3 Januar 1788 jungste Tochter von Elard J Biskamp 1696 1762 Metropolitan in Zierenberg verheiratet Elard Johannes Kulenkampf war das jungste von siebzehn Kindern Der Grossvater war Michael Kulenkamp 1678 1743 Rat in der obersten Gerichtsbehorde in Kassel und sein Onkel war der Kriegs und Domanenrat Philipp August Kulenkamp in Rinteln Elard Johannes Kulenkamp heiratete am 7 Juni 1808 in Friedewald seine Cousine 1 Gertrude Auguste Luise 30 April 1777 30 Marz 1847 Tochter von Georg Elard Biskamp Rat und Amtmann in Treysa Ihre Kinder waren Wilhelmin Henriette Caroline Auguste Kulenkamp 1809 1821 Friedrich Hartmann Elard Julius August Kulenkamp 1810 12 Juni 1831 verstarb nach einem Jahr Studium der Rechtswissenschaften an der Universitat Marburg George Friedrich Wilhelm Conrad Elard August Kulenkamp 1812 8 August 1827 verstarb kurz vor Beginn seines Studiums Carl Julius George Christian Elard August Kulenkamp 1813 10 Februar 1841 in Homburg Amtsassessor im Justizamt Amalie Caroline Charlotte Sophie Elardine Auguste Kulenkamp 1814 1844 heiratete Friedrich Ludwig Heinrich Munscher 1805 1893 Dr phil Gymnasialdirektor in Marburg Franz Kulenkamp 1816 1818 August Kulenkamp 1817 unbekannt Sophie Dorothea Marie Auguste Kulenkamp 1819 1841 heiratete in Kassel den Apotheker Heinrich Valentin Carl Franz Theodor Hartung gen Schwarzkopf 1811 1858 spater Obermedizinal Assessor Werdegang Bearbeiten Trotz schlechter schulischer Vorbildung begann Elard Johannes Kulenkamp am 16 Oktober 1795 an der Universitat Marburg ein Studium der Rechtswissenschaften und horte Vorlesungen beim Professor Philipp Friedrich Weiss Im Fruhjahr 1799 bestand er das Examen jedoch nur mittelmassig so dass er beschloss nicht die juristische Laufbahn in den Hoheren Behorden des Landes einzuschlagen sondern sich um eine Advokatur zu bewerben Im Sommer 1799 bestand er das Advokatur Examen an der Universitat Gottingen mit Gut Auf seine Bewerbung hin wurde er durch landesherrliches Reskript vom 28 Marz 1800 zum Stadtsyndikus und Advokaten beim Justizamt in Treysa bestellt Mit Reskript vom 27 September 1803 wurde er zum Amtsassistenten des Justizbeamten Georg Elard Biskamp 1736 1807 eines Bruders seiner Mutter und Vater seiner spateren Ehefrau ernannt 1806 erfolgte die Ernennung zum Amtsadjunkten In dieser Zeit beschaftigte er sich auch mit schriftstellerischen Tatigkeiten und publizierte in mehreren Zeitschriften juristische aber auch historische und gemeinnutzige Aufsatze Am 18 August 1807 wurde der grosste Teil von Kurhessen dem neuen Konigreich Westphalen zugewiesen und am 1 Januar 1808 begann die neue franzosisch organisierte Regierung des Konigs Jerome Bonaparte Elard Johannes Kulenkamp wurde am 15 Februar 1808 als Richter bei dem Distrikt Tribunal in Hersfeld angestellt Da seit dem 1 Januar 1808 der Code Napoleon als Gesetzbuch und seit dem 1 Marz 1809 auch eine neue burgerliche Prozessordnung galt musste er sich rasch in die neuen Verhaltnisse einfinden In dieser Zeit war er auch schriftstellerisch mit der neuen Gerichtsverfassung tatig und verfasste teils einzelne Abhandlungen von denen mehrere in der von Karl Michael Eggena herausgegebenen juristischen Bibliothek erschienen aber beschaftigte sich auch wissenschaftlich mit diesem Thema und schrieb hierzu selbstandige Werke Er blieb in seinem Richteramt bis Anfang 1814 denn nachdem Kurfurst Wilhelm I am 1 November 1813 wieder Herrscher uber das Kurfurstentum Hessen geworden war verfugte dieser dass am 10 Januar 1814 die westphalische Verfassung aufgehoben werde und die Beamten am 15 Februar 1814 wieder auf ihre alten Dienstposten zuruckkehren sollten Da dies nicht auf Elard Johannes Kulenkamp zutraf da er seinerzeit nicht in einer selbstandigen Funktion war blieb er vorerst