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Anna Maria Wagemann um 1650 in Neipperg 5 Februar 1717 in Furfeld wurde Opfer eines Hexenprozesses und 1717 offentlich verbrannt Der Prozess wurde von Johann Dietrich von Gemmingen als Furfelder Grund und Gerichtsherr geleitet Neben Anna Maria Wagemann waren auch ihre Schwiegertochter Anna Margarethe Wagemann sowie zwei minderjahrige Enkelinnen angeklagt Die Juristenfakultat der Universitat Tubingen prufte die Prozessprotokolle und stimmte dem Todesurteil uber die Hauptangeklagte zu Das Urteil wurde am 5 Februar 1717 auf dem Furfelder Richtplatz durch den Scharfrichter Georg Adam Ostertag vollstreckt Es handelte sich um die letzte bekannte Hexenverbrennung im Kraichgau Die Ortsmitte von Furfeld um 1820 Zeichnung von Christoph Ludwig YelinLeben BearbeitenAnna Maria Wagemann wurde in Neipperg geboren Ihr genaues Geburtsdatum ist unbekannt da sie selbst beim Prozess 1716 ihr Alter nur ungenau mit 66 oder 67 Jahren angeben konnte Um 1670 war sie in Stetten am Heuchelberg im Gasthof Lamm tatig vom Knecht des Pachters gebar sie ein uneheliches Kind Spater kam sie uber ihre Heirat mit dem Furfelder Hans Michael Wagemann nach Furfeld wo sie zwei weitere Kinder zur Welt brachte Im Ort wurde sie auch die Wilmerin genannt Ihr Leben war von Armut bestimmt und sie kannte sich mit Heilkrautern aus Zum Hexenprozess gegen sie kam es aufgrund von Verleumdungen aus dem Familienkreis Vor allem ihre Schwiegertochter Anna Margaretha Wagemann deren Verbindung mit dem Sohn die Mutter nicht begrusst hatte versaumte keine Gelegenheit gegenuber anderen gegen die vermeintliche Hexe zu agitieren Sie meinte z B die Schwiegermutter in einer ihr bei der Feldarbeit zusetzenden Bremse zu erkennen und fuhrte den Tod einer Ziege auf ihre Hexerei zuruck Sie unterstellte der Schwiegermutter auch ihrem Sohn einst ein Wolfsherz verfuttert zu haben damit dieser bose werde Nach unzahligen Vorwurfen kam es schliesslich ab dem 18 Mai 1716 zu einem Hexenprozess Neben Johann Dietrich von Gemmingen als Grund und Gerichtsherr gehorten dem Gericht noch der Konsulent des Ritterkantons Kraichgau Johann Balthasar Muller der Gemmingensche Amtmann in Bonfeld Johann Peter Heydrich der Furfelder Schultheiss Johannes Bullinger sowie drei Gerichtspersonen an Bis zum November 1716 wurde an insgesamt 33 Tagen verhandelt Die ersten Gerichtstage waren vor allem durch Zeugenverhore bestimmt Zunachst wiederholte die 38 jahrige Schwiegertochter Anna Margaretha die erhobenen Vorwurfe geriet aber dabei selbst in den Verdacht der Hexerei Nach dem zweiten Verhandlungstag liess das Gericht die Wohnungen beider Angeklagter durchsuchen Unter anderem fand man einen Eidechsenkopf und ein am Kamin aufgehangtes Sacklein mit Erbsen Am 22 Mai 1716 wurde die 9 jahrige Regina Barbara Enkelin der Anna Maria Wagemann befragt Diese behauptete von der Grossmutter zur Hexerei angestiftet und darin unterwiesen worden zu sein Anderntags befragte man die 12 jahrige Enkelin Eva Catharina die jedoch wahrend der Befragung einen krampfartigen Anfall erlitt Nach einigen Stunden Ruhe brachte man das Kind ins Furfelder Pfarrhaus wo es zunachst keine Angaben zur Hexerei machte auf weitere Befragungen dann aber auch einraumte ebenfalls von der Grossmutter in der Hexerei unterwiesen worden zu sein Spater erlitt das Madchen im Pfarrhaus einen neuerlichen Anfall Am folgenden Tag gab das Madchen Misshandlungen durch einen Spielmann bei einem gemeinsamen Festbesuch mit der Grossmutter zu Protokoll