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Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 2018 nicht mehr aktuell zu sein Die Anderungen des Arbeitnehmerdatenschutzes durch die DS GVO und das neue BDSG 2018 fehlen Die gezitierten Normen des BDSG sind alle ausser Kraft getreten Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Arbeitnehmerdatenschutz ist der Schutz des allgemeinen Personlichkeitsrechts und insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Unternehmen Synonym werden auch die Begriffe Mitarbeiterdatenschutz Beschaftigtendatenschutz und Personaldatenschutz undBetriebsdatenschutz DGB Entwurf verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatzliches 2 Allgemeiner rechtlicher Hintergrund 2 1 Personalakten 3 Regelungen 3 1 Vorlaufige Regelung 3 2 Jungere Gesetzgebungsaktivitaten im Arbeitnehmerdatenschutz 3 3 Vorschlage des DGB 4 Einzelregelungen 4 1 Richterrecht 4 2 Betriebsvereinbarungen 4 3 Datenschutz bei Leistungs und Verhaltenskontrollen 4 4 Uberwachung von Telekommunikation 4 5 Videouberwachung am Arbeitsplatz 4 6 Netzwerke und PC Uberwachung 4 7 26 BDSG 5 Geschichte des Arbeitnehmerdatenschutzes in Deutschland 5 1 1984 2000 5 2 2001 2010 5 3 2011 2020 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGrundsatzliches BearbeitenDer Arbeitnehmerdatenschutz berucksichtigt die Besonderheiten des Arbeitsverhaltnisses im Hinblick auf den Datenschutz des Arbeitnehmers Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen sich zwar rechtlich als gleichwertige Partner gegenuber der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer aber wirtschaftlich und strukturell uberlegen Der Arbeitgeber bestimmt namlich die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und legt die Arbeitsbedingungen fest Er ordnet an wann wo und wie der Arbeitnehmer tatig werden muss Der Arbeitnehmer kann sich diesen Vorgaben in der Regel nicht entziehen Besteht in einem Vertragsverhaltnis eine einseitige Bestimmungsmacht gebietet die Verfassung einen besonderen Schutz fur den schwacheren Vertragspartner 1 insbesondere fur Vertragsinhalte welche Eingriffe in das allgemeine Personlichkeitsrecht erlauben Allgemeiner rechtlicher Hintergrund BearbeitenEs ist ein weit verbreiteter Irrtum dass der Arbeitgeber nach billigem Ermessen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers eingreifen durfte Sowohl die Vorgaben des Gesetzgebers in 75 Abs 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG als auch Art 2 Abs 2 Satz 3 Grundgesetz GG und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 2 bieten keinen Ermessensspielraum Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschrankung im uberwiegenden Allgemeininteresse zuganglich Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhaltnismassig ist vgl BVerfGE 65 1 lt 43 f gt 120 378 lt 401 ff gt BVerfGK 10 330 lt 337 gt Anlass Zweck und Grenzen des Eingriffs mussen in der Ermachtigung bereichsspezifisch prazise und normenklar festgelegt werden vgl BVerfGE 65 1 lt 44 ff gt 100 313 lt 359 f gt BVerfGK 10 330 lt 337 f gt Neben den vom Gesetzgeber ermachtigten Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung etwa durch fiskalische Rechtsnormen HGB AO und Sozialgesetzgebung SGB konnen sich Beschrankungen des allgemeinen Personlichkeitsrechts dort ergeben wo sie mit gleich oder hoherrangigen Grundrechten anderer Grundrechtstrager kollidieren Zusatzlich konnen Eingriffe und Beschrankungen durch Vertrage individuell rechtswirksam vereinbart werden soweit die betreffenden Vertragsinhalte durch einseitige Bestimmungsmacht keine faktische Fremdbestimmung verwirklichen 3 Zulassige Eingriffe auf formell gesetzlicher Grundlage oder individuell vertraglicher Vereinbarung sowie Beschrankungen des allgemeinen Personlichkeitsrechts durch Konkurrenz mit anderen Grundrechtstragern sind der Regelungskompetenz der Betriebsparteien zuganglich Personalakten Bearbeiten Dem Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung steht ein nur bedingt gleichrangiges Recht des Arbeitgebers gegenuber fur das Arbeitsverhaltnis massgebliche Informationen uber die Personlichkeit des Arbeitnehmers sowie seinen Fahigkeiten Fertigkeiten und innerbetriebliches Verhalten zu erheben verarbeiten und zu nutzen soweit dies