www.wikidata.de-de.nina.az
Als Diebstahl mit Waffen Bandendiebstahl Wohnungseinbruchdiebstahl wird im deutschen Strafrecht ein Straftatbestand bezeichnet der im 19 Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs StGB in 244 StGB normiert ist Er zahlt zu den Eigentumsdelikten 244 StGB ist eine Qualifikation des Diebstahlstatbestands 242 StGB die ausgewahlte Begehungsweisen des Diebstahls die mit besonders hohem Unrecht verbunden sind mit hoherer Strafe bedroht Hierzu zahlen das Stehlen unter Mitfuhren einer Waffe oder eines Werkzeugs das bandenmassige Stehlen sowie der Wohnungseinbruchdiebstahl Ist ein Fall des 244 StGB verwirklicht steigt die Strafandrohung auf eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Daher handelt es sich gemass 12 Abs 2 StGB um ein Vergehen Der Wohnungseinbruchsdiebstahl nach Abs 4 hat demgegenuber aufgrund seiner hoheren Strafandrohung Verbrechenscharakter In Fallen des Abs 4 sind daher nach 30 StGB zusatzlich bestimmte vorbereitende Handlungen strafbar Die praktische Relevanz des 244 StGB ist wie die der ubrigen Diebstahlsdelikte hoch Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts die die strafscharfenden Regelbeispiele und Qualifikationen des Diebstahls 243 244a StGB unter einem Schlussel dem Diebstahl unter erschwerten Bedingungen zusammenfasst weist fur das Jahr 2022 knapp 735 000 Falle auf Allerdings sank die Haufigkeit in den letzten drei Jahrzehnten auf ein Viertel von 3 144 Fallen pro 100 000 Einwohner im Jahr 1993 auf 885 im Jahr 2022 Dieser Ruckgang folgt dem Trend der in allen westlichen Landern zu beobachten ist Die Aufklarungsquote liegt mit ca 15 im Vergleich zu anderen Deliktsgruppen auf einem unterdurchschnittlichen Niveau In Osterreich und in der Schweiz existieren ahnliche Qualifikationen Das osterreichische StGB versieht den Diebstahl der durch Einbruch oder mit Waffen begangen wird in 129 mit einer gegenuber dem einfachen Diebstahl erhohten Strafandrohung In 130 StGB folgt eine Qualifikation fur Diebstahlstaten die gewerbsmassig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangen werden Im Schweizer Strafrecht qualifiziert Art 139 Abs 3 StGB Taten die gewerbsmassig mit Waffen als Bandenmitglied oder in einer aus anderen Grunden gefahrlichen Weise begangen werden Inhaltsverzeichnis 1 Normierung und Schutzzweck 2 Entstehungsgeschichte 2 1 244 des Reichsstrafgesetzbuchs Ruckfalldiebstahl 2 2 Umgestaltung durch das erste Strafrechtsreformgesetz 2 3 Umgestaltung durch das sechste Strafrechtsreformgesetz 2 4 Weitere Entwicklungen 3 Heutiger Tatbestand 3 1 Diebstahl mit Waffen oder Werkzeugen 244 Abs 1 Nr 1 StGB 3 1 1 Mitfuhren von Waffen oder gefahrlichen Werkzeugen 3 1 1 1 Schutzzweck 3 1 1 2 Waffe 3 1 1 3 Gefahrliche Werkzeuge 3 1 2 Sonstige Werkzeuge oder Mittel 3 1 3 Mitfuhren von Waffe oder Werkzeug 3 2 Bandendiebstahl 244 Abs 1 Nr 2 StGB 3 2 1 Schutzzweck 3 2 2 Begriff der Bande 3 2 3 Bandenmassige Tatbegehung 3 3 Wohnungseinbruchdiebstahl 244 Abs 1 Nr 3 Abs 4 StGB 3 3 1 Schutzzweck 3 3 2 Wohnung 3 3 3 Einbrechen Einsteigen Eindringen und Sichverbergen 3 4 Vorsatz und Gebrauchsabsicht 4 Versuch Vollendung und Beendigung 5 Prozessuales und Strafzumessung 6 Gesetzeskonkurrenzen 7 Kriminalstatistik 7 1 Diebstahl unter erschwerten Umstanden 7 2 Wohnungseinbruchdiebstahl 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseNormierung und Schutzzweck BearbeitenDie Diebstahlsqualifikation ist in 244 StGB normiert der seit seiner letzten Veranderung am 22 Juli 2017 1 wie folgt lautet Diebstahl mit Waffen Bandendiebstahl Wohnungseinbruchdiebstahl 1 Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft wer 1 einen Diebstahl begeht bei dem er oder ein anderer Beteiligtera eine Waffe oder ein anderes gefahrliches Werkzeug bei sich fuhrt b sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich fuhrt um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu uberwinden dd 2 als Mitglied einer Bande die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder 3 einen Diebstahl begeht bei dem er zur Ausfuhrung der Tat in eine Wohnung einbricht einsteigt mit einem falschen Schlussel oder einem anderen nicht zur ordnungsmassigen Offnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen halt 2 Der Versuch ist strafbar 3 In minder schweren Fallen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren 4 Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Wie der Grundtatbestand des Diebstahls schutzt 244 StGB primar Eigentum und Gewahrsam 2 Zusatzlich verfolgen die einzelnen Tatbestande weitere individuelle Schutzzwecke Entstehungsgeschichte Bearbeiten 244 des Reichsstrafgesetzbuchs Ruckfalldiebstahl Bearbeiten nbsp Reichsgesetzblatt zur Einfuhrung des 244 StGBVorganger des heutigen 244 StGB ist die Diebstahlsqualifikation des 244 RStGB die mit Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuchs RStGB am 1 Januar 1872 3 eingefuhrt wurde Dieser lautete 1 Wer im Inlande als Dieb Rauber oder gleich einem Rauber oder als Hehler bestraft worden ist darauf abermals eine dieser Handlungen begangen hat und wegen derselben bestraft worden ist wird wenn er einen einfachen Diebstahl 242 begeht mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wenn er einen schweren Diebstahl 243 begeht mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft 2 Sind mildernde Umstande vorhanden so tritt beim einfachen Diebstahl Gefangnissstrafe nicht unter drei Monaten beim schweren Diebstahl Gefangnissstrafe nicht unter einem Jahre ein Der Tatbestand des 244 RStGB richtete sich gegen den Ruckfalldiebstahl Bestraft wurde hiernach wer einen Diebstahl beging und dabei bereits wegen eines Diebstahls einer Raubtat oder einer Hehlerei vorbestraft war Einen wesentlich breiteren Anwendungsbereich wies die Qualifikation des Schweren Diebstahls 243 RStGB auf die zahlreiche weitere Erscheinungsformen des Diebstahls mit erhohter Strafandrohung versah Hierzu zahlten unter anderem der Diebstahl aus Gebauden und umschlossenen Raumen der offentliche Diebstahl und der Diebstahl unter Mitfuhrung von Waffen Umgestaltung durch das erste Strafrechtsreformgesetz Bearbeiten Nach Grundung der Bundesrepublik wurde das RStGB durch das dritte Strafrechtsanderungsgesetz als StGB der Bundesrepublik Deutschland neu bekannt gemacht 4 244 StGB blieb hierbei unverandert da er kein spezifisch nationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck brachte Zu einer Uberarbeitung der Norm kam es erstmals im Zuge des ersten Strafrechtsreformgesetzes als er mit Wirkung zum 1 April 1970 5 die Diebstahlsqualifikationen uberarbeitete Einen Anlass hierzu gab die starke Kritik des Schrifttums an der mangelnden Flexibilitat des Qualifikationstatbestands aus 243 StGB dem vorgeworfen wurde zu wenig Spielraum fur die Berucksichtigung von Einzelfallumstanden zu lassen was eine vielfach als widerspruchlich empfundene Kasuistik hervorbrachte 6 Um diesem Kritikpunkt zu begegnen gestaltete der Gesetzgeber 243 StGB zu einem Regelbeispiel um das die Verhangung einer erhohten Strafe ins Ermessen des im Einzelfall entscheidenden Richters stellte 244 behielt demgegenuber seinen Charakter einer Qualifikation wurde allerdings inhaltlich neu gefasst Der Gesetzgeber hob die spezifische Strafscharfung des Ruckfalldiebstahls auf die in der allgemeinen Ruckfallregel des 48 StGB 7 aufging und ersetzte sie durch neue Qualifikationstatbestande die sich gegen besonders gefahrliche Begehungsweisen des Diebstahls richteten Hierbei orientierte er sich am Bestand des fruheren 243 StGB aus dem er den Diebstahl mit Schusswaffen 244 Abs 1 Nr 1 StGB und den Bandendiebstahl 244 Abs 1 Nr 3 StGB ubernahm Diese Begehungsformen hielt er fur derart gefahrlich dass sie ihren Qualifikationscharakter beibehalten sollten Hinzu kam ein neuer Qualifikationstatbestand das Mitfuhren von Werkzeugen zum Zweck der Tatbegehung 244 Abs 1 Nr 2 StGB In der Konsequenz hatte 244 StGB folgenden Wortlaut 1 Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft wer 1 einen Diebstahl begeht bei dem er oder ein anderer Beteiligter eine Schusswaffe bei sich fuhrt 2 einen Diebstahl begeht bei dem er oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich fuhrt um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu uberwinden oder3 als Mitglied einer Bande die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes stiehlt 2 Der Versuch ist