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Das Gesetz zur Steigerung der Attraktivitat des Dienstes in der Bundeswehr kurz Bundeswehr Attraktivitatssteigerungsgesetz BwAttraktStG nichtamtliche Kurzform Bundeswehrattraktivitatssteigerungsgesetz ist eine am 26 Februar 2015 vom Deutschen Bundestag mit beigefugten Massgaben also mit zusatzlichen nachtraglichen Anderungen im Ubrigen unverandert verabschiedete 1 und nicht zustimmungsbedurftige Rechtsnorm welche unter anderem die Arbeitsbedingungen sowie die Besoldung und Versorgung der Beschaftigten der Bundeswehr verbessern und somit die Attraktivitat der Bundeswehr als Arbeitgeberin steigern soll 2 BasisdatenTitel Gesetz zur Steigerung der Attraktivitat des Dienstes in der BundeswehrKurztitel Bundeswehr Attraktivitats steigerungsgesetz amtlicher Kurztitel Abkurzung BwAttraktStG amtliche Abkurzung Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Offentliches Recht SozialrechtErlassen am 13 Mai 2015 BGBl 2015 I S 706 Inkrafttreten am 23 Mai 2015 unter Vorbehalt Art 13GESTA H001Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Hierbei handelt es sich um ein Artikelgesetz fur dessen novellierende Wirkung sich das Bundesministerium des Innern BMI und das Bundesministerium der Verteidigung BMVg federfuhrend verantwortlich zeichnen 3 Inhaltsverzeichnis 1 Historie 2 Inhalt 2 1 Arbeitsbedingungen und Dienstgestaltung 2 2 Vergutung und Besoldung 2 3 Absicherung und Versorgung 3 Fortentwicklung geltenden Rechts 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHistorie BearbeitenEs wurde am 13 Mai 2015 von der Bundesregierung der 18 Wahlperiode vertreten durch den Bundesprasidenten Joachim Gauck die Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen und den Bundesminister des Innern Thomas de Maiziere ausgefertigt am 22 Mai 2015 im Bundesgesetzblatt verkundet und trat gem Art 13 Abs 1 BwAttraktStG am 23 Mai 2015 vorbehaltlich der Absatze 2 bis 9 in Kraft 4 Inhalt BearbeitenDas Gesetz enthalt Regelungen zur Steigerung der Attraktivitat des Dienstes in den Kernbereichen Arbeitsbedingungen und dienstliche Gestaltung zur Vergutung sowie zur sozialen Absicherung und Versorgung mit dem Ziel die personelle Einsatzfahigkeit der Bundeswehr zu erhalten 2 3 Arbeitsbedingungen und Dienstgestaltung Bearbeiten Zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Dienstgestaltung sind insbesondere die Einfuhrung einer regelmassigen Arbeitszeit von 41 Stunden in der Woche fur Soldaten im Grundbetrieb die Erweiterung der Moglichkeiten fur Soldaten Teilzeitbeschaftigung in Anspruch zu nehmen und die Schaffung besserer Beforderungsmoglichkeiten vorgesehen 4 Vergutung und Besoldung Bearbeiten Die Attraktivitat der Vergutung soll vor allem durch die Einfuhrung eines Personalbindungszuschlages fur Soldaten in Personalmangelbereichen die strukturelle Verbesserung bei den Erschwerniszulagen die Anpassung von Stellenzulagen mit besonderer Bedeutung fur den Dienstbetrieb und die Erhohung des Wehrsoldes erhoht werden 4 Absicherung und Versorgung Bearbeiten Zu einer besseren sozialen Absicherung sollen vornehmlich Massnahmen der erweiterten Nachversicherung fur Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung der Aufhebung der Anrechnung von nachdienstlichem Einkommen aus privatwirtschaftlicher Tatigkeit auf die Dienstzeitversorgung von Soldaten bis zum Erreichen der fur den Polizeivollzugsdienst geltenden besonderen