zur Begrundung Durchfuhrung oder Beendigung eines Arbeitsverhaltnisses erforderlich ist Seit 2009 ist dieses Recht in 32 Bundesdatenschutzgesetz BDSG normiert Die Zweckbindung personenbezogener Daten verpflichtet den Arbeitgeber die Personalakte sorgfaltig zu verwahren und ihren Inhalt vertraulich zu behandeln Da keine Rechtsnorm dem Arbeitgeber eine Erhebung und Nutzung von Detailinformationen zur Gesundheit eines Beschaftigten gestattet durfen derartige Informationen soweit der Arbeitgeber durch Einwilligung des Arbeitnehmer von diesen Kenntnis erlangt aufgrund ihrer strengen Zweckbindung kein regularer Teil einer Personalakte sein Sie mussen getrennt vom sonstigen Inhalt der Personalakte aufbewahrt und gegen zweckfremde Kenntnisnahme besonders gesichert werden 4 Regelungen BearbeitenGrundlegende Regeln bestimmt bereits das Grundgesetz GG und das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen Einzelvertragliche Regelungen sind danach unwirksam wenn der Regelungstatbestand dem BetrVG unterworfen ist und keine Einzelvereinbarung besteht Diese Mitwirkung gilt ausschliesslich fur das sogenannte Ordnungsverhalten also das spezielle Sozialverhalten der Arbeitnehmer nicht aber fur das Arbeitsverhalten wie beispielsweise bei der Arbeitssicherheit So bleiben wesentliche Teilbereiche bisher offen Das lasst sich auch durch einzelvertragliche Regelungen in Tarifvertragen kaum beheben Mittlerweile hat der Gesetzgeber dank der DSGVO mit 26 BDSG neu eine eigene Regelung getroffen Vorlaufige Regelung Bearbeiten Trotz seiner grossen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zuruck Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfullt In den Jahren 2008 2009 wurde bekannt dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschaftigten mit teilweise unzulassigen Methoden uberwacht hatten Besondere Aufmerksamkeit erlangte die Uberwachungsaffare der Deutschen Telekom Auf Grund dieser Vorfalle entschied sich die Bundesregierung im Februar 2009 die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen 5 Als Sofortmassnahme wurde das Bundesdatenschutzgesetz um 32 BDSG erganzt Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Regelung zur Datenerhebung verarbeitung und nutzung fur Zwecke des Beschaftigungsverhaltnisses Sie trat am 1 September 2009 in Kraft Derzeit bestehen neben dem neuen seit 1 September 2009 geltenden 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften die auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschaftigten regeln beispielsweise im Telemediengesetz im Bundesbeamtengesetz in der Bildschirmarbeitsverordnung im Betriebsverfassungsgesetz und in den Personalvertretungsgesetzen Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben sind seit Februar 2010 im Gendiagnostikgesetz geregelt Jungere Gesetzgebungsaktivitaten im Arbeitnehmerdatenschutz Bearbeiten Am 4 September 2009 legte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz den Entwurf fur ein Gesetz zum Datenschutz im Beschaftigungsverhaltnis Beschaftigtendatenschutzgesetz BDatG vor Das geplante Gesetz sollte laut Scholz die bestehenden Vorschriften und Gerichtsurteile zum Beschaftigtendatenschutz vereinheitlichen und bestehende Lucken schliessen 6 Der Entwurf und seine Vorlage kurz vor der Bundestagswahl 2009 erfuhren sowohl Lob als auch Kritik 7 Die Koalitionsvereinbarung der zweiten Regierung Merkel sieht eine Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes um einen eigenen Bereich Arbeitnehmerdatenschutz vor ein separates Gesetz soll es nicht mehr geben Anfang April 2010 brachte der Bundesinnenminister einen ersten Referentenentwurf zum erweiterten 32 BDSG in die Ressortabstimmung ein der einen eigenen Unterabschnitt Datenerhebung verarbeitung und nutzung fur Zwecke des Beschaftigungsverhaltnisses mit 14 Ziffern zum 32 BDSG vorsieht 8 Die Anderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits langer diskutiert Ziel ist es die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit fur Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen Grundlage fur die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein 9 Das Bundeskabinett hat am 25 August 2010 den Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes beschlossen 10 Inzwischen ist am 15 Dezember 2010 