strafbar Mit Wirkung zum 22 September 1992 8 erganzte der Gesetzgeber 244 StGB um einen dritten Absatz der im Fall des Bandendiebstahls Vermogensstrafe und erweiterten Verfall als zusatzliche Sanktionen anordnete Hierdurch wollte er der organisierten Kriminalitat begegnen 9 Umgestaltung durch das sechste Strafrechtsreformgesetz Bearbeiten Im Zuge des sechsten Strafrechtsreformgesetz erganzte der Gesetzgeber den Katalog der qualifizierenden Begehungsweisen mit Wirkung zum 1 April 1998 10 wodurch er ihm im Wesentlichen seine heutige Struktur verlieh Zum einen schuf er einen neuen Qualifikationstatbestand den Wohnungseinbruchdiebstahl Dieser war bislang in 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB als Regelbeispiel enthalten Durch die Aufwertung des Regelbeispiels zur Qualifikation wollte der Gesetzgeber die mit dem Wohnungseinbruch verbundene Gefahrdung der Privatsphare und des Eigentums des Opfers harter als bislang bestrafen 11 Zum anderen erweiterte Gesetzgeber den Anwendungsbereich des 244 Abs 1 Nr 1 StGB auf alle Arten von Waffen sowie auf gefahrliche Werkzeuge Durch die Gleichstellung von Schusswaffen Waffen und Werkzeugen wollte er gewahrleisten dass das Mitfuhren von Gegenstanden die eine waffenahnliche Gefahrlichkeit aufweisen etwa Tapetenmesser oder Saure nicht schwacher bestraft wird als das Mitfuhren von Waffen 12 Dies warf allerdings komplexe bis heute nicht abschliessend bewaltigte Abgrenzungsschwierigkeiten auf da sich ohne Ruckgriff auf einen spezifischen Verwendungszweck kaum bestimmten lasst welche Gegenstande gefahrliche Werkzeuge sind Schliesslich kann bei abstrakter Betrachtung nahezu jeder Gegenstand als gefahrliches Werkzeug genutzt werden Dementsprechend stiess die Veranderung des 244 Abs 1 Nr 1 StGB auf massive Kritik aus Lehre und Praxis 13 Der Gesetzgeber hat bislang jedoch auf eine Anpassung dieses Tatbestands verzichtet Weitere Entwicklungen Bearbeiten Mit Wirkung zum 5 November 2011 14 erganzte der Gesetzgeber einen minder schweren Fall des 244 StGB als Strafzumessungsregelung der es dem Rechtsanwender erlaubte die Strafe in Fallen mit besonders geringer Schuld zu reduzieren Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber vor allem den angesprochenen Schwierigkeiten bei der Auslegung des Werkzeugbegriffs bei 244 Abs 1 Nr 1 lit a StGB begegnen 15 Diese Regelung stiess in Praxis und Schrifttum auf grosse Kritik weil sie die Auslegungsproblematik nicht an ihrer tatbestandlichen Wurzel packte sondern lediglich eine Ergebniskorrektur auf Rechtsfolgenseite ermoglichte Es hatte naher gelegen den systematischen Fehler des Tatbestands durch Umformulierung der problematischen Variante zu korrigieren 16 Den Erweiterten Verfall verschob der Gesetzgeber in den neu geschaffenen vierten Absatz Den Verweis auf die inzwischen vom Bundesverfassungsgericht wegen eines Verstosses gegen das Bestimmtheitsgebots fur nichtig erklarte 17 Vermogensstrafe entfernte er Mit Wirkung zum 1 Juli 2017 18 strich der Gesetzgeber im Zuge des Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermogensabschopfung den Verweis auf den Erweiterten Verfall nach 73d StGB a F der es Gerichten erlaubte Gegenstande des Taters einzuziehen Dieser Verweis war im Zuge der Zusammenlegung von Verfall und Einziehung verzichtbar geworden weil die Vorschriften uber die Einziehung fur alle Tatbestande gelten Die bislang letzte Anderung des 244 StGB erfolgte mit Wirkung zum 22 Juli 2017 1 Angesichts anhaltend hoher Fallzahlen hob der Gesetzgeber zwecks effektiverer Abschreckung den Strafrahmen fur den Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen auf eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren an wodurch er 244 StGB partiell zum Verbrechen aufwertete 19 Praxis und Schrifttum kritisierten diese Anderung vielfach dafur an der Haufigkeit der Wohnungseinbruchsdiebstahle nichts andern zu konnen Die hohe Anzahl an Wohnungseinbruchsdiebstahlen lasse sich nicht durch eine blosse Strafverscharfung begegnen sondern lediglich durch Verbesserung der Aufklarungsquote 20 Uberdies wird die Regelung dafur kritisiert die bereits zuvor mit beachtlichen Schwierigkeiten verbundene Auslegung des Wohnungsbegriffs durch die Unterscheidung zwischen der einfachen und der dauerhaft genutzten Wohnung verkompliziert zu haben 21 Heutiger Tatbestand BearbeitenDiebstahl mit Waffen oder Werkzeugen 244 Abs 1 Nr 1 StGB Bearbeiten Mitfuhren von Waffen oder gefahrlichen Werkzeugen Bearbeiten Schutzzweck Bearbeiten 244 Abs 1 StGB zahlt abschliessend vier Begehungsformen fur den qualifizierten Diebstahl auf Gemeinsame Voraussetzung aller qualifizierenden Begehungsformen ist das Vorliegen eines vollendeten Diebstahls nach 242 Abs 1 StGB 244 Abs 1 Nr 1 lit a StGB verwirklicht wer bei der Tat eine Waffe oder ein Werkzeug mitfuhrt Grund der erhohten Strafandrohung ist dass der Tater durch das Mitfuhren eines Tatmittels eine Gefahr fur die korperliche Unversehrtheit und die Entschlussfreiheit des Opfers schafft 22 Bezugspunkt ist dabei die abstrakte Gefahrlichkeit von Waffen und Werkzeugen Daher kommt es nicht darauf an ob es bei der Begehung des Diebstahls zu einer konkreten Gefahrdung eines Menschen kommt 23 Systematisch handelt es sich also um ein abstraktes Gefahrdungsdelikt 24 Waffe Bearbeiten nbsp Moderne WettkampfdruckluftpistoleDer Waffenbegriff ist strafrechtsautonom weshalb sich sein Inhalt unabhangig vom Waffengesetz bestimmt Allerdings hat das Waffengesetz Indizfunktion fur den strafrechtlichen Waffenbegriff 25 Als Waffen im Sinne des 244 StGB gelten bewegliche 26 Gegenstande die zu Angriffs oder Verteidigungszwecken bestimmt sind und sich dazu eignen andere erheblich zu verletzen 27 Dies trifft insbesondere auf Schuss Hieb und Stosswaffen zu 28 daneben auf Druckluftwaffen 29 Gaspistolen 30 sowie auf Jagd und Sportwaffen 31 Bei allen Waffen die Geschosse verschiessen ist allerdings zu beachten dass der Strafzweck der Norm die abstrakte Gefahrlichkeit der Waffe nur dann beruhrt ist wenn die Waffe mit scharfer Munition geladen ist Dementsprechend erfullen ungeladene 32 oder defekte 31 Waffen nicht den Tatbestand des 244 Abs 1 Nr 1 lit a StGB nbsp SchreckschusspistolenKontrovers beurteilt wird die Waffenqualitat von Schreckschusspistolen Obwohl diese nicht zu Verletzungszwecken gedacht sind geht die jungere Rechtsprechung 33 davon aus dass es sich hierbei um Waffen handelt sofern beim Abfeuern Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt Der BGH begrundet dies damit dass die Mechanik einer solchen Pistole entspreche im Wesentlichen der einer echten Schusswaffe entspricht Zudem konnen durch das Verschiessen von Knallkartuschen erhebliche Verletzungen herbeigefuhrt werden 34 Im Schrifttum fand dies teilweise Zustimmung 35 uberwiegend jedoch Ablehnung weil dieses Verstandnis den Waffenbegriff entgrenze 36 Gefahrliche Werkzeuge Bearbeiten Waffen sind nach der Systematik des 244 Abs 1 Nr 1 StGB ein Unterfall der gefahrlichen Werkzeuge 37 Der Gesetzgeber ubernahm diesen Oberbegriff aus dem Tatbestand der gefahrlichen Korperverletzung 224 StGB dessen Kasuistik er auf 244 StGB ubertragen lassen wollte 38 Dort gelten als gefahrlichen Werkzeuge Gegenstande die sich in ihrer konkreten Verwendungsweise zur Herbeifuhrung erheblicher Verletzungen eignen 39 Bejaht wurde die Werkzeugeigenschaft dort etwa bei einer Eisenstange die zum Schlagen 40 und bei einem Stiefel der zum Treten gegen den Korper genutzt wurde 41 Die Parallele zu 224 StGB ist jedoch insofern problematisch als dass sich die Gefahrlichkeitsbeurteilung dort aus der konkreten Verwendung des Werkzeugs ergibt weil 224 StGB das Verwenden des Werkzeugs unter Strafe stellt 244 StGB geht hieruber hinaus indem er bereits das Mitfuhren eines Werkzeugs bestraft Daher macht er es erforderlich die Gefahrlichkeit losgelost von einer bestimmten Verwendungsweise abstrakt zu bestimmen Die Schwierigkeit hierbei liegt darin dass nahezu jeder Gegenstand bei abstrakter Betrachtungsweise einem anderen erhebliche Verletzungen zufugen mithin ein gefahrliches Werkzeug sein kann In der Konsequenz ware 244 StGB bei den meisten Diebstahlen verwirklicht bei denen der Tater Gegenstande insbesondere Einbruchswerkzeug mitfuhrt In der Rechtswissenschaft besteht Einigkeit dass dies zu weit ginge weil 244 StGB wie alle Qualifikationen fur Falle gedacht sei die sich durch ein uber die