www.wikidata.de-de.nina.az
Die Erschwerniszulagenverordnung EZulV regelt die Gewahrung von Zulagen zur Abgeltung besonderer bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwarterbezuge nicht berucksichtigter Erschwernisse Erschwerniszulagen fur Empfanger von Dienstbezugen und Anwarterbezugen des Bundes Durch eine Erschwerniszulage wird ein mit der Erschwernis verbundener Aufwand mit abgegolten Sie gilt grundsatzlich fur Bundesbeamte und Soldaten BasisdatenTitel Verordnung uber die Gewahrung von ErschwerniszulagenKurztitel ErschwerniszulagenverordnungAbkurzung EZulVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie BesoldungsrechtFundstellennachweis 2032 1 11 3Ursprungliche Fassung vom 26 April 1976 BGBl I S 1101 Inkrafttreten am 1 Mai 1976Neubekanntmachung vom 3 Dezember 1998 BGBl I S 3497 Letzte Anderung durch Art 74 G vom 20 August 2021 BGBl I S 3932 4030 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2025 Art 90 G vom 20 August 2021 GESTA H006Weblink Text der EZulVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gliederung 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse 2 1 Zulage fur Dienst zu ungunstigen Zeiten 2 2 Zulage fur Tauchertatigkeit 2 3 Zulagen fur den Umgang mit Munition und Sprengstoffen 2 4 Zulage fur Tatigkeiten an Antennen 2 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse 3 Zulage fur Dienst zu wechselnden Zeiten 4 Zulagen in festen MonatsbetragenGliederung BearbeitenAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse Titel 1 Zulage fur Dienst zu ungunstigen Zeiten Titel 2 Zulage fur Tauchertatigkeit Titel 3 Zulagen fur den Umgang mit Munition und Sprengstoffen Titel 4 Zulage fur Tatigkeiten an Antennen und Antennentragern Zulage fur Tatigkeiten an Geraten und Geratetragern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Uberwachungsdienstes Titel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse Abschnitt 3 Zulage fur Dienst zu wechselnden Zeiten Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbetragen Abschnitt 5 UbergangsregelungenEinzeln abzugeltende Erschwernisse BearbeitenZulage fur Dienst zu ungunstigen Zeiten Bearbeiten Empfanger von Dienstbezugen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehaltern und Empfanger von Anwarterbezugen erhalten eine Zulage fur Dienst zu ungunstigen Zeiten wenn sie mit mehr als funf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungunstigen Zeiten herangezogen werden Die Zulage betragt fur Dienst an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 00 Uhr sowie am 24 und 31 Dezember jeden Jahres nach 12 00 Uhr wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen 5 50 Euro je Stunde an den ubrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13 00 Uhr und 20 00 Uhr 1 30 Euro je Stunde sowie im Ubrigen in der Zeit zwischen 20 00 Uhr und 6 00 Uhr 2 59 Euro je Stunde Zulage fur Tauchertatigkeit Bearbeiten Beamte und Soldaten erhalten fur Ubungen oder Arbeiten im Wasser im Taucheranzug ohne Helm oder ohne Tauchgerat mit Helm oder Tauchgerat sowie als Ausbilder fur die U Boot Rettung im Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr Marine in Erstverwendung sowie in Druckkammern eine nach Tauchtiefe gestaffelte stundliche Zulage Zulagen fur den Umgang mit Munition und Sprengstoffen Bearbeiten Soldaten mit Berechtigungsschein zum Vernichten von Munition oder mit abgeschlossener Ausbildung als Feuerwerker und Beamte mit Befahigungsschein F erhalten wenn sie auf Truppenubungs oder Schiessplatzen auf See bei Erprobungsstellen der Bundeswehr oder gemass dienstlicher Weisung an sonstigen Platzen Blindganger Munition raumen oder vernichten eine Zulage von 4 67 bis 9 40 Euro je Tag Sprengstoffentscharfer erhalten eine Zulage von 35 78 Euro je Einsatz im unmittelbaren Gefahrenbereich Sprengstoffermittler von 21 48 Euro je Einsatz Zulage fur Tatigkeiten an Antennen Bearbeiten Beamte und Soldaten erhalten eine nach Hohe gestaffelte Zulage pro Tag fur Tatigkeiten an Antennen oder Antennentragern wenn diese Tatigkeiten zu ihren regelmassigen Aufgaben gehoren Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse Bearbeiten Beamte und Soldaten die an einer Klimaerprobung im Freien bei extremen Kalte oder Hitzeeinwirkungen teilnehmen erhalten eine Zulage von 2 87 bis 3 58 Euro taglich Soldaten im Unterdruckkammerdienst beim Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe die in einer simulierten Hohe von mindestens 5 000 m verwendet werden erhalten eine Zulage in Hohe von 9 36 Euro pro Stunde sofern kein Anspruch auf Fliegerzulage besteht Beamte und Soldaten des Feuerwehrdienstes der Bundeswehr erhalten fur die praktische Ausbildung in Feuerwehrubungshausern oder vergleichbaren Anlagen in denen Brandereignisse unter realen Bedingungen simuliert werden eine Zulage in Hohe von 11 75 Euro pro Stunde Sie erhalten fur die praktische Ausbildung in der Rettung aus Hohen und Tiefen eine Zulage in Hohe von 1 50 Euro pro Stunde Beamte die bei ihrer Kontroll oder Ermittlungstatigkeit Fakalien oder mit Fakalien oder Korperflussigkeiten kontaminierte Personen oder Gegenstande manuell untersuchen erhalten eine Zulage von 11 10 Euro fur jeden Tag an dem diese Tatigkeit ausgeubt wird hochstens jedoch 111 Euro monatlich Zulage fur Dienst zu wechselnden Zeiten BearbeitenBeamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage wenn sie zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Nachtdienststunden leisten Die Zulage setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 2 40 Euro je geleisteter Nachtdienststunde hochstens jedoch 108 Euro monatlich einem Erhohungsbetrag von 1 Euro fur jede zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geleistete Stunde sowie einem monatlichen Zusatzbetrag von 20 Euro fur Beamte und Soldaten die im Kalendermonat mindestens dreimal uberwiegend an einem Samstag Sonntag oder Feiertag zu Diensten herangezogen werden Zulagen in festen Monatsbetragen BearbeitenZu den Zulagen mit festen Monatsbetragen gehoren die Zulagen fur besondere Dienste in der Gesundheits und Krankenpflege besondere Einsatze Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen Tatigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich Loeffler Instituts Tatigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe Tatigkeiten an Bord in Dienst gestellter U Boote Tatigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe Minentaucher fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes technische Luftfahrzeugfuhrer im Erprobungs und Guteprufdienst Fallschirmspringer Verwendungen im militarischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzfuhrungsdienst Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschaftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Ausbilder bei Einzelkampferlehrgangen Bergfuhrer Spezialkrafte der Bundeswehr besondere Erprobungs und Versuchsarbeiten im Geschaftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung spezialisierte Krafte der BundeswehrBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erschwerniszulagenverordnung amp oldid 218795893