die Bundestags Drucksache 17 4230 11 mit einem neuen uberarbeiten Entwurf eines Beschaftigtendatenschutzgesetzes erschienen Vorschlage des DGB Bearbeiten Es liegt ein Vorschlag 12 13 des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB zum Arbeitnehmerdatenschutz vor Darin werden insbesondere Bewegungsprofile und Uberwachungen von Pausenraumen untersagt Einzelregelungen BearbeitenSolange ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz ausbleibt werden viele Regeln durch Gerichte nach dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit und aufgrund GG BetrVG und anderen Einzelregelungen der Obergerichte des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichts beschlossen und damit im Einzelfall bestimmt Richterrecht Bearbeiten Da die Gesetze den Datenschutz im Arbeitsverhaltnis nur sehr luckenhaft regeln und nicht alle Details durch Betriebsvereinbarungen geklart sind werden viele Fragen von den Arbeitsgerichten entschieden Zu nennen sind beispielsweise die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum rechtswidrigen Mithoren nicht offentlicher Kommunikation 14 und des Bundesarbeitsgerichts zur Videouberwachung am Arbeitsplatz 15 und zum Mithoren von dienstlichen Telefongesprachen 16 Betriebsvereinbarungen Bearbeiten In grosseren Unternehmen werden datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte haufig auch in Betriebsvereinbarungen nach dem BetrVG geregelt im offentlichen Dienst in Dienstvereinbarungen Eine derartige Vereinbarung kann Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer nicht rechtfertigen aber regeln Dabei schreibt sie aber auch die Grenzen fest die der Arbeitgeber nicht uberschreiten darf Typische Falle sind Betriebsvereinbarungen die die Nutzung von E Mail und Internetdiensten im Betrieb den Einsatz von Trouble Ticket Systemen Anzeigen auf Telefonanlagen u a regeln und festschreiben wann und wie der Arbeitgeber die Einhaltung dieser Nutzungsregeln kontrollieren darf Datenschutz bei Leistungs und Verhaltenskontrollen Bearbeiten Hauptartikel Leistungs und Verhaltenskontrolle Beruhrungspunkte zwischen dem Datenschutz der Arbeitnehmer und den Interessen des Arbeitgebers ergeben sich insbesondere dann wenn der Arbeitgeber Leistungs und Verhaltenskontrollen durchfuhrt Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an den Kontrollen und beeintrachtigen die Kontrollen die Rechte des Arbeitnehmers nicht oder nur gering so handelt der Arbeitgeber im Regelfall rechtmassig Greift der Arbeitgeber zur Uberwachung auf technische Einrichtungen zuruck beispielsweise auf Videokameras Zeiterfassungssysteme oder elektronische Zutrittskontrollen so hat der Betriebs oder Personalrat ein Mitbestimmungsrecht 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG Oft konnen fur den Datenschutz erforderliche Verfahrensbeschreibungen nach 4e BDSG bei Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen zur Leistungs und Verhaltenskontrolle durch technische Einrichtungen wiederverwendet werden und damit die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung erheblich vereinfachen Uberwachung von Telekommunikation Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 9 Oktober 2002 die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zum Zugriff auf Kommunikationsinhalte konkretisiert 17 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 Abs 1 GG erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen Art 10 Abs 1 GG begrundet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der naheren Umstande der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat Schutz auch insoweit vorzusehen als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses dient der freien Entfaltung der Personlichkeit durch einen Kommunikationsaustausch mit Hilfe des Fernmeldeverkehrs Es ist unerheblich um welche Inhalte es sich handelt und ob sie privater geschaftlicher oder politischer Art sind vgl BVerfGE 100 313 lt 358 gt Der Schutz ist nicht auf die fruher von der Deutschen Bundespost genutzten Technologien und angebotenen Fernmeldedienste wie Telefon Telefax oder Teletext beschrankt sondern umfasst samtliche mit Hilfe der verfugbaren Telekommunikationstechniken erfolgenden Ubermittlungen von Informationen Auf die konkrete Ubermittlungsart