gewohnliche Tatbegehung weit hinausgehendes Unrecht auszeichnen 13 Daher bemuhen sich Praxis und Lehre um eine restriktive Auslegung des Werkzeugbegriffs Umstritten ist auf welche Weise diese erfolgen soll Nach einer subjektiv orientierten Sichtweise kommt es darauf an ob der Tater in Bezug auf den Gegenstand einen Verwendungsvorbehalt hat Hiernach ist 244 Abs 1 Nr 1 lit a Var 2 StGB nur dann verwirklicht wenn sich der Tater bewusst vorbehalt den Gegenstand gegen Menschen zu verwenden Ein Gegenstand werde also erst dadurch zum gefahrlichen Werkzeug dass sich der Tater bewusst dazu entschliesst ihn gegen einen Menschen zur Herbeifuhrung von Verletzungen einzusetzen 42 Diese Sichtweise wird vielfach dafur kritisiert durch das Abstellen auf subjektive Elemente zu erheblichen Beweisproblemen zu fuhren Daruber hinaus fuge sich diese Lesart nicht bruchfrei in die Systematik des 244 StGB ein weil der Gesetzgeber bewusst nur bei der Nr 1 lit b fordert dass der Tater das Objekt zur Tat nutzen will 43 Der subjektiven Lesart stehen mehrere Ansatze gegenuber die den Begriff des gefahrlichen Werkzeugs mithilfe objektiver Kriterien bestimmen Teilweise wird auf das Gefahrdungspotential des Gegenstands abgestellt 44 Dem wird entgegengehalten dass dies zu unbestimmt sei und zu keiner Restriktion des Tatbestands fuhre da beispielsweise ein bei einem Ladendiebstahl mitgefuhrtes Taschenmesser das der Tater allein zur Entfernung von Sicherheitsetiketten nutzen will den Tatbestand der Qualifikation erfullen wurde obwohl die Tat lediglich das Gewicht eines Bagatelldelikts habe 45 Andere bauen auf der These des Verwendungsvorbehalts auf und fordern dass ein objektiver Anhaltspunkt fur diesen bestehen muss 46 Dagegen wird vorgebracht dass nach dem Willen des Gesetzgebers bereits das Mitfuhren des Gegenstands die Strafscharfung begrunden sollte auf einen Verwendungswillen des Taters sollte es gerade nicht ankommen 47 Eine weitere Ansicht stellt darauf ab ob der mitgefuhrte Gegenstand eine mit Waffen vergleichbare Gefahrlichkeit besitzt 48 Einige erganzen dieses Kriterium dahingehend dass zusatzlich aus Sicht eines Dritten die Moglichkeit bestehen muss dass der Tater den Gegenstand bei der Tatbegehung einsetzt Ausgenommen werden hiermit insbesondere Gegenstande deren Mitfuhren sozial ublich ist oder die nur der Durchfuhrung des Diebstahls dienen 49 Eingewandt wird auch gegen diesen Ansatz die geringe Bestimmtheit Unter welchen Voraussetzung ein Gegenstand so gefahrlich wie eine Waffe sei lasse sich kaum prazise allgemeingultig beschreiben 50 Eine weitere Sichtweise stellt darauf ab ob das Besitzen des Gegenstands grundsatzlich verboten ist und einer expliziten behordlichen Erlaubnis bedarf 51 Hiergegen wird eingewandt dass auch dies zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verkurzung des Anwendungsbereichs der Norm fuhre 52 Der Bundesgerichtshof hatte unmittelbar nach der Neufassung zunachst angedeutet im Sinne des subjektiven Ansatzes auf eine Widmung des Gegenstands durch den Tater abzustellen ohne sich jedoch ausdrucklich zu positionieren 53 In der Folge folgte die Instanzrechtsprechung teilweise den objektiven 54 teilweise dem subjektiven 55 Ansatz In einer Divergenzvorlage schloss sich der Bundesgerichtshof 2008 den Kritikern der subjektiven Losung an und sprach sich fur einen objektiven Ansatz aus Hierbei beschrankte er sich jedoch darauf einzelfallbezogen mehrere der genannten objektiven Kriterien miteinander zu kombinieren Auf eine abschliessende Losung zur Problematik hatte er verzichtet diese konne nur der Gesetzgeber leisten 56 Die Oberlandesgerichte vertraten in der Folgezeit uberwiegend den objektiven Ansatz 57 bekannten sich jedoch teilweise weiterhin zu einer subjektiven Losung 58 Sonstige Werkzeuge oder Mittel Bearbeiten Unter diesen Qualifikationstatbestand fallen Gegenstande die nicht als Waffe oder gefahrliches Werkzeug gelten Der Schutzzweck dieses Tatbestands ist strittig Die Rechtsprechung stellte in Bezug auf die Vorgangervorschrift darauf ab dass sich derjenige der Werkzeuge verwenden will dem Raub annahert und daher gesteigertes Unrecht verubt 59 Das Schrifttum stellt demgegenuber vielfach auf den Schutz der Willensfreiheit ab 60 Anders als die Nr 1 lit a ist 244 Abs 1 Nr 1 lit b StGB nur dann verwirklicht wenn der Tater den Gegenstand zur Notigung eines Menschen einsetzen will 61 Da potentiell gefahrliche Werkzeuge bereits weitgehend von der Nr 1 lit a erfasst werden ist die Nr 1 lit b insbesondere bei Scheinwaffen einschlagig Dies sind Gegenstande deren Gefahrlichkeit der Tater lediglich vortauscht so etwa bei Spielzeugwaffen 62 Aus Grunden der Verhaltnismassigkeit nimmt die Rechtsprechung allerdings Scheinwaffen die offensichtlich ungefahrlich sind aus dem Anwendungsbereich des Tatbestands heraus In solchen Fallen beeinflusse nicht die Beschaffenheit des Gegenstands die Tat sondern die Tauschung des Taters So verneinte er beispielsweise das Vorliegen der Qualifikation als der Tater dem Opfer einen Labello Stift in den Rucken presste und vorspiegelte es handele sich um eine Waffe 63 So entschied er auch uber ein Metallrohr das dem Opfer wie eine Schusswaffe an den Hals gedruckt wurden 64 Ebenfalls als offensichtlich harmlose Gegenstande nicht tatbestandsmassig seien ein als Bombe ausgegebener Maggiwurfel und eine als solche erkennbare Wasserpistole 65 Anders entschied das Gericht bei einem Tater der eine Sporttasche mitfuhrte und behauptete dass diese eine Bombe enthalte da die Ungefahrlichkeit hier nicht offensichtlich gewesen sei 66 Als unerheblich erachtet das Gericht fur die Entscheidung uber das Vorliegen des Tatbestands dass das Opfer um die Ungefahrlichkeit des Tatmittels weiss da der Schwerpunkt der Norm darauf liegt dass der Tater den Gegenstand zur Bedrangung des Opfers einsetzen will Nicht notwendig sei deswegen dass das Opfer sich tatsachlich bedroht fuhlt 67 Mitfuhren von Waffe oder Werkzeug Bearbeiten Der Tater fuhrt das Tatmittel bei sich wenn er es bei der Tatbegehung derart bereithalt dass er es jederzeit ohne grosseren Aufwand einsetzen kann 68 Dabei genugt aus Sicht der Rechtsprechung dass der Tater den Gegenstand zu einem beliebigen Zeitpunkt wahrend der Tatbegehung zur Hand hat also zwischen Versuchsbeginn und Beendigung 69 Dementsprechend wird 244 StGB nicht nur dann verwirklicht wenn der Tater einen Gegenstand von Anfang an in seinen Handen oder seiner Hosentasche bereithalt sondern auch dann wenn der Tater den Gegenstand erst am Tatort entdeckt und an sich nimmt 70 Kein Mitfuhren liegt demgegenuber vor wenn sich das Tatmittel im in einiger Entfernung geparkten Fluchtwagen 71 oder in einem verschlossenen Rucksack auf dem Rucken des Taters befindet 72 Im Schrifttum wird teilweise vertreten dass der Tatbestand zugunsten von Berufswaffentragern etwa Polizisten teleologisch zu reduzieren ist da diese ansonsten regelmassig die Qualifikation erfullten auch wenn sie keinen Gebrauch der Waffe planen Dies sei unverhaltnismassig 73 Dem halt die uberwiegende Auffassung in der Rechtswissenschaft entgegen dass die Gefahr die von einem Berufswaffentrager ausgeht nicht geringer als bei einer anderen Person sei Daher entspreche es dem Normzweck den Tatbestand nicht zu reduzieren 74 Bandendiebstahl 244 Abs 1 Nr 2 StGB Bearbeiten Schutzzweck Bearbeiten Die verscharfte Strafandrohung fur den Bandendiebstahl beruht nach uberwiegender Sichtweise auf der gesteigerten Gefahrlichkeit die sich aus der bandenmassigen Tatbegehung ergibt So schafft eine Bande zunachst eine abstrakte Organisationsgefahr indem sie ihren Mitgliedern einen standigen Anreiz zur Begehung von Straftaten gibt Ferner begrundet sie eine konkrete Aktionsgefahr weil das bandenmassige Auftreten mehrerer Tater die Gefahrlichkeit und Effizienz der einzelnen Tat steigert 75 Daneben dient der Tatbestand wie andere Strafnormen die an die bandenmassige Begehung anknupfen der Bekampfung der organisierten Kriminalitat 76 Begriff der Bande Bearbeiten Eine Strafbarkeit wegen Bandendiebstahls setzt voraus dass der Tater Mitglied einer Bande ist und die Tat gemeinsam mit zumindest einem Mitglied der Bande begeht Das Gesetz gibt nicht vor aus wie vielen Personen eine Bande bestehen muss Das Reichsgericht und zunachst auch der Bundesgerichtshof liessen hierfur anfanglich noch zwei Personen genugen 77 Argument hierfur war dass