Das Madchen wurde von der Frau des Dorfschutzen am gesamten Korper untersucht es konnten jedoch keine Wundmale gefunden werden Anschliessend erlitt das Madchen einen neuerlichen Anfall Spater bekraftigte sie den Misshandlungsvorwurf nochmals gab nun aber an dass kein Spielmann sondern der Teufel mit ihr gehurt habe Wenige Tage spater meinte der Furfelder Pfarrer einen Streich auf der linken Backe im ansonsten leeren Schlafzimmer zu verspuren Anna Margaretha Wagemann gab gleichzeitig zu Protokoll dass ihre Tochter Eva Catharina neue unerklarliche Wundmale aufweise Beide Effekte schrieb man ubernaturlichen Kraften zu Das anfallskranke Madchen wurde erneut verhort und gab an dass bereits der Grossvater die Grossmutter der Hexerei bezichtigt habe Am 30 Mai 1716 bestatigte auch Christian Zeister Sohn der Angeklagten dass seine Mutter ein zankisches Weib sei und bereits der Grossvater sie der Hexerei beschuldigt habe Unterdessen hatte man die Angeklagte und auch die Schwiegertochter bereits verhaftet Uber die Zustande im Furfelder Gefangnis gibt es keine verlasslichen Angaben Die Schwiegertochter Anna Margarethe gab spater an an Handen und Fussen gefesselt unter offenem Himmel verwahrt worden zu sein die Kleider seien ihr vor Feuchtigkeit vom Leib gefault und in den Fetzen habe sich Ungeziefer eingenistet so dass sie sich oft nackt im Stroh aufgehalten habe Die Mahlzeiten seien stark versalzen und ungeniessbar gewesen Als Gefangniswachter fungierten oft Angehorige der Angeklagten Da diese den Prozess uberhaupt erst angestrebt hatten ist nicht auszuschliessen dass sie sich die Gunst der Stunde zu Nutze machten und Misshandlungen an den der Hexerei bezichtigten Frauen begingen Am 4 Juni 1716 wurde die Angeklagte erstmals selbst verhort Man lastete ihr neben allgemeinen Vorwurfen wie dem Besprechen von Menschen dem mangelnden Glauben usw vor allem an dass sie sich eines Tages auffallend schnell aus dem Haus ihres Schwiegersohns Christian Zeister entfernt hatte nachdem sie dort ein Brot abgegeben hatte Dieser Begebenheit schrieb man die Schuld an der Erkrankung eines ihrer Enkelkinder das Ausbleiben der Muttermilch bei der Mutter im Kindbett den Tod eines Kalbs und weitere schadliche Folgen zu In ihren verzweifelten Angaben zu ihrer Verteidigung klingt auch der Misshandlungsvorwurf gegenuber den Gefangniswartern an Sie bat darum anderntags im Gefangnis verhort zu werden Dort gab sie eine Unterredung mit dem Teufel in der Gefangniszelle sowie Hexentanze an den Richtplatzen in Treschklingen und Wimpfen zu Protokoll Am 15 Juni widerrief sie gegenuber Amtmann Heydrich zunachst ihre bisherigen Aussagen liess Heydrich jedoch nochmals rufen und berichtete daraufhin erneut von Hexenwerk In den darauffolgenden Tagen verschlechterte sich der Zustand der Angeklagten Ihr Gesicht wies rote Flecken und Kratzer auf ihr Gewand war voll Blut und Eiter Sie behauptete im Gefangnis vom Teufel ins Gesicht und auf den Rucken geschlagen worden zu sein Ein Sachverstandiger stellte fest dass es sich um keine neuen sondern um ein bis zwei Wochen alte Wunden handele Die Angeklagte gestand und widerrief die gegen sie erhobenen Vorwurfe unterdessen in rascher Folge Sie wies ausserdem mehrfach neuerliche Wundmale auf und gab abermals zu Protokoll vom Teufel im Gefangnis misshandelt worden zu sein Unter anderem habe er ihr mit einem heissen Messer ein Zeichen an der Scham eingeritzt Der zur Begutachtung herangezogene Nachrichter Georg Adam Ostertag und seine Frau bestatigten besagtes Zeichen