etwa uber Kabel oder Funk durch analoge oder digitale Vermittlung und Ausdrucksform etwa Sprache Bilder Tone Zeichen oder sonstige Daten kommt es nicht an Mit Rucksicht auf die zwischenzeitlich erfolgte technologische Entwicklung ist der fruher ublich gewesene Begriff des Fernmeldewesens in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes zwischenzeitlich durch den der Telekommunikation ersetzt worden vgl Art 73 Nr 7 Art 87f GG Gemass den Vorgaben des BVerfG gilt der verfassungsmassige Schutz durch Art 10 Abs 1 GG fur alle Inhalte privat ebenso wie geschaftlich und fur alle Arten der Ubertragung Telefon Fax IP Telefonie E Mail SMS MMS Instant Messaging XMPP Skype Facetime etc Videouberwachung am Arbeitsplatz Bearbeiten Eine Videouberwachung durch den Arbeitgeber stellt wegen des mit ihr verbundenen Uberwachungsdrucks einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Personlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer dar Deshalb ist sie nur in besonderen Ausnahmefallen zulassig Anerkannte Grunde fur eine zulassige Videouberwachung sind ein besonderes Sicherheitsbedurfnis z B Videouberwachung des Schalterraums einer Bank Vom letzten Mittel in einer Notwehr oder Notwehrahnlichen Situation abgesehen muss die Videouberwachung offen erfolgen Die Videouberwachung unterliegt zudem der Mitbestimmung des Betriebsrats Das Bundesarbeitsgericht hat sich im Beschluss vom 29 Juni 2004 sehr ausfuhrlich mit einer Betriebsvereinbarung einer Einigungsstelle zur Videouberwachung in einem Betrieb auseinandergesetzt und diese Betriebsvereinbarung aufgrund schwerwiegender Mangel aufgehoben 18 Im Beschluss vom 26 August 2008 hat das Bundesarbeitsgericht erneut eine Betriebsvereinbarung zur Videouberwachung im Betrieb analysiert und dargestellt aufgrund welcher Sicherungsvorkehrungen die vorgelegte Vereinbarung bis auf ein paar kleinere Fehler akzeptabel ist 19 Demgegenuber beschreibt das altere BAG Urteil vom 27 Marz 2003 unter welchen besonderen Voraussetzungen eine eigenmachtige heimliche Videouberwachung durch den Arbeitgeber in einem konkreten Einzelfall von einem Beweisverwertungsverbot ausgenommen sein kann 20 Siehe auch die Analyse im BAG Urteil vom 16 Dezember 2010 Randnummer 29ff Im Marz 2008 berichtete das Magazin Stern von heimlichen Uberwachungsmassnahmen bei der Discounterkette Lidl Mitarbeiter und Kunden seien ohne ihr Wissen gefilmt und abgehort worden 21 Das Unternehmen raumte ein dass es mit Kameraanlagen und in Filialen mit extrem hohen Inventurverlusten zeitlich begrenzt mit Detekteien zusammenarbeite Dies geschehe um durch Diebstahl verursachte Inventurverluste zu vermeiden Eine systematische Bespitzelung sei nicht gewollt gewesen 22 Im September 2008 verhangten die fur Lidl zustandigen Aufsichtsbehorden fur den Datenschutz Bussgelder in Hohe von insgesamt 1 462 Millionen Euro 23 Netzwerke und PC Uberwachung Bearbeiten Zugangsregeln und Zugriffsregeln gehoren zur Datensicherheit unabdingbar dazu Daher muss sich jeder Nutzer an einem sicheren Netzwerk identifizieren Ein anonymer Zugriff ist in der Regel nicht erlaubt die Zugriffe auf schutzwurdige und gesicherte Daten und Anderungen daran werden zudem einzeln protokolliert Das fordert bereits das international genormte Vorgehensmodell nach ISO 15408 Common Criteria Regelungen in Bezug auf die Uberwachung der PC Tatigkeiten von Arbeitnehmern finden sich unter anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz Gemass Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf o hne Wissen der Benutzer keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden Damit ist dem Arbeitgeber ein heimlicher Einsatz von Uberwachungssoftware und hardware wie beispielsweise Keyloggern verboten 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG bestimmt daruber hinaus dass Einfuhrung und Anwendung von technischen Einrichtungen die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu uberwachen der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw im offentlichen Dienst des Personalrats vgl 80 Abs 1 Nr 21 BPersVG unterliegen 26 BDSG Bearbeiten 26 integriert zahlreiche bereits bekannte Regelungen ins Gesetz Arbeitgeber konnen demnach auch ohne Einwilligung ihrer Angestellten jene personenbezogene Daten verarbeiten