bereits der Zusammenschluss zweier Personen den Beteiligten einen Anreiz zur Begehung weiterer Taten geben kann 78 Das Bundesverfassungsgericht nahm an dieser Rechtsprechung keinen Anstoss 79 Das Schrifttum ubte demgegenuber vielfach Kritik an dieser Sichtweise Das niederschwellige Verstandnis des Bandenbegriffs vernachlassige dass einem Zusammenschluss aus zwei Personen die gefestigte Bandenstruktur fehlt die die bandentypische Gefahrlichkeit begrundet Eine Bande erfordere daher mindestens drei Personen 80 Daruber hinaus warf die Lesart der Rechtsprechung die Herausforderung auf in Zwei Personen Konstellationen prazise zwischen der bandenmassigen und der mit einer niedrigeren Strafe bedrohten mittaterschaftlichen Begehung abzugrenzen Der Bundesgerichtshof griff zu diesem Zweck auf das Kriterium des ubergeordneten Bandeninteresses zuruck verfolgten die Tater ein solches ging es vom Vorliegen einer Bande aus 81 Diese Abgrenzung erwies sich jedoch als schwierig umzusetzen zu vage schien das Kriterium des ubergeordneten Bandeninteresses 82 Daher schlug der 4 Strafsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Beschlussen aus dem Jahr 2000 vor kunftig mindestens drei Personen fur die Annahme einer Bande zu fordern 83 Der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs schloss sich dem an weshalb die Rechtsprechung seitdem fur das Vorliegen einer Bande die Beteiligung von mindestens drei Personen fordert 84 Dabei ist nicht erforderlich dass alle drei taterschaftliche Tatbeitrage erbringen wollen Auch eine Teilnehmerstellung genugt weil es typisch fur die arbeitsteilige Bandentatigkeit ist Personen in die Bandenstruktur zu integrieren die bloss geringfugige Tatbeitrage erbringen sollen 85 Der Zusammenschluss muss sich durch eine sog Bandenabrede auf die kunftige Begehung von im Einzelnen noch ungewissen Diebstahls oder Raubtaten uber eine gewisse Dauer hinweg verstandigt haben 86 Diese Abrede kann ausdrucklich oder durch schlussiges Verhalten zustande kommen 87 Die Abrede muss hinsichtlich der Ausgestaltung der Taten offen gehalten sein da sich ansonsten die Gefahr der Gruppendynamik einer Bande nicht realisiert Hieran fehlt es wenn die Bande lediglich die Begehung einer bestimmten Anzahl von Taten oder einer Reihe weitgehend fertig geplanter Taten vereinbart 88 Die Bandenmitgliedschaft stellt als taterbezogenes Merkmal ein besonderes personliches Merkmal im Sinne von 28 Abs 2 StGB dar Daher konnen sich Personen die an einem Bandendiebstahl beteiligt sind selbst allerdings keine Bandenmitglieder sind nur wegen Teilnahme an einem Bandendiebstahl strafbar machen 89 Bandenmassige Tatbegehung Bearbeiten Damit die Tat bandenmassig begangen wird muss sie sich zunachst im Rahmen der Bandenabrede bewegen Hieran fehlt es etwa wenn die Tat in ihrem Umfang oder ihrer Begehungsweise von dem abweicht was in der Bandenabrede vereinbart worden ist 90 Ferner muss die Tat von wenigstens zwei Bandenmitgliedern begangen worden sein Ursprunglich interpretierte die Rechtsprechung dahingehend dass zwei Bandenmitglieder am Tatort anwesend sein mussten weil nur dann die spezifische Gefahrlichkeit der Bande den Tatverlauf beeinflusse 91 Diese Sichtweise hat der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs in seiner oben angesprochenen Entscheidung jedoch aufgegeben Er begrundete dies damit dass zum einen die erhohte abstrakte Gefahr die von einer bandenmassigen Organisation ausgeht von der Anzahl der am Tatort Anwesenden nicht beruhrt werde Zum anderen begunstige das Anwesenheitserfordernis Bandenmitglieder die die Tat aus der Ferne steuern 92 Daher geht die Rechtsprechung mittlerweile davon aus dass es genugt wenn sich zwei Bandenmitglieder auf irgendeiner Weise an der Tat beteiligen Soweit die Voraussetzungen eines Bandendiebstahls vorliegen kann nach uberwiegender Auffassung bereits die erste Tat der Bande den Tatbestand der Qualifikation erfullen 93 Wohnungseinbruchdiebstahl 244 Abs 1 Nr 3 Abs 4 StGB Bearbeiten Schutzzweck Bearbeiten Die Qualifikation des Wohnungseinbruchsdiebstahls begrundete der Gesetzgeber mit der zusatzlichen Beeintrachtigung der Privatsphare die mit dem Einbruch in die Wohnung verbunden sei und die die Gefahr psychischer Beeintrachtigungen berge Zudem seien Wohnungseinbruchsdiebstahle haufig mit Gewalttatigkeiten und Sachbeschadigungen verbunden 94 Dass das Betreten dauerhaft genutzter Wohnungen durch 244 Abs 4 StGB nochmals qualifiziert wird rechtfertigt sich dadurch dass das Betreten solcher Wohnungen fur deren Inhaber besonders belastend ist 95 244 Abs 1 Nr 3 StGB stellt einen Sonderfall des Regelbeispiels aus 243 Abs 1 Nr 1 StGB dar der den Einbruch in eine beliebige Raumlichkeit mit erhohter Strafandrohung versieht 96 244 Abs 4 qualifiziert die Qualifikation des 244 Abs 1 Nr 3 StGB Wohnung Bearbeiten Eine Strafbarkeit wegen Wohnungseinbruchdiebstahls setzt voraus dass der Tater widerrechtlich die Wohnung des Opfers betritt Aufgrund des spezifischen Schutzzwecks der Qualifikation wird der Wohnungsbegriff des 244 StGB enger als der des Hausfriedensbruchs 123 StGB ausgelegt Als Wohnung gilt hier ein uberdachter Gebaudeteil der Menschen als Unterkunft und als Ort zur Entfaltung der Personlichkeit dient 97 Hierzu zahlen neben eigentlichen Wohnraumen auch Nebenraume die sich in unmittelbarer Nahe zum Wohnraum befinden sowie Hotelzimmer 98 Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich wenn ein Gebaude sowohl Wohnraume als auch anderweitig genutzte Raume aufweist So verhalt es sich etwa bei Wohnhauser mit integrierten Ladengeschaften aber auch bei Wohngebauden mit Kellern oder Dachboden Hier kommt es nach uberwiegender Auffassung fur die Strafbarkeit auf die bauliche Situation des Gebaudes an Dringt der Tater in den Geschaftsraum ein gilt dies als Wohnungseinbruchdiebstahl wenn der Tater von dort aus ungehindert in den Wohnraum eindringen kann Muss er dagegen erst ein Hindernis uberwinden um die Wohnung zu betreten begrundet das Betreten in den Geschaftsraum noch keinen Wohnungseinbruchsdiebstahl 99 Nicht als Wohnungen gelten leerstehende Wohnraume da deren Betreten niemandes Personlichkeitsrecht beeintrachtigt 100 In einer im Schrifttum vielfach kritisierten Beschluss ging der BGH allerdings davon aus dass die Wohnungseigenschaft nicht dadurch aufgehoben wird dass ihr einziger Bewohner verstirbt da auch dann eine schutzenswerte hausliche Integritat bestehe 101 Liegt eine Wohnung vor ist seit der Einfuhrung des 244 Abs 4 StGB danach zu differenzieren ob die Wohnung dauerhaft oder bloss vorubergehend zu Wohnzwecken dient Trifft letzteres zu findet 244 Abs 1 Nr 3 StGB Anwendung andernfalls der mit einer hoheren Strafandrohung versehene 244 Abs 4 StGB Mit dem Dauerhaftigkeitskriterium wollte der Gesetzgeber Wohnmobile Hotels und ahnlich nur vorubergehend genutzte Unterkunfte aus 244 Abs 4 StGB ausklammern 102 Diese Vorschrift findet daher vor allem auf den Hauptwohnsitz einer Person Anwendung Einbrechen Einsteigen Eindringen und Sichverbergen Bearbeiten Die Tathandlungen des 244 Abs 1 Nr 3 StGB stimmen mit dem des Einbruchdiebstahls nach 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB uberein Der Tater handelt tatbestandsmassig wenn er in die Wohnung einbricht oder einsteigt mit einem falschen Schlussel dort eindringt oder sich in der Wohnung verborgen halt Ein Einbrechen liegt vor wenn der Tater durch Einsatz von nicht unerheblicher Gewalt in eine verschlossene Raumlichkeit hineingelangt Dies bejahte die Rechtsprechung etwa beim Aufbrechen einer Tur 103 beim Beiseitedrucken eines Zauns verneinte sie dies demgegenuber mangels hinreichender Kraftentfaltung 104 Beim Einsteigen gelangt der Tater durch Einsatz von Geschicklichkeit auf einem unublichen Weg in die Wohnung So verhalt es sich etwa beim Betreten der Wohnung durch ein Dachfenster 105 Kein Einsteigen liegt demgegenuber vor wenn der Tater die Wohnung durch eine Eingangs oder Terrassentur betritt 106 Ein tatbestandsmassiges Eindringen ist zunachst dann gegeben wenn der Tater einen gefalschten Schlussel oder ein schlusselahnliches Werkzeug nutzt Daruber hinaus verwirklicht 244 Abs 1 Var 3 StGB wer einen echten Schlussel nutzt zu dessen Verwendung er nicht berechtigt ist 107 Ein tatbestandsmassiges Sichverbergen liegt schliesslich vor wenn sich der Tater innerhalb der Wohnung unberechtigterweise an einem Ort