auf seinem Dienstposten Durch ein Reskript des Kurfursten wurde er zum Justizbeamten entsprach Amtmann in Friedewald bei Hersfeld ernannt er trat sein Amt am 22 April 1814 an Dort fuhrte er fur seinen Gerichtsbezirk die Rugegerichte wieder ein die viermal jahrlich abgehalten wurden zwei im Oberamt Friedewald zwei im Unteramt Heringen Nachdem am 27 Februar 1821 Kurfurst Wilhelm II die Regierung ubernommen hatte wurde durch Geheimrat Friedrich Krafft eine neue Organisation der gesamten inneren Landesverwaltung das heisst Burokratie und eine straffere und schematisierte Organisation eingefuhrt und die Rechte der Korporationen beschrankt Er wurde an eines der vier neu eingerichteten Obergerichte versetzt und trat am 5 Oktober 1821 in Fulda seine neue Stelle als Obergerichtsrat im Zivilsenat des Obergerichts Fulda an In der ersten Zeit konnte er an den Geschaften des Obergerichtes keinen Anteil nehmen weil er vom Justizministerium beauftragt worden war einen Entwurf zu einer neuen Untergerichtsordnung fur Kurhessen auszuarbeiten mit dieser Aufgabe war er bereits nach zwei Monaten fertig Im Herbst 1822 wurde er zum Rat beim Oberappellationsgericht Kassel ernannt und begann sein Amt am 6 November 1822 2 Seit 1823 nahm er anfangs als Stellvertreter spater als eigentliches Mitglied an der juristischen Prufungskommission teil Durch eigenen Entschluss und einen spater erfolgten landesherrlichen Auftrag unternahm er ab 1826 unter Oberaufsicht des Justizministeriums aus der grossen Menge althessischer Landesverordnungen das noch Gultige zu erfassen und zu erlautern diese Aufgabe erledigte er bis 1839 ohne seine eigentlichen Aufgaben beim Oberappellationsgericht zu vernachlassigen Diese Arbeit wurde als Neue Sammlung der Landesordnungen Ausschreiben und allgemeine Verfugungen welche bis zum Oktober 1806 fur die alteren Gebietstheile Kurhessens ergangen sind veroffentlicht Kurhessischer Verfassungskonflikt Bearbeiten 1850 weigerte sich die vom Burgertum beherrschte Standeversammlung den von der Regierung vorgelegten Staatshaushalt zu bewilligen weil vom kurhessischen Innen und Justizminister Ludwig Hassenpflug kein Budget vorgelegt worden war Daraufhin loste der Kurfurst die Standeversammlung wegen Bruchs der Verfassung namentlich des 143 der Verfassungsurkunde wonach die Stande fur Aufbringung des Staatsbedarfs durch Bewilligung von Abgaben zu sorgen haben auf und verfugte durch landesherrliche Verordnung vom 4 September 1850 eine Steuer Notverordnung um weiterhin Steuern erheben zu konnen Als Antwort darauf riefen die Presse und der landstandische Ausschuss sowohl Behorden als auch Untertanen dazu auf diese Verordnung nicht zu befolgen weil sie verfassungswidrig sei Nachdem die Verordnung tatsachlich nicht umgesetzt wurde liess der Kurfurst durch Verordnung vom 7 September 1850 den Kriegszustand uber Kurhessen ausrufen und samtliche Militar und Zivilbehorden ausgenommen den Richterstand unter einen obersten Militarbefehlshaber stellen Das inzwischen angerufene Prasidium des Oberappellationsgerichts das von Elard Johannes Kulenkamp gefuhrt wurde weil der Prasident Ludwig Emil August Duysing 1785 1861 gesundheitsbedingt nicht dazu in der Lage war befand dass aufgrund des fehlenden Budgets die Standeversammlung im Recht sei und die vom Landesherrn verfugten Ausnahmeverordnungen nicht im Recht begrundet seien Der Kurfurst verscharfte daraufhin das Kriegsrecht mit einer landesherrlichen Verordnung vom 28 September 1850 und sprach den Gerichten die Zustandigkeit ab landesherrliche Erlasse auf ihre Verfassungsmassigkeit zu uberprufen Am 3 Oktober 1850 erklarte das Oberappellationsgericht Kassel auch diese Verordnung fur verfassungswidrig Nachdem fast alle Offiziere zwischen dem 9 und 12 Oktober 1850 ihre