welche fur die Durchfuhrung Beendigung oder Aufnahme eines Dienstverhaltnisses erforderlich sind Geschichte des Arbeitnehmerdatenschutzes in Deutschland Bearbeiten1984 2000 Bearbeiten Das Land Hessen nahm 1986 in das Hessische Datenschutzgesetz HDSG eine Vorschrift zum Beschaftigtendatenschutz auf 34 HDSG bestimmte dass Beschaftigtendaten nur verarbeitet werden durfen wenn dies zur Eingehung Durchfuhrung Beendigung oder Abwicklung des Dienst oder Arbeitsverhaltnisses oder zur Durchfuhrung innerdienstlicher planerischer organisatorischer sozialer und personeller Massnahmen erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung es vorsieht Diese Vorschrift war die erste ihrer Art in Deutschland Sie gilt mit einigen Veranderungen bis heute allerdings nur im Land Hessen und auch nur fur Behorden und andere offentliche Arbeitgeber Im Jahr 1984 forderten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Lander erstmals bereichsspezifische gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz 1992 stellten sie Grundsatze fur ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf 24 Auch die Gewerkschaften setzten sich fur eine gesetzliche Regelung ein So legte beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund im Jahr 1999 Eckpunkte fur ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vor 25 Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sahen ebenfalls Handlungsbedarf Der Bundestag fasste mehrere Beschlusse in denen er die jeweilige Bundesregierung aufforderte einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten 26 Im Jahr 2000 plante die von Gerhard Schroder gefuhrte Bundesregierung nach eigenem Bekunden die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes welches die Bezeichnung Gesetz uber Information und Kommunikation im Arbeitsverhaltnis haben sollte 27 Das Vorhaben wurde jedoch nicht verwirklicht Die Arbeiten am Gesetz wurden eingestellt 2001 2010 Bearbeiten Einen Teilbereich des Arbeitnehmerdatenschutzes regelt das im Jahr 2009 beschlossene Gendiagnostikgesetz GenDG In Abschnitt 5 des Gesetzes ist geregelt unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im Arbeitsleben zulassig sind Dabei gilt der Grundsatz dass ein Arbeitgeber nicht verlangen darf dass ein Beschaftigter oder Bewerber genetischen Untersuchungen oder Analysen an sich vornehmen lasst Der Arbeitgeber darf Untersuchungsergebnisse auch nicht entgegennehmen oder verwerten 19 GenDG Von diesem Verbot ausgenommen sind diagnostische genetische Untersuchungen im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen fur Beschaftigte an bestimmten Arbeitsplatzen 20 GenDG Die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes traten am 1 Februar 2010 in Kraft In den Jahren 2008 2009 wurde bekannt dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschaftigten mit teilweise unzulassigen Methoden uberwacht hatten Besondere Aufmerksamkeit erlangte die Uberwachungsaffare der Deutschen Telekom Auf Grund dieser Vorfalle entschied sich die mittlerweile von Angela Merkel gefuhrte Bundesregierung im Februar 2009 die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen 5 Das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales erstellte daraufhin den Entwurf fur ein Gesetz zum Datenschutz im Beschaftigungsverhaltnis Beschaftigtendatenschutzgesetz BDatG der von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im September 2009 in die Diskussion eingebracht wurde 28 Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wurde der Entwurf nicht mehr von der CDU CSU SPD Bundesregierung verabschiedet Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2009 verstandigten sich CDU CSU und FDP darauf kein eigenes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz zu schaffen sondern stattdessen das Bundesdatenschutzgesetz um ein Kapitel zum Datenschutz fur Beschaftigte zu erganzen 29 Die Federfuhrung fur dieses Gesetzesvorhaben wurde dem Bundesministerium des Innern ubertragen Am 1 April 2010 stellte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere Eckpunkte fur ein neues Beschaftigtendatenschutzrecht vor 30 2011 2020 Bearbeiten Durch das Zweite Datenschutz Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU 2 DSAnpUG EU vom 20 November 2019 31 wurde 26 Abs 2 Satz 3 BDSG