aufhalt an dem der Wohnungsinhaber ihn nicht erwarten wurde 108 Vorsatz und Gebrauchsabsicht Bearbeiten Gemass 15 StGB muss der Tater zunachst mit bedingtem Vorsatz hinsichtlich des objektiven Tatbestands handeln also die wesentlichen Tatumstande erkennen und den Eintritt des Taterfolgs zumindest billigend in Kauf nehmen 109 Bei 244 Abs 1 Nr 1 lit a StGB muss er daher insbesondere im Bewusstsein handeln einen Gegenstand mitzufuhren der einen Menschen verletzen kann Der subjektive Tatbestand ist daher nicht erfullt wenn der Tater bei Tatbegehung nicht daran denkt dass er eine Waffe oder einen anderen verletzungstauglichen Gegenstand mitfuhrt Hieran kann es insbesondere bei Berufswaffentragern fehlen weil das Mitfuhren von Waffen fur diese zum beruflichen Alltag zahlt weshalb es nicht unwahrscheinlich ist dass ihnen im Zeitpunkt der Tat nicht bewusst ist dass sie bewaffnet sind 110 Entsprechendes gilt fur das Mitfuhren gefahrlicher Werkzeuge deren Gebrauch fur den Tater alltaglich ist 111 Bei 244 Abs 1 Nr 2 StGB muss der Tater die Merkmale die die bandenmassige Begehung ausmachen erkennen Bei 244 Abs 1 Nr 3 Abs 4 StGB muss der Tater ausweislich des Wortlauts bereits im Zeitpunkt des Betretens der Raumlichkeit den Vorsatz zur Begehung eines Diebstahls haben Hohere subjektive Anforderungen weist 244 Abs 1 Nr 1 lit b StGB auf Hier muss der Tater zusatzlich zum bedingten Vorsatz uber eine Gebrauchsabsicht dolus directus ersten Grads verfugen also den zielgerichteten Willen haben das Tatmittel zur Erzwingung einer Wegnahme einzusetzen 112 Versuch Vollendung und Beendigung BearbeitenDer Versuch der Diebstahlsqualifikation ist strafbar Dies ergibt sich fur Taten nach 244 Abs 1 StGB aus 244 Abs 2 StGB fur Taten nach 244 Abs 4 StGB aus dem Verbrechenscharakter der Vorschrift 23 Abs 1 Var 1 StGB 244 StGB ist wie das Grunddelikt des 242 StGB mit dem Abschluss der Wegnahme der Tatbeute vollendet Beendigung tritt ein sobald der Tater seinen Gewahrsam an der Sache abgesichert hat etwa durch Fortbringen der Beute vom Tatort 113 Prozessuales und Strafzumessung BearbeitenDie Tat wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt weshalb der Strafantrag eines Betroffenen grundsatzlich nicht erforderlich ist Ausnahmsweise bedarf es gemass 247 StGB eines Strafantrags wenn sich die Tat gegen einen Angehorigen den Vormund den Betreuer oder gegen eine Person mit der der Tater in hauslicher Gemeinschaft lebt richtet Keine Anwendung findet demgegenuber das Strafantragserfordernis des 248a StGB weshalb der Wert des Tatobjekts anders als beim Grundtatbestand fur das Prozessuale irrelevant ist 114 Die Strafandrohung liegt grundsatzlich zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe Fur Falle nach 244 Abs 1 StGB reduziert sich der Strafrahmen bei Vorliegen eines minder schweren Falls auf drei Monate bis zu funf Jahren Freiheitsstrafe Diese Strafrahmenreduzierung ermoglicht es dem Richter die Freiheits durch eine Geldstrafe zu ersetzen 47 Abs 1 StGB Ob ein minder schwerer Fall vorliegt ergibt sich aus einer Gesamtwurdigung aller strafzumessungsrelevanten Tatumstande 115 Als weitere Sanktion ermoglicht 245 StGB die Anordnung von Fuhrungsaufsicht 116 Ab dem Zeitpunkt der Beendigung beginnt die Verfolgungsverjahrung die gemass 78 Abs 3 Nr 3 StGB zehn Jahre betragt Gesetzeskonkurrenzen BearbeitenDer einfache und der besonders schwere Diebstahl werden durch das speziellere Delikt des 244 StGB verdrangt 117 Idealkonkurrenz besteht bei einem Versuch des 244 StGB und einem vollendeten besonders schweren Diebstahl zur Klarstellung des Unrechtsgehalts der Tat Gleiches gilt im Regelfall bei versuchtem schweren Raub und vollendetem 244 StGB 118 Wegen der verschiedenen Schutzzwecke der einzelnen Qualifikationstatbestande des 244 StGB und deren unterschiedlichem Unrechtsgehalt besteht bei Verwirklichung mehrerer Tatbestande Tateinheit 52 StGB 119 Dies gilt allerdings nicht bei den Nummern 1a und 1b die sich gegenseitig ausschliessen 120 Hinter den schweren Bandendiebstahl sowie hinter Raub und Erpressungstaten tritt 244 Abs 1 StGB zuruck 121 Zwischen 244 Abs 1 Nr 3 StGB und dem Hausfriedensbruch aus 123 StGB besteht meist Tateinheit 122 Kriminalstatistik BearbeitenDiebstahl unter erschwerten Umstanden Bearbeiten Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Erfasste Falle von Diebstahl unter erschwerenden Umstanden in den Jahren 1987 2022 als Haufigkeitszahl pro 100 000 Einwohner 123 Das Bundeskriminalamt gibt jahrlich eine Statistik uber alle in Deutschland gemeldeten Straftaten heraus die Polizeiliche Kriminalstatistik 124 Seit 1993 wird das gesamte Bundesgebiet erfasst In den Statistiken von 1991 und 1992 wurden die alten Bundeslander und das gesamte Berlin erfasst Altere Statistiken erfassen nur die alten Bundeslander Die Statistik fasst den schweren Fall des Diebstahls aus 243 StGB die Nummern 1 und 2 des 244 StGB und seit 1993 auch die Qualifikation des schweren Bandendiebstahls aus 244a StGB unter dem Begriff des Diebstahls unter erschwerenden Umstanden zusammen 125 Dafur unterscheidet die Statistik zwischen der Begehung mit und ohne Schusswaffe sowie zwischen Versuch und Vollendung Die Zahl der registrierten Delikte stieg nach der Wiedervereinigung deutlich an Der Hohepunkt wurde 1993 mit der erstmaligen Erfassung der neuen Bundeslander erreicht In den folgenden Jahren sank die Anzahl deutlich ab Nach 2010 steigt die Zahl der erfassten Taten wieder leicht an Diesen Anstieg fuhren das Innenministerium und das Bundeskriminalamt auf die steigende Anzahl von Banden zuruck Dies sei eine Auspragung der zunehmenden organisierten Kriminalitat Bei den Diebesbanden falle auf dass ihre Mitglieder zunehmend Auslander sind 126 Der Anteil der auslandischen Tatverdachtigen beim Diebstahl unter erschwerenden Umstanden verdoppelte sich im Zeitraum zwischen 2009 und 2015 Im Jahr 2015 betrug dieser Anteil 43 6 und stagniert seither Seit 2015 gehen die Fallzahlen wieder zuruck Seit 1993 fiel die Haufigkeitszahl pro 100 000 Einwohner auf ein Viertel von 3 143 auf 780 im Jahr 2021 Das ist weit mehr als der Ruckgang der Straftaten insgesamt die im selben Zeitraum um 27 gefallen sind 123 Das Muster eines Ruckgangs der Haufigkeit von Diebstahl seit Anfang der 1990er Jahre findet sich in allen westlichen Landern Es ist Teil eines allgemeinen Kriminalitatsruckgangs 127 Polizeiliche Kriminalstatistik fur Diebstahl unter erschwerenden Umstanden in der Bundesrepublik Deutschland 123 erfasste Falle mit SchusswaffeJahr insgesamt pro 100 000 Einwohner Versuche geschossen gedroht Aufklarungsquote1987 1 729 892 2 829 4 306 109 17 7 0 0 16 1988 1 612 447 2 633 1 294 513 18 3 7 0 16 5 1989 1 518 929 2 461 2 273 439 18 0 0 15 3 1990 1 544 932 2 464 8 278 897 18 1 0 0 14 5 1991 1 673 168 2 574 1 300 319 17 9 0 0 13 5 1992 1 905 295 2 897 1 350 802 18 4 0 0 12 6 1993 2 545 592 3 143 7 429 230 16 9 0 0 11 9 1994 2 377 299 2 922 7 402 671 16 9 0 0 11 9 1995 2 317 512 2 842 2 400 584 17 3 0 0 12 9 1996 2 111 876 2 581 2 373 070 17 7 0 0 13 6 1997 1 965 052 2 396 0 343 953 17 5 0 0 14 4 1998 1 798 120 2 191 3 313 391 17 4 0 0 14 8 1999 1 652 759 2 014 7 282 098 17 1 0 0 14 4 2000 1 519 475 1 849 3 261 992 17 2 0 0 14 4 2001 1 496 352 1 819 1 250 192 16 7 0 0 14 1 2002 1 554 592 1 885 7 255 138 16 4 0 0 13 5 2003 1 488 458 1 803 4 247 338 16 6 0 0 13 2 2004 1 444 136 1 749 8 248 447 17 2 0 1 13 9 2005 1 311 518 1 589 7 224 412 17 1 0 1 13 9 2006 1 239 287 1 503 3 221 121 17 8 0 0 14 3 2007 1 247 414 1 515 4 230 852 18 5 0 0 14 9 2008 1 165 985 1 418 2 231 030 19 8 0 0 15 2009 1 108 766 1 352 1 228 384 20 6 0 0 14 9 2010 1 067 974 1 305 6 229 004 21 4 0 0 15 1 2011 1 113 279 1 361 8 236 678 21 3 0 0 15 2012 1 098 426 1 342 1 240 083 21 9 0 0 14 8 2013 1 084 198 1 346 4 244 485 22 5 0 0 14 8 2014 1 117 916 1 384 1 254 541 22 8 0 0 14 7 2015 1 134 739 1 397 5 270 329 23 8 0 0 14 1 2016 1 083 293 1 318 3 261 812 24 2 0 0 14 6 2017 936 572 1 134 9 224 131 23 9 0 0 15 1 2018 853 837 1 031 3 198 391 23 2 0 0 15 4 2019 796 891 959 9 182 224 22 9 0 0 14 8 2020 750 817 902 8 177 433 23 6 0 0 15 7 2021 648 198 779 5 151 703 23 4 0 0 15 6 2022 736 896 885 3 157 371 21 4 0 0 14 5 Wohnungseinbruchdiebstahl Bearbeiten Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Erfasste Falle des Wohnungseinbruchdiebstahls in den Jahren 1987 2022 als Haufigkeitszahl pro 100 