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Ein Realkredit ist im Bankwesen ein Kredit der durch Grundpfandrechte Hypothek Grundschuld oder Sicherungsgrundschuld gesichert ist und dessen Beleihungsgrenze bis zu 60 des Beleihungswerts einer Immobilie betragen darf Gegensatz ist der Personalkredit Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bankrechtliche Einordnung 3 Beleihungsobjekte 4 Beleihungsgrenzen 5 Realkreditsplitting 6 Bilanzierung 7 Kreditinstitute 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Kompositum Realkredit weist darauf hin dass es sich um einen Kredit gegen die Stellung von Realsicherheiten handelt Insbesondere im Bankwesen wird der Begriff jedoch auf einen ausschliesslich durch Grundpfandrechte gesicherten Kredit verengt Als Grundpfandrechte kommen die Bestellung Abtretung oder Verpfandung einer Hypothek oder Grundschuld an Grundstucken oder grundstucksgleichen Rechten in Frage Realkredite dienen der Finanzierung des Kaufs des Neubaus der Sanierung oder des Umbaus von Immobilien Vollfinanzierungen sind die Ausnahme da die Kreditinstitute mittels einer Beleihungsgrenze auch einen angemessenen Eigenkapitaleinsatz des Kreditnehmers erwarten mit dem dieser auch seine eigene Risikobereitschaft beweist Beim Realkredit steht primar das zu beleihende Objekt im Vordergrund wahrend beim Personalkredit die Bonitat des Kreditnehmers priorisiert wird Das bedeutet jedoch nicht dass nicht auch beim Realkredit die Bonitat untersucht wird weil unter anderem der Schuldendienstdeckungsgrad zu untersuchen ist Bankrechtliche Einordnung BearbeitenEntscheidende Auswirkungen auf die Beleihungspraxis der Kreditinstitute gehen in der Immobilienfinanzierung von der europaweit geltenden Kapitaladaquanzverordnung aus Sie stellt an die Qualitat von Grundpfandrechten sowie deren Uberwachung und Uberprufung konkrete Anforderungen um Kreditrisiko minderungseffekte zur Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung zu erreichen Nach 10 Nr 8 KWG gelten seit Januar 2014 die Bestimmungen der Kapitaladaquanzverordnung Diese lassen die Nutzung eines Beleihungswertes von Immobilien bei der Bestimmung der Risikogewichte und Risikopositionswerte von Realkrediten nur in denjenigen Mitgliedstaaten zu die in ihren Rechts oder Verwaltungsvorschriften strenge Vorgaben fur seine Bemessung vorgesehen haben In der neuen Solvabilitatsverordnung SolvV wird deshalb klargestellt welchen Anforderungen ein fur die Zwecke der Kapitaladaquanzverordnung berucksichtigungsfahiger Beleihungswert genugen muss Diese Anforderungen sind in 22 SolvV abschliessend aufgezahlt Danach muss der Beleihungswert eine der folgenden Bedingungen erfullen Ermittelt nach 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung Ermittelt nach 7 Abs 7 Gesetz uber Bausparkassen unter Beachtung einer von der BaFin genehmigten Bestimmung nach 5 Abs 2 Nr 3 Gesetz uber Bausparkassen Bezogen auf eine Immobilie in einem anderen Staat des Europaischen Wirtschaftsraums und ermittelt auf Grundlage von in diesem Staat gultigen strengen Vorgaben in Rechts oder Verwaltungsvorschriften die die BaFin als mit der Beleihungswertermittlungsverordnung gleichwertig anerkannt hat Der Beleihungswert ist ein anders ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert der den Anforderungen des 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG genugt 21 Abs 3 Nr 1 KWG verweist ebenfalls auf das nunmehr geltende PfandBG Die fruheren Mindestanforderungen des 20a Abs 4 bis 8 KWG a F sind nunmehr ebenfalls in der Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR geregelt Die Mindestanforderungen verlangen in Art 125 Nr 2b CRR dass der Wert der Immobilie nicht wesentlich mit der Bonitat des Schuldners positiv korrelieren darf Hierzu gehoren vom Kreditnehmer selbst genutzte Industriegrundstucke deren Werte erheblich von den Ertragen abhangen die er durch die besondere Nutzung der Gewerbeimmobilie z B fur Fabrikgebaude erzielt Art 208 Abs 2 CRR verlangt die rechtliche Durchsetzbarkeit in allen relevanten Rechtsordnungen Art 208 Abs 2a CRR das Grundpfandrecht muss allen rechtlichen Anforderungen genugen Art 208 Abs 2b CRR muss zeitnah verwertbar sein Art 208 Abs 2c CRR angemessene Schadensversicherungen Art 208 Abs 5 CRR aufweisen durch einen unabhangigen Sachverstandigen geschatzt werden Art 229 Abs 1 CRR und ist jahrlich gewerbliche Immobilie oder alle drei Jahre Wohnimmobilien von der kreditgebenden Bank zu uberwachen Art 208 CRR Beleihungsobjekte BearbeitenUnterschieden wird im Bankwesen bei den Beleihungsobjekten zwischen Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien Wahrend Wohnimmobilien uberwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden dienen Gewerbeimmobilien uberwiegend gewerblichen Zwecken Diese Unterscheidung zielt darauf ab das unterschiedliche Risiko dieser Immobilien bei der Beleihung zu berucksichtigen Zu den Wohnimmobilien gehoren Wohneigentum Einfamilienhauser Mehrfamilienhauser und ganze Wohnanlagen Gewerbeimmobilien umfassen Arztpraxen Burogebaude Einzelhandelsimmobilien Lagerhallen oder ganze Industriegebiete Wohnimmobilien sind nach 181 Abs 9 BewG zu verstehen als Zusammenfassung einer Mehrheit von Raumen die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein mussen dass die Fuhrung eines selbstandigen Haushalts moglich ist Sie sind fungibler als Gewerbeimmobilien weil ein breiter Wohnungsmarkt deren Verwertung erleichtert Zudem sind Wertschwankungen wegen der Knappheit von Wohnraum in Normalzeiten Ausnahme Immobilienblase gering Ein hoher Standardisierungsgrad schliesslich sorgt auf dem Immobilienmarkt fur eine breite Nachfrage Fur individuell konzipierte Gewerbeimmobilien gibt es meist nur sehr wenige Interessenten so dass im Regelfall ein enger Markt vorhanden ist die meisten Gewerbeimmobilien stellen Unikate dar Das liegt an der eingeschrankten oder fehlenden Drittverwendung spezifisch ausgerichteter Objekte was deren Volatilitat erhoht Die Drittverwendungsfahigkeit ist einer Gewerbeimmobilie abzusprechen wenn abzusehen ist dass es fur eine anderweitige Nutzung erheblicher Umbauten bedarf die wirtschaftlich einem Neubau gleichzusetzen sind oder wenn deren Beschaffenheit oder deren besondere Lage keine Drittverwendung zulasst 1 Deshalb ist bei gewerblichen Realkrediten erforderlich dass im Regelfall lediglich Buroraume und vielseitig nutzbare Geschaftsraume beliehen werden sollen bei denen die Voraussetzung der Drittverwendungsfahigkeit erfullt ist 2 Eine gewerblich genutzte Immobilie ist dann drittverwendungsfahig wenn sie ohne weitere Massnahmen von einem Dritten im vorhandenen Bauzustand genutzt werden kann Die aktuelle Marktgangigkeit ist davon unabhangig Aus diesen betriebswirtschaftlichen Bewertungskriterien ergibt sich eine unterschiedliche bankbetriebliche Handhabung beider Immobilienarten die in verschiedenen Beleihungsgrenzen zum Ausdruck kommt Beleihungsgrenzen BearbeitenUnter diesen rechtlichen und beleihungstechnischen Voraussetzungen durfen im Einzelfall Wohnimmobilien die vom Eigentumer selbst genutzt oder vermietet sind mit einer Beleihungsgrenze von 80 des Beleihungs oder Marktwerts