im Hinblick auf die Anforderungen zur Form der Einwilligung geandert Die Worter bedarf der Schriftform wurden durch die Worter hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen ersetzt In der Gesetzesbegrundung 32 heisst es dazu Die Anderung des 26 Absatz 2 Satz 3 erleichtert die Voraussetzungen unter denen im Beschaftigungsverhaltnis eine Einwilligung eingeholt werden kann Die Verordnung EU 2016 679 sieht kein Schriftformerfordernis vor Vielmehr verlangt Artikel 4 Nummer 11 der Verordnung EU 2016 679 nur nach einer Erklarung oder einer sonstigen eindeutigen bestatigenden Handlung mit der die betroffene Person zu verstehen gibt dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist Da die Einwilligung elektronisch erfolgen kann genugt es beispielsweise dass der Arbeitgeber sie als E Mail abspeichert Die Erleichterung der Voraussetzungen unter denen eine Einwilligung eingeholt werden kann entspricht dem Ziel des Koalitionsvertrages alle Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit zu uberprufen insbesondere soll eine erneute ehrgeizige Uberprufung der Schriftformerfordernisse erfolgen Seit dem 16 Juni 2020 beschaftigt sich ein interdisziplinarer Beirat des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales mit der Frage ob ein eigenstandiges Gesetz zum Beschaftigtendatenschutz notwendig ist Literatur BearbeitenLutz Bergmann Roland Mohrle Armin Herb Hrsg Kommentar zum Datenschutzrecht Boorberg Verlag Stuttgart Stand 60 Lieferung August 2020 ISBN 978 3 415 00616 4 Ausfuhrliche Kommentierung zu 26 BDSG 2018 Wolfgang Daubler Glaserne Belegschaften Das Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz 5 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 7663 3919 5 DGB Bundesvorstand Hrsg Arbeitnehmerdatenschutz 2009 Download PDF 634 kB Hans Gliss Philipp Kramer Arbeitnehmerdatenschutz Aktionsfelder fur Betriebsrate Bund Verlag Frankfurt am Main 2006 ISBN 3 7663 3660 6 Hans Gliss Philipp Kramer Arbeitnehmerdatenschutz im offentlichen Dienst Bund Verlag Frankfurt am Main 2005 ISBN 3 7663 3640 1 Peter Gola Georg Wronka Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz Rechtsfragen und Handlungshilfen unter Berucksichtigung der BDSG Novellen 5 neu uberarbeitete und erweiterte Auflage Datakontext Verlag Frechen 2010 ISBN 978 3 89577 550 5 Peter Gola Datenschutz und Multimedia am Arbeitsplatz Datakontext Verlag Frechen 2006 ISBN 3 89577 360 3 Johannes Habermalz Die datenschutzrechtliche Einwilligung des Beschaftigten JurPC Web Dok 132 2011 Abs 1 92 Dirk Hammann Karl Schmitz Wolfgang Apitzsch Uberwachung und Arbeitnehmerdatenschutz Handlungshilfe fur Betriebsrate 1 Auflage Bund Verlag 2009 ISBN 978 3 7663 3912 6 Tassilo Rouven Konig Beschaftigtendatenschutz in der Beratungspraxis 1 Auflage Nomos Verlag 2020 ISBN 978 3 8487 5702 2 Britta Mester Arbeitnehmerdatenschutz Notwendigkeit und Inhalt einer gesetzlichen Regelung Oldenburger Verlag fur Wirtschaft Informatik und Recht Oldenburg 2008 ISBN 978 3 939704 29 4 Patrick Pfalzgraf Arbeitnehmeruberwachung 1 Auflage Verlag Dr Kovac Hamburg 2003 ISBN 978 3 8300 1099 9 Julian Schenten Das Spannungsfeld zwischen Datenschutzanforderungen und dem Aufbau und Betrieb eines internen Kontrollsystems Die Zulassigkeit von automatischen Datenanalysen aus der Sicht eines IT Dienstleistungsunternehmens sofia Studien zur Institutionenanalyse Darmstadt 2010 ISBN 978 3 933795 99 1 Gregor Thusing Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60497 3 Peter Wedde Arbeitnehmerdatenschutz Geltendes Recht und Tipps fur die Praxis Bund Verlag Frankfurt am Main 2011 ISBN 978 3 7663 3965 2 Elmar Weissnicht IT Risikomanagement und Online Uberwachung von Arbeitnehmern im Konzern Telekommunikations und datenschutzrechtliche Aspekte in Deutschland und im Vereinigten Konigreich 1 Auflage Joseph Eul Verlag Lohmar Koln 2008 ISBN 978 3 89936 658 7 Stephan Weth Maximilian Herberg Michael Wachter Hrsg Daten und Personlichkeitsschutz im Arbeitsverhaltnis Praxishandbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz 1 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 63194 8 Weblinks BearbeitenInformationsseite des Bundesbeauftragten fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Informationsseite der Landesbeauftragten