vorgefunden zu haben Am 8 Oktober wurde erneut die Schwiegertochter Anna Margaretha Wagemann vernommen die sich selbst ent und die Schwiegermutter belastete Auch die Enkelin Eva Catharina belastete erneut die Grossmutter bevor sie wegen starker Leibschmerzen nach Hause gebracht wurde Anderntags hatte sie einen harten aufgeblahten Bauch und gab an zweimal mit dem Teufel Unzucht getrieben zu haben Am 17 Oktober 1716 horte das Gericht insgesamt zwolf Zeugen die allesamt angaben durch Anna Maria Wagemann auf verschiedene Art geschadigt worden zu sein ohne konkrete Tatvorwurfe erheben zu konnen Der Schmied Mattes Schrottner bezichtigte sie der Schadigung eines Ochsen und eines Huhns der Schneider Hans Georg Oberkogler bezichtigte sie in seiner Jugendzeit aus der Ferne an seinen Brusten gesogen zu haben die Witwe Mayer brachte einen eingetrockneten Baum mit der Angeklagten in Verbindung die Witwe Radon sah in der Wilmerin eine Ursache fur den Tod einer Kuh mit Kalb Weitere Zeugen brachten die Wilmerin mit diffusen Beklemmungsgefuhlen in Verbindung Am 18 November wurde das abschliessende 879 Seiten umfassende Protokoll der Verhore verlesen und unterschrieben Die Freiherren von Gemmingen besassen in Furfeld seit 1593 zwar die Hohe Gerichtsbarkeit wandten sich aber bei schwerwiegenden Prozessen stets an die Rechtsgelehrten einer Universitat Daher ging das Protokoll an das Tubinger Juristenkollegium das die Angeklagte wegen der von ihr begangenen Missetat der Hexerei und Zauberey gemass Artikel 109 der Constitutio Criminalis Carolina zum Tode durch den Scheiterhaufen verurteilte Das Urteil sah im Einzelnen vor dass man vor der Vollstreckung noch einen Versuch zur Rettung der Seele der Angeklagten unternehmen solle und dass es dem Scharfrichter freigestellt sei das Leiden der Angeklagten bei Vollzug der Strafe durch Erwurgen oder durch ein um den Hals gehangtes Beutelchen mit Sprengstoff zu verkurzen Die Schwiegertochter Anna Margaretha Wagemann konnte nicht eindeutig der Hexerei uberfuhrt werden weswegen man sie freisprach und anriet kunftig auf sie fleissig Achtung zu geben Die beiden minderjahrigen Enkelinnen die man als von der Grossmutter zur Hexerei verfuhrt erachtete wurden dazu verurteilt der Urteilsvollstreckung beizuwohnen eine im Falle der Alteren empfindliche Zuchtigung mit der Rute zu erhalten und in einem besonderen Gottesdienst offentlich ihre Sunden zu bekennen Das Todesurteil wurde am 5 Februar 1717 auf dem Richtplatz beim Furfelder Eichwaldle durch Georg Adam Ostertag vollstreckt Auch die Schwiegertochter Anna Margarethe musste der Hinrichtung beiwohnen und wurde nach geleisteter Urfehde aus Furfeld und allen sonstigen Orten im Besitz der Freiherren von Gemmingen ausgewiesen Im Jahr 1750 klagte die inzwischen in Wetzlar lebende Anna Margarethe Wagemann vor dem Reichskammergericht gegen die Freiherren von Gemmingen wegen des 33 Jahre zuruckliegenden Hexenprozesses Sie forderte Schadenersatz fur die unwurdige 40 Wochen andauernde Inhaftierung sowie die Wiederaufnahme in Furfeld Uber den Ausgang der Klage ist nichts bekannt Literatur BearbeitenFurfeld Aus Vergangenheit und Gegenwart des ehemaligen reichsritterschaftlichen Stadtchens Stadt Bad Rappenau Bad Rappenau 2001 ISBN 3 929295 77 6 S 311 323PersonendatenNAME Wagemann Anna MariaKURZBESCHREIBUNG Opfer der HexenverfolgungGEBURTSDATUM um 1650GEBURTSORT NeippergSTERBEDATUM 5 Februar 1717STERBEORT Furfeld Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anna Maria Wagemann amp oldid 181548008