Altersgrenzen der Verminderung der Belastung fur pensionierte Berufssoldaten durch eine Vereinfachung der Dynamisierung der Verpflichtungen aus einem Versorgungsausgleich und der stichtagsruckdatierten Einsatzversorgung fur Altfalle beitragen 4 Fortentwicklung geltenden Rechts BearbeitenDies bewirkt die Einfugung Neufassung und Anderung verschiedener Rechtssatze und betrifft die Anderung der Anlage IX zu den Anlagen I und III des Bundesbesoldungsgesetzes sowie die Anderung weiterer zehn Gesetze und vier Rechtsverordnungen 5 So formuliert Artikel 1 eine Anderung des Beamtenversorgungsgesetzes Artikel 1a die Anderung des Einsatz Weiterverwendungsgesetzes Artikel 2 die Anderung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel 3 die Anderung der Erschwerniszulagenverordnung Artikel 3a die Anderung des Bundesmeldegesetzes Artikel 4 die Anderung des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten Artikel 5 die Anderung des Soldatengesetzes Artikel 5a die Anderung der Elternzeitverordnung fur Soldatinnen und Soldaten Artikel 6 die Anderung der Soldatenlaufbahnverordnung Artikel 7 die Anderung der Soldatinnen und Soldatenteilzeitbeschaftigungsverordnung Artikel 8 die Anderung des Reservistengesetzes Artikel 9 die Anderung des Wehrsoldgesetzes Artikel 10 die Anderung des Soldatenversorgungsgesetzes Artikel 11 die Anderung des Schutzbereichgesetzes und Artikel 12 die Anderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Artikel 13 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes sowie von Teilen des selbigen und verfugt das Ausserkrafttreten des Vierten Zollanderungsgesetzes 5 Weblinks BearbeitenDeutscher Bundestag Basisinformationen uber den Vorgang In Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentsmaterialien DIP Abgerufen am 15 Februar 2015 Bundesgesetzblatt BGBl Jahrgang 2015 Teil I Nr 19 S 705 736 ausgegeben zu Bonn am 22 Mai 2015 PDF 945 kB Komplette Ausgabe Anderungen durch das Bundeswehr Attraktivitatssteigerungsgesetz BwAttraktStG Abgerufen am 26 Mai 2015 Einzelnachweise Bearbeiten Ausschuss fur Innere Angelegenheiten Bundesrat Drucksache 78 15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages PDF 239 5 kB Unterrichtung uber Gesetzesbeschluss des BT 6 Marz 2015 abgerufen am 9 Marz 2015 a b Bundesrat DBR Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivitat des Dienstes in der Bundeswehr Bundeswehr Attraktivitatssteigerungsgesetz BwAttraktStG PDF 1 02 MB In Bundesrat Drucksache BR Drs 542 14 7 November 2014 abgerufen am 7 Februar 2015 a b Deutscher Bundestag DBT Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivitat des Dienstes in der Bundeswehr Bundeswehr Attraktivitatssteigerungsgesetz BwAttraktStG PDF 534 kB In Bundestag Drucksache BT Drs 18 3697 7 Januar 2015 abgerufen am 7 Februar 2015 a b c d Gesetz zur Steigerung der Attraktivitat des Dienstes in der Bundeswehr Bundeswehr Attraktivitatssteigerungsgesetz BwAttraktStG vom 13 Mai 2015 PDF 152 kB In Bundesgesetzblatt BGBl Bundesanzeiger Verlag 22 Mai 2015 S 706 abgerufen am 26 Mai 2015 a b Deutscher Bundestag DBT Bundestag Drucksache 18 4119 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses PDF 240 7 kB 25 Februar 2015 abgerufen am 14 Marz 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1083853929 lobid OGND AKS VIAF 521145662622205030455 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundeswehr Attraktivitatssteigerungsgesetz amp oldid 238515377