fur Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen Thema Arbeitnehmerdatenschutz beim Virtuellen Datenschutzburo www onlinerechte fuer beschaeftigte de Kampagne von DGB ver di und IG Metall fur ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Zentralarchiv fur Tatigkeitsberichte des Bundes und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehorden fur den Datenschutz ZAfTDa Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Beschaftigtendatenschutz mit entsprechenden Kommentaren und UrteilenEinzelnachweise Bearbeiten vergl BVerfG Beschluss vom 23 Oktober 2006 Az 1 BvR 2072 02 Randnummern 33 40 z B BVerfG Beschluss vom 11 August 2009 Az 2 BvR 941 08 Randnummern 16 19 vergl o g 1 BvR 2072 02 vom 23 Oktober 2006 Randnummern 33 40 BAG Urteil vom 12 September 2006 Az 9 AZR 271 06 a b Bundeskabinett beschliesst Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer Memento vom 14 September 2009 im Internet Archive Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18 Februar 2009 Scholz will Arbeitnehmer besser schutzen Memento vom 1 Juli 2011 im Internet Archive Pressemitteilung des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales vom 4 September 2009 Cordula Eubel u Heike Jahberg Datenschutz auf die Schnelle In Tagesspiegel 5 September 2009 Online Bundesminister des Innern Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes Memento des Originals vom 22 September 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de Datenschutz in der Arbeitswelt Eckpunktepapier zum Beschaftigtendatenschutz Memento des Originals vom 21 Marz 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de Veroffentlichung des Bundesinnenministeriums vom 1 April 2010 Bundeskabinett beschliesst Gesetzentwurf zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes Memento vom 29 Juni 2013 im Internet Archive Deutscher Bundestag Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes BT Drs 17 4230 vom 15 Dezember 2010 PDF 578 kB DGB Position Memento des Originals vom 25 Januar 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www einblick dgb de DGB Broschure Memento des Originals vom 28 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dgb bestellservice de 1 BvR 1611 96 vom 9 Oktober 2002 BAG 1 ABR 16 07 vom 26 August 2008 Memento des Originals vom 28 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG 6 AZR 189 08 vom 23 April 2009 Memento des Originals vom 23 Juni 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BVerfG 1 BvR 1611 96 vom 9 Oktober 2002 Leitsatze 1 und 2 sowie Absatze Randnummern 19 21 1 ABR 21 03 Beschluss vom 29 Juni 2004 1 ABR 16 07 Beschluss vom 26 August 2008 2 BAG Urtei vom 27 Marz 2003 Der Lidl Skandal Memento vom 29 Marz 2008 im Internet Archive Berichterstattung bei www stern de Lidl Stellungnahme vom Marz 2008 Memento des Originals vom 30 Marz 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lidl de Pressemitteilung des Innenministeriums Baden Wurttemberg vom 11 September 2008 PDF Datei Memento des Originals vom 5 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www datenschutzzentrum de Entschliessung der 43 Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Lander am 23 24 Marz 1992 Memento vom 8 September 2012 im Webarchiv archive today Eckpunkte fur ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz DGB Bundesvorstandsbeschluss vom 7 September 1999 Bundestags Drucksache 13 7699 vom 16 Mai 1997 Bundestags Drucksache 14 4329 vom 13 Oktober 2000 Bundestags Drucksache 16 4882 vom 28 Marz 2007 Patrick Pfalzgraf Arbeitnehmeruberwachung Verlag Dr Kovac Hannover 2003 ISBN 978 3 8300 1099 9 S 237 Scholz will Arbeitnehmer besser schutzen Memento vom 1 Juli 2011 im Internet Archive Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 4 September 2009 Wachstum Bildung Zusammenhalt Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und FDP vom 26 Oktober 2009 S 106 Datenschutz in der Arbeitswelt Eckpunktepapier zum Beschaftigtendatenschutz Memento des Originals vom 29 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de Meldung des Bundesinnenministeriums vom 1 April 2010 BGBl 2019 S 1626 1634 Drucksache 19 11181 vom 26 Juni 2019 Seite 19Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitnehmerdatenschutz amp oldid 232452898