000 Einwohner 123 Wohnungseinbruchdiebstahl wird in der Kriminalstatistik als Untermenge von Diebstahl unter erschwerenden Umstanden separat erfasst Sein Anteil daran liegt bei ca 8 Bemerkenswert ist ein starker Ruckgang in den 2000er Jahren um 54 Haufigkeitszahl von 280 1993 auf 128 im Jahr 2006 gefolgt von einem ausgepragten Hohepunkt von 206 im Jahr 2015 2021 lag die Haufigkeitszahl auf dem niedrigsten Wert bei nur noch 65 was einem Ruckgang um 77 seit 1993 entspricht 123 Rechtswissenschaftler schatzen das Dunkelfeld bei Wohnungseinbruchsdiebstahlen als vergleichsweise gering ein weil derartige Taten in aller Regel angezeigt werden 128 Polizeiliche Kriminalstatistik fur Wohnungseinbruchdiebstahl Bundesrepublik Deutschland 123 erfasste Falle mit SchusswaffeJahr insgesamt pro 100 000 Einwohner Davon Versuche geschossen gedroht Aufklarungsquote1999 149 044 181 7 48 666 32 7 0 0 18 3 2000 140 015 170 4 47 627 34 0 0 17 7 2001 133 722 162 6 45 365 33 9 0 0 18 7 2002 130 055 157 8 44 980 34 6 0 0 19 6 2003 123 280 149 4 42 374 34 4 0 0 18 2004 124 155 150 4 44 872 36 1 0 0 19 5 2005 109 736 133 0 40 200 36 6 1 0 19 6 2006 106 107 128 7 39 255 37 0 0 19 3 2007 109 128 132 6 41 232 37 8 0 0 20 2008 108 284 131 7 41 367 38 2 0 0 18 1 2009 113 800 138 3 43 240 38 0 0 16 9 2010 121 347 148 3 46 209 38 1 0 0 15 9 2011 132 595 162 2 51 102 38 5 0 0 16 2 2012 144 117 176 1 56 311 39 1 0 0 15 7 2013 149 500 185 7 60 045 40 2 0 0 15 5 2014 152 123 188 3 62 934 41 4 0 0 15 9 2015 167 136 205 8 71 300 42 7 0 0 15 2 2016 151 265 184 1 66 960 44 3 0 0 16 9 2017 116 540 141 2 52 495 45 0 0 0 17 8 2018 97 504 117 8 44 261 45 4 0 0 18 1 2019 87 145 105 0 39 466 45 3 0 0 17 4 2020 75 023 90 2 35 054 46 7 0 0 17 6 2021 54 236 65 2 26 391 48 7 0 0 19 5 2022 65 908 79 2 30 863 46 8 0 0 16 1 Literatur BearbeitenKerstin Krings Die strafrechtlichen Bandennormen unter besonderer Berucksichtigung des Phanomens der Organisierten Kriminalitat Peter Lang Frankfurt am Main Berlin u a 2000 ISBN 3 631 37119 5 Markus Krumme Die Wohnung im Recht unter besonderer Berucksichtigung des Wohnungsbegriffs in 244 Abs 1 Nr 3 StGB Duncker amp Humblot Berlin 2004 ISBN 3 428 11262 8 Anselm Reinertshofer Begriffsjurisprudenz zu den Waffen gefahrlichen Werkzeugen und sonstigen Werkzeugen oder Mitteln in den Qualifikationen von Diebstahl und Raub PL Acad Research Frankfurt am Main 2013 ISBN 978 3 631 64194 1 Weblinks Bearbeiten 244 auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen 244 StGB auf lexetius com Gesetzestext und Anderungen des 244 R StGB seit seiner EinfuhrungEinzelnachweise Bearbeiten a b Funfundfunfzigstes Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Wohnungseinbruchdiebstahl vom 17 Juli 2017 BGBl 2017 I S 872 Roland Schmitz 242 Rn 4 6 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 651 Gesetz betreffend die Redaktion des Strafgesetzbuchs fur den Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich RGBl 1871 I S 127 Drittes Strafrechtsanderungsgesetz vom 4 August 1953 BGBl 1953 I S 735 Erstes Gesetz zur Reform des Strafrechts 1 StrRG vom 25 Juni 1969 BGBl 1969 I S 645 Reinhart Maurach Besorgter Brief an einen kunftigen Verbrecher In JuristenZeitung 1962 S 380 ff Diese Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1 Mai 1986 durch Dreiundzwanzigstes Strafrechtsanderungsgesetz Strafaussetzung zur Bewahrung 23 StrAndG vom 13 April 1986 BGBl 1986 I S 393 wieder abgeschafft Seitdem zahlt der Ruckfall beim Diebstahl zu den gemass 46 StGB fur die Strafzumessung zu berucksichtigenden Aspekten Gesetz zur Bekampfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalitat OrgKG vom 15 Juli 1992 BGBl 1992 I S 1302 BT Drs 12 989 S 25 Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts 6 StrRG vom 26 Januar 1998 BGBl 1998 I S 164 BT Drs 13 8587 S 43 BT Drs 13 9064 S 18 a b BGH Beschluss vom 3 Juni 2008 3 StR 246 07 BGHSt 52 257 Rn 32 Thomas Fischer Waffen gefahrliche und sonstige Werkzeuge nach dem Beschluss des Grossen Senats In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2003 S 569 f Tatjana Hornle Die wichtigsten Anderungen des Besonderen Teils des StGB durch das 6 Gesetz zur Reform des Strafrechts In Jura 1998 S 169 172 Christian Jager Diebstahl nach dem 6 Strafrechtsreformgesetz Ein Leitfaden fur Studium und Praxis In Juristische Schulung 2000 S 651 653 f Wilfried Kuper Verwirrungen um das neue gefahrliche Werkzeug In JuristenZeitung 1999 S 187 188 Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 244 Rn 3 Wolfgang Mitsch Taschenmesser als gefahrliches Werkzeug In Neue Juristische Wochenschrift 2008 S 2865 Jens Peglau Zu der Frage ob ein Taschenmesser ein gefahrliches Werkzeug ist In Juristische Rundschau 2009 S 162 Reinhold Schlothauer Zur Verwendung einer Waffe oder eines gefahrlichen Werkzeugs In Strafverteidiger 2004 S 655 656 Vierundvierzigstes Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuchs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vom 1 November 2011 BGBl 2011 I S 2130 BT Drs 17 4143 S 7 Deutlich zeigte sich diese Zielrichtung auch am nicht umgesetzten Vorschlag des Bundesrats den minder schweren Fall ausdrucklich auf Taten nach 244 Abs 1 Nr 1a Var 2 StGB zu begrenzen Nikolaus Bosch 244 Rn 38 In Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 244 Rn 52a Erik Kraatz Anmerkung zu OLG Koln Urteil vom 10 Januar 2012 III 1 RVs 258 11 In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2012 S 328 Matthias Kruger Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zum gefahrlichen Werkzeug In Jura 2011 S 887 890 Jan Zopfs Das 44 Strafrechtsanderungsgesetz ein gefahrlicher Eingriff in 113 StGB In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 2012 S 259 260 BVerfG Urteil vom 20 Marz 2002 2 BvR 794 95 BVerfGE 105 135 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermogensabschopfung vom 13 April 2017 BGBl 2017 I S 872 BT Drs 18 12359 S 7 Stellungnahme des Deutschen Richterbunds Nr 15 17 zum Referentenentwurf von April 2017 Nikolaus Bosch Die Strafbarkeit des Wohnungseinbruchdiebstahls In Jura 2017 S 50 51 Ralf Busch Strafscharfung fur Wohnungseinbruchsdiebstahle In Zeitschrift fur Rechtspolitik 2017 S 30 Nikolaus Bosch Die Strafbarkeit des Wohnungseinbruchdiebstahls In Jura 2017 S 50 52 Urs Kindhauser Rochus Wallau Diebstahl mit Waffen In Strafverteidiger 2001 S 18 BGH Urteil vom 13 Oktober 1959 5 StR 377 59 BGHSt 13 259 f BGH Urteil vom 11 Mai 1999 4 StR 380 98 BGHSt 45 92 93 BGH Urteil vom 3 Juni 2008 3 StR 246 07 BGHSt 52 257 261 Klaus Geppert Zum Waffen Begriff zum Begriff des gefahrlichen Werkzeugs zur Scheinwaffe und zu anderen Problemen im Rahmen der neuen 250 und 244 StGB In Jura 1999 S 599 600 BGH Urteil vom 3 Juni 2008 3 StR 246 07 BGHSt 52 257 268 Urs Kindhauser 244 Rn 8 Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Joachim Vogel 244 Rn 20 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 Daher verneinte BGH Urteil vom 15 November 2007 4 StR 435 07 BGHSt 52 89 die Waffenqualitat im Rahmen des ahnlich strukturierten 30a Abs 2 Nr 2 BtMG BGH Urteil vom 11 Mai 1999 4 StR 380 98 2 BGHSt 45 92 BGH Urteil vom 3 Juni 2008 3 StR 246 07 BGHSt 52 257 261 BGH Beschluss vom 21 April 2015 4 StR 94 15 Strafverteidiger 2015 S 770 BGH Urteil vom 16 April 1953 4 StR 771 52 BGHSt 4 125 127 BGH Urteil vom 17 Januar 1974 4 StR 601 73 BGH Urteil vom 11 Mai 1999 4 StR 380 98 2 BGHSt 45 92 a b Gudrun Hochmayr Waffen und gefahrliche Werkzeuge als Strafscharfungsgrund Rechtsvergleich und Reform Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5675 9 S 62 BGH Beschluss vom 17 Juni 1998 2 StR 167 98 BGHSt 44 103 105 BGH Urteil vom 6 November 1998 2 StR 350 98 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1999 S 135 Anders noch BGH Urteil vom 26 November 1998 4 StR 457 98 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 1999 S 102 und BGH Beschluss vom 15 Mai 2002 2 StR 441 01 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2002 S 594 BGH Beschluss vom 4 Februar 2003 GSSt 2 02 BGHSt 48 197 BGH Beschluss vom 27 Marz 2012 3 StR 83 12 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2012 S 201 Markus Rothschild Zur Gefahrlichkeit freiverkauflicher Schreckschusswaffen In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2001 S 406 410 Helmut Baier 250 II Nr 1 StGB Schreckschusspistole als Waffe In Juristische Arbeitsblatter 2004 S 12 15 