Entlassungsgesuche eingereicht hatten weil sie einen Eid auf die Verfassung abgelegt hatten rief der Kurfurst die Bundesversammlung um Hilfe an die im Rahmen einer Bundesintervention das Bundesexekutionskorps entsandte Elard Johannes Kulenkamp hatte inzwischen zwar nach funfzigjahriger Dienstzeit um seine Pensionierung nachsuchen konnen hielt dies aber fur Feigheit und ubernahm die weiteren Verhandlungen und Beratungen mit den Behorden Als im Dezember 1850 der osterreichische Feldmarschalleutnant Graf von Leiningen Westerburg Neuleiningen 1812 1856 im Namen des Deutschen Bundes und General Eduard von Peucker im Namen Preussens und seiner Verbundeten als Zivilkommissare an der Spitze der Truppen in Kurhessen eingefuhrt wurden und die Befolgung der landesherrlichen Verordnungen vorschrieben kam es ihnen vor allem darauf an das hochste Gericht umzustimmen hierzu gaben die Kommissare die Erklarung ab dass sie Beauftragte des Deutschen Bundes seien Das hochste Gericht vertrat nun die Ansicht dass Preussen zwar nicht dem von Osterreich berufenen Bundestag beigetreten war aber die mangelnde Bevollmachtigung seitens einer obersten Behorde des deutschen Bundes durch die von allen deutschen Regierungen erteilte Vollmacht an die Kommissare wirksam sei Am 18 Dezember 1850 fasste das Oberappellationsgericht den Beschluss der Steuerverordnung doch nachzukommen insbesondere aus Rucksicht auf das allgemeine Landeswohl Nachdem jedoch die kurfurstliche Regierung sich nicht entgegenkommend erwiesen und General von Peucker sein gegebenes Versprechen gebrochen hatte nicht exekutiv gegen das Land tatig zu werden indem er Graf Leiningen am 22 Dezember 1850 Kassel besetzen liess glaubte Elard Johannes Kulenkamp sich in seiner juristischen Ehre derart verletzt dass er von nun an in Siechtum uberging und nach wenigen Monaten an Entkraftung verstarb Es blieb beim Bruch der Verfassung und deren Ausserkraftsetzung Auszeichnungen BearbeitenAm 29 Juli 1827 ernannte ihn die juristische Fakultat bei der Gelegenheit der 300 Jahr Feier der Universitat Marburg zum Ehrendoktor beider Rechte Dr jur utr 1836 erhielt er das Ritterkreuz des Kurhessischen Hausordens vom Goldenen Lowen Der Kurfurst ehrte ihn am 4 April 1850 durch das Kommandeurkreuz 2 Klasse des Hausordens vom Goldenen Lowen Die Stadt Treysa verlieh ihm 1850 das Ehrenburgerrecht Schriften Auswahl BearbeitenEtwas von der Geschichte und dem Rechte der Kirchmessen in den hessischen Landen Bernhard Christian Duysing Annalen der Gesetzgebung Band 1 Heft 1 1803 S 88 104 Vom Naherrecht in den kurhessischen Landen Bernhard Christian Duysing Annalen der Gesetzgebung Band 1 Heft 4 1803 S 49 95 Heft 5 S 29 76 Heft 6 S 64 72 Versuch einer Anleitung zur zweckmassigen Anwendung und Erhaltung der Amts Rentherey Stadt Familien Gerichts und Kirchenreposituren Marburg 1805 Geschichte der Stadt Treysa in der Grafschaft Ziegenhayn Marburg 1806 Statut der Stadt Treysa in Niederhessen von 1592 mit Anmerkungen Bernhard Christian Duysing Annalen der Gesetzgebung Heft 7 S 49 66 Das Recht der Handwerker und Zunfte nach den Reichs und Kurhessischen Landesgesetzen Marburg 1807 Ueber die gerichtliche Polizei und das Verfahren der Municipalpolizeigerichte und der Korrektionstribunale nach franzosischen und westphalischen Gesetzen Nebst einem alphabet Verzeichniss der im Gesetzbulletin des Konigreichs Westphalen vorkommenden Strafverfugungen Braunschweig Vieweg 1810 Darstellung des Executions Verfahrens nach der Westphalischen und Franzosischen Prozess Ordnung Band 1 Band 2 Band 3 Gottingen H Dieterich 1811 Beitrage zur Kritik des Textes und der Ubersetzung der westphalischen Prozessordnung Juristische Bibliothek von 1811 St 2 S 153 178 Uber Sabbatvergehen und Sabbathsbussen Juristische Bibliothek von 1811 St 3 S 344 357 Beytrage zu der Lehre von dem Verhaltnisse der Rechts Pflege zur Verwaltung nach der Verfassung Frankreichs und Westphalens Gottingen 1813 Neue Sammlung der Landes Ordnungen Ausschreiben und anderer allgemeinen Verfugungen welche bis zum Ende des Oktobers 1806 fur die alteren Gebietstheile Kurhessens ergangen sind 1 Band Jahre 1524 bis 1735 einschliesslich Cassel 1828 2 Band Jahre 1736 bis 1748 einschliesslich Cassel o J 1835 3 Band Jahre 1749 bis 1785 einschliesslich Cassel Hof und Waisenhaus Druckerei O J 1838 4 Band Jahre 1785 bis 1806 einschliesslich Cassel o J 1839 5 Band Alphabetisches Inhalts Verzeichniss der vier Bande der Neuen Sammlung der Landes Ordnungen etc welche bis zum Ende des Oktobers 1806 fur die alteren Gebietstheile Kurhessens ergangen sind Cassel Hof u Waisenhaus Buchdruckerei 1843 Systematisches Repertorium aller sowohl in der Neuen Sammlung der althessischen Landes Ordnungen bis zum Ende des Oktobers 1806 als auch in der Sammlung von Gesetzen etc fur Kurhessen vom 12ten Dezember 1813 bis zum Schlusse des Jahres 1842 enthaltenen fur die Kurhessischen Staaten ergangenen Gesetze Verordnungen Anschreiben und anderen allgemeinen Verfugungen Cassel 1843 Google Staatsbibliothek Berlin Bayrische Staatsbibliothek Sammlung von Nachtragen zu dem systematischen Repertorium der kurhessischen Landesgesetze Erste Lieferung Nachtrage aus dem Jahre 1843 etc Cassel 1844Literatur des gesammten kurhessischen Rechts nebst einer Nachweisung aller gedruckten Entscheidungen des Oberappellationsgerichts zu Cassel Cassel 1846 Herausgeber nach des Verfassers Carl Philipp Theodor Schwenken Tod Die Amtsvergehen ihre Untersuchung und Bestrafung im disziplinarischen und gerichtlichen Wege nach gemeinem und besonders Kurhessischem Rechte Cassel Fischer 1848 Literatur BearbeitenKarl Wippermann Kulenkamp Elard Johannes In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 17 Duncker amp Humblot Leipzig 1883 S 359 f Dem Herrn Ober Appellations Gerichtsrath Dr Elard Johann Kulenkamp und dessen Gattin Auguste geb Biskamp zur Feier Ihrer Silbernen Hochzeit Kassel 1833 Dem Herrn Ober Appellations Gerichtsrath Herrn Dr Elard Johann Kulenkamp Kommandeur des Hausordens vom goldnen Lowen zur Erinnerung an die Feier seines am 28 Marz eingetretenen funfzigjahrigen Dienst Jubilaums Kassel 1850 Elard Johannes Kulenkamp in Neuer Nekrolog der Deutschen 29 Jahrgang 1851 1 Teil Weimar 1853 S 461 471 Elard Johannes Kulenkamp in Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten und Schriftsteller Geschichte seit der Reformation bis auf gegenwartige Zeiten Gottingen 1819 S 334 f Weblinks BearbeitenKulenkamp Elard Johannes Hessische Biografie In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Einzelnachweise Bearbeiten Stefan Brakensiek Furstendiener Staatsbeamte Burger Amtsfuhrung und Lebenswelt der Ortsbeamten in niederhessischen Kleinstadten 1750 1830 Vandenhoeck amp Ruprecht 1999 ISBN 978 3 525 35677 7 S 213 google de abgerufen am 9 Februar 2019 E J Kulenkamp Beitrage zur Geschichte des Kurfurstlichen Ober Appellations Gerichts zu Cassel nebst biographischen und literarischen Nachrichten von den bei diesem Gerichte seit seiner Errichtung angestellten Personen Th Fischer 1847 S 72 google de abgerufen am 9 Februar 2019 Normdaten Person GND 123643783 lobid OGND AKS VIAF 203503739 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Kulenkamp Elard JohannesALTERNATIVNAMEN Kulenkamp Elard Johann Kulenkamp Erhard Johann Kulenkamp Erhard Kulenkamp E J KURZBESCHREIBUNG deutscher JuristGEBURTSDATUM 30 November 1777GEBURTSORT WitzenhausenSTERBEDATUM 15 Juni 1851STERBEORT Kassel Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elard Johannes Kulenkamp amp oldid 235011214