Art 125 Nr 2d CRR und bei Gewerbeimmobilien 60 des Beleihungswerts oder 50 des Marktwerts beliehen werden Art 126 Nr 2d CRR Nach 14 PfandBG betragt die Beleihungsgrenze fur Realkredite in Deutschland 60 des Beleihungswerts wenn sie als kongruente Deckung von Pfandbriefen dienen Wenn Wohnimmobilien die Voraussetzungen der CRR vollstandig erfullen wird ihnen ein Risikogewicht von 35 des Kredits zugewiesen Art 125 Nr 1a CRR bei Gewerbeimmobilien gilt ein Risikogewicht von 50 Art 126 Nr 1a CRR Diese Risikogewichte sorgen fur eine geringere Eigenkapitalunterlegung der Immobilienkredite was niedrigere Kreditmargen zur Folge hat Realkreditsplitting BearbeitenDie Fachsprache kennt zudem den Begriff des Realkreditsplittings von dem es die Unterarten echtes und unechtes Realkreditsplitting gibt Beide haben gemeinsam dass eine Immobilie mit einem Grundpfandrecht belastet wird wobei die jeweilige gesetzliche Beleihungsgrenze bei der Kreditgewahrung tatsachlich aber uberschritten wird Das unechte Realkreditsplitting also die Aufteilung eines Realkredits in einen bis zur Beleihungsgrenze reichenden Realkreditteil sowie einen daruber hinausgehenden Personalkreditteil ist zulassig ohne dass separate Kreditvertrage fur die unterschiedlichen Kreditteile abgeschlossen werden mussen Dem steht nicht entgegen dass in einzelvertraglichen Kreditvereinbarungen verschiedenartige Tilgungsmodalitaten fur die beiden unterschiedlich anzurechnenden Darlehensteilbetrage vereinbart werden konnen Beim echten Splitting werden hierfur zwei Kreditvertrage geschlossen die in einen Realkreditteil und einen daruber hinaus grundbuchlich gesicherten Teil aufgeteilt eben gesplittet werden Das unechte Realkreditsplitting hingegen kennt nur einen einheitlichen Kreditvertrag der abgesehen von unterschiedlichen Zins Tilgungssatzen fur den Realkredit und den Restkredit keine Hinweise auf die bankinterne Aufteilung enthalt 3 Das Splitting ist erforderlich weil aufsichtsrechtlich der Realkreditanteil eine bessere Risikoeinstufung erhalt und deshalb von einer geringeren Eigenmittelunterlegung des Kreditinstituts begunstigt ist siehe Artikel uber Beleihungswert Seine gunstige Risikoeinstufung ist darauf zuruckzufuhren dass bei lediglich 50 iger oder 60 iger Beleihung die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist dass der Kredit durch die Verwertungserlose der beliehenen Immobilie zuruckgezahlt werden kann Bilanzierung BearbeitenBankenaufsichtsrechtlich gelten Realkredite als Teil der Forderungen an Kunden und sind deshalb Bestandteil der Risikoposition In der Bankbilanz sind sie nach 15 Abs 2 Satz 1 Kreditinstituts Rechnungslegungsverordnung RechKredV gesondert von den ubrigen Forderungen an Kunden in einer Ausgliederungsposition als durch Grundpfandrechte gesichert zu zeigen Kreditinstitute BearbeitenNicht nur Realkreditinstitute sondern auch Sparkassen Genossenschaftsbanken oder Geschaftsbanken durfen Realkredite gewahren Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Realkredit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Jurgen Lindauer Immobilien und Steuern 2010 S 53 Deutsche Bundesbank Fachgremium Sicherungstechniken Memento des Originals vom 3 Februar 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesbank de Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zum Realkreditsplitting Mai 2006 S 35 Memento des Originals vom 10 Oktober 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesbank deNormdaten Sachbegriff GND 4177142 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Realkredit amp oldid 191741885