Friedrich Dencker Zur Einordnung von Scheinwaffen und gefahrlichen Werkzeugen bei 250 StGB In Juristische Rundschau 1999 S 33 36 Volker Erb Schwerer Raub nach 250 II Nr 1 StGB durch Drohen mit einer geladenen Schreckschusspistole In Juristische Schulung 2004 S 653 654 f Thomas Fischer Waffen gefahrliche und sonstige Werkzeuge nach dem Beschluss des Grossen Senats In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2003 S 569 571 574 OLG Schleswig Urteil vom 16 Juni 2003 1 Ss 41 03 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2004 S 212 214 Wilfried Kuper Waffen und Werkzeuge im reformierten Besonderen Teil des Strafrechts S 569 In Udo Ebert Hrsg Festschrift fur Ernst Walter Hanack zum 70 Geburtstag de Gruyter Berlin New York 1999 ISBN 3 11 015803 5 BT Drs 13 9064 S 18 BGH Urteil vom 6 Juni 1952 1 StR 708 51 BGHSt 3 105 109 BGH Beschluss vom 5 September 2006 4 StR 313 06 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2007 S 95 BGH Beschluss vom 12 Januar 2010 4 StR 589 09 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2010 S 512 513 BGH Urteil vom 28 Februar 1989 1 StR 741 88 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1989 S 3027 BGH Urteil vom 11 Februar 1982 4 StR 689 81 BGHSt 30 375 BGH Urteil vom 23 Juli 1991 1 StR 301 91 BeckRS 1991 31085729 Volker Erb Zusammengeklapptes Taschenmesser in der Hosentasche wird beim Diebstahl zu einem gefahrlichen Werkzeug In Juristische Rundschau 2011 S 207 Bjorn Jesse Das Pfefferspray als alltagliches gefahrliches Werkzeug In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2009 S 364 369 Wilfried Kuper Verwirrungen um das neue gefahrliche Werkzeug In JuristenZeitung 1999 S 187 192 Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil I Vermogensdelikte 22 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75888 1 4 Rn 25 Thomas Ronnau Grundwissen Strafrecht Das mitgefuhrte gefahrliche Werkzeug In Juristische Schulung 2012 S 117 119 Johannes Wessels Begr Thomas Hillenkamp Jan Schuhr Strafrecht Besonderer Teil 43 Auflage Band 2 Straftaten gegen Vermogenswerte C F Muller Heidelberg 2020 ISBN 978 3 8114 4971 8 Rn 275 f Jan Zopfs Examinatorium zu den Qualifikationstatbestanden des Diebstahls 244 244a StGB In Jura 2007 S 510 519 BGH Urteil vom 3 Juni 2008 3 StR 246 07 BGHSt 52 257 Rn 28 32 Urs Kindhauser 244 Rn 10 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Joachim Vogel 244 Rn 16 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 BGH Urteil vom 21 Juni 2012 5 StR 286 12 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2012 S 571 OLG Schleswig Urteil vom 16 Juni 2003 1 Ss 41 03 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2004 S 214 Roland Schmitz 244 Rn 17 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Thomas Fischer Waffen gefahrliche und sonstige Werkzeuge nach dem Beschluss des Grossen Senats In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2003 S 569 575 Bernhard Hardtung Diebstahl Waffen Beisichfuhren Werkzeug In Strafverteidiger 2004 S 400 Roland Schmitz 244 Rn 20 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Wolfgang Mitsch Strafrecht Besonderer Teil 2 Vermogensdelikte 3 Auflage Springer Science Business Media Berlin 2015 ISBN 978 3 662 44934 9 S 118 Auch BGH Beschluss vom 3 Juni 2008 3 StR 246 07 BGHSt 52 257 Rn 34 argumentierte massgeblich mit dem waffenahnlichen Gefahrdungspotential Franz Streng Die Waffenersatzfunktion als Spezifikum des anderen gefahrlichen Werkzeugs In Goltdammer s Archiv fur Strafrecht 2001 S 365 Roland Schmitz 244 Rn 15 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Wolfgang Joecks Christian Jager Strafgesetzbuch Studienkommentar 12 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71254 8 244 Rn 18 19 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 244 Rn 23 f Roland Schmitz 244 Rn 21 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Heiko Lesch Waffen gefahrliche Werkzeuge und Mittel beim schweren Raub nach dem 6 StrRG In Juristische Arbeitsblatter 1999 S 30 34 Roland Schmitz 244 Rn 13 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Johannes Wessels Begr Thomas Hillenkamp Jan Schuhr Strafrecht Besonderer Teil 43 Auflage Band 2 Straftaten gegen Vermogenswerte C F Muller Heidelberg 2020 ISBN 978 3 8114 4971 8 Rn 273 BGH Beschluss vom 26 Februar 1999 3 ARs 1 99 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1999 S 301 BayObLG Urteil vom 12 April 2000 5 St RR 206 99 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2001 S 202 OLG Schleswig Urteil vom 16 Juni 2003 1 Ss 41 03 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2004 S 212 OLG Braunschweig Beschluss vom 21 Februar 2002 1 Ss S 68 01 Neue Juristische Wochenschrift 2002 S 1735 BGH Urteil vom 3 Juni 2008 3 StR 246 07 BGHSt 52 257 Rn 32 OLG Koln Urteil vom 10 Januar 2012 III 1 RVs 258 11 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2012 S 327 So OLG Stuttgart Urteil vom 5 Mai 2009 4 Ss 144 09 Neue Juristische Wochenschrift 2009 S 2756 2758 das einen erganzenden Ruckgriff auf die innere Haltung des Taters zum Einsatz der Waffe bei gefahrenneutralen Gegenstanden fur notwendig hielt BGH Urteil vom 4 Mai 1972 4 StR 134 72 BGHSt 24 339 341 Hans Kudlich Zum Stand der Scheinwaffenproblematik nach dem 6 Strafrechtsreformgesetz In Juristische Rundschau 1998 S 357 359 Ulrich Schroth Zentrale Interpretationsprobleme des 6 Strafrechtsreformgesetzes In Neue Juristische Wochenschrift 1998 S 2861 2865 BGH Urteil vom 11 Februar 1982 4 StR 689 81 BGHSt 30 375 376 BGH Urteil vom 12 September 1995 1 StR 401 95 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 1996 S 3 BGH Urteil vom 3 Juni 1998 3 StR 166 98 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 1998 S 294 BGH Urteil vom 20 Juni 1996 4 StR 147 96 Neue Juristische Wochenschrift 1996 S 2663 BGH Urteil vom 18 Januar 2007 4 StR 394 06 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2007 S 332 Johannes Wessels Begr Thomas Hillenkamp Jan Schuhr Strafrecht Besonderer Teil 43 Auflage Band 2 Straftaten gegen Vermogenswerte C F Muller Heidelberg 2020 ISBN 978 3 8114 4971 8 Rn 288 BGH Urteil vom 18 Januar 2011 3 StR 467 10 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2011 S 378 BGH Urteil vom 29 Marz 1990 4 StR 67 90 Neue Juristische Wochenschrift 1990 S 2570 BGH Urteil vom 13 Oktober 1959 5 StR 377 59 BGHSt 13 259 260 BGH Urteil vom 13 Oktober 1959 5 StR 377 59 BGHSt 13 259 260 BGH Urteil vom 6 April 1965 1 StR 73 65 BGHSt 20 194 197 BGH Urteil vom 10 April 2003 3 StR 420 02 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2003 S 202 BGH Urteil vom 12 Marz 2013 2 StR 583 12 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2013 S 244 RG Urteil vom 26 Juni 1934 1 D 404 34 RGSt 68 238 239 BGH Urteil vom 13 Oktober 1959 5 StR 377 59 BGHSt 13 259 260 BGH Urteil vom 4 Juni 1985 2 StR 125 85 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1985 S 547 BGH Urteil vom 10 August 1982 1 StR 416 82 BGHSt 31 105 106 f BayObLG Urteil vom 25 Februar 1999 5St RR 240 98 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1999 S 461 Joachim Hruschka Anmerkung zu OLG Koln Urteil vom 20 September 1977 Az Ss 514 77 In Neue Juristische Wochenschrift 1978 S 1338 Peter Kotz Gelegenheit macht Diebe OLG Koln NJW 1978 652 und NZWehrR 1978 36 sowie BGHSt 30 44 In Juristische Schulung 1982 S 97 98 Ulrich Schroth Zentrale Interpretationsprobleme des 6 Strafrechtsreformgesetzes In Neue Juristische Wochenschrift 1998 S 2861 2865 BGH Urteil vom 18 Februar 1981 2 StR 720 80 BGHSt 30 44 45 Nikolaus Bosch 244 Rn 6 In Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 244 Rn 12 Hans Katzer Der Diebstahl mit Schusswaffe In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1982 S 236 f Harro Otto Die neuere Rechtsprechung zu den Vermogensdelikten Teil 1 In JuristenZeitung 1985 S 21 25 BVerfG Beschluss vom 16 August 1994 2 BvR 647 93 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1995 S 76 hat diese Lesart als verfassungskonform bestatigt BGH Beschluss vom 22 Marz 2001 GSSt 1 00 BGHSt 46 321 334 f Wolfgang Schild Der strafrechtsdogmatische Begriff der Bande In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 1982 S 76 Kritisch zu diesem Verstandnis des Bandenbegriffs Karsten Altenhain Die Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft Band 113 2001 S 112 122 139 Volker Erb Die Neuinterpretation des Bandenbegriffs und des Mitwirkungserfordernisses beim Bandendiebstahl In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2001 S 562 RG Urteil vom 3 Mai 1932 I 434 32 RGSt 66 236 238 BGH Beschluss vom 3 April 1970 2 StR 419 69 BGHSt 23 239 BGH Urteil vom 9 Juli 1991 1 StR 666 90 BGHSt 38 26 27 BGH Urteil vom 9 Juli 1991 1 StR 666 90 BGHSt 38 26 27 BVerfG Beschluss vom 24 April 1997 2 BvR 55 97 Neue Juristische Wochenschrift 1997 S 1910 1911 Eduard Dreher Aus zwei Mitgliedern bestehende Bande In Neue Juristische Wochenschrift 1970 S 1802 Armin Englander Voraussetzungen der Taterschaft beim Bandendiebstahl Bandenbegriff In JuristenZeitung 2000 S 630 Volker Erb Bandenabrede bei Zweiergruppe In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1999 S 187 Bernd Schunemann Raub und Erpressung 2 Teil In Juristische Arbeitsblatter 1980 S 393 395 Wolfgang Schild Die Bande des 30 BtMG als Organisation In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1983 S 69 70 Klaus Volk Zu den Begriffen Bande und kriminelle Vereinigung In Juristische Rundschau 1979 S 426 428 f BGH Urteil vom 9 Juli 1991 1 StR 666 90 BGHSt 38 26 31 BGH Urteil vom 19 Mai 1998 1 StR 154 98 Neue Juristische Wochenschrift 1998 S 2913 f Dies hielt BGH Beschluss vom 22 Marz 2001 GSSt 1 00 BGHSt 46 321 327 f ausdrucklich fest BGH Beschluss vom 14 Marz 2000 4 StR 284 99 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2000 S 474 BGH Vorlagebeschluss vom 26 Oktober 2000 4 StR 284 99 1 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2001 S 35 Grundlegend BGH Beschluss vom 22 Marz 2001 GSSt 1 00 BGHSt 46 321 327 f Aufgegriffen durch BGH Beschluss vom 22 August 2001 3 StR 287 01 BeckRS 2001 30200685 BGH Beschluss vom 15 Januar 2002 4 StR 499 01 BGHSt 47 214 219 BGH Beschluss vom 15 Januar 2002 4 StR 499 01 BGHSt 47 214 216 BGH Urteil vom 11 September 2003 1 StR 146 03 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2004 S 398 399 BGH Urteil vom 27 Mai 2004 4 StR 41 04 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2005 S 230 231 BGH Beschluss vom 5 August 2005 2 StR 254 05 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2006 S 176 BGH Urteil vom 3 Juni 2015 4 StR 193 15 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2015 S 648 OLG Hamm Urteil vom 29 April 1981 4 Ss 2939 80 Neue Juristische Wochenschrift 1981 S 2207 Wolfgang Russ 244 Rn 12 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 Urs Kindhauser 244 Rn 48 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Joachim Vogel 242 Rn 66 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 BGH Urteil vom 6 Oktober 1955 3 StR 279 55 BGHSt 8 205 BGH Beschluss vom 15 September 1972 4 StR 425 72 BGHSt 25 18 19 BGH Beschluss vom 22 Marz 2001 GSSt 1 00 BGHSt 46 321 So bereits BGH Urteil vom 9 August 2000 3 StR 339 99 1 BGHSt 46 120 BGH Urteil vom 17 Juni 2004 3 StR 344 03 BGHSt 49 177 188 Jan Zopfs Examinatorium zu den Qualifikationstatbestanden des Diebstahls 244 244a StGB In Jura 2007 S 510 514 Anders Axel Dessecker Zur Konkretisierung des Bandenbegriffs im Strafrecht In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2009 S 184 189 Urs Kindhauser Anmerkung zu BGH Urteil vom 16 Juni 2005 3 StR 492 04 In Strafverteidiger 2006 S 526 Sandra Flemming Tobias Reinbacher Die unausgefuhrte Bande Zur Vorfeldstrafbarkeit bei Bandendelikten In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2013 S 136 138 BT Drs 13 8587 S 43 Ebenso BGH Urteil vom 24 April 2008 4 StR 126 08 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2008 S 514 Rn 4 BR Drs 164 97 S 148 BGH Urteil vom 24 Juni 2020 5 StR 671 19 Neue Juristische Wochenschrift 2020 S 2816 S 14 Christian Fahl Wird der Wohnungseinbruchsdiebstahl noch von 243 I 2 Nr 1 StGB erfasst In Neue Juristische Wochenschrift 2001 S 1699 BGH Beschluss vom 24 April 2008 4 StR 126 08 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2008 S 514 Rn 4 OLG Schleswig Urteil vom 10 April 2000 2 Ss 366 99 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2000 S 479 Ulrich Behm Zur Auslegung des Merkmals Wohnung im Tatbestand des 123 und 244 Abs 1 Nr 3 StGB In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 2002 S 153 162 f Nicole Hellmich Zum neuen Wohnungsbegriff des 244 I Nr 3 StGB In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2001 S 511 513 f Markus Krumme Die Wohnung im Recht unter besonderer Berucksichtigung des Wohnungsbegriffs in 244 Abs 1 Nr 3 StGB Duncker amp Humblot Berlin 2004 ISBN 3 428 11262 8 S 274 ff BGH Urteil vom 21 Juni 2001 4 StR 94 01 Strafverteidiger 2001 S 624 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 244 Rn 47a BGH Beschluss vom 5 September 2017 5 StR 361 17 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2018 S 14 15 Mario Bachmann Zur Problematik des gemischt genutzten Gebaudes bei 244 I Nr 3 und 306a I StGB In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2009 S 667 AG Saalfeld Urteil vom 12 April 2005 635 Js 30684 04 2 Ds jug BeckRS 2005 5819 Urs Kindhauser 244 Rn 58 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 BGH Beschluss vom 22 Januar 2020 3 StR 526 19 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2020 S 484 Rn 14 20 Kritisch hierzu die Entscheidungsanmerkungen von Aziz Epik Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2020 S 485 und Ralf Krack Juristische Rundschau 2010 S 38 39 f BT Drs 18 12359 S 7 RG Urteil vom 5 Juli 1881 1550 81 RGSt 4 353 354 BGH Urteil vom 16 November 1999 1 StR 506 99 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2000 S 143 BGH Urteil vom 16 November 1999 1 StR 506 99 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2000 S 143 f BGH Urteil vom 5 Februar 1957 5 StR 526 56 BGHSt 10 132 BGH Urteil vom 6 Oktober 1959 5 StR 384 59 BGHSt 13 257 258 BGH Beschluss vom 27 Juli 2010 1 StR 319 10 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2010 S 374 375 BGH Urteil vom 10 Mai 1960 5 StR 129 60 BGHSt 14 291 292 BGH Urteil vom 15 November 2007 4 StR 400 07 BGHSt 52 84 RG Urteil vom 23 Oktober 1899 4129 99 RGSt 32 310 311 f BGH Urteil vom 4 November 1988 1 StR 262 88 BGHSt 36 1 9 BGH Urteil vom 22 Februar 2000 5 StR 573 99 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2000 S 165 166 BGH Urteil vom 18 Oktober 2007 3 StR 226 07 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2008 S 93 OLG Hamm Beschluss vom 2 Januar 2007 2 Ss 459 06 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2007 S 473 Rn 7 KG Beschluss vom 31 Oktober 2007 1 Ss 422 07 Strafverteidiger 2008 S 361 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil II Straftaten gegen Vermogensrechte 11 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6177 7 4 Rn 26 Urs Kindhauser 244 Rn 21 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Roland Schmitz 244 Rn 86 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 BGH Beschluss vom 10 Dezember 2019 3 StR 514 19 BeckRS 2019 35085 Roland Schmitz 244 Rn 84 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 BGH Beschluss vom 10 Oktober 1984 2 StR 470 84 BGHSt 33 50 53 Urs Kindhauser 244 Rn 57 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 244 Rn 12 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 244 Rn 53 Urs Kindhauser 244 Rn 56 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 244 Rn 54 Urs Kindhauser 244 Rn 58 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 a b c d e f Polizeiliche Kriminalstatistik Zeitreihe 1987 bis 2022 Straftatenschlussel 4 00 XLSX Bundeskriminalamt 30 Marz 2023 abgerufen am 25 Juni 2023 Polizeiliche Kriminalstatistik T01 Grundtabelle Falle ab 1987 V1 0 Straftatenschlussel 210000 Bundeskriminalamt abgerufen am 11 September 2021 Roland Schmitz 244 Rn 4 In Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Innenminister warnt vor kriminellen Banden In Die Zeit 1 Oktober 2014 abgerufen am 13 Juli 2016 Florian Flade Antanz Banden agieren immer aggressiver In Die Welt 16 Januar 2016 abgerufen am 13 Juli 2016 Michael Tonry Why Crime Rates Are Falling Throughout the Western World 43 Crime amp Just 1 2014 S 5 abgerufen am 6 Juni 2019 englisch Nikolaus Bosch Die Strafbarkeit des Wohnungseinbruchdiebstahls In Jura 2017 S 50 51 nbsp Dieser Artikel wurde am 20 Juli 2016 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diebstahl mit Waffen Bandendiebstahl Wohnungseinbruchdiebstahl amp oldid 239185458 Bandendiebstahl